Verbesserung des Sicherheitsniveaus der Binnen-Fahrgastschiffe in ...
Verbesserung des Sicherheitsniveaus der Binnen-Fahrgastschiffe in ...
Verbesserung des Sicherheitsniveaus der Binnen-Fahrgastschiffe in ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
106<br />
Fahrgäste). Darüber h<strong>in</strong>aus werden noch e<strong>in</strong>ige schiffbauliche Begriffe neu<br />
def<strong>in</strong>iert.<br />
Die Laufzeit <strong>der</strong> Schiffsatteste (Verkehrszulassungen) regelt § 2.06; er<br />
wird erweitert um Laufzeitfestlegungen für die neu dazu gekommenen<br />
Fahrzeugtypen.<br />
Von den <strong>in</strong> Kapitel 10 Rhe<strong>in</strong>SchUO enthaltenen Bau- und Ausrüstungsbestimmungen<br />
s<strong>in</strong>d viele von beson<strong>der</strong>er Bedeutung für den Bereich <strong>der</strong><br />
<strong>Fahrgastschiffe</strong> und <strong>der</strong> Fähren; dies s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e Sicherheitsausrüstungen<br />
wie Anker, Beiboote und Rettungsmittel. Diese Vorschriften entsprechen<br />
nicht dem Stand <strong>der</strong> Technik. Statt sie aber nur für den hier behandelten<br />
Bereich zu aktualisieren, sollen sie für alle Wasserfahrzeuge<br />
gleichermaßen erneuert werden.<br />
Die Än<strong>der</strong>ungen im Kapitel 14 Rhe<strong>in</strong>SchUO s<strong>in</strong>d notwendig, um Flüssiggasanlagen<br />
auf <strong>Fahrgastschiffe</strong>n und Fähren zu untersagen.<br />
Sämtliche Än<strong>der</strong>ungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong> Synopse <strong>in</strong> Anlage 6 im Vergleich zu den<br />
heute geltenden Vorschriften dargestellt; die Begründung dafür ist <strong>in</strong> Abschnitt<br />
6.2.1 erläutert. Für das Verständnis <strong>der</strong> Spalten <strong>der</strong> Synopse gelten<br />
die <strong>in</strong> Abschnitt 6.3.2 getroffenen Festlegungen s<strong>in</strong>ngemäß.<br />
6.3.8 Zusätzliche Richtl<strong>in</strong>ien zur Rhe<strong>in</strong>schiffsuntersuchungsordnung<br />
Zu bestimmten Paragraphen <strong>der</strong> Rhe<strong>in</strong>schiffsuntersuchungsordnung werden<br />
Richtl<strong>in</strong>ien aufgestellt. Hiermit werden e<strong>in</strong>zelne Bestimmungen konkretisiert.<br />
Man bedient sich dieses Instrumentes, um e<strong>in</strong>erseits sehr stark<br />
im Detail zu regeln, an<strong>der</strong>erseits aber den Umfang <strong>der</strong> Rhe<strong>in</strong>SchUO selber<br />
durch diese Texte nicht übermäßig zu erweitern.<br />
Für den Bereich <strong>der</strong> im § 23.12 Nr. 6 genannten beson<strong>der</strong>en Qualifikationen<br />
e<strong>in</strong>zelner Besatzungsmitglie<strong>der</strong> werden Richtl<strong>in</strong>ien für Auswahl, Eignung<br />
und Fortbildung aufgestellt; diese s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Anlage 7 zu f<strong>in</strong>den.<br />
6.4 Verkehrs- und Betriebsvorschriften<br />
6.4.1 Allgeme<strong>in</strong><br />
Verkehrs- und Betriebsvorschriften für die Schifffahrt im allgeme<strong>in</strong>en und<br />
für die Fahrgastschifffahrt im beson<strong>der</strong>en s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong> Rhe<strong>in</strong>schifffahrts-<br />
Polizeiverordnung verankert. Sie gelten für alle Wasserfahrzeuge auf dem<br />
Rhe<strong>in</strong> von Kle<strong>in</strong>fahrzeug über <strong>B<strong>in</strong>nen</strong>schiffe bis zu den Seeschiffen. Die<br />
Ausstrahlung dieser Vorschriften auf die übrigen <strong>B<strong>in</strong>nen</strong>wasserstraßen <strong>in</strong>