GHL Beteiligung und Verwaltung GmbH - Bergbahn Kitzbühel
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<strong>Bergbahn</strong> Aktiengesellschaft <strong>Kitzbühel</strong><br />
<strong>Kitzbühel</strong><br />
FN 32753t<br />
Einberufung der 86. ordentlichen Hauptversammlung<br />
Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen <strong>und</strong> Aktionäre zur 86. ordentlichen Hauptversammlung der<br />
<strong>Bergbahn</strong> Aktiengesellschaft <strong>Kitzbühel</strong> ein, die am Dienstag, dem 18. Juni 2013, um 14:00 Uhr,<br />
im Hermann-Reisch-Saal im Hotel Rasmushof in 6370 <strong>Kitzbühel</strong>, Hermann-Reisch-Weg 15,<br />
stattfindet.<br />
Tagesordnung:<br />
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Vorschlages für die Gewinnverwendung<br />
<strong>und</strong> des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichtes für das Geschäftsjahr vom 01.12.2011 bis<br />
30.11.2012 (Geschäftsjahr 2011/2012).<br />
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes<br />
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2011/2012<br />
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr<br />
2011/2012<br />
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 01.12.2012 bis 30.11.2013 (Geschäftsjahr<br />
2012/2013)<br />
6. Wahlen in den Aufsichtsrat<br />
EINSICHTNAHMEMÖGLICHKEITEN IN UNTERLAGEN (§ 106 Z 4 AktG)<br />
Sämtliche Unterlagen zur Hauptversammlung im Sinne von § 108 Abs. 3 AktG, insbesondere die<br />
Unterlagen zu Punkt 1. der Tagesordnung, die Beschlussvorschläge zu den Punkten 2. bis 6. der<br />
Tagesordnung, die Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß<br />
§ 87 Abs 2 AktG können ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, das ist der 28. Mai 2013, unter<br />
folgender Adresse angefordert werden:<br />
Per Post:<br />
<strong>Bergbahn</strong> Aktiengesellschaft <strong>Kitzbühel</strong>
z. Hd. Herrn Werner Gantschnigg<br />
6370 <strong>Kitzbühel</strong>, Hahnenkammstraße 1a<br />
Per Telefax: +43 5356 6951 133<br />
Per E-Mail: gantschnigg@bergbahn-kitzbuehel.at<br />
Die vorangeführten Unterlagen sowie ein Formular für die Erteilung <strong>und</strong> den Widerruf einer Vollmacht<br />
liegen ab dem oben angeführten Zeitpunkt in den Geschäftsräumlichkeiten der Gesellschaft,<br />
Zentralbüro, in 6370 <strong>Kitzbühel</strong>, Hahnenkammstraße 1a, zur Einsicht auf.<br />
TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG<br />
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung <strong>und</strong> zur Ausübung des Stimmrechts <strong>und</strong><br />
der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet<br />
sich nach der Eintragung im Aktienbuch zu Beginn der Hauptversammlung.<br />
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung bedarf es seitens der im Aktienbuch eingetragenen<br />
Aktionäre der Anmeldung vor der Hauptversammlung, welche der Gesellschaft spätestens am dritten<br />
Werktag vor der Hauptversammlung, das ist der 13. Juni 2013, in Textform ausschließlich unter einer<br />
der nachgenannten Adressen zugehen muss:<br />
Per Post <strong>Bergbahn</strong> Aktiengesellschaft <strong>Kitzbühel</strong><br />
oder Boten z. Hd. Herrn Werner Gantschnigg<br />
6370 <strong>Kitzbühel</strong>, Hahnenkammstraße 1a<br />
Per Telefax: +43 5356 6951 133<br />
Per E-Mail: gantschnigg@bergbahn-kitzbuehel.at; wobei die Anmeldung in Textform,<br />
als PDF dem E-Mail anzuschließen ist<br />
Ein Anmeldungsformular ist ab sofort auf der Internetseite zugänglich <strong>und</strong> wird auf Verlangen<br />
zugesandt.<br />
KRAFTLOSERKLÄRUNG VON AKTIENURKUNDEN<br />
Mit dem GesRÄG 2011, welches mit 1.8.2011 in Kraft getreten ist, wurden nicht börsenotierte<br />
Aktiengesellschaften, so auch die <strong>Bergbahn</strong> Aktiengesellschaft <strong>Kitzbühel</strong>, verpflichtet, ihre Satzung zu<br />
ändern <strong>und</strong> Inhaberaktien auf Namensaktien umzustellen (§ 9 Abs 1 AktG). Die ordentliche<br />
Hauptversammlung der <strong>Bergbahn</strong> Aktiengesellschaft <strong>Kitzbühel</strong> hat am 26.6.2012 die Änderung der<br />
Satzung beschlossen <strong>und</strong> insbesondere § 5 der Satzung in der Weise geändert, dass das<br />
Gr<strong>und</strong>kapital im Betrag von EUR 3.634.000,- nun in 100.000 Stückaktien zerlegt ist <strong>und</strong> § 6 der<br />
Satzung in der Weise geändert, dass sämtliche Aktien auf Namen lauten. Die Satzungsänderung<br />
wurde am 14.7.2012 in das Firmenbuch eingetragen.
