Immer wieder Wintersheim - Verbandsgemeinde Guntersblum
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<strong>Guntersblum</strong> - 17 - Ausgabe 35/2013<br />
Sonntag, 01.09.2013<br />
B-Junioren 11.00 Uhr TSV Ebersheim – SG Friesenh./Dexh./Uelversheim<br />
Herren 15.00 Uhr SNK Bosnjak Mainz - TSV 1910 Uelversheim<br />
Herren 15.00 Uhr SV Friesenheim - TSV 1910 Uelversheim II<br />
Frauen 18.30 Uhr TSV 1910 Uelversheim – SV Bretzenheim<br />
Dienstag, 03.09.2013<br />
B-Junioren 19.00 Uhr SG Friesenh./Dexh./Uelversh. - SV Klein-Winternheim<br />
(Spiel findet in Friesenheim statt)<br />
Mittwoch, 04.09.2013<br />
A-Junioren 19.00 Uhr SG Friesenh./Dexh./Uelversh. – VfB Bodenheim<br />
(Spiel findet in Friesenheim statt)<br />
Frauen 19.30 Uhr TSV 1910 Uelversheim – SV Bretzenheim<br />
Tanzen für Jungs und Mädchen im Alter von 6-8 Jahren<br />
beim TSV<br />
Die ersten Tanzstunden plane ich für Euch. Dann möchte ich Euere<br />
Ideen und Wünsche umsetzen.<br />
Wir überlegen gemeinsam, welches Thema die Gruppe interessiert, z.<br />
B. Pirat, Prinzessin, Indianer, Freude, Wut und und und .....<br />
Wir tanzen auf unterschiedliche Musikrichtungen von Hip-Hop bis<br />
Klassik ist alles drin. Es soll einfach Spaß machen!<br />
Wann: montags von 17 - 18 Uhr in der Turnhalle Uelversheim<br />
Beginn: Montag, den 02. September<br />
Bitte meldet Euch bei mir an: Meine Tel. 674947<br />
Am ersten Treffen bitte ich einen Erziehungsberichtigten das für mich<br />
notwendigen Formular auszufüllen.<br />
Ich freue mich auf Euch<br />
Monika Obermann<br />
Mit Spaß dabei - Fußball für die Kleinsten<br />
Die G-Junioren (Bambini) sind ebenfalls in die neue Saison gestartet<br />
und würden sich über weitere sportbegeisterte Mitspieler/innen freuen.<br />
Vielleicht ist Ihr Kind bereits ein/e kleine/r Fußballer/in oder möchte<br />
zusammen mit Freunden das Fußballspielen in einer Mannschaft ausprobieren.<br />
Kein Problem, Kinder der Jahrgänge bis 2007 sind herzlich<br />
willkommen und Ihr könnt auch gerne Eure Freunde und Freundinnen<br />
zum Schnuppern mitbringen. Wir trainieren donnerstags von 17:00<br />
bis 18:00 Uhr auf dem Sportplatz in Uelversheim. Weitere Info erteilt<br />
gerne Sina Schmitt, Tel. 06249-803445 oder 0176-31187760.<br />
Wir freuen uns auf Euch.<br />
Gemeindebücherei<br />
im Dorfgemeinschaftshaus<br />
Abschlussveranstaltung für den Lesesommer<br />
Der „Lesesommer Rheinland-Pfalz“ ist zu Ende.<br />
9 Wochen Leseabenteuer liegen hinter Euch. Wir, das Lesesommerteam,<br />
haben uns sehr darüber gefreut, dass so viele Kinder mitgemacht<br />
haben: 48 Kinder, nicht nur aus Uelversheim, sondern auch<br />
aus Weinolsheim, Eimsheim und Dalheim, hatten sich angemeldet.<br />
Alle Altersstufen von 6 bis 16 Jahren waren vertreten.<br />
260 Bücher mit insgesamt 42 688 Seiten wurden von Euch bis zum<br />
22.08.2013 gelesen.<br />
Am Samstag, 24.08.2013 startete unsere Abschlussveranstaltung im<br />
Saal des Dorfgemeinschaftshauses. Als Vertreter des Bürgermeisters,<br />
konnten wir den 2. Beigeordneten Oliver Schleicher begrüßen. Jeder<br />
erfolgreicher Teilnehmer (mindestens 3 Bücher musste man gelesen<br />
haben) erhielt von ihm eine Urkunde überreicht. Anschließend konnte<br />
sich jeder einen Preis aussuchen.<br />
Vorab haben wir 6 Hauptpreise (Büchergutscheine) vergeben.<br />
Die meisten Bücher gelesen haben:<br />
- Altersgruppe 7 - 11 Jahre: Amelie Brill (24 Bücher, 2471 Seiten),<br />
- Altersgruppe 12 – 16 Jahre: Laura Gillmann (16 Bücher, 4896 Seiten).<br />
Die meisten Seiten nach den beiden oben genannten haben gelesen:<br />
