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GHL Beteiligung und Verwaltung GmbH - Bergbahn Kitzbühel

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<strong>Bergbahn</strong> Aktiengesellschaft <strong>Kitzbühel</strong><br />

<strong>Kitzbühel</strong><br />

FN 32753t<br />

Einberufung der 86. ordentlichen Hauptversammlung<br />

Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen <strong>und</strong> Aktionäre zur 86. ordentlichen Hauptversammlung der<br />

<strong>Bergbahn</strong> Aktiengesellschaft <strong>Kitzbühel</strong> ein, die am Dienstag, dem 18. Juni 2013, um 14:00 Uhr,<br />

im Hermann-Reisch-Saal im Hotel Rasmushof in 6370 <strong>Kitzbühel</strong>, Hermann-Reisch-Weg 15,<br />

stattfindet.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Vorschlages für die Gewinnverwendung<br />

<strong>und</strong> des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichtes für das Geschäftsjahr vom 01.12.2011 bis<br />

30.11.2012 (Geschäftsjahr 2011/2012).<br />

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes<br />

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2011/2012<br />

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr<br />

2011/2012<br />

5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 01.12.2012 bis 30.11.2013 (Geschäftsjahr<br />

2012/2013)<br />

6. Wahlen in den Aufsichtsrat<br />

EINSICHTNAHMEMÖGLICHKEITEN IN UNTERLAGEN (§ 106 Z 4 AktG)<br />

Sämtliche Unterlagen zur Hauptversammlung im Sinne von § 108 Abs. 3 AktG, insbesondere die<br />

Unterlagen zu Punkt 1. der Tagesordnung, die Beschlussvorschläge zu den Punkten 2. bis 6. der<br />

Tagesordnung, die Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß<br />

§ 87 Abs 2 AktG können ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, das ist der 28. Mai 2013, unter<br />

folgender Adresse angefordert werden:<br />

Per Post:<br />

<strong>Bergbahn</strong> Aktiengesellschaft <strong>Kitzbühel</strong>


z. Hd. Herrn Werner Gantschnigg<br />

6370 <strong>Kitzbühel</strong>, Hahnenkammstraße 1a<br />

Per Telefax: +43 5356 6951 133<br />

Per E-Mail: gantschnigg@bergbahn-kitzbuehel.at<br />

Die vorangeführten Unterlagen sowie ein Formular für die Erteilung <strong>und</strong> den Widerruf einer Vollmacht<br />

liegen ab dem oben angeführten Zeitpunkt in den Geschäftsräumlichkeiten der Gesellschaft,<br />

Zentralbüro, in 6370 <strong>Kitzbühel</strong>, Hahnenkammstraße 1a, zur Einsicht auf.<br />

TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG<br />

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung <strong>und</strong> zur Ausübung des Stimmrechts <strong>und</strong><br />

der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet<br />

sich nach der Eintragung im Aktienbuch zu Beginn der Hauptversammlung.<br />

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung bedarf es seitens der im Aktienbuch eingetragenen<br />

Aktionäre der Anmeldung vor der Hauptversammlung, welche der Gesellschaft spätestens am dritten<br />

Werktag vor der Hauptversammlung, das ist der 13. Juni 2013, in Textform ausschließlich unter einer<br />

der nachgenannten Adressen zugehen muss:<br />

Per Post <strong>Bergbahn</strong> Aktiengesellschaft <strong>Kitzbühel</strong><br />

oder Boten z. Hd. Herrn Werner Gantschnigg<br />

6370 <strong>Kitzbühel</strong>, Hahnenkammstraße 1a<br />

Per Telefax: +43 5356 6951 133<br />

Per E-Mail: gantschnigg@bergbahn-kitzbuehel.at; wobei die Anmeldung in Textform,<br />

als PDF dem E-Mail anzuschließen ist<br />

Ein Anmeldungsformular ist ab sofort auf der Internetseite zugänglich <strong>und</strong> wird auf Verlangen<br />

zugesandt.<br />

KRAFTLOSERKLÄRUNG VON AKTIENURKUNDEN<br />

Mit dem GesRÄG 2011, welches mit 1.8.2011 in Kraft getreten ist, wurden nicht börsenotierte<br />

Aktiengesellschaften, so auch die <strong>Bergbahn</strong> Aktiengesellschaft <strong>Kitzbühel</strong>, verpflichtet, ihre Satzung zu<br />

ändern <strong>und</strong> Inhaberaktien auf Namensaktien umzustellen (§ 9 Abs 1 AktG). Die ordentliche<br />

Hauptversammlung der <strong>Bergbahn</strong> Aktiengesellschaft <strong>Kitzbühel</strong> hat am 26.6.2012 die Änderung der<br />

Satzung beschlossen <strong>und</strong> insbesondere § 5 der Satzung in der Weise geändert, dass das<br />

Gr<strong>und</strong>kapital im Betrag von EUR 3.634.000,- nun in 100.000 Stückaktien zerlegt ist <strong>und</strong> § 6 der<br />

Satzung in der Weise geändert, dass sämtliche Aktien auf Namen lauten. Die Satzungsänderung<br />

wurde am 14.7.2012 in das Firmenbuch eingetragen.


