Verbesserung des Sicherheitsniveaus der Binnen-Fahrgastschiffe in ...
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7. Begründung für die aufgrund <strong>der</strong> festgestellten Regelungsdefizite vorgeschlagenen<br />
Neuregelungen<br />
7.1 Allgeme<strong>in</strong><br />
Im vorherigen Kapitel wurden Textvorschläge für neu zu erlassende bzw.<br />
zu än<strong>der</strong>nde und zu ergänzende Vorschriften formuliert. Grundlage für<br />
diese neuen Vorschriften war die Gefährdungsanalyse <strong>in</strong> Kapitel 5.<br />
In diesem Kapitel werden nunmehr - getrennt für die e<strong>in</strong>zelnen Regelungsbereiche<br />
- die Textvorschläge begründet. Zu diesen Begründungen<br />
werden auch die e<strong>in</strong>zelnen Defizite <strong>der</strong> Gefährdungsanalyse zugeordnet,<br />
so dass erkennbar ist, wo die Ergebnisse <strong>der</strong> Analyse ihren<br />
Nie<strong>der</strong>schlag <strong>in</strong> den Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Verordnungen gefunden haben<br />
und aufgrund welchen Defizits e<strong>in</strong> Än<strong>der</strong>ungsvorschlag formuliert worden<br />
ist. Re<strong>in</strong> redaktionelle Än<strong>der</strong>ungen werden hier nur dann erwähnt,<br />
wenn die Erklärung für das Verständnis notwendig ist.<br />
7.2 Diskussion <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen Än<strong>der</strong>ungsvorschläge<br />
7.2.1 Allgeme<strong>in</strong><br />
Die Begründungen s<strong>in</strong>d tabellarisch aufgelistet <strong>in</strong> folgen<strong>der</strong> Form:<br />
1. Laufende Nummer,<br />
2. Geän<strong>der</strong>ter Paragraph, Nummer, Absatz, Satz, Buchstabe (die Nennung<br />
bezieht sich <strong>in</strong> Kapitel 15 Rhe<strong>in</strong>SchUO auf das neu geordnete Kapitel,<br />
also auf die 1. Spalte <strong>der</strong> Synopse <strong>in</strong> Abschnitt 6.3.2),<br />
3. Begründung,<br />
4. Bezug zur Gefährdungsanalyse <strong>in</strong> Abschnitt 5.3 durch Nennung <strong>der</strong> Untergruppe,<br />
<strong>des</strong> Buchstabens P für Präventionsmaßnahme o<strong>der</strong> K für Kurativmaßnahme<br />
und <strong>des</strong> jeweilig zutreffenden Buchstabens.<br />
Nummer 4 wird nicht genannt für die Abschnitte 7.2.3 und 7.2.4, da hier<br />
nur für Fähren bzw. für den Verkehr auf den Wasserstraßen <strong>der</strong> Zonen 1<br />
und 2 die gleichen Bed<strong>in</strong>gungen wie<strong>der</strong>holt, konkretisiert und ggfls. verschärft<br />
werden; für Abschnitt 7.2.<br />
6 können ebenfalls ke<strong>in</strong>e unmittelbaren Notwendigkeiten aus <strong>der</strong> Gefährdungsanalyse<br />
abgeleitet werden.<br />
Alle E<strong>in</strong>zelpunkte <strong>der</strong> Gefährdungsanalyse, die im folgenden Abschnitt<br />
nicht genannt werden, bed<strong>in</strong>gen ke<strong>in</strong>e Erweiterungen <strong>der</strong> Vorschriften, da<br />
im heute gültigen Text <strong>der</strong> Verordnung zur Abwehr dieser Gefährdungen<br />
ausreichende Regelungen zu f<strong>in</strong>den s<strong>in</strong>d o<strong>der</strong> sie s<strong>in</strong>d nicht realisierbar,<br />
wie z.B. Seekrankheit, Rauchverbot.