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Stellungnahme Kommunen 15.1.2012 - Bildungsklick

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Notiz<br />

Betreff:<br />

Anmerkungen zur <strong>Stellungnahme</strong> der<br />

Kommunalen Spitzenverbände zur öffentlichen<br />

Anhörung „Elternbeiträge“<br />

am 12.1.2012<br />

Landtagsdrucksache – <strong>Stellungnahme</strong><br />

15/1180<br />

Dortmund, <strong>15.1.2012</strong><br />

In ihrer <strong>Stellungnahme</strong> werden im einzelnen u.a. folgende Aspekte und Perspektiven deutlich:<br />

1. Revisionsschritte<br />

Es wird dafür plädiert, zunächst die Auswirkungen des 1. KiBiz-Änderungsgesetzes (ab 1.8.2011)<br />

auszuwerten, bevor weitere Veränderungsnotwendigkeiten "definiert" werden. Im Zusammenhang<br />

mit dem Vorschlag, das KiBiz am 31.7.2013 außer Kraft treten zu lassen, um den Druck für<br />

eine Neuregelung hoch zu halten, plädieren sie dafür, die bisher erfolgten weit reichenden Änderungen<br />

zu bedenken und "notwendige Änderungen perspektivisch längerfristig" anzulegen.<br />

Die mit dem 1. KiBiz-Änderungsgesetz erfolgen Veränderungen führten zu keinen wesentlichen<br />

Verbesserungen und sind, gerade mit der allein durch das Land finanzierten U-3-Pauschale eine<br />

völlig unzulängliche Maßnahme zur Kompensation der Verschlechterungen, die auch durch die<br />

Kommunalen Spitzenverbände selbst mit angestoßen wurden, um sich selber beim anstehenden<br />

U-3-Ausbau zu entlasten. Mit dieser Auffassung entziehen sich die Kommunalen Spitzenverbände<br />

für die <strong>Kommunen</strong> ihrer unmittelbaren Verpflichtung nach dem SGB VIII für bedarfsgerechte<br />

Angebote in qualitativer und quantitative Hinsicht zu sorgen.<br />

2. Bedarfsdeckung<br />

Es ist interessant, dass die Kommunalen Spitzenverbände darauf hinweisen, dass von einem<br />

durchschnittlichen Ausbaubedarf von 37 % und in Großstädten einen noch höheren ausgegangen<br />

werden muss. Sie bestätigen damit, dass die Planungsgrundlage des Landes, die von einem<br />

Bedarf von 32 % ausgeht, unzulänglich ist und korrigiert werden müsste.<br />

Die Verbände weisen aber auch darauf hin, dass das 5. Schulrechtsänderungsgesetz zu weiteren<br />

"Erschwernissen beim Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren" geführt habe.<br />

Diese Auffassung macht deutlich, dass bei den <strong>Kommunen</strong> nicht das Wohl des einzelnen Kindes<br />

im Mittelpunkt der Bemühungen steht, zumal die mit Schulrechtsänderungsgesetz vorgesehene<br />

"Automatik" gestoppt wurde, dass der Zeitpunkt für den Beginn der Schulpflicht nicht weiter<br />

"automatisch" nach vorne rückt, sondern vielmehr die Festlegung zum Einschulungszeitpunkt<br />

jeden Kindes vom individuellen Entwicklungsstand abhängig gemacht werden soll. Es ist zu begrüßen,<br />

dass die Landesregierung trotz der sich aus dieser Maßnahme ergebenden finanziellen<br />

Folgen, damit dem Kindeswohl eine höhere Bedeutung beigemessen hat.<br />

Gerhard Stranz – Brentweg 7 – 44319 Dortmund<br />

Telefon: 0231/281996 – stranz.dortmund@t-online.de


zum Vermerk vom <strong>15.1.2012</strong> – Seite 2<br />

3. Elternbeitragsregelung<br />

Die kommunalen Spitzenverbände machen deutlich, dass sie - wie bereits bei der Umstellung im<br />

Jahr 2006 - für landeseinheitliche Beiträge sind und daher die Wiedereinführung eines Elternbeitragsdefizitsausgleichs<br />

befürworten, zumal die derzeitige Regelung zu erheblichen Verwerfungen<br />

geführt hat. Sie gehen davon aus, dass eine vollständige Beitragsbefreiung wegen der Haushaltslage<br />

des Landes "in nächster Zeit wenig realistisch scheint" und sehen in landeseinheitlichen<br />

