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298 Eald:<br />
Es mangelt auch nicht an Bemerkungen, welche derartig mit<br />
den Briefen Überliefert sind, dass sie als nichts anders als Kanzleinotizen<br />
(von oder fUr die Kanzlei) zu verstehen sind Auffallender<br />
Weise sind diese Angaben selten, seltener als in den übrigen<br />
uns erhaltenen päpstlichen <strong>Register</strong>n, aber ihr Vorhandensein, wenn<br />
auch spärlich, beweist genug. Von solchen Erscheinungen ist mir<br />
zunächst das a paribus bernerkenswert.h. Ep. 14 1) hat die Adresse<br />
an die Herzogin Beatrix, den Abt hugo von Clunv, den Erzbischof<br />
Manasse von Reims, den [)äuerikönig Sucin und den Abt von Marseille.<br />
Dahinter lesen wir aber anstatt eines Briefes die Erklärung: In<br />
ceteris quidem a paribus sed circa finem singulis epistol?s iuxla locortrn<br />
et personarunz conipetentiarn discrepontibus. Es felgt das Datum,<br />
welches hier charakteristisch nicht data sondern date lautet. Briefe<br />
a parihus d. h. mit gleielilautendem Texte wurden, wie es schon<br />
immer der Geschäftsgang mit sich brachte, seit der ältesten Zeit<br />
ausgestellt ). Man trug bei solchen Briefen selbstverständlich<br />
den gleichen Wortlaut nur einmal in das <strong>Register</strong> ein, und<br />
schrieb zu den Adressen a paribas hinzu. So in den Vor-Gregoriajiisclicn<br />
<strong>Register</strong>n, oder bei Briefen, die uns aus solchen erhalten<br />
sind, stets an der Spitze des Schreibens. In unserin vorliegenden<br />
Falle bei cp. 1 4 fehlt aber der Brieftext und man ist geneigt zu<br />
fragen, was denn Gregor <strong>VII</strong>. den verschiiedeiien Adressaten a parihus<br />
schrieb. Dcii Seh]iiscl bieten uns die Nach-Gregorianischen<br />
<strong>Register</strong>. In späterer Zeit verschwindet zwar der technische Ausdruck<br />
a paril.ius vollständig und an seine Stelle tritt in cundern tue.-<br />
dum, aber diese Worte finden wir im 13. Jahrhundert nicht mehr wie<br />
bisher an der Spitze des Briefes, sondern am Schluss desselben.<br />
Dort folgen die nun erst einzeln angegebenen ferneren Namen, ein<br />
jeder mit in einzdem modum. So bezieht sich nun auch in ep. 14<br />
das a paribus auf den Text des voraufgehenden Briefes 1 3, in<br />
welcheiii Gregor an den Erzbischof von Ravenna als neu erwählter<br />
Papst über seine Wahl berichtet und uni gegenseitige Zusendung<br />
von Gesandten bittet. Die. Abweichungen von 1 3, die die verseliiedenen<br />
Originalbriefe an die neuen Adressen boten, gingen<br />
nur auf Titel und Stellung der Adressaten.<br />
Ich citire natürlich nach der Ausgabe des Registrum Gregorii <strong>VII</strong>.<br />
in JafttYs Bibliotheca Rerum Germanicarum Bd. II.<br />
2) Die Sitte ist aus der Kaiserlichen Kanzlei übernommen. Vgl. di<br />
Novellen lustinians im Corpus Inris.