Stellungnahme Kommunen 15.1.2012 - Bildungsklick
Stellungnahme Kommunen 15.1.2012 - Bildungsklick
Stellungnahme Kommunen 15.1.2012 - Bildungsklick
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Notiz<br />
Betreff:<br />
Anmerkungen zur <strong>Stellungnahme</strong> der<br />
Kommunalen Spitzenverbände zur öffentlichen<br />
Anhörung „Elternbeiträge“<br />
am 12.1.2012<br />
Landtagsdrucksache – <strong>Stellungnahme</strong><br />
15/1180<br />
Dortmund, <strong>15.1.2012</strong><br />
In ihrer <strong>Stellungnahme</strong> werden im einzelnen u.a. folgende Aspekte und Perspektiven deutlich:<br />
1. Revisionsschritte<br />
Es wird dafür plädiert, zunächst die Auswirkungen des 1. KiBiz-Änderungsgesetzes (ab 1.8.2011)<br />
auszuwerten, bevor weitere Veränderungsnotwendigkeiten "definiert" werden. Im Zusammenhang<br />
mit dem Vorschlag, das KiBiz am 31.7.2013 außer Kraft treten zu lassen, um den Druck für<br />
eine Neuregelung hoch zu halten, plädieren sie dafür, die bisher erfolgten weit reichenden Änderungen<br />
zu bedenken und "notwendige Änderungen perspektivisch längerfristig" anzulegen.<br />
Die mit dem 1. KiBiz-Änderungsgesetz erfolgen Veränderungen führten zu keinen wesentlichen<br />
Verbesserungen und sind, gerade mit der allein durch das Land finanzierten U-3-Pauschale eine<br />
völlig unzulängliche Maßnahme zur Kompensation der Verschlechterungen, die auch durch die<br />
Kommunalen Spitzenverbände selbst mit angestoßen wurden, um sich selber beim anstehenden<br />
U-3-Ausbau zu entlasten. Mit dieser Auffassung entziehen sich die Kommunalen Spitzenverbände<br />
für die <strong>Kommunen</strong> ihrer unmittelbaren Verpflichtung nach dem SGB VIII für bedarfsgerechte<br />
Angebote in qualitativer und quantitative Hinsicht zu sorgen.<br />
2. Bedarfsdeckung<br />
Es ist interessant, dass die Kommunalen Spitzenverbände darauf hinweisen, dass von einem<br />
durchschnittlichen Ausbaubedarf von 37 % und in Großstädten einen noch höheren ausgegangen<br />
werden muss. Sie bestätigen damit, dass die Planungsgrundlage des Landes, die von einem<br />
Bedarf von 32 % ausgeht, unzulänglich ist und korrigiert werden müsste.<br />
Die Verbände weisen aber auch darauf hin, dass das 5. Schulrechtsänderungsgesetz zu weiteren<br />
"Erschwernissen beim Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren" geführt habe.<br />
Diese Auffassung macht deutlich, dass bei den <strong>Kommunen</strong> nicht das Wohl des einzelnen Kindes<br />
im Mittelpunkt der Bemühungen steht, zumal die mit Schulrechtsänderungsgesetz vorgesehene<br />
"Automatik" gestoppt wurde, dass der Zeitpunkt für den Beginn der Schulpflicht nicht weiter<br />
"automatisch" nach vorne rückt, sondern vielmehr die Festlegung zum Einschulungszeitpunkt<br />
jeden Kindes vom individuellen Entwicklungsstand abhängig gemacht werden soll. Es ist zu begrüßen,<br />
dass die Landesregierung trotz der sich aus dieser Maßnahme ergebenden finanziellen<br />
Folgen, damit dem Kindeswohl eine höhere Bedeutung beigemessen hat.<br />
Gerhard Stranz – Brentweg 7 – 44319 Dortmund<br />
Telefon: 0231/281996 – stranz.dortmund@t-online.de
zum Vermerk vom <strong>15.1.2012</strong> – Seite 2<br />
3. Elternbeitragsregelung<br />
Die kommunalen Spitzenverbände machen deutlich, dass sie - wie bereits bei der Umstellung im<br />
Jahr 2006 - für landeseinheitliche Beiträge sind und daher die Wiedereinführung eines Elternbeitragsdefizitsausgleichs<br />
befürworten, zumal die derzeitige Regelung zu erheblichen Verwerfungen<br />
