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Konzeption zum Kindergarten Liebelsberg - Neubulach

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7.3. Feste und Feiern<br />

Feste und Feiern sind ein wichtiger Bestandteil der <strong>Kindergarten</strong>arbeit. Sie fördern das<br />

Zusammengehörigkeitsgefühl und bringen Freude und Beständigkeit mit sich. Je nach<br />

Situation wird mit oder ohne Eltern gefeiert.<br />

Die Feste des Kirchenjahres (Advent, Weihnachten, Ostern und Erntedank) werden ebenso<br />

gefeiert, wie Muttertag, das Sommerfest und Tage mit persönlicher Bedeutung, <strong>zum</strong> Beispiel<br />

Geburtstag oder Verabschiedung.<br />

Die Geburtstagsfeiern sind geprägt von verschiedenen Ritualen. Das Geburtstagskind steht<br />

an diesem Tag im Mittelpunkt.<br />

7.4. Partizipation – Einbeziehung der Kinder<br />

- Die Kinder wählen die meiste Zeit des Tages ihre Aktivitäten und Spielpartner selbst.<br />

- Die Fachkraft handelt Regeln für Abläufe im Tagesgeschehen wie auch Regeln zur<br />

Gestaltung von Kontakten zu anderen Gruppen gemeinsam mit den Kindern aus.<br />

- Die Kinder bringen ihre Ideen in die Planung des Tagesablaufs sowie in die Planung<br />

aktueller Angebote und langfristiger Projekte ein.<br />

- Regelmäßig werden Kinderkonferenzen geführt in denen aktuelle Themen<br />

besprochen werden. Somit haben die Kinder die Möglichkeit das alltägliche Leben in<br />

der Einrichtung mitzugestalten.<br />

- Die Kinder regen Änderungen des Tagesablaufs auf Grund aktueller Situationen und<br />

Interesse an.<br />

7.4. Inklusion<br />

Inklusion bedeutet, dass sich die Gesellschaft den individuellen Bedürfnissen aller Menschen<br />

anpasst.<br />

Sie hat <strong>zum</strong> Ziel, dass sowohl Menschen mit Behinderungen, als auch Menschen, die aus<br />

anderen Gründen, wie Herkunft, Geschlecht, Schicht, Ethnie und Kultur, benachteiligt<br />

werden könnten, die Teilhabe an öffentlichen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen<br />

ermöglicht wird.<br />

So hat jedes Kind nach Vollendung des dritten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf<br />

einen <strong>Kindergarten</strong>platz. Dieser Rechtsanspruch gilt selbstverständlich auch für behinderte<br />

Kinder und sollte in der Einrichtung umgesetzt werden, in dem die beste Förderung des<br />

behinderten Kindes realisiert werden kann. Ab 01.08.2013 besteht auch für Kinder von 1 bis<br />

3 Jahren ein Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kindertageseinrichtung.<br />

7.5. Kosten<br />

Die aktuellen Gebühren finden Sie unter www.neubulach.de sowie in der Fußzeile des<br />

jeweils aktuellen Anmeldeformulars.<br />

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