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<strong>Zum</strong> <strong>Register</strong> <strong>Gregors</strong> <strong>VII</strong>. 309<br />
Vermuthung berechtigt, dass uns in ihnen eine andere-<strong>Register</strong>überlieferung<br />
vorliegt).<br />
Die hohe Authenticitlit, mit der uns immerhin das <strong>Register</strong><br />
<strong>Gregors</strong> <strong>VII</strong>, in dem Vaticanischen Codex Überliefert ist, betrifft<br />
auch in hervorragender Weise die mit den einzelnen Briefen desselben<br />
verbundenen Daten. Wir berührten schon oben, dass die<br />
chronologische Folge das Princip der Ordnung im <strong>Register</strong> ist.<br />
Wir finden die Masse der 381 Briefe in Bücher getheilt, von denen<br />
wenigstens die 7 ersten intacter erhaltenen die Correspon(Ienz<br />
nur je eines Pontificatsjahrcs umfassen. Den allermeisten Briefen<br />
sind ausserdem noch Tagesdaten zugefügt, und wo sie vorhanden<br />
sind, können wir auch im engeren Kreise innerhalb der Bücher<br />
klar durchschauen, dass die Brieffolge bis ins Einzelne eine chronologische<br />
ist. Man sollte meinen, dass so in diesem festen chronologischen<br />
Gerippe eine unverriickbare Grundlage für die Zeitbestimmung<br />
aller einschlilgigen Ereignisse allseitig anerkannt<br />
werden müsste. Dem ist aber nicht so. Verschiedentlich sind<br />
Bedenken gegen die Tagesdaten laut geworden. Nachdem ihre<br />
Unhaltbarkeit für einzelne Briefe scheinbar dargelegt worden war,<br />
schreckte man nicht zurück, sie sammt und sonders für nachträgliche<br />
Interpolation zu halten, die freilich mit vielem Geschick<br />
in das <strong>Register</strong> gebracht wäre. Der Interpolator müsste vor unserer<br />
Handschrift des Vatieanischen Archivs bereits seine Arbeit<br />
vollendet haben, denn dort stehen alle jene angefochtenen Daten,<br />
aber er könnte identisch mit dem Anleger unserer Sanirnlung sein,<br />
(1. li. mit demjenigen, welcher sie aus dem ursprünglichen <strong>Register</strong><br />
excerpirte. Wo hier an dieser Stelle uns ein nur begrenzter<br />
Platz gestattet ist, würde es zu weit führen, auf die Frage von<br />
dem Werth der <strong>Register</strong>daten, in dem Umfange wie sie es verdient,<br />
und dabei auch auf diese Behauptungen einzugehen, die<br />
wie ungeheuerlich sie auch an und für sieh klingen mögen, doch<br />
durch einige wirkliche Ineongruitäten innerhalb der chronologischen<br />
Noten hervorgerufen sind. Nun wird aber die Untersichung über<br />
diese Frage nimniermehr zu einem sichern Resultat gelangen<br />
1) Es kann mich wenig beruhigen, wenn G. Levi in seiner angeführten<br />
Abhandlung p. 33 mit der Angabe des Bibliothekars von r lroyes Mr. Sorard,<br />
dass sein Trecensis nichts mehr enthalte als der 'fom. X des Labbe, die<br />
Frage als abgethan erklärt.