Die aeltesten Urkunden fur St. Stephan in Strassburg

Die aeltesten Urkunden fur St. Stephan in Strassburg Die aeltesten Urkunden fur St. Stephan in Strassburg

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46 Wiegand. ina.]igen Ereignisse und der Umschwung des Geschicks auf die Zeitgenossen übten, lehrt deutlich die dichterische Anspielung Heinrichs des Glichezare in seinem Reinhart Fuchs auf Walther von Horburg. ') Konnte der Bischof von Strassburg jetzt nachweisen, dass Egisheim-Dagsburgisches oder Horburger Gut wie Wolfganzen, Regisheim, Pulversheim, Hüttendorf oder Lehen die vom Metzer Bistum rührten, wie Eckwersheim von altersher eigentlich der Abtei St. Stephan zugehörten, so durfte er auf ein Durchdringen seiner Forderungen beim Kaiser, der eben seines hohen Richteramtes im Lande waltete, um so eher hoffen, als er ihm längst bekannt und vertraut war. In einer Urkunde vom 23. Februar 1163, da er noch Probst von St. Thomas ist, nennt ihn der Kaiser dilectus ac fidelis capellaiius noster )‚ am 8. Juli desselben Jahres, eben in jener Selzer Urkunde, wird Rudolf schon als Bischof von Strassburg unter den Zeugen mitaufgeführt, ein ergebener Anhänger des kaiserlichen Gegenpapstes Victor, während Bischof Stephan von Metz sich zur Partei Alexanders III. geschlagen hatte. Bischof Rudolf durfte vielleicht erwarten, dass des Kaisers Gunst und Huld auch Ansprüche auf Staufisches Gut wie in Rosheim und in Mülhausen nicht ohne weiteres von der Hand weisen werde. Dass es aber erforderlieh war, derartige Ansprüche durch Urkunden zu erhärten, versteht sich von selbst. Zu diesem Zwecke wurden unsere drei Urkunden damals gefälscht und das Privileg Heinrichs Il. mit entsprechenden Korrekturen versehen. Wir hatten bei ihrer kritischen Prüfung eine Reihe von Merkmalen gefunden, welche die Entstehung der drei Stücke ins zwölfte Jahrhundert wiesen, und einzelne derselben, wie die Salvaforinel und gewisse paldographische Eigentümlichkeiten deuteten sogar bestimmter auf die Zeit Friedrichs 1. Damit lässt sich unsere Hypothese von der zeitlichen Gelegenheitund dem Zweck der Fälschung vortrefflich vereinbaren. Einen völlig überzeugenden Beweis dafür können wir allerdings nicht führen. Wir können nicht die Sicherheit erreichen, mit 1) Mit Recht hat meines