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Verbesserung des Sicherheitsniveaus der Binnen-Fahrgastschiffe in ...

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hat sich <strong>der</strong> Ausflug auf Wasser obendre<strong>in</strong> noch gelohnt. Der Mensch muß<br />

also unversehrt bleiben.<br />

Er muß sich somit sowohl <strong>in</strong> Sicherheit wiegen können als auch tatsächlich<br />

durch e<strong>in</strong> bestimmtes Maß an Sicherheit geschützt se<strong>in</strong>.<br />

Welches Maß ist richtig? Bestimmt nicht die „optimale Sicherheit“, weil<br />

das Optimum subjektiv def<strong>in</strong>iert werden würde: bestimmtes, tolerierbares<br />

Sicherheitsniveau bei ger<strong>in</strong>gem, subjektiv vertretbarem Aufwand, wobei<br />

dieser nicht vom Nutzer, son<strong>der</strong>n vom Anbieter festgelegt wird. Richtig<br />

ist auch nicht die vollständige, 100%-tige Sicherheit, denn die ist nicht<br />

realisierbar, son<strong>der</strong>n theoretisch erst dann erreicht, wenn <strong>der</strong> Aufwand<br />

gegen unendlich gehen würde.<br />

Der Mensch hat nicht nur den Anspruch, son<strong>der</strong>n auch das Recht auf maximale<br />

Sicherheit, die mit allen objektiv vertretbaren Mitteln erreicht<br />

werden kann, o<strong>der</strong>, um mit den Worten <strong>der</strong> gesetzlichen Unfallversicherung<br />

zu sprechen: Unfallverhütung mit allen geeigneten Mitteln (1).

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