24.12.2013 Aufrufe

Zum Register Gregors VII

Zum Register Gregors VII

Zum Register Gregors VII

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Zum</strong> <strong>Register</strong> <strong>Gregors</strong> <strong>VII</strong>. 317<br />

wenn die obigen Autoren und Chartulare ihre Briefe aus dem<br />

<strong>Register</strong> bezogen und mit grösster Sorglosigkeit die dortigen Daten<br />

fortliessen, was können wir für grossen Werth darauf legen,<br />

selbst wenn uns die Abschriften der Originale heute meist ohne<br />

Daten vorliegen.<br />

Ein wichtiges Beispiel, welches ich mir zum Schluss dieser<br />

Erörterung aufgehoben habe, ist endlich ep. <strong>VII</strong> 24. ein Privileg<br />

für Schaffhausen. Fickler druckt dieses in den Quellen und und Forschungen<br />

zur Geschichte Schwabens und der Ost-Schweiz p. 21<br />

ab, wie er sagt, nach dein im Archive von Schaffhausen.<br />

Schon Jaff zweifelte, dass dort das Original lilge. Ein Blick auf<br />

das fragliche Dokument genügt, um zu erkennen, dass es keine<br />

Originalurkunde <strong>Gregors</strong> <strong>VII</strong>. ist. Es ist eine etwas spätere Abschrift,<br />

die die äusseren Formen von Originalen im Allgemeinen<br />

aufweist. Der Aufbewahrungsort des Privilegs und die Varianten<br />

des Textes gegenüber dein <strong>Register</strong>s gestatten trotzdem den<br />

sicheren Schluss, dass aus dem <strong>Register</strong> das Schmaifhausener Diplom<br />

nicht entnommen sein kann. Die Unterschiede sind vor Allem auch<br />

dabei mi Titel und im Datum. Der vollere Titel nennt den Abt<br />

von Hirschau: dilectus in Ghrisfr und diese Worte fehlen in <strong>Register</strong>.<br />

Das Datum des <strong>Register</strong>s: Actum Luteranis 8 Idus Mau,<br />

ndwtwne 3 ist in dem Scliaffhausener Exemplar verändert in:<br />

1at. Laterani V. i Mai md. III. Ac. damm. inc. LXXX. Aö.<br />

vero pontif'icatus Dni. Gregorii p;. <strong>VII</strong>. Oclavo. D. h. das Actum<br />

ist am 8. Mai, das Datum am 3. Mai. Entschieden muss da der<br />

Copist des Originales fehlerhaft abgeschrieben haben. Dies beweist<br />

auch die auffallende Stellung der einzelnen Theile seiner<br />

Datiriingszeile. Dass er aber ein vollständigeres Datum vor sich<br />

hatte, steht mir durch das IJebereinstimnicn aller Glieder der Datirung<br />

ausser Zweifel. Das Fehlen des Datars und das Vorhandensein<br />

des Inearnationsjahres ist nicht bedeii]dieh. Ersteres fehlt<br />

auch im epp. coll. 45, und das Incaruationsjahr kommt auch in<br />

dem Original <strong>Gregors</strong> <strong>VII</strong>. in Madrid (JaffS 3967) vor'). Was<br />

uns aber hier neben der volleren Datirung der Originalüberlieferung<br />

ans meisten beschäftigt, ist der Unterschied von Actum und Datum.<br />

Ausser bei Eiden, Coricilsakten und dergleichen begegnet uns die<br />

1) Dort fehlt, was doch gewiss für ein Original auffallend ist, in dem<br />

Datum der Monat und der Tag (vgl. auch Neues Archiv VI 35I.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!