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Aktenhauptgruppe 2 - Ulm

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230 Gymnasium (Humanistisches Gymnasium, heute: Humboldt-Gymnasium)<br />

B 231/10 Nr. 04 1818 - 1826<br />

Notizenbuch des Rektorats des Gymnasiums<br />

Enthält u.a.:<br />

1 Bd.<br />

B 231/10 Nr. 05 1827 - 1841<br />

Amtliche Rektoratsschreiben<br />

Enthält u.a.:<br />

1 Bd.<br />

B 231/10 Nr. 06 1859 - 1897<br />

Rektoratstagebuch<br />

Enthält u.a.:<br />

1 Bd.<br />

B 231/10 Nr. 07 1809 - 1810<br />

Erlasse der bayerischen Regierung (Generalkommissariat für den Oberdonaukreis) an<br />

das Gymnasium in <strong>Ulm</strong> v.a. betreffend Lehrer und Unterrichtsbetrieb, 1. Band<br />

Enthält u.a.:<br />

Prov.: Humboldt-Gymnasium (Abgabe Januar 2011)<br />

1 Bd.<br />

B 231/10 Nr. 08 1810 - 1813<br />

Erlasse der württembergischen Oberstudiendirektion an das Gymnasium in <strong>Ulm</strong> v.a. betreffend<br />

Lehrer und Unterrichtsbetrieb, 2. Band<br />

Enthält u.a.:<br />

Prov.: Humboldt-Gymnasium (Abgabe Januar 2011)<br />

1 Bd.<br />

Bemerkung: Die durch das Organisationsmanifest von 1806 geschaffene Oberstudiendirektion<br />

unter einem Präsidenten, der zugleich Kanzler der Universität Tübingen war, hatte die Oberaufsicht<br />

über die Universität, das Tübinger Stift, die evangelisch-theologischen Seminare und die<br />

Gymnasien; mit der Umbenennung in Studienrat 1817 wurde auch die Aufsicht über die Lateinschulen<br />

Übertragen, während die Zuständigkeit für die Universität an das Ministerium für das<br />

Kirchen- und Schulwesen überging. Durch Verordnung vom 2.10.1866 erfolgte die Umbenennung<br />

in 'Ministerialabteilung für Gelehrten- und Realschulen', die dem Ministerium unmittelbar<br />

angegliedert war, 1903 - ohne Aufgabenänderung - in 'Ministerialabteilung für die höheren<br />

Schulen'. Die Ministerialabteilung war oberste Instanz für alle schulischen Angelegenheiten, die<br />

in die Zuständigkeit des Ministeriums für das Kirchen- und Schulwesen fielen, zugleich als<br />

Mittelbehörde zuständig auf allen Gebieten des höheren Schulwesens, die nicht in die unmittelbare<br />

Zuständigkeit des Ministeriums gehörten. 1945 wurde die Ministerialabteilung aufgehoben<br />

und ihre Aufgaben durch die Kultministerien in Baden-Württemberg und Württemberg-<br />

Hohenzollern übernommen.<br />

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