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Prof. Dr. Hans-Joachim Schmidt Geschichte des ... - Commonweb

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<strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. <strong>Hans</strong>-<strong>Joachim</strong> <strong>Schmidt</strong><br />

<strong>Geschichte</strong> <strong>des</strong> Mittelalters<br />

Universität Freiburg Schweiz<br />

Vorlesung im Herbstsemester 2010: Europa im 15. Jahrhundert: Wirtschaft, Gesellschaft,<br />

Religion und Politik<br />

C) Herrschaft, Macht und Politik<br />

1) Verfahren der Herrschaft: Schriftlichkeit, Verwaltung, Geld<br />

Die Höfe von Königen und Lan<strong>des</strong>herren waren die Zentren der Macht. Gestaltung von Herrschaft<br />

auch noch im späten Mittelalter ist nicht vom Staat aus zu denken, sondern immer noch zentriert auf<br />

die Person <strong>des</strong> Herrschers, auf die Personen in seiner Umgebung und damit auf seinen Hof.<br />

Die Verwaltungstätigkeit erforderte die Mitwirkung nicht allein gebildeter Experten, sondern auch von<br />

solchen Personen, die ihr eigenes Interesse - und das ihrer Familie - mit dem <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>herrn<br />

verbanden<br />

In Deutschland:. Dort waren nicht in erster Linie das Königtum, sondern die Lan<strong>des</strong>herrschaften<br />

Schrittmacher in der Ausbildung verfestigter politischer Herrschaft und in der Vorbereitung zur<br />

Ausbildung staatlicher Herrschaft. Diese Entwicklung, die sich schon lange angekündigt hatte,<br />

verstärkte sich im Laufe <strong>des</strong> 15. Jahrhunderts, ja sie schien nunmehr unumkehrbar zu sein. Auch der<br />

König bzw. Kaiser, wollte er kraftvoll agieren, war auf den Besitz eigener Lan<strong>des</strong>herrschaften<br />

angewiesen. Diese stellten die Kraftquellen dar, auf deren Basis er überhaupt agieren konnte.<br />

Der Hof war der einzige Mittelpunkt von Regierung und Verwaltung <strong>des</strong> Königs oder <strong>des</strong> Kaisers und<br />

genauso <strong>des</strong> Fürsten. In Deutschland gab es für den König keinen institutionellen Unterbau im Reich.<br />

Es gab nur Hofinstitutionen, keine Reichsinstitutionen.<br />

Die wichtigste Funktion am Hofe war der Rat, am Königshof also der königliche Rat. Die<br />

Zusammensetzung schwankend, änderte sich laufend; die Mitglieder waren keineswegs<br />

gleichbereichtigt, drittens gab es keine offziellen Ernungen viertens zerfließ dieser Rat in einen<br />

weiteren Personenkreis von Leuten, die gelegentlich dem König zu Diensten. Der Rat als Gremium<br />

war also keine Behörde mit fest zugewiesener Kompetenz. Der Herrscher war stets frei, dem Rat zu<br />

folgen.<br />

Zur Herrschaft benötigt man Geld. Die Übergänge von Rat zu Geschäftsmann waren fließend.<br />

Wolfgang von Stromer spricht von der Hochfinanz; damit meint er eine enge Verquickung von<br />

wirtschaftlicher Macht und politischem Einfluß.


2<br />

Unter den größeren Institutionen am Königshof war die Hofkanzlei am besten ausgebildet, mit einer -<br />

grob gesprochen - vierstufigen Hierarchie von Kanler, Protonotaren, Noraten und Subnotaren.<br />

Abgesehen von einer eigenen kleineren Kanzlei für das Hofgericht, gab es auch bis ins 15.<br />

Jahrhundert nur eine Kanzlei für den König, d.h. sie war zuständig für das Königreich und die<br />

Angelegenheiten der Hausmacht. Unter Sigismund gibt es in<strong>des</strong> erste Spuren seit den dreißiger<br />

Jahren <strong>des</strong> 15. Jahrhunderts zur Ausbildung einer eigenen böhmischen Kanzlei.<br />

Der Hof sollte also nicht als Behörde, sondern als sozialer Ort, als Bündelung von Beziehungen und<br />

als Ort von Entscheidungen verstanden werden.<br />

Weil alles von der Person <strong>des</strong> Herrschers abhing, war der Hof nicht an einem Ort fixiert, sondern er<br />

existierte dort, wo der König oder Kaiser sich gerade aufhielt. Und das war auch noch im späten<br />

Mittelalter unterschiedlich. Auch noch im 15. Jahrhundert war der König auf Reisen. Die Ansätze, sich<br />

in einer Residenz fest zu etablieren, steckten erst noch in den Anfängen.<br />

Residenzen gab es eher bei den fürstlichen Lan<strong>des</strong>herrschaften, die einen geringeren Aktionsradius<br />

abdecken mußten und daher besser in der Lage waren, von einem Ort oder von einigen wenigen<br />

