credo ut inteïligam - CatholicaPedia
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Natur und des Schöpfers in den Dienst der Nachkommen gestellt worden. Seiner Natur nach bede<strong>ut</strong>et<br />
das vollkommene Eheleben die gänzliche Hingabe der Eltern zum Wohl der Kinder, und die eheliche<br />
Liebe in ihrer Kraft und Zartheit ist selber eine Forderung der Sorge um die Nachkommenschaft<br />
und die Gewähr ihrer Verwirklichung.<br />
Der eheliche Akt<br />
Das Zusammenleben der Ehegatten und den ehelichen Akt auf eine bloße organische Funktion zur<br />
Übertragung der Keimzellen zu rückzuführen, wäre genau so, als wollte man den häuslichen Herd,<br />
das Heiligtum der Familie, in ein einfaches biologisches Laboratorium verwandeln. Daher haben Wir<br />
in Unserer Ansprache vom 29. September 1949 an den Internationalen Kongreß katholischer Arzte<br />
die künstliche Befruchtung ausdrücklich aus des Ehe gebannt. Der eheliche Akt ist seiner natürlichen<br />
Struktur nach eine persönliche Handlung, ein gleichzeitiges und unmittelbares Zusammenwirken der<br />
Gatten. Er ist, eben aus der Natur der wirkenden Personen und der Eigenart des Aktes, Ausdruck<br />
der gegenseitigen Hingabe, die, nach dem Wort der Schrift, die Vereinigung "in einem Fleisch"<br />
verwirklicht.<br />
Das ist viel mehr als die Vereinigung zweier Keime, die auch künstlich bewirkt werden kann, das<br />
heißt ohne das naturgemäße persönliche Handeln der Ehegatten. Der eheliche Akt, von der Natur<br />
geordnet und gewollt, ist ein persönliches Zusammenwirken, zu dem sich die Ehegatten, wenn sie<br />
die Ehe schließen, gegenseitig das Recht erteilen.<br />
Wenn aber diese Leistung von Anfang an und für immer in ihrer natürlichen Form unmöglich ist, so<br />
ist der Gegenstand des Ehevertrages mit einem wesentlichen Fehler behaftet. Das ist es, wasWir<br />
damals sagten: "Man vergesse nicht: Nur die Zeugung eines neuen Lebens nach dem Willen und<br />
Plan des Schöpfers bringt, in einem staunenswerten Grad der Vollendung, die Verwirklichung der<br />
beabsichtigten Zwecke mit sich. Sie entspricht zu gleicher Zeit der körperlichen und geistigen Natur<br />
und der Würde der Ehegatten, wie der normalen und glücklichen Entwicklung des Kindes."<br />
Die persönlichen Werte des Ehelebens, sowohl im körperlich sinnlichen Bereich als auch im geistigen,<br />
sind wirklich echt, aber sie sind vom Schöpfer in der Rangordnung der Werte nicht an die<br />
erste, sondern an die zweite Stelle gesetzt worden. - Wir möchten als dann auch noch eine andere<br />
Erwägung vorlegen, die in Vergessenheit zu geraten droht: Alle diese sekundären Werte des<br />
geschlechtlichen Bereichs und seiner Betätigung fallen mit unter die eigentliche Aufgabe der Ehegatten,<br />
die Aufgabe nämlich, Urheber und Erzieher des neuen Lebens zu sein. Eine hohe und edle<br />
Aufgabe! Sie gehört jedoch nicht zum Wesen des vollkommenen Menschen, so, als ob, wenn der<br />
natürliche Fortpflanzungstrieb sich nicht verwirklichen kann, in einem gewissen Sinn und Grad eine<br />
Verminderung der menschlichen Person vorläge. Der Verzicht auf diese Verwirklichung ist nicht -<br />
besonders wenn er aus edlen Motiven geschieht - eine Verstümmelung der persönlichen und geistigen<br />
Werte. Von diesem freien Verzicht aus Liebe zum Reich Gottes hat der Herr selbst gesagt:<br />
Non omnes capiunt verbum istud, sed quibus datum est - Nicht alle verstehen dieses Wort, sondern<br />
nur die, denen es gegeben ist (Mt. 19,11).<br />
Wenn man, wie es he<strong>ut</strong>e nicht selten geschieht, die Zeugungsfunktion, auch in der rechten und<br />
ethisch erlaubten Form des ehelichen Lebens, übermäßig verherrlicht, so ist das nicht nur ein Irrtum<br />
und eine Verirrung; es birgt auch die Gefahr einer Entgleisung von Geist und Gemüt in sich, die<br />
geeignet ist, g<strong>ut</strong>e und edle Gefühle zu ersticken. Dies besonders in der noch unerfahrenen Jugend,<br />
die die Enttäuschungen des Lebens nicht kennt. Und welcher normale, an Leib und Seele gesunde<br />
Mensch möchte zur Zahl der geistig und charakterlich Schwachen gehören?<br />
Der Geschlechtstrieb<br />
Diese Unsere Darlegung wäre jedoch unvollständig, wenn Wir darüber hinaus nicht ein kurzes Wort<br />
zur Verteidigung der menschlichen Würde im Gebrauch des Geschlechtstriebs hinzufügten. Derselbe<br />
Schöpfer, der in seiner Güte und Weisheit zur Erhaltung und Vermehrung des Menschengeschlechts<br />
sich des Wirkens von Mann und Frau in der ehelichen Vereinigung bedient, hat auch ge<br />
wollt, daß die Ehegatten bei diesem Tun in Körper und Geist eine Lust und ein Glücksgefühl verspüren.<br />
Wenn also die Ehegatten diese Lust suchen und genießen, so tun sie nichts Böses; sie<br />
nehmen an, was ihnen der Schöpfer bestimmt hat.<br />
Nichtsdestoweniger müssen die Ehegatten auch hier in den Grenzen des rechten Maßhaltens bleiben.<br />
Wie beim Genuß von Speisen und Getränken dürfen sie sich auch beim Geschlechtsgenuß nicht<br />
zügellos dem Antrieb der Sinne hingeben. Die rechte Norm ist daher diese: Der Gebrauch der natürlichen<br />
Geschlechtsanlage ist sittlich erlaubt nur in der Ehe, im Dienste der Ehe und zweckordnungs-<br />
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