geführt hat. Sie gehen davon aus, dass eine vollständige Beitragsbefreiung wegen der Haushaltslage<br />
des Landes "in nächster Zeit wenig realistisch scheint" und sehen in landeseinheitlichen<br />
Elternbeiträgen einen wichtigen Schritt zu mehr Chancengerechtigkeit.<br />
Diese Klarstellung ist zu begrüßen. Sie entspricht den bisherigen Positionen. Wenn jedoch diese<br />
Position eingenommen und Chancengerechtigkeit als notwendig angesehen wird, müssten zur<br />
Sicherung des Wohls jeden einzelnen Kindes unmissverständlich für eine sofortige Umsetzung<br />
auch in Bezug auf einen einheitlichen Beitrag "Null" plädiert werden.<br />
Die Haltung der Kommunalen Spitzenverbände ist jedoch nicht eindeutig, zumal sie an anderer<br />
Stelle begründen, dass Elternbeiträge für Kinder unter 3 Jahren zu Recht in der "kommunalen<br />
Praxis" in einigen <strong>Kommunen</strong> höher sind, da der Betreuungsaufwand größer sei.<br />
Für eine solche Unterscheidung gibt es bereits seit Gültigkeit des GTK im Jahr 1991 keine Begründung<br />
mehr, da Kinder in den Tageseinrichtungen die individuell erforderliche Unterstützung<br />
und Begleitung erhalten und so der Elternbeitrag nicht nach dem Betreuungsaufwand eines einzelnen<br />
Kindes bemessen würde, zumal im Einzelfall auch Kinder über 3 noch in gleicher Weise<br />
wie Kinder unter 3 Jahren eine erhöhte Aufmerksamkeit in Anspruch nehmen müssen.<br />
4. Qualitative Verbesserungen<br />
Auf die ausdrückliche Frage nach der Beteiligung der <strong>Kommunen</strong> an einer qualitativen Verbesserung<br />
erklären die Kommunalen Spitzenverbände, dass der finanzielle Aufwand für den U-3-<br />
Ausbau, die vielfach bereits erfolgte Übernahme von ausfallenden Trägeranteilen - unter Berücksichtigung<br />
der Konnexität - keine weitergehende finanzielle Beteiligung erfolgen. Im übrigen solle<br />
vor weiteren qualitativen Forderungen erst mal geprüft werden, ob nicht mit der ersten Stufe<br />
bereits qualitative Verbesserungen erzielt werden konnten.<br />
Auch an dieser Stelle vergessen die Kommunalen Spitzenverbände "irgendwie", dass die Unzulänglichkeiten<br />
der Rahmenbedingungen bereits vor der KiBiz-Revision deutlich und nach als zentrale<br />
Unzulänglichkeit in den fachlichen Diskursen aufgezeigt und auch dokumentiert wurden.<br />
Diese Verschlechterungen haben die Kommunalen Spitzenverbände u.a. im Zusammenhang mit<br />
dem Personalabbau bei der Bemessung der Pauschalen in Gruppen mit Kindern unter 3 Jahren<br />
bewusst gewollt, so sie insofern ab 2008 sogar noch Einsparungen erzielt haben und sich, trotz<br />
dieser Einsparungen sogar der Mitfinanzierung von geringfügig vorgesehenen Kompensationen<br />
im Rahmen der Verbesserung er Pauschalen für Kinder unter 3 Jahren entzogen haben, so dass<br />
ab 1.8.2011 eine nur durch Landesmittel finanzierte Zusatzpauschale für wenige zusätzliche Ergänzungskraftstunden<br />
realisiert werden konnte. Die Forderung, jetzt erst die evtl. eingetretenen<br />
qualitativen Verbesserungen auswerten zu wollen, um überhaupt die Forderung nach qualitativen<br />
Verbesserungen begründen zu können, macht deutlich, dass die Kommunalen Spitzenverbände<br />
keinen Anschluss an die Realitäten in NRW haben oder suchen.<br />
Soweit die Kommunalen Spitzenverbände beklagen, dass <strong>Kommunen</strong> Trägeranteile von freien<br />
Trägern und Kirchen übernehmen müssen, so sollten sie konsequenterweise dafür eintreten,<br />
dass eine landeseinheitliche Regelung innerhalb des Landesausführungsgesetzes getroffen wird,<br />
