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GHL Beteiligung und Verwaltung GmbH - Bergbahn Kitzbühel

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z. Hd. Herrn Werner Gantschnigg<br />

6370 <strong>Kitzbühel</strong>, Hahnenkammstraße 1a<br />

Per Telefax: +43 5356 6951 133<br />

Per E-Mail: gantschnigg@bergbahn-kitzbuehel.at<br />

Die vorangeführten Unterlagen sowie ein Formular für die Erteilung <strong>und</strong> den Widerruf einer Vollmacht<br />

liegen ab dem oben angeführten Zeitpunkt in den Geschäftsräumlichkeiten der Gesellschaft,<br />

Zentralbüro, in 6370 <strong>Kitzbühel</strong>, Hahnenkammstraße 1a, zur Einsicht auf.<br />

TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG<br />

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung <strong>und</strong> zur Ausübung des Stimmrechts <strong>und</strong><br />

der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet<br />

sich nach der Eintragung im Aktienbuch zu Beginn der Hauptversammlung.<br />

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung bedarf es seitens der im Aktienbuch eingetragenen<br />

Aktionäre der Anmeldung vor der Hauptversammlung, welche der Gesellschaft spätestens am dritten<br />

Werktag vor der Hauptversammlung, das ist der 13. Juni 2013, in Textform ausschließlich unter einer<br />

der nachgenannten Adressen zugehen muss:<br />

Per Post <strong>Bergbahn</strong> Aktiengesellschaft <strong>Kitzbühel</strong><br />

oder Boten z. Hd. Herrn Werner Gantschnigg<br />

6370 <strong>Kitzbühel</strong>, Hahnenkammstraße 1a<br />

Per Telefax: +43 5356 6951 133<br />

Per E-Mail: gantschnigg@bergbahn-kitzbuehel.at; wobei die Anmeldung in Textform,<br />

als PDF dem E-Mail anzuschließen ist<br />

Ein Anmeldungsformular ist ab sofort auf der Internetseite zugänglich <strong>und</strong> wird auf Verlangen<br />

zugesandt.<br />

KRAFTLOSERKLÄRUNG VON AKTIENURKUNDEN<br />

Mit dem GesRÄG 2011, welches mit 1.8.2011 in Kraft getreten ist, wurden nicht börsenotierte<br />

Aktiengesellschaften, so auch die <strong>Bergbahn</strong> Aktiengesellschaft <strong>Kitzbühel</strong>, verpflichtet, ihre Satzung zu<br />

ändern <strong>und</strong> Inhaberaktien auf Namensaktien umzustellen (§ 9 Abs 1 AktG). Die ordentliche<br />

Hauptversammlung der <strong>Bergbahn</strong> Aktiengesellschaft <strong>Kitzbühel</strong> hat am 26.6.2012 die Änderung der<br />

Satzung beschlossen <strong>und</strong> insbesondere § 5 der Satzung in der Weise geändert, dass das<br />

Gr<strong>und</strong>kapital im Betrag von EUR 3.634.000,- nun in 100.000 Stückaktien zerlegt ist <strong>und</strong> § 6 der<br />

Satzung in der Weise geändert, dass sämtliche Aktien auf Namen lauten. Die Satzungsänderung<br />

wurde am 14.7.2012 in das Firmenbuch eingetragen.

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