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Zum Register Gregors VII

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298 Eald:<br />

Es mangelt auch nicht an Bemerkungen, welche derartig mit<br />

den Briefen Überliefert sind, dass sie als nichts anders als Kanzleinotizen<br />

(von oder fUr die Kanzlei) zu verstehen sind Auffallender<br />

Weise sind diese Angaben selten, seltener als in den übrigen<br />

uns erhaltenen päpstlichen <strong>Register</strong>n, aber ihr Vorhandensein, wenn<br />

auch spärlich, beweist genug. Von solchen Erscheinungen ist mir<br />

zunächst das a paribus bernerkenswert.h. Ep. 14 1) hat die Adresse<br />

an die Herzogin Beatrix, den Abt hugo von Clunv, den Erzbischof<br />

Manasse von Reims, den [)äuerikönig Sucin und den Abt von Marseille.<br />

Dahinter lesen wir aber anstatt eines Briefes die Erklärung: In<br />

ceteris quidem a paribus sed circa finem singulis epistol?s iuxla locortrn<br />

et personarunz conipetentiarn discrepontibus. Es felgt das Datum,<br />

welches hier charakteristisch nicht data sondern date lautet. Briefe<br />

a parihus d. h. mit gleielilautendem Texte wurden, wie es schon<br />

immer der Geschäftsgang mit sich brachte, seit der ältesten Zeit<br />

ausgestellt ). Man trug bei solchen Briefen selbstverständlich<br />

den gleichen Wortlaut nur einmal in das <strong>Register</strong> ein, und<br />

schrieb zu den Adressen a paribas hinzu. So in den Vor-Gregoriajiisclicn<br />

<strong>Register</strong>n, oder bei Briefen, die uns aus solchen erhalten<br />

sind, stets an der Spitze des Schreibens. In unserin vorliegenden<br />

Falle bei cp. 1 4 fehlt aber der Brieftext und man ist geneigt zu<br />

fragen, was denn Gregor <strong>VII</strong>. den verschiiedeiien Adressaten a parihus<br />

schrieb. Dcii Seh]iiscl bieten uns die Nach-Gregorianischen<br />

<strong>Register</strong>. In späterer Zeit verschwindet zwar der technische Ausdruck<br />

a paril.ius vollständig und an seine Stelle tritt in cundern tue.-<br />

dum, aber diese Worte finden wir im 13. Jahrhundert nicht mehr wie<br />

bisher an der Spitze des Briefes, sondern am Schluss desselben.<br />

Dort folgen die nun erst einzeln angegebenen ferneren Namen, ein<br />

jeder mit in einzdem modum. So bezieht sich nun auch in ep. 14<br />

das a paribus auf den Text des voraufgehenden Briefes 1 3, in<br />

welcheiii Gregor an den Erzbischof von Ravenna als neu erwählter<br />

Papst über seine Wahl berichtet und uni gegenseitige Zusendung<br />

von Gesandten bittet. Die. Abweichungen von 1 3, die die verseliiedenen<br />

Originalbriefe an die neuen Adressen boten, gingen<br />

nur auf Titel und Stellung der Adressaten.<br />

Ich citire natürlich nach der Ausgabe des Registrum Gregorii <strong>VII</strong>.<br />

in JafttYs Bibliotheca Rerum Germanicarum Bd. II.<br />

2) Die Sitte ist aus der Kaiserlichen Kanzlei übernommen. Vgl. di<br />

Novellen lustinians im Corpus Inris.

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