Orten aus Herrschaft auszuüben. So waren München für Oberbayern, Landshut und Ingolstadt für<br />

Niederbayern, Tübingen und Stuttgart für Württemberg, Heidelberg für die Rheinpfalz, Koblenz für das<br />

Erzstift Trier, Meißen für die gleichnamige Markgrafschaft oder Chambéry für das Herzogtum Savoyen<br />

die wichtigsten Residenzstädte, ohne daß aber die jeweiligen Fürsten nicht auch andernorts Hof<br />

gehalten hätten.<br />

So wie im Reich dem König die mächtigen geistlichen und weltlichen Fürsten entgegentraten, so auch<br />

innerhalb der Lan<strong>des</strong>herrschaft dem Fürsten die Adligen, darüber hinaus auch die Geisltichen und die<br />

Kleriker. Insofern sie Mitwirkung an den Geschicken <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> beanspruchten oder zur Mitwirkung<br />

von den Fürsten eingeladen wurden, wurden sie zu einem Machtfaktor. Ständeversammlungen traten<br />

zusammen. Sie bildeten einerseits ein Korrektiv der fürstlichen Machrt, andererseits unterstützten sie<br />

sie. Stets war ihre Mitwirkung erforderlich, wenn es darum ging, neue Steuern zu erheben. Dies ging<br />

nur mit der Bereitschaft derer, die die Steuern zu leisten hatten. In<strong>des</strong>, die Ständeversammlungen<br />

gefügig zu machen, war oft nicht schwer. Der Fürst konnte Ämter und Würden vergeben, er übte<br />

mitunter direkten <strong>Dr</strong>uck aus, die Notlage <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> verlangte Maßnahmen, die Verteidigunggegen<br />

äußere Bedrohung mußte finanziert werden. Aus den Finanzbedürfnissen der fürstlichen Höfe<br />

erwuchs in erster Linie die Tendenz, Adlige, Stätdte und Geistliche zur Mitwirkung heranzuziehen. Die<br />

Ständeversammlungen tagten nicht regelmäßig. Sie wurden von den jeweiligen Fürsten einberufen.<br />

Die Partizipation war nicht einheitlich geregelt. Adlige, Geistliche und Vertreter der Städte tagten fast<br />

stets in getrennten Kurien. Mit den Städneversammlungen, die von Land zu Land unterschiedlich<br />

beschaffen waren, war keineswegs ein Gegensatz zu den Fürsten geschaffen. Der Zwang zur<br />

Kooperation machte sich überall bemerkbar.


3<br />

Frankreich:<br />

Das französische Königtum zeichnete eine Reihe von Besonderheiten aus, die es vor allen anderen<br />

Herrschern Europas hervorhob. Erstens: Keine andere Monarchie konnte auf eine so lange<br />

dynastische Kontinuität aufbauen. Seit dem Herrschaftsantritt von Hugo Capet, seit der Krönung zum<br />

König <strong>des</strong> Westfrankenreichs im Jahre 987 gab es eine ununterbrochene Abfolge der königlichen<br />

Würde vom Vater auf den Sohn. Erst im Jahre 1328 wurde diese genealogische Kette unterbrochen,<br />

nach dem Tod <strong>des</strong> erbenlosen Königs Karl IV., dann aber in einer Nebenlinie, die der Valois<br />

fortgesetzte. /Capet/<br />

Die hohe Stellung <strong>des</strong> Königtums, <strong>des</strong>sen Ansehen auch während <strong>des</strong> frühen Mittelalters über alle<br />

Demütigungen hinweg und trotz <strong>des</strong> geringen Machtpotentials bewahrt werden konnte, beruhte auf<br />

einem Prestige, das edle Abstammung, Gottesgnadentum, außergewöhnliche Gaben und die enge<br />

Verknüpfung zwischen Königsgeschlecht und dem Land, symbolisiert durch die Krone, miteinander<br />

kombinierte. Das königliche Zeremoniell, das in der Krönung und der Salbung kulminierte, die in<br />

Reims stattfanden und durch den dortigen Erzbischof zelebriert wurden, verlieh dem Königtum einen<br />

charismatischen Charakter, wie er bei den anderen Fürsten innerhalb Frankreichs fehlte.<br />

Die Könige Frankreichs vermochten durch Designation und Weihe ihres Sohnes zu ihren Lebzeiten<br />

den Wahlgedanken, wie er besonders deutlich bei der Einsetzung von Hugo Capet und seinen<br />

unmittelbaren Nachfolgern zu Tage getreten war, zurückzudrängen. Sie förderten die Vorstellung<br />

einer dynastischen ererbten Königswürde.<br />

Die Krone wurde zum Symbol von königlicher Herrschaft, zugleich aber auch von der Kontinuität <strong>des</strong><br />

