Verbesserung des Sicherheitsniveaus der Binnen-Fahrgastschiffe in ...
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6.5 Beseitigung von E<strong>in</strong>schränkungen<br />
Wie <strong>in</strong> Abschnitt 6.1 erläutert, sollen alle Vorschläge zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
Vorschriften über die Entwicklung <strong>in</strong> <strong>der</strong> ZKR <strong>in</strong> die Vorschriften <strong>der</strong> EG<br />
fließen, also <strong>in</strong> die EG-Richtl<strong>in</strong>ie <strong>B<strong>in</strong>nen</strong>schiffe und <strong>der</strong>en Anhänge.<br />
Die Richtl<strong>in</strong>ie enthält jedoch <strong>in</strong> Artikel 7 Bestimmungen, mit <strong>der</strong> ihre vollständige<br />
flächendeckende Gültigkeit stark e<strong>in</strong>geschränkt wird (8):<br />
„(1) Je<strong>der</strong> Mitgliedsstaat kann folgende Schiffe von <strong>der</strong> Anwendung<br />
<strong>der</strong> Richtl<strong>in</strong>ie ganz o<strong>der</strong> teilweise ausnehmen:<br />
a) Schiffe, die auf Wasserstraßen <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Gebiet verkehren,<br />
die ke<strong>in</strong>e Verb<strong>in</strong>dung auf <strong>B<strong>in</strong>nen</strong>wasserstraßen mit dem Wasserstraßennetz<br />
<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Mitgliedsstaaten haben,<br />
b) ...<br />
(2) Im Rahmen <strong>der</strong> <strong>in</strong>nerstaatlichen <strong>B<strong>in</strong>nen</strong>schifffahrt können die<br />
Mitgliedsstaaten für Fahrten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em geographisch abgegrenzten<br />
Gebiet o<strong>der</strong> <strong>in</strong> Hafengebieten Abweichungen von e<strong>in</strong>er o<strong>der</strong> mehrerer<br />
Bestimmungen dieser Richtl<strong>in</strong>ie genehmigen. ..."<br />
Die Fassung dieses Artikels stammt noch aus <strong>der</strong> Zeit, als die Richtl<strong>in</strong>ie<br />
<strong>Fahrgastschiffe</strong>, Fähren und Barkassen vom Anwendungsbereich ausschließ<br />
und hatte sicherlich damals (Veröffentlichung im Jahre 1982) e<strong>in</strong>e gewisse<br />
Berechtigung zur Unterstützung <strong>der</strong> Entwicklung nationaler und räumlich<br />
eigenständiger Transportstrukturen.<br />
Mit <strong>der</strong> Neufassung <strong>der</strong> Richtl<strong>in</strong>ie wird ihr Geltungsbereich auch auf <strong>Fahrgastschiffe</strong><br />
erweitert. Unter dem Gesichtspunkt, dass die Richtl<strong>in</strong>ie ke<strong>in</strong>e<br />
Richtl<strong>in</strong>ie nach Artikel 95 ist, sie also nicht vornehmlich dem Abbau von<br />
Handelshemmnissen dient, son<strong>der</strong>n vielmehr e<strong>in</strong>e Richtl<strong>in</strong>ie zur Festlegung<br />
<strong>des</strong> M<strong>in</strong><strong>des</strong>tlevels <strong>der</strong> Sicherheit <strong>der</strong> Fahrzeuge <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>B<strong>in</strong>nen</strong>schifffahrt ist<br />
und speziell <strong>der</strong> Sicherheit <strong>der</strong> Fahrgäste, ist die Berechtigung <strong>des</strong> Artikels<br />
7 <strong>in</strong> dieser Form mehr als <strong>in</strong> Frage gestellt. Mit welcher Begründung sollen<br />
Fahrgäste, die auf e<strong>in</strong>em Fahrgastschiff, dass auf e<strong>in</strong>em abgeschlossenen<br />
<strong>B<strong>in</strong>nen</strong>see verkehrt (z.B. Ste<strong>in</strong>hu<strong>der</strong> Meer), e<strong>in</strong>em höheren Sicherheitsrisiko<br />
ausgesetzt se<strong>in</strong> als auf e<strong>in</strong>em Gewässer <strong>des</strong> europäischen Wasserstraßennetzes?<br />
Womit soll gerechtfertigt werden, dass e<strong>in</strong> Fahrgastschiff, das<br />
nur <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Mitgliedsstaat <strong>der</strong> EG verkehrt, e<strong>in</strong> ger<strong>in</strong>geres Sicherheitsniveau<br />
haben darf als e<strong>in</strong> grenzüberschreitend e<strong>in</strong>gesetztes Fahrzeug?<br />
Im S<strong>in</strong>ne fortschrittlicher sicherheitstechnischer Vorschriften und unter<br />
Anwendung <strong>der</strong> heutigen Sicherheitsbetrachtung im öffentlichen Sektor,<br />
also auch für Fahrgäste, gehören diese For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Richtl<strong>in</strong>ie gestrichen,<br />
zum<strong>in</strong><strong>des</strong>t bezüglich <strong>der</strong> Anwendung für <strong>Fahrgastschiffe</strong>, Fähren und<br />
Barkassen.