Elternbeiträgen einen wichtigen Schritt zu mehr Chancengerechtigkeit.<br />

Diese Klarstellung ist zu begrüßen. Sie entspricht den bisherigen Positionen. Wenn jedoch diese<br />

Position eingenommen und Chancengerechtigkeit als notwendig angesehen wird, müssten zur<br />

Sicherung des Wohls jeden einzelnen Kindes unmissverständlich für eine sofortige Umsetzung<br />

auch in Bezug auf einen einheitlichen Beitrag "Null" plädiert werden.<br />

Die Haltung der Kommunalen Spitzenverbände ist jedoch nicht eindeutig, zumal sie an anderer<br />

Stelle begründen, dass Elternbeiträge für Kinder unter 3 Jahren zu Recht in der "kommunalen<br />

Praxis" in einigen <strong>Kommunen</strong> höher sind, da der Betreuungsaufwand größer sei.<br />

Für eine solche Unterscheidung gibt es bereits seit Gültigkeit des GTK im Jahr 1991 keine Begründung<br />

mehr, da Kinder in den Tageseinrichtungen die individuell erforderliche Unterstützung<br />

und Begleitung erhalten und so der Elternbeitrag nicht nach dem Betreuungsaufwand eines einzelnen<br />

Kindes bemessen würde, zumal im Einzelfall auch Kinder über 3 noch in gleicher Weise<br />

wie Kinder unter 3 Jahren eine erhöhte Aufmerksamkeit in Anspruch nehmen müssen.<br />

4. Qualitative Verbesserungen<br />

Auf die ausdrückliche Frage nach der Beteiligung der <strong>Kommunen</strong> an einer qualitativen Verbesserung<br />

erklären die Kommunalen Spitzenverbände, dass der finanzielle Aufwand für den U-3-<br />

Ausbau, die vielfach bereits erfolgte Übernahme von ausfallenden Trägeranteilen - unter Berücksichtigung<br />

der Konnexität - keine weitergehende finanzielle Beteiligung erfolgen. Im übrigen solle<br />

vor weiteren qualitativen Forderungen erst mal geprüft werden, ob nicht mit der ersten Stufe<br />

bereits qualitative Verbesserungen erzielt werden konnten.<br />

Auch an dieser Stelle vergessen die Kommunalen Spitzenverbände "irgendwie", dass die Unzulänglichkeiten<br />

der Rahmenbedingungen bereits vor der KiBiz-Revision deutlich und nach als zentrale<br />

Unzulänglichkeit in den fachlichen Diskursen aufgezeigt und auch dokumentiert wurden.<br />

Diese Verschlechterungen haben die Kommunalen Spitzenverbände u.a. im Zusammenhang mit<br />

dem Personalabbau bei der Bemessung der Pauschalen in Gruppen mit Kindern unter 3 Jahren<br />

bewusst gewollt, so sie insofern ab 2008 sogar noch Einsparungen erzielt haben und sich, trotz<br />

dieser Einsparungen sogar der Mitfinanzierung von geringfügig vorgesehenen Kompensationen<br />

im Rahmen der Verbesserung er Pauschalen für Kinder unter 3 Jahren entzogen haben, so dass<br />

ab 1.8.2011 eine nur durch Landesmittel finanzierte Zusatzpauschale für wenige zusätzliche Ergänzungskraftstunden<br />

realisiert werden konnte. Die Forderung, jetzt erst die evtl. eingetretenen<br />

qualitativen Verbesserungen auswerten zu wollen, um überhaupt die Forderung nach qualitativen<br />

Verbesserungen begründen zu können, macht deutlich, dass die Kommunalen Spitzenverbände<br />

keinen Anschluss an die Realitäten in NRW haben oder suchen.<br />

Soweit die Kommunalen Spitzenverbände beklagen, dass <strong>Kommunen</strong> Trägeranteile von freien<br />

Trägern und Kirchen übernehmen müssen, so sollten sie konsequenterweise dafür eintreten,<br />

dass eine landeseinheitliche Regelung innerhalb des Landesausführungsgesetzes getroffen wird,<br />

damit auch hier eine Gleichbehandlung erfolgt, zumal sich solche Trägeranteilübernahmen nur<br />

<strong>Kommunen</strong> "leisten" können, die finanzielle besser gestellt sind. Im übrigen ist diese Ungleich-


zum Vermerk vom <strong>15.1.2012</strong> – Seite 3<br />

behandlung grundsätzlich auch deswegen zu beseitigen, weil die nicht durch die Landesförderung<br />

abgedeckten Kosten bei kommunalen Einrichtungen auch vollständig durch öffentliche Mittel<br />

und Einnahmen von <strong>Kommunen</strong> gedeckt werden.<br />

5. Pauschalierung<br />

Die Einführung der Kindpauschalen habe sich bewährt. Der bürokratische Aufwand für eine echte<br />

Spitzabrechnung aller Betriebskosten sei unwirtschaftlich hoch. Evtl. sei eine Modifikation<br />

nach weiteren Analysen erforderlich. Kritisch sei die U3-Kontingentierung sowie die nur um 1,5<br />

% vorgesehen pauschale Anhebung, die echte Preissteigerungen nicht berücksichtigen.<br />

Die Kommunalen Spitzenverbände bestätigen mit ihrer Einschätzung den Eindruck, dass vor allem<br />

diejenigen mit diesem System einverstanden sind, die ihren finanziellen Aufwand begrenzen<br />

wollen. Die Aussagen in Bezug auf den Aufwand einer Spitzabrechnungen verschleiern, dass es<br />

auch bisher grundsätzlich nur noch eine Spitzabrechnung der Personalkosten und der Miete gab<br />

und dadurch verhindert wurde, dass einem Träger nicht die zur Deckung der laufenden Personalkosten<br />

erforderlichen Mittel berücksichtigt wurden, so wie es jetzt aufgrund der - auf Veranlassung<br />

der kommunalen Spitzenverbände - falsch berechneten Pauschalen der Fall ist und auch<br />

nicht im Rahmen der ersten Revisionsstufe korrigiert wurde. Die Sinnhaftigkeit der mit dem KiBiz<br />

einführten Kindpauschalen, die tatsächlich keine echten Pauschalen sind, müsste von inhaltlichen<br />

Prüfkriterien ausgehen, nämlich, ob mit diesem System die individuelle Förderung jeden<br />

einzelnen Kindes sichergestellt werden kann. Da das System noch nicht mal Zusatzförderungen<br />

in "atypischen" Fallen vorsieht oder berücksichtigt, kann diese Anforderung überhaupt nicht<br />

erfüllt werden. Insofern kann angenommen werden, dass das Finanzierungssystem zu einer<br />

strukturellen Kindeswohlgefährdung beiträgt. Kommunale Spitzenverbände mit inhaltlicher Verantwortung<br />

müssten doch eher solche erkennbaren Gefährdungen verhindern!<br />

Zusammenfassung:<br />

Die erkennbaren Positionen der Kommunalen Spitzenverbände lassen bisher nicht erwarten,<br />

dass diese an einer inhaltlichen Verbesserung der Förderungsbedingungen von Kindern in NRW<br />

engagiert tätig werden und auch einen die Verschlechterungen der Vergangenheit kompensierenden<br />

kommunalen Mitteleinsatz mit entsprechenden Prioritätensetzungen unterstützen. Es<br />

scheint vielmehr so, dass die <strong>Kommunen</strong> alle zukünftigen Erweiterungen im Bereich der Tageseinrichtungen,<br />

die faktisch zunächst nur Ausgleiche für Verschlechterungen in der Vergangenheit<br />

sind oder auf Verpflichtungen basieren, die vor dem Konnexitätsrecht des Jahres 2004<br />

bestanden, als "neue" Maßnahmen einschätzen und insofern Ausgleichszahlungen des Landes<br />

erwarten. Dabei werden, wie im Fall der derzeitigen Verhandlungen zum Ausgleich des Elternbeitrages,<br />

sogar höhere pauschale Entlastungen erwartet, als es tatsächliche Ausgleichsnotwendigkeiten<br />

gibt.<br />

gez. Gerhard Stranz<br />

Die <strong>Stellungnahme</strong> der Kommunalen Spitzenverbände ist hier zu finden:<br />

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST15-1180.pdf

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