Königreiches. Land und Herrschaft gingen so eine enge Verbindung ein. In den Urkunden der Könige<br />

wurden seit dem Anfang <strong>des</strong> 13. Jahrhunderts vermehrt die commoditas und die utilitas regni als<br />

Grund für die angeordnete Maßnahme genannt. Erstmals wurde zumin<strong>des</strong>t in der polittheoretischen<br />

Literatur <strong>des</strong> 13. Jahrhunderts, die res publica als gesonderter Bereich menschlicher Aktivität auf<br />

hohen intellektuellen Niveua analysiert und die Aufgaben <strong>des</strong> Königs im Hinblick auf das Gedeihen<br />

dieser res publica und im Hinblick auf das Gemeinwohl betrachtet. Zunächst waren solche<br />

Gedankengänge auf das universitäre Milieu noch beschränkt, in dem Maße aber, als<br />

Universitätsabsolventen in den königlichen Dienst traten, fanden sie auch Eingang am Hofe und<br />

beeeinflußten die Sprache der königlichen Verlautbarungen und Selbstäußerungen. Die Sorge um<br />

das Wohlbefinden der Menschen wurde nunmehr als Aufgabe <strong>des</strong> Königs verkündet. Dies geschah<br />

ansatzweise schon in den sogenannten politischen Testamenten, die die Könige aufsetzten und die<br />

Anweisungen an die Nachfolger enthielten.


4<br />

Es galt, die Möglichkeiten, die Herrschaftsideologie und Recht boten, zu nutzen. Dies setzte eine<br />

effektive Verwaltung voraus. Sie war umso wichtiger, als im Laufe <strong>des</strong> 13. Jahrhunderts der Bereich<br />

unmittelbarer königlicher Machtausübung, die Krondomäne, um ein Vielfaches ausgedehnt worden<br />

war. Mehr adelige Lehensmannen als zuvor, gelobten nunmehr dem König Treue und Gehorsam,<br />

mehr Kirchen unterlagen dem Einfluß <strong>des</strong> Königs, über mehr Einkünfte konnte er verfügen.<br />

Aber es gab nicht nur die Vergrößerung der Krondomäne, <strong>des</strong> unmittelbaren Herrschaftsbereiches<br />

<strong>des</strong> Königs. Eine gegenläufige Entwicklung leitete der Brauch ein, die Brüder <strong>des</strong> Königs, die von der<br />

Thronfolge ausgeschlossen waren, mit Herrschaftsrechten in den Provinzen auszustatten, mit den<br />

sogenannten Apanagen. So kam es in Frankreich immer wieder zur Verkleinerung der Krondomäne,<br />

ja sogar zu kraftvollen regionalen Machtzentren, deren Herrscher zwar mit dem regierenden König<br />

verwandt waren, aber häufig um nichts weniger um die Macht kämpften und gefährliche Konkurrenten<br />

darstellten. So geschah es insbesondere mit den Herzögen von Burgund, die eigentlich aus einer<br />

königlichen Nebenlinie stammten, aber seit dem Ende <strong>des</strong> 14. Jahrhundets bis zum Jahre 1477 die<br />

gefährlichsten Widersacher der französischen Könige waren. Darüber mehr in einer späteren<br />

Vorlesung.<br />

Wichtige Klammern für das Königreich Frankreich, auch wirksam außerhalb der Krondomäne, war<br />

das Lehnrecht. Zwar war die Pflicht zu Gehorsam und Hilfe der Lehensherren für den König häufig<br />

nicht durchzusetzen, aber es ergab sich das Recht, gegen untreue Vasallen den Prozeß zu machen<br />

und deren Güter und Länder einzuziehen.<br />

Eine wichtige Funktion bei der breiten Durchsetzung der königlichen Herrschaft hatte das Hofgericht.<br />

Es regelte nicht nur strittige Fälle, es verhängte auch Geld- und Vermögensstrafen, die dann<br />

zugunsten <strong>des</strong> Königs einzogen werden sollten. Aus dem Hofgericht entwickelte sich das Parlement,<br />

sein Sitz war in Paris, es beanspruchte die Zuständigkeit über das gesamte Köngreich, ein Anspruch,<br />

der um die Mitte <strong>des</strong> 13. Jahrhunderts auch durchgesetzt werden konnte.<br />

Eine weitere wichtige Institution war die königliche Kanzlei. Sie war in der unmittelbaren Umgebung<br />

<strong>des</strong> Königs, der wie im hohen Mittelalter üblich, von Ort zu Ort reiste und noch keine exklusive feste<br />