Aufgr<strong>und</strong> dessen ist der Inhalt von auf Inhaber lautenden Aktienurk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> auf Nennbetrag<br />
lautenden Aktienurk<strong>und</strong>en im Sinne des § 67 AktG unrichtig geworden.<br />
Mit dreimaliger Schaltung im Kitzbühler Anzeiger wurden alle Aktionäre im Sinne eines freiwilligen<br />
Vorverfahrens eingeladen, effektive Aktienurk<strong>und</strong>en bis 31.10.2012 bei der Sparkasse der Stadt<br />
<strong>Kitzbühel</strong>, 6370 <strong>Kitzbühel</strong>, Bahnhofstraße 6, als Einreichstelle während der üblichen<br />
Geschäftsst<strong>und</strong>en einzureichen.<br />
Da nicht alle Aktienurk<strong>und</strong>en bis 31.10.2012 zum Umtausch eingereicht wurden, hat der Vorstand<br />
beim Landesgericht Innsbruck die Genehmigung der Kraftloserklärung gemäß § 67 AktG beantragt<br />
<strong>und</strong> wurde der genehmigende Beschluss vom Landesgericht Innsbruck am 24.1.2013 erteilt.<br />
Durch dreimalige Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung wurden alle Aktionäre der<br />
Gesellschaft aufgefordert, auf Inhaber lautende Aktienurk<strong>und</strong>en bzw auf Nennbetrag lautende<br />
Aktienurk<strong>und</strong>en der Gesellschaft bis 10.5.2013 einzureichen. Der Vorstand hat mit Beschluss vom<br />
14.5.2013 die nicht eingereichten auf Inhaber lautenden Aktienurk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> auf Nennbetrag<br />
lautenden Aktienurk<strong>und</strong>en nach § 67 AktG iVm § 262 Abs 29 AktG für kraftlos erklärt. Die<br />
entsprechende Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt zur Wiener Zeitung am 17.5.2013.<br />
Mit der Kraftloserklärung haben diese auf Inhaber lautenden Aktienurk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> auf Nennbetrag<br />
lautenden Aktienurk<strong>und</strong>en ihre Wertpapiereigenschaft verloren <strong>und</strong> vermittelt kein Recht zur<br />
Teilnahme <strong>und</strong> zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung der <strong>Bergbahn</strong><br />
Aktiengesellschaft <strong>Kitzbühel</strong>.<br />
Betroffene Aktionäre, die noch über auf Inhaber lautenden Aktienurk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> auf Nennbetrag<br />
lautenden Aktienurk<strong>und</strong>en verfügen, können bei der Sparkasse der Stadt <strong>Kitzbühel</strong>, z.Hd. Herrn<br />
Christian Klampfer, Bahnhofstraße 6, 6370 <strong>Kitzbühel</strong>, diese Aktienurk<strong>und</strong>en als Einreichstelle oder im<br />
Wege der depotführenden Kreditinstitute während der üblichen Geschäftsst<strong>und</strong>en einreichen, wobei<br />
gleichzeitig die erforderlichen Angaben zur Eintragung in das Aktienbuch der Gesellschaft gemäß § 61<br />
AktG bekanntzugeben ist.<br />
Die Einreichung ist beim Aktionär zur Wahrung seines Teilnahmerechts an der kommenden<br />
Hauptversammlung so rechtzeitig zu veranlassen, dass die Eintragung in das Aktienbuch zu Beginn<br />
der Hauptversammlung durchgeführt ist.<br />
MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS (§ 106 Z 8 AktG)<br />
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, einen<br />
Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt <strong>und</strong> die<br />
selben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Aktionäre werden eingeladen, allfällige Vollmachten der Gesellschaft bis spätestens 17. Juni<br />
2013, 16.00 Uhr, vorab per Telefax oder per E-Mail unter den vorstehend angeführten Adressen zu<br />
übermitteln. In jedem Fall ist das Original der Vollmacht am Tag der Hauptversammlung bei<br />
Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort vorzulegen. Die Vollmacht muss einer<br />
bestimmten natürlichen oder juristischen Person in Schriftform erteilt werden. Die Vollmacht wird von<br />
der Gesellschaft aufbewahrt. Gleiches gilt sinngemäß auch für den Widerruf einer Vollmacht.<br />
AUSKUNFTSRECHT<br />
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der<br />
Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes<br />
erforderlich ist.<br />
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung<br />
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verb<strong>und</strong>enen Unternehmen einen erheblichen Nachteil<br />
zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.<br />
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der<br />
Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vorstand übermittelt<br />
werden. Die Fragen mögen an die Gesellschaft per Post oder per Telefax an +43 5356 6951 133,<br />
oder per E-Mail an gantschnigg@bergbahn-kitzbuehel.at bis Freitag, 14. Juni 2013, 12.00 Uhr,<br />
übermittelt werden.<br />
<strong>Kitzbühel</strong>, im Mai 2013<br />
Der Vorstand