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Immer wieder Wintersheim - Verbandsgemeinde Guntersblum

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<strong>Guntersblum</strong> - 2 - Ausgabe 35/2013<br />

Pfarrfest 2013<br />

Wir sind…<br />

… Gottes<br />

... bunter<br />

... Blumengarten<br />

Herzliche Einladung zum Pfarrfest in<br />

Weinolsheim<br />

Sonntag, 1. September 2013<br />

ab 14:00 Uhr Familiengottesdienst in der<br />

Pfarrkirche mit Einführung der neuen Ministrantinnen und Ministranten<br />

Anschließend: Kuchenbuffet im Pfarrgarten, Spielekiste, Kirchenquiz<br />

und das besondere für unsere Kinder:<br />

„Wir pflanzen Gott einen bunten Blumengarten“<br />

Der Reinerlös des Pfarrfestes ist für die Gestaltung unserer<br />

Heiligenhäus’chen in Weinolsheim bestimmt.<br />

Wir freuen uns auf Ihr Kommen und hoffen auf schönes Wetter und<br />

gute Begegnungen.<br />

Der Pfarrgemeinderat Weinolsheim<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Guntersblum</strong><br />

Amtlicher Teil<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Hinweis zu einer redaktionellen Änderung<br />

in Bezug auf eine öffentliche Bekanntmachung im<br />

Amtlichen Teil der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Guntersblum</strong><br />

In der Amtsblattausgabe 30 / 2013 vom Freitag, 26. Juli 2013 wurde<br />

die aktuellste Änderungssatzung zur Hauptsatzung der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Guntersblum</strong> versehentlich als „4. Satzung zur Änderung der<br />

Hauptsatzung der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Guntersblum</strong>“ veröffentlicht.<br />

Richtigerweise handelt es sich nach der chronologischen Reihenfolge<br />

jedoch bereits um die 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Guntersblum</strong> vom 04. Juli 2013.<br />

2. Satzung zur Änderung der Satzung über<br />

die Einrichtung von Betreuungsangeboten<br />

an Grundschulen und die Erhebung von Elternbeiträgen<br />

für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten<br />

in der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Guntersblum</strong><br />

vom 25. Oktober 2007<br />

Auf der Grundlage des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) für<br />

Rheinland-Pfalz in Verbindung mit den §§ 2 Abs. 1, 7 Abs. 1, 8 des<br />

Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz (KAG), § 68 des Landesgesetzes<br />

über die Schulen in Rheinland-Pfalz (SchulG) und § 21<br />

der Schulordnung für öffentliche Grundschulen (GrundschulO) jeweils<br />

in der derzeit geltenden Fassung hat der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Guntersblum</strong> in seiner Sitzung am 04. Juli 2013<br />

folgende 2. Änderungssatzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

In § 1 Abs. 1, Satz 1 werden folgende Zusätze gestrichen:<br />

„in <strong>Guntersblum</strong> „Carl-Küstner-Schule“ und in Uelversheim „St. Martin<br />

Grundschule“<br />

§ 2<br />

In § 4 Abs. 2 wird folgender Zusatz ergänzt:<br />

„An Ganztagsschulen entfällt das Angebot der Mittagsverpflegung für<br />

Nutzer der Betreuenden Grundschule“.<br />

§ 3<br />

Die Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung<br />

in Kraft.<br />

<strong>Guntersblum</strong>, den 04.07.2013<br />

- Siegel -<br />

Michael Stork, Bürgermeister<br />

Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von<br />

Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen nach §<br />

24 Abs. 6 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz<br />

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />

dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande<br />

gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von<br />

Anfang an gültig zustande gekommen.<br />

Dies gilt nicht, wenn<br />

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die<br />

Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der<br />

Satzung verletzt worden sind, oder<br />

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde<br />

den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens-<br />

oder Formvorschriften gegenüber der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Guntersblum</strong> unter Bezeichnung des Sachverhalts,<br />

der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht<br />

hat.<br />

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2, Nr. 2 geltend gemacht, so<br />

kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese<br />

Verletzung geltend machen.<br />

<strong>Guntersblum</strong>, den 04.07.2013<br />

gez.: Michael Stork, Bürgermeister

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