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Immer wieder Wintersheim - Verbandsgemeinde Guntersblum

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<strong>Guntersblum</strong> - 17 - Ausgabe 35/2013<br />

Sonntag, 01.09.2013<br />

B-Junioren 11.00 Uhr TSV Ebersheim – SG Friesenh./Dexh./Uelversheim<br />

Herren 15.00 Uhr SNK Bosnjak Mainz - TSV 1910 Uelversheim<br />

Herren 15.00 Uhr SV Friesenheim - TSV 1910 Uelversheim II<br />

Frauen 18.30 Uhr TSV 1910 Uelversheim – SV Bretzenheim<br />

Dienstag, 03.09.2013<br />

B-Junioren 19.00 Uhr SG Friesenh./Dexh./Uelversh. - SV Klein-Winternheim<br />

(Spiel findet in Friesenheim statt)<br />

Mittwoch, 04.09.2013<br />

A-Junioren 19.00 Uhr SG Friesenh./Dexh./Uelversh. – VfB Bodenheim<br />

(Spiel findet in Friesenheim statt)<br />

Frauen 19.30 Uhr TSV 1910 Uelversheim – SV Bretzenheim<br />

Tanzen für Jungs und Mädchen im Alter von 6-8 Jahren<br />

beim TSV<br />

Die ersten Tanzstunden plane ich für Euch. Dann möchte ich Euere<br />

Ideen und Wünsche umsetzen.<br />

Wir überlegen gemeinsam, welches Thema die Gruppe interessiert, z.<br />

B. Pirat, Prinzessin, Indianer, Freude, Wut und und und .....<br />

Wir tanzen auf unterschiedliche Musikrichtungen von Hip-Hop bis<br />

Klassik ist alles drin. Es soll einfach Spaß machen!<br />

Wann: montags von 17 - 18 Uhr in der Turnhalle Uelversheim<br />

Beginn: Montag, den 02. September<br />

Bitte meldet Euch bei mir an: Meine Tel. 674947<br />

Am ersten Treffen bitte ich einen Erziehungsberichtigten das für mich<br />

notwendigen Formular auszufüllen.<br />

Ich freue mich auf Euch<br />

Monika Obermann<br />

Mit Spaß dabei - Fußball für die Kleinsten<br />

Die G-Junioren (Bambini) sind ebenfalls in die neue Saison gestartet<br />

und würden sich über weitere sportbegeisterte Mitspieler/innen freuen.<br />

Vielleicht ist Ihr Kind bereits ein/e kleine/r Fußballer/in oder möchte<br />

zusammen mit Freunden das Fußballspielen in einer Mannschaft ausprobieren.<br />

Kein Problem, Kinder der Jahrgänge bis 2007 sind herzlich<br />

willkommen und Ihr könnt auch gerne Eure Freunde und Freundinnen<br />

zum Schnuppern mitbringen. Wir trainieren donnerstags von 17:00<br />

bis 18:00 Uhr auf dem Sportplatz in Uelversheim. Weitere Info erteilt<br />

gerne Sina Schmitt, Tel. 06249-803445 oder 0176-31187760.<br />

Wir freuen uns auf Euch.<br />

Gemeindebücherei<br />

im Dorfgemeinschaftshaus<br />

Abschlussveranstaltung für den Lesesommer<br />

Der „Lesesommer Rheinland-Pfalz“ ist zu Ende.<br />

9 Wochen Leseabenteuer liegen hinter Euch. Wir, das Lesesommerteam,<br />

haben uns sehr darüber gefreut, dass so viele Kinder mitgemacht<br />

haben: 48 Kinder, nicht nur aus Uelversheim, sondern auch<br />

aus Weinolsheim, Eimsheim und Dalheim, hatten sich angemeldet.<br />

Alle Altersstufen von 6 bis 16 Jahren waren vertreten.<br />

260 Bücher mit insgesamt 42 688 Seiten wurden von Euch bis zum<br />

22.08.2013 gelesen.<br />

Am Samstag, 24.08.2013 startete unsere Abschlussveranstaltung im<br />

Saal des Dorfgemeinschaftshauses. Als Vertreter des Bürgermeisters,<br />

konnten wir den 2. Beigeordneten Oliver Schleicher begrüßen. Jeder<br />

erfolgreicher Teilnehmer (mindestens 3 Bücher musste man gelesen<br />

haben) erhielt von ihm eine Urkunde überreicht. Anschließend konnte<br />

sich jeder einen Preis aussuchen.<br />

Vorab haben wir 6 Hauptpreise (Büchergutscheine) vergeben.<br />

Die meisten Bücher gelesen haben:<br />

- Altersgruppe 7 - 11 Jahre: Amelie Brill (24 Bücher, 2471 Seiten),<br />

- Altersgruppe 12 – 16 Jahre: Laura Gillmann (16 Bücher, 4896 Seiten).<br />

Die meisten Seiten nach den beiden oben genannten haben gelesen:<br />

