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Beirat für Menschen mit Behinderung - Stadt Düsseldorf

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Satzung zur Gleichstellung<br />

von <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> <strong>Behinderung</strong><br />

Der Rat der Landeshauptstadt <strong>Düsseldorf</strong> hat in seiner<br />

Sitzung am 13. Dezember 2007 die Satzung zur Gleichstellung<br />

von <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> <strong>Behinderung</strong> nach § 13 des<br />

Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen<br />

(BGG NRW) beschlossen.<br />

In dieser Satzung verpflichten sich Rat und Verwaltung,<br />

die Belange der <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> <strong>Behinderung</strong> zu wahren<br />

und sie an der Weiterentwicklung der Landeshauptstadt<br />

zu einer barrierefreien Kommune zu beteiligen.<br />

Auf Grundlage dieser Satzung wurde der <strong>Beirat</strong> <strong>für</strong><br />

<strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> <strong>Behinderung</strong> im Jahr 2008 eingerichtet.<br />

In einer Geschäftsordnung sind die Aufgaben und Ziele<br />

des <strong>Beirat</strong>es beschrieben.<br />

Sie kann unter www.duesseldorf.de/behindertenbeirat<br />

abgerufen werden.<br />

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