Verbesserung des Sicherheitsniveaus der Binnen-Fahrgastschiffe in ...
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Für <strong>in</strong> Deutschland betriebene Fähren f<strong>in</strong>den sich die heranziehbaren Vorschriften<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>B<strong>in</strong>nen</strong>schiffs-Untersuchungsordnung (3); e<strong>in</strong> Blick <strong>in</strong> diese<br />
Vorschriften läßt erkennen, dass die Passagiere auf diesen Fähren bezüglich<br />
<strong>des</strong> <strong>Sicherheitsniveaus</strong> e<strong>in</strong>deutig „Fahrgäste zweiter Klasse“ s<strong>in</strong>d, da<br />
an diese Fahrzeuge erheblich niedrigere Anfor<strong>der</strong>ungen gestellt werden<br />
als an normale <strong>Fahrgastschiffe</strong>. Dieser Zustand ist – auch aus europäischer<br />
Sicht – so nicht haltbar; für Fähren müssen bezüglich <strong>der</strong> Sicherheit <strong>der</strong><br />
Fahrgäste im wesentlichen die selben Vorschriften im selben Umfang gelten<br />
wie für die übrigen <strong>Fahrgastschiffe</strong>. Alle<strong>in</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelnen, durch die Gegebenheiten<br />
begründeten E<strong>in</strong>zelfällen sollte die Möglichkeit e<strong>in</strong>geräumt<br />
werden, von diesem Pr<strong>in</strong>zip abzuweichen. Folgerichtig muß zur Erzielung<br />
e<strong>in</strong>es EG-weiten gleichlautenden Anfor<strong>der</strong>ungsprofiles an Fähren <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
Rhe<strong>in</strong>SchUO e<strong>in</strong> Regelungsblock für diese Fahrzeuge gefunden werden, getrennt<br />
für die Belange <strong>der</strong> verschiedenen sehr unterschiedlichen Typen<br />
von Fähren, die die Gültigkeit aller Vorschriften an <strong>B<strong>in</strong>nen</strong>fähren vorschreibt<br />
und mögliche Abweichungen nennt.<br />
E<strong>in</strong>e solche Abweichung ist z.B. angezeigt bei den Stabilitätsvorschriften,<br />
da sowohl die Belastung durch von außen e<strong>in</strong>wirkende Kräfte (Beladung<br />
nicht nur durch Personen, son<strong>der</strong>n auch durch Fahrzeuge, Queranströmung)<br />
als auch die Bauform sich wesentlich von den Bed<strong>in</strong>gungen für<br />
<strong>Fahrgastschiffe</strong> unterscheidet.<br />
Die <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>B<strong>in</strong>nen</strong>schiffs-Untersuchungsordnung nie<strong>der</strong>gelegten Stabilitätsanfor<strong>der</strong>ungen<br />
für freifahrende Fähren, Gierseilfähren und Seilfähren haben<br />
sich <strong>in</strong> Jahrzehnten <strong>der</strong> Anwendung bewährt, e<strong>in</strong>e Notwendigkeit für<br />
die <strong>in</strong>haltliche Überarbeitung wird nicht gesehen. Insofern handelt es sich<br />
im nachstehenden Vorschlag für e<strong>in</strong> Kapitel 15a <strong>der</strong> Rhe<strong>in</strong>SchUO bei den<br />
Bestimmungen <strong>der</strong> §§ 15a.02 Nr. 3, 15a.03 Nr. 3 und 15a.04 Nr. 3 um <strong>in</strong>haltliche<br />
Zitate <strong>der</strong> entsprechenden Paragraphen <strong>der</strong> B<strong>in</strong>SchUO; diese<br />
wurden alle<strong>in</strong> redaktionell überarbeitet. In Anlage 2 ist <strong>der</strong> Vorschlag für<br />
e<strong>in</strong> neues Kapitel 15a Rhe<strong>in</strong>SchUO zu f<strong>in</strong>den; <strong>der</strong> Vollständigkeit halber<br />
sowie aus Gründen <strong>der</strong> Übersichtlichkeit s<strong>in</strong>d die bestehende Texte und<br />
Textvorschläge im Gesamtkontext wie<strong>der</strong>gegeben.<br />
6.3.4 Spezielle Vorschriften zum Verkehr auf Wasserstraßen <strong>der</strong> Zonen 2 und 1<br />
Die <strong>in</strong> Abschnitt 6.3.2 entwickelten und dargestellten Vorschriften haben<br />
als ursprünglichen Geltungsbereich den Rhe<strong>in</strong>; dieser Geltungsbereich erweitert<br />
sich durch das Inkrafttreten <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungsrichtl<strong>in</strong>ie zur EG-<br />
Richtl<strong>in</strong>ie <strong>B<strong>in</strong>nen</strong>schiffe auf alle übrigen Wasserstraßen <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>schaft.<br />
Zu diesen gehören aber auch die küstennahen Unterläufe <strong>der</strong> Flüsse sowie<br />
sonstige Wasserflächen im küstennahen Bereich mit erhöhter Gefährdung<br />
durch meteorologische Bed<strong>in</strong>gungen sowie dem räumlichen Zusammentreffen<br />
mit Fahrzeugen <strong>der</strong> Seeschifffahrt und <strong>der</strong>en speziellen Bed<strong>in</strong>gun-