- Altersgruppe 7 – 11 Jahre: Sarah Abstein (2547 Seiten),<br />
- Anne Abstein (2309 Seiten),<br />
- Altersgruppe 12 – 16 Jahre: Anna-Lena Oberhof (2867 Seiten), Lukas<br />
Krüttken (2663 Seiten).<br />
Die Buchgutscheine wurden von der Gemeinde Uelversheim finanziert<br />
und wir möchten uns an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich für die<br />
großzügige Unterstützung bei der Durchführung der Abschlussveranstaltung<br />
bedanken.<br />
Ein großes Dankeschön geht auch an das Weingut Loesch, das uns<br />
den Traubensaft für unsere Abschlussveranstaltung gespendet hat.<br />
Die Bewertungskarten für Eure gelesenen Bücher gehen nun auf die<br />
Reise nach Neustadt zum Landesbibliothekszentrum. Dort findet am<br />
19.09.2013 die landesweite Verlosung statt. Wir drücken Euch Allen<br />
ganz fest die Daumen, vielleicht habt ihr ja Glück und gewinnt einen<br />
der begehrten Preise.<br />
Für unsere kleine Gemeindebücherei war der Lesesommer Rheinland-<br />
Pfalz ein großer Erfolg und wir freuen uns schon auf das nächste Jahr,<br />
wenn es <strong>wieder</strong> heißt: „Abenteuer beginnen im Kopf“.<br />
Euer Lesesommerteam<br />
Ortsgemeinde<br />
Weinolsheim<br />
www.weinolsheim.de<br />
Amtlicher Teil<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
Amtsgericht Mainz<br />
Terminsbestimmung<br />
260 K 60/12<br />
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der im Grundbuch von Weinolsheim,<br />
Blatt 1107 eingetragene, nachstehend bezeichnete Grundbesitz<br />
am Mittwoch, den 18. Dezember 2013, 14.30 Uhr<br />
an der Gerichtsstelle Diether-von-Isenburgstr., Saal 207 versteigert<br />
werden.<br />
4 Weinolsheim, Flur 14, Flurstück 63,<br />
Gebäude- und Freifläche,<br />
Gaustraße 24<br />
343 qm<br />
Der Verkehrswert gemäß § 74a ZVG ist festgesetzt worden auf<br />
53.000,00 Euro.<br />
Laut Sachverständigen-Gutachten handelt es sich um ein feistehendes<br />
Einfamilienhaus.<br />
In einem früheren Termin ist der Zuschlag bereits, aus den Gründen<br />
des § 85a Abs. 1 ZVG versagt worden.<br />
Der Versteigerungsvermerk ist am 05.06.2012 in das Grundbuch eingetragen<br />
worden.<br />
Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein,Recht später<br />
als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muß der Berechtigte es<br />
spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe<br />
von Geboten anmelden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn<br />
der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Andernfalls wird<br />
das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung<br />
des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und<br />
den übrigen Rechten nachgesetzt.<br />
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue<br />
Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung<br />
und der die Befriedigung aus dem Grundstück, bezweckenden<br />
Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich<br />
einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundbesitzes oder des<br />
nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs, entgegensteht, wird aufgefordert,<br />
die Aufhebung oder einstweilige Einstellung, des Verfahrens<br />
zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies<br />
nicht, so, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des<br />
versteigerten Gegenstandes.<br />
Mainz, den 12.08.2013<br />
(DS)<br />
gez.: Pfeifer, Rechtspflegerin<br />
Ausgefertigt:<br />
Justizbeschäftigte<br />
als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle