24.12.2013 Aufrufe

2 Textliche Festsetzungen - Beteiligungsverfahren-baugb.de

2 Textliche Festsetzungen - Beteiligungsverfahren-baugb.de

2 Textliche Festsetzungen - Beteiligungsverfahren-baugb.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Marktflecken Mengerskirchen, Ortsteil Winkels, Bebauungsplan „Am Buchholz“ 1<br />

2 <strong>Textliche</strong> <strong>Festsetzungen</strong><br />

2.1 Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB gilt für die Fläche mit <strong>de</strong>m beson<strong>de</strong>rem Nutzungszweck<br />

„Kapelle“:<br />

Innerhalb <strong>de</strong>r durch Baugrenzen bezeichneten Fläche ist die Errichtung einer Schutzmantelkapelle<br />

mit einem Radius <strong>de</strong>r Grundfläche von 4,25 m zuzüglich umlaufen<strong>de</strong>r Terrasse mit<br />

einer Breite von 1,25 m zulässig. Die Höhe <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s (Oberkante Dachhaut in Bezug<br />

auf Oberkante Sockel) wird auf 6,5 m begrenzt. Darüber hinaus gehen<strong>de</strong> Dachaufbauten<br />

sind zulässig.<br />

2.2 Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB gilt für die öffentlichen Grünfläche, Zweckbestimmung<br />

Sportplatz:<br />

• Innerhalb <strong>de</strong>r überbaubaren Grundstücksfläche A ist ein Sportplatz bis zu einer Größe<br />

von 100 m x 65 m zulässig.<br />

• Innerhalb <strong>de</strong>r überbaubaren Grundstücksfläche B ist ein Vereinsheim mit einer Grundfläche<br />

von 200 m² in eingeschossiger Bauweise zulässig.<br />

2.3 Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. § 12 Abs. 6 BauNVO gilt:<br />

PKW-Stellplätze sind nur innerhalb <strong>de</strong>r hierfür ausgewiesenen Flächen zulässig.<br />

2.4 Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. § 14 Abs. 1 BauNVO gilt für die öffentliche Grünfläche:<br />

Untergeordnete Nebenanlagen und Garagen sind innerhalb und außerhalb <strong>de</strong>r überbaubaren<br />

Grundstücksflächen, jedoch nicht im Bereich <strong>de</strong>r Flächen für die Erhaltung von Bäumen<br />

und Sträuchern (Planzeichen 1.2.5.1), zulässig.<br />

2.5 Eingriffsminimieren<strong>de</strong> <strong>Festsetzungen</strong> gemäß § 9 Abs.1 Nr. 20 BauGB:<br />

2.5.1 PKW-Stellplätze und Fußwege sind in wasserdurchlässiger Weise zu befestigen. Das hier<br />

anfallen<strong>de</strong> Nie<strong>de</strong>rschlagswasser ist zu versickern.<br />

2.5.2 Zur Beleuchtung <strong>de</strong>r öffentlichen Grünfläche sind Natriumdampfhochdrucklampen zu verwen<strong>de</strong>n.<br />

2.6 <strong>Festsetzungen</strong> zum Anpflanzen vom Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen<br />

gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB:<br />

Bei <strong>de</strong>r Neuanlage von Stellplätzen gilt:<br />

Pro 5 Stellplätze ist mind. 1 einheimischer, standortgerechter Laubbaum zu pflanzen zu unterhalten.<br />

Die Anordnung obliegt <strong>de</strong>r Freiflächenplanung.<br />

2.7 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Bo<strong>de</strong>n, Natur und Landschaft<br />

gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB sowie Flächen für Maßnahmen, die als Ausgleich <strong>de</strong>n zu<br />

erwarten<strong>de</strong>n Eingriffen im Plangebiet gemäß § 9 Abs. 1a BauGB zugeordnet wer<strong>de</strong>n.<br />

2.7.1 Marktflecken Mengerskirchen, Gemarkung Winkels, Flur 2, Flurstück 245/2 teilweise<br />

Entwicklungsziel: Erhalt und Regeneration von artenreichen Magerrasen.<br />

Maßnahmen: Die Fläche <strong>de</strong>s Flurstücks 245/2 wird - mit Ausnahme <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n und<br />

<strong>de</strong>r geplanten baulichen Anlagen - entbuscht und im Anschluss daran einer regelmäßigen,<br />

standortangepassten Beweidung mit Schafen und Ziegen zugeführt. Ggf. sind nach <strong>de</strong>r jährlichen<br />

Beweidungssaison aufkommen<strong>de</strong> Gebüschaustriebe zu entfernen. Die Detailplanung<br />

obliegt <strong>de</strong>n Regelungen <strong>de</strong>s Städtebaulichen Vertrages.<br />

Planungsbüro Holger Fischer , 35440 Lin<strong>de</strong>n – 09/07


Marktflecken Mengerskirchen, Ortsteil Winkels, Bebauungsplan „Am Buchholz“ 2<br />

3 Bauordnungsrechtliche Gestaltungsvorschriften gemäß § 9 Abs. 4<br />

BauGB<br />

3.1 Gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 81 Abs. 1 Nr. 1 HBO gilt für die Dachgestalt <strong>de</strong>r baulichen<br />

Anlagen im Bereich <strong>de</strong>r öffentlichen Grünfläche:<br />

Zulässig sind Sattel- sowie Flachdächer. Die Dachein<strong>de</strong>ckung hat in dunklen Farbtönen<br />

(schwarz, anthrazit, braun) zu erfolgen.<br />

3.2 Gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 81 Abs. 1 Nr. 3 HBO gilt für die Gestaltung <strong>de</strong>r Einfriedungen<br />

im Bereich <strong>de</strong>r öffentlichen Grünfläche:<br />

Zulässig sind ausschließlich gebrochene Einfriedungen (Drahtgeflecht, Stabgitter, Streckmetall<br />

o.ä.) bis zu einer Höhe von 2,5 m an <strong>de</strong>n Längsseiten sowie 5,0 m an <strong>de</strong>n Querseiten<br />

<strong>de</strong>s Sportplatzes. Die Einfriedungen sind mit einheimischen, standortgerechten Laubsträuchern<br />

abzupflanzen. Aufgrund <strong>de</strong>r standörtlichen Gegebenheiten sind Arten zu verwen<strong>de</strong>n<br />

sind, die für <strong>de</strong>n hiesigen Kulturlandschaftsausschnitt als typisch angesehen wer<strong>de</strong>n können.<br />

Folgen<strong>de</strong> Arten sollten Berücksichtigung fin<strong>de</strong>n:<br />

Betula pendula<br />

Calluna vulgaris<br />

Crataegus monogyna<br />

Empetrum nigrum<br />

Juniperus communis<br />

Quercus petraea<br />

Rhamnus catharticus<br />

Sorbus aucuparia<br />

Vaccinium vitis-idaea<br />

- Weiß-Birke<br />

- Besenhei<strong>de</strong><br />

- Eingriffliger Weißdorn<br />

- Krähenbeere<br />

- Wachol<strong>de</strong>r<br />

- Trauben-Eiche<br />

- Echter Kreuzdorn<br />

- Eberesche<br />

- Preiselbeere<br />

Planungsbüro Holger Fischer , 35440 Lin<strong>de</strong>n – 09/07


Marktflecken Mengerskirchen, Ortsteil Winkels, Bebauungsplan „Am Buchholz“ 3<br />

Verfahrensvermerke<br />

1. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB:<br />

Der Beschluss zur Aufstellung <strong>de</strong>s Bebauungsplanes wur<strong>de</strong> durch die Gemein<strong>de</strong>vertretung am<br />

__.__.____ gefasst. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am __.__.____ im _______________<br />

2. Frühzeitige Beteiligung <strong>de</strong>r Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB:<br />

Der Planvorentwurf wur<strong>de</strong> nach öffentlicher Bekanntmachung am __.__.____ in <strong>de</strong>r Verwaltung in<br />

<strong>de</strong>r Zeit vom __.__.____ bis __.__.____ zu je<strong>de</strong>rmanns Einsicht ausgelegt bzw. in <strong>de</strong>r Bürgerinformationsveranstaltung<br />

am __.__.____ vorgestellt.<br />

3. Frühzeitige Beteiligung <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong>n gemäß § 4 Abs. 1 BauGB:<br />

Der Planvorentwurf wur<strong>de</strong> an die Behör<strong>de</strong>n mit Schreiben vom __.__.____ verschickt. Die Frist zur<br />

Abgabe <strong>de</strong>r Stellungnahmen, __.__.____.<br />

4. Beteiligung <strong>de</strong>r Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB:<br />

Der Planentwurf wur<strong>de</strong> nach öffentlicher Bekanntmachung am __.__.____ in <strong>de</strong>r Verwaltung in <strong>de</strong>r<br />

Zeit vom __.__.____ bis __.__.____ zu je<strong>de</strong>rmanns Einsicht ausgelegt.<br />

5. Beteiligung <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong>n gemäß § 4 Abs. 2 BauGB:<br />

Die Frist zur Abgabe <strong>de</strong>r Stellungnahmen wur<strong>de</strong> analog <strong>de</strong>r Beteiligung <strong>de</strong>r Öffentlichkeit gemäß § 3<br />

Abs. 2 BauGB in <strong>de</strong>r Zeit vom __.__.____ bis __.__.____ festgelegt.<br />

6. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie § 5 HGO i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB und §<br />

81 HBO und § 42 Abs. 3 HWG:<br />

Der Planentwurf wur<strong>de</strong> am __.__.____ als Satzung beschlossen.<br />

Bestätigung <strong>de</strong>r Vermerke 1.-6.<br />

Siegel <strong>de</strong>s Marktfleckens<br />

Mengerskirchen, <strong>de</strong>n __.__.____<br />

___________<br />

Bürgermeister<br />

7. In-Kraft-Treten gemäß § 10 Abs. 3 BauGB:<br />

Der Bebauungsplan wur<strong>de</strong> am __.__.____ ortsüblich bekannt gemacht. Damit hat <strong>de</strong>r Bebauungsplan<br />

Rechtskraft erlangt.<br />

Siegel <strong>de</strong>s Marktfleckens<br />

Mengerskirchen, <strong>de</strong>n __.__.____<br />

___________<br />

Bürgermeister<br />

Planungsbüro Holger Fischer , 35440 Lin<strong>de</strong>n – 09/07

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!