- Altersgruppe 7 – 11 Jahre: Sarah Abstein (2547 Seiten),<br />

- Anne Abstein (2309 Seiten),<br />

- Altersgruppe 12 – 16 Jahre: Anna-Lena Oberhof (2867 Seiten), Lukas<br />

Krüttken (2663 Seiten).<br />

Die Buchgutscheine wurden von der Gemeinde Uelversheim finanziert<br />

und wir möchten uns an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich für die<br />

großzügige Unterstützung bei der Durchführung der Abschlussveranstaltung<br />

bedanken.<br />

Ein großes Dankeschön geht auch an das Weingut Loesch, das uns<br />

den Traubensaft für unsere Abschlussveranstaltung gespendet hat.<br />

Die Bewertungskarten für Eure gelesenen Bücher gehen nun auf die<br />

Reise nach Neustadt zum Landesbibliothekszentrum. Dort findet am<br />

19.09.2013 die landesweite Verlosung statt. Wir drücken Euch Allen<br />

ganz fest die Daumen, vielleicht habt ihr ja Glück und gewinnt einen<br />

der begehrten Preise.<br />

Für unsere kleine Gemeindebücherei war der Lesesommer Rheinland-<br />

Pfalz ein großer Erfolg und wir freuen uns schon auf das nächste Jahr,<br />

wenn es <strong>wieder</strong> heißt: „Abenteuer beginnen im Kopf“.<br />

Euer Lesesommerteam<br />

Ortsgemeinde<br />

Weinolsheim<br />

www.weinolsheim.de<br />

Amtlicher Teil<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Amtsgericht Mainz<br />

Terminsbestimmung<br />

260 K 60/12<br />

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der im Grundbuch von Weinolsheim,<br />

Blatt 1107 eingetragene, nachstehend bezeichnete Grundbesitz<br />

am Mittwoch, den 18. Dezember 2013, 14.30 Uhr<br />

an der Gerichtsstelle Diether-von-Isenburgstr., Saal 207 versteigert<br />

werden.<br />

4 Weinolsheim, Flur 14, Flurstück 63,<br />

Gebäude- und Freifläche,<br />

Gaustraße 24<br />

343 qm<br />

Der Verkehrswert gemäß § 74a ZVG ist festgesetzt worden auf<br />

53.000,00 Euro.<br />

Laut Sachverständigen-Gutachten handelt es sich um ein feistehendes<br />

Einfamilienhaus.<br />

In einem früheren Termin ist der Zuschlag bereits, aus den Gründen<br />

des § 85a Abs. 1 ZVG versagt worden.<br />

Der Versteigerungsvermerk ist am 05.06.2012 in das Grundbuch eingetragen<br />

worden.<br />

Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein,Recht später<br />

als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muß der Berechtigte es<br />

spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe<br />

von Geboten anmelden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn<br />

der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Andernfalls wird<br />

das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung<br />

des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und<br />

den übrigen Rechten nachgesetzt.<br />

Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue<br />

Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung<br />

und der die Befriedigung aus dem Grundstück, bezweckenden<br />

Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich<br />

einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundbesitzes oder des<br />

nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs, entgegensteht, wird aufgefordert,<br />

die Aufhebung oder einstweilige Einstellung, des Verfahrens<br />

zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies<br />

nicht, so, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des<br />

versteigerten Gegenstandes.<br />

Mainz, den 12.08.2013<br />

(DS)<br />

gez.: Pfeifer, Rechtspflegerin<br />

Ausgefertigt:<br />

Justizbeschäftigte<br />

als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

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