Residenz bezog. Seit dem Beginn <strong>des</strong> 13. Jahrhunderts zeichnete sich aber die Entwicklung ab, daß<br />

zumin<strong>des</strong>t die Kanzlei ihren festen Sitz in Paris nehmen würde. Parallel dazu nahm der<br />

Personalbestand zu, was auch <strong>des</strong>wegen notwendig wurde, als man seit ungefähr 1200 daran ging,<br />

alle ausgehenden Urkunden in Registern einzutragen, die in der Kanzlei verblieben..<br />

Die Königsherrschaft wurde nun auch in allen Teilen der Krondomäne intensiviert. Schon Ludwig VII. -<br />

also schon seit dem endenden 12. Jahrhundert - hatte begonnen, Prévots einzusetzen, die im Auftrag<br />

<strong>des</strong> Königs alle <strong>des</strong>sen Rechte in einem bestimmten Bezirk wahrnehmen sollte. Diese Form der


5<br />

Territorialverwaltung wurde von Philipp II. und im weiteren Verlauf <strong>des</strong> 13. Jahrhunderts angesichts<br />

der Vergrößerung der königlichen Domäne vervollkommnet. Mehrere Prévoté, also Bezirke, wurden<br />

zusammengefaßt. Sie unterstanden einem Bailli - wie er in Nordfrankreich hieß , bzw. einem<br />

Sénéchall, wie die Bezeichnung in Südfrankreich lautete. Deren Aufgabe bestand in der Kontrolle der<br />

Amtsführung der Prévots, in der Erhebung von Steuern und Abgaben, in der Untersuchung von<br />

Streitfällen..<br />

Über die Steuern und Abgaben, die Strafgelder und Konfiskationen und ihre Abführung und<br />

Sammlung wurde Buch geführt. Kontroll- und Vollzugsorgan der königlichen Finanzen wurde gegen<br />

Ende <strong>des</strong> 13. Jahrhundert die Chambre <strong>des</strong> comptes, die ihren Sitz in Paris im Louvre hatte.<br />

Der Großteil der eingegangen Gelder diente dem Unterhalt <strong>des</strong> königlichen Hofes, noch mehr aber für<br />

die militärischen Unternehmungen, die, mit Söldnerheeren geführt, immer kostspieliger wurden. Wie<br />

gesagt- es war nicht einfach, mitunter sogar gefährlich, Söldner nach getaner Arbeit zu entlassen. Ein<br />

Haufen von Plünderern und Mördern konnte sich dann über das Land ergießen. Am besten wäre es<br />

natürlich gewesen, wenn man hätte vermeiden können, Söldnerheere zu entlassen. Aber permanent<br />

ein Heer zu besolden war eine enorm kostspielige Angelegenheit.<br />

Deswegen war es eine einschneidende Neueruzng, als der französische König Karl VII. im Jahre<br />

1445 durch eine Ordonnnanz eine ständige Kompanie von besonders geeigneten Söldnern<br />

zusammenstellte. Diese Ordonnanzkompanien, die in den folgenden Jahren vermehrt wurden, waren<br />

also zunächst ein Mittel, Entlassungen von Söldnern zu vermeiden, die als ecorcheurs das eigene<br />

Land verheert hätten, nicht so sehr ein Mittel, die militärische Schlagkraft zu erhöhen.<br />

Bezeichnenderweise wurde das stehenden Heer in dem Moment eingeführt, als der französische<br />

König ein Jahr nach dem Waffenstillstand mit England eigentlich gar keine Truppen benötigte.<br />

Die Bürokratisierung von Herrschaft war in Frankreich besonders weit fortgeschritten. Es ist aber wohl<br />

deutlich geworden, daß die Nachteile einer Bürokratisierung wiederum zu einer Schwächung der<br />

Königsgewalt führen konnten. Behäbige Verfahren, Schwerfälligkeit der Entscheidungen, schlimmer<br />

aber noch Bestechlichkeit, Ämterpatronage und das Festhalten an Pfründen, Würden und Einkünften<br />

behinderten die Durchsetzungskraft der königlichen Herrschaft. Andererseits stärkten sie auch die<br />

Kontinuität königlicher Verwaltung, gewährleisteten das Funktionieren von Hof und provinzialer<br />

Verwaltung. Diese Stützen sollten sich als besonders wichtig erweisen, wenn der König zur<br />

selbständigen Handlung nicht fähig war - dies geschah in den beiden ersten Jahrzehnten <strong>des</strong> 15.<br />

Jahrhunderts, als König Karl VI. wegen einer Geisteskrankheit zum Spielball der Hofgesellschaft<br />

wurde. Die Kontinuität in der Verwaltung war wichtig in den Krisen, die Frankreich bis zur Mitte <strong>des</strong><br />

15. Jahrhunderts erschütterten und sogar die Existenz <strong>des</strong> Königreiches in Frage stellten.

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