Aufgr<strong>und</strong> dessen ist der Inhalt von auf Inhaber lautenden Aktienurk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> auf Nennbetrag<br />

lautenden Aktienurk<strong>und</strong>en im Sinne des § 67 AktG unrichtig geworden.<br />

Mit dreimaliger Schaltung im Kitzbühler Anzeiger wurden alle Aktionäre im Sinne eines freiwilligen<br />

Vorverfahrens eingeladen, effektive Aktienurk<strong>und</strong>en bis 31.10.2012 bei der Sparkasse der Stadt<br />

<strong>Kitzbühel</strong>, 6370 <strong>Kitzbühel</strong>, Bahnhofstraße 6, als Einreichstelle während der üblichen<br />

Geschäftsst<strong>und</strong>en einzureichen.<br />

Da nicht alle Aktienurk<strong>und</strong>en bis 31.10.2012 zum Umtausch eingereicht wurden, hat der Vorstand<br />

beim Landesgericht Innsbruck die Genehmigung der Kraftloserklärung gemäß § 67 AktG beantragt<br />

<strong>und</strong> wurde der genehmigende Beschluss vom Landesgericht Innsbruck am 24.1.2013 erteilt.<br />

Durch dreimalige Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung wurden alle Aktionäre der<br />

Gesellschaft aufgefordert, auf Inhaber lautende Aktienurk<strong>und</strong>en bzw auf Nennbetrag lautende<br />

Aktienurk<strong>und</strong>en der Gesellschaft bis 10.5.2013 einzureichen. Der Vorstand hat mit Beschluss vom<br />

14.5.2013 die nicht eingereichten auf Inhaber lautenden Aktienurk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> auf Nennbetrag<br />

lautenden Aktienurk<strong>und</strong>en nach § 67 AktG iVm § 262 Abs 29 AktG für kraftlos erklärt. Die<br />

entsprechende Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt zur Wiener Zeitung am 17.5.2013.<br />

Mit der Kraftloserklärung haben diese auf Inhaber lautenden Aktienurk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> auf Nennbetrag<br />

lautenden Aktienurk<strong>und</strong>en ihre Wertpapiereigenschaft verloren <strong>und</strong> vermittelt kein Recht zur<br />

Teilnahme <strong>und</strong> zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung der <strong>Bergbahn</strong><br />

Aktiengesellschaft <strong>Kitzbühel</strong>.<br />

Betroffene Aktionäre, die noch über auf Inhaber lautenden Aktienurk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> auf Nennbetrag<br />

lautenden Aktienurk<strong>und</strong>en verfügen, können bei der Sparkasse der Stadt <strong>Kitzbühel</strong>, z.Hd. Herrn<br />

Christian Klampfer, Bahnhofstraße 6, 6370 <strong>Kitzbühel</strong>, diese Aktienurk<strong>und</strong>en als Einreichstelle oder im<br />

Wege der depotführenden Kreditinstitute während der üblichen Geschäftsst<strong>und</strong>en einreichen, wobei<br />

gleichzeitig die erforderlichen Angaben zur Eintragung in das Aktienbuch der Gesellschaft gemäß § 61<br />

AktG bekanntzugeben ist.<br />

Die Einreichung ist beim Aktionär zur Wahrung seines Teilnahmerechts an der kommenden<br />

Hauptversammlung so rechtzeitig zu veranlassen, dass die Eintragung in das Aktienbuch zu Beginn<br />

der Hauptversammlung durchgeführt ist.<br />

MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS (§ 106 Z 8 AktG)<br />

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, einen<br />

Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt <strong>und</strong> die<br />

selben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.


Die Aktionäre werden eingeladen, allfällige Vollmachten der Gesellschaft bis spätestens 17. Juni<br />

2013, 16.00 Uhr, vorab per Telefax oder per E-Mail unter den vorstehend angeführten Adressen zu<br />

übermitteln. In jedem Fall ist das Original der Vollmacht am Tag der Hauptversammlung bei<br />

Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort vorzulegen. Die Vollmacht muss einer<br />

bestimmten natürlichen oder juristischen Person in Schriftform erteilt werden. Die Vollmacht wird von<br />

der Gesellschaft aufbewahrt. Gleiches gilt sinngemäß auch für den Widerruf einer Vollmacht.<br />

AUSKUNFTSRECHT<br />

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der<br />

Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes<br />

erforderlich ist.<br />

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung<br />

geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verb<strong>und</strong>enen Unternehmen einen erheblichen Nachteil<br />

zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.<br />

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der<br />

Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vorstand übermittelt<br />

werden. Die Fragen mögen an die Gesellschaft per Post oder per Telefax an +43 5356 6951 133,<br />

oder per E-Mail an gantschnigg@bergbahn-kitzbuehel.at bis Freitag, 14. Juni 2013, 12.00 Uhr,<br />

übermittelt werden.<br />

<strong>Kitzbühel</strong>, im Mai 2013<br />

Der Vorstand

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