Konzeption zum Kindergarten Liebelsberg - Neubulach
Konzeption zum Kindergarten Liebelsberg - Neubulach
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7.3. Feste und Feiern<br />
Feste und Feiern sind ein wichtiger Bestandteil der <strong>Kindergarten</strong>arbeit. Sie fördern das<br />
Zusammengehörigkeitsgefühl und bringen Freude und Beständigkeit mit sich. Je nach<br />
Situation wird mit oder ohne Eltern gefeiert.<br />
Die Feste des Kirchenjahres (Advent, Weihnachten, Ostern und Erntedank) werden ebenso<br />
gefeiert, wie Muttertag, das Sommerfest und Tage mit persönlicher Bedeutung, <strong>zum</strong> Beispiel<br />
Geburtstag oder Verabschiedung.<br />
Die Geburtstagsfeiern sind geprägt von verschiedenen Ritualen. Das Geburtstagskind steht<br />
an diesem Tag im Mittelpunkt.<br />
7.4. Partizipation – Einbeziehung der Kinder<br />
- Die Kinder wählen die meiste Zeit des Tages ihre Aktivitäten und Spielpartner selbst.<br />
- Die Fachkraft handelt Regeln für Abläufe im Tagesgeschehen wie auch Regeln zur<br />
Gestaltung von Kontakten zu anderen Gruppen gemeinsam mit den Kindern aus.<br />
- Die Kinder bringen ihre Ideen in die Planung des Tagesablaufs sowie in die Planung<br />
aktueller Angebote und langfristiger Projekte ein.<br />
- Regelmäßig werden Kinderkonferenzen geführt in denen aktuelle Themen<br />
besprochen werden. Somit haben die Kinder die Möglichkeit das alltägliche Leben in<br />
der Einrichtung mitzugestalten.<br />
- Die Kinder regen Änderungen des Tagesablaufs auf Grund aktueller Situationen und<br />
Interesse an.<br />
7.4. Inklusion<br />
Inklusion bedeutet, dass sich die Gesellschaft den individuellen Bedürfnissen aller Menschen<br />
anpasst.<br />
Sie hat <strong>zum</strong> Ziel, dass sowohl Menschen mit Behinderungen, als auch Menschen, die aus<br />
anderen Gründen, wie Herkunft, Geschlecht, Schicht, Ethnie und Kultur, benachteiligt<br />
werden könnten, die Teilhabe an öffentlichen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen<br />
ermöglicht wird.<br />
So hat jedes Kind nach Vollendung des dritten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf<br />
einen <strong>Kindergarten</strong>platz. Dieser Rechtsanspruch gilt selbstverständlich auch für behinderte<br />
Kinder und sollte in der Einrichtung umgesetzt werden, in dem die beste Förderung des<br />
behinderten Kindes realisiert werden kann. Ab 01.08.2013 besteht auch für Kinder von 1 bis<br />
3 Jahren ein Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kindertageseinrichtung.<br />
7.5. Kosten<br />
Die aktuellen Gebühren finden Sie unter www.neubulach.de sowie in der Fußzeile des<br />
jeweils aktuellen Anmeldeformulars.<br />
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