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NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN<br />

ALS ZWEITES LAND WELTWEIT - BELGIEN ERLAUBT STERBEHILFE - Kritiker<br />

des Gesetzes kündigen Klage in Straßburg an - Brüssel - Nach zweieinhalbjähriger Beratung hat das<br />

belgische Parlament am Donnerstagabend ein Sterbehilfe-Gesetz verabschiedet, das Fachle<strong>ut</strong>e als das<br />

liberalste der Welt bezeichnen. Der mit 86 zu 51 Stimmen bei zehn Enthaltungen beschlossene Text<br />

erlaubt eine Tötung auf Verlangen für unheilbar kranke Patienten, die nicht in absehbarer Zeit sterben<br />

werden, sowie für Menschen mit andauernden psychischen Leiden. Der belgische Senat hat dem<br />

Entwurf bereits im Oktober zugestimmt. Belgien ist damit nach den Niederlanden das zweite Land,<br />

in dem das Thema E<strong>ut</strong>hanasie gesetzlich geregelt ist. Das Gesetz soll in drei Monaten in Kraft treten.<br />

In der Parlamentsdebatte sprachen sich auch oppositionelle christdemokratische Abgeordnete für eine<br />

Lockerung des Verbots einer aktiven Tötung auf Verlangen aus. Die Gesetzesvorlage ging ihnen<br />

allerdings zu weit, wen es eine Tötung nicht erst im Endstadium einer Krankheit erlaubt. Vielmehr<br />

müsse sich der betroffene Patient in einer ausweglosen medizinischen Situation befinden und einem<br />

"unerträglichen dauerhaften physischen oder psychischen Leidensdruck" ausgesetzt sein. E<strong>ut</strong>hanasie,<br />

so die Kritiker, werde hier nicht als "letztes Mittel" vorgesehen, sondern als Bestandteil einer<br />

medizinischen "Checkliste". Das Gesetz sieht allerdings zahlreiche Voraussetzungen für eine Sterbehilfe<br />

vor. Der Patient muss seinen Wunsch schriftlich niedergelegt haben. Er muss zu diesem<br />

Zeitpunkt volljährig und geistig klar sein. Außerdem muss der Arzt sich vergewissern, dass dpr Sterbewunsch<br />

mehrmals geäußert wurde. Er ist verpflichtet, sich mit dem Patient gründlich zu beraten.<br />

Zur Beurteilung der Ausweglosigkeit der Krankheit muss sich der Arzt mit einem weiteren Mediziner<br />

beraten. Eine Kommission aus Medizinern und Juristen soll die Auswirkungen des Gesetzes in der<br />

Praxis überwachen. Die Kritiker des Gesetzes haben bereite angekündigt, dass sie den Europäischen<br />

Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anrufen wollen. Vor allem die flämischen Christdemokraten<br />

sehen eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention, die in Artikel 2<br />

festhält: "Niemand darf absichtlich getötet werden", es sei denn durch eine gesetzlich vorgesehene<br />

Todesstrafe oder im Falle rechtmäßiger staatlicher Gewalt gegen Kriminelle. Bestärkt fühlen sich die<br />

Kritiker durch die jüngste Entscheidung des Straßburger Gerichte im Fall der Engländerin Diane<br />

Pretty. Die inzwischen verstorbene, vom Hals abwärts gelähmte Frau hatte vergeblich darum<br />

gebeten, dass ihr Mann sie töten dürfe. (Cornelia Bolesch in SZ vom 17.5.2002)<br />

SINGER FORDERT: SCHNELLTOD FÜR BEHINDERTE SÄUGLINGE - Der australische<br />

"Bioethiker" PETER SINGER, vorher Leiter des "Instit<strong>ut</strong>s für Humane Bioethik" an der Monash-Universität<br />

in Melbourne, hat vor kurzem eine Professur an der amerikanischen Princeton-Universität<br />

angetreten. Singer wurde bekannt durch die in seinem Buch "Practical Ethics" (dt. Übersetzung:<br />

"Praktische Ethik" St<strong>ut</strong>tgart 1984) vorgetragenen Thesen zum "lebensunwerten Leben", die an<br />

bekannte nationalsozialistische Parolen und Praktiken erinnern. Der NS-Propagandist ALFRED<br />

ROSENBERG hatte in seinem Buch "Der Mythos des 20. Jahrhunderts" festgestellt: "Das kirchlichchristliche<br />

Mitleid hegt schrankenlose Liebe zu allen Minderwertigen, Kranken, Verkrüppelten, Verbrecherischen<br />

und Verfaulten." Von Singer hatte man schon in seinem Buch "Verteidigt die Tiere"<br />

(Frankfurt/Berlin 1988) ähnliches vernommen: "Der Einfluß der jüdisch-christlichen Auffassung von<br />

der gottähnlichen Natur des Menschen wird nirgendwo de<strong>ut</strong>licher als in der westlichen Doktrin der<br />

Unantastbarkeit des menschlichen Lebens, einer Doktrin, die selbst das Leben des hoffnungslosesten<br />

und unheilbar hirngeschädigten menschlichen Wesens über das Leben eines Schimpansen<br />

stellt." Singer setzte sich auch dafür ein, Menschenaffen mit Menschen auf die gleiche Stufe zu<br />

stellen und ihnen die gleichen Rechte zu geben. Tierversuche möchte er nur in unabwendbaren Fällen<br />

zulassen, wobei er gleich anfügte, bei Menschenversuchen, ebenfalls nur in unabwendbaren<br />

Fällen, müßte der Vorzug den Kindern gegeben werden - u.a. "geistig behinderten Kindern" und<br />

"Waisenkindern", da "diese ja noch keine Vorstellung davon" hätten, "was mit ihnen geschehen<br />

wird". Schimpansenliebhaber SINGER "entkräftete" den Vorwurf, seine Theorien seien NS-verdächtig,<br />

mit der Bemerkung: "Wir können die E<strong>ut</strong>hanasie nicht nur deshalb verdammen, weil die<br />

Nazis sie durchgeführt haben..." Da für Singer "unser he<strong>ut</strong>iger absol<strong>ut</strong>er Sch<strong>ut</strong>z des Lebens von<br />

Säuglingen" also "nicht etwa ein universeller moralischer Wert" ist, dürfe man dem behinderten<br />

Kind "wohl nur innerhalb einer kurzen Zeitspanne nach der Geburt, vielleicht für einen Monat, ein<br />

volles legales Recht auf Leben" zusprechen. In diesem Zeitraum solle man die Schäden genau<br />

feststellen und das Kind gegebenenfalls töten. In De<strong>ut</strong>schland gab es daher bei Vortragsveranstaltungen<br />

mit Singer wegen dieses penetranten NS-Geruches seiner Thesen Proteste von Behinderten;<br />

einige Vorträge wurden auch aufgrund der Behindertenproteste abgesagt. (...) (PRISMA-Infodienst<br />

Nr. 31 vom 24.10.98)<br />

XXXII - 208 -

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