damit auch hier eine Gleichbehandlung erfolgt, zumal sich solche Trägeranteilübernahmen nur<br />
<strong>Kommunen</strong> "leisten" können, die finanzielle besser gestellt sind. Im übrigen ist diese Ungleich-
zum Vermerk vom <strong>15.1.2012</strong> – Seite 3<br />
behandlung grundsätzlich auch deswegen zu beseitigen, weil die nicht durch die Landesförderung<br />
abgedeckten Kosten bei kommunalen Einrichtungen auch vollständig durch öffentliche Mittel<br />
und Einnahmen von <strong>Kommunen</strong> gedeckt werden.<br />
5. Pauschalierung<br />
Die Einführung der Kindpauschalen habe sich bewährt. Der bürokratische Aufwand für eine echte<br />
Spitzabrechnung aller Betriebskosten sei unwirtschaftlich hoch. Evtl. sei eine Modifikation<br />
nach weiteren Analysen erforderlich. Kritisch sei die U3-Kontingentierung sowie die nur um 1,5<br />
% vorgesehen pauschale Anhebung, die echte Preissteigerungen nicht berücksichtigen.<br />
Die Kommunalen Spitzenverbände bestätigen mit ihrer Einschätzung den Eindruck, dass vor allem<br />
diejenigen mit diesem System einverstanden sind, die ihren finanziellen Aufwand begrenzen<br />
wollen. Die Aussagen in Bezug auf den Aufwand einer Spitzabrechnungen verschleiern, dass es<br />
auch bisher grundsätzlich nur noch eine Spitzabrechnung der Personalkosten und der Miete gab<br />
und dadurch verhindert wurde, dass einem Träger nicht die zur Deckung der laufenden Personalkosten<br />
erforderlichen Mittel berücksichtigt wurden, so wie es jetzt aufgrund der - auf Veranlassung<br />
der kommunalen Spitzenverbände - falsch berechneten Pauschalen der Fall ist und auch<br />
nicht im Rahmen der ersten Revisionsstufe korrigiert wurde. Die Sinnhaftigkeit der mit dem KiBiz<br />
einführten Kindpauschalen, die tatsächlich keine echten Pauschalen sind, müsste von inhaltlichen<br />
Prüfkriterien ausgehen, nämlich, ob mit diesem System die individuelle Förderung jeden<br />
einzelnen Kindes sichergestellt werden kann. Da das System noch nicht mal Zusatzförderungen<br />
in "atypischen" Fallen vorsieht oder berücksichtigt, kann diese Anforderung überhaupt nicht<br />
erfüllt werden. Insofern kann angenommen werden, dass das Finanzierungssystem zu einer<br />
strukturellen Kindeswohlgefährdung beiträgt. Kommunale Spitzenverbände mit inhaltlicher Verantwortung<br />
müssten doch eher solche erkennbaren Gefährdungen verhindern!<br />
Zusammenfassung:<br />
Die erkennbaren Positionen der Kommunalen Spitzenverbände lassen bisher nicht erwarten,<br />
dass diese an einer inhaltlichen Verbesserung der Förderungsbedingungen von Kindern in NRW<br />
engagiert tätig werden und auch einen die Verschlechterungen der Vergangenheit kompensierenden<br />
kommunalen Mitteleinsatz mit entsprechenden Prioritätensetzungen unterstützen. Es<br />
scheint vielmehr so, dass die <strong>Kommunen</strong> alle zukünftigen Erweiterungen im Bereich der Tageseinrichtungen,<br />
die faktisch zunächst nur Ausgleiche für Verschlechterungen in der Vergangenheit<br />
sind oder auf Verpflichtungen basieren, die vor dem Konnexitätsrecht des Jahres 2004<br />
bestanden, als "neue" Maßnahmen einschätzen und insofern Ausgleichszahlungen des Landes<br />
erwarten. Dabei werden, wie im Fall der derzeitigen Verhandlungen zum Ausgleich des Elternbeitrages,<br />
sogar höhere pauschale Entlastungen erwartet, als es tatsächliche Ausgleichsnotwendigkeiten<br />
gibt.<br />
gez. Gerhard Stranz<br />
Die <strong>Stellungnahme</strong> der Kommunalen Spitzenverbände ist hier zu finden:<br />
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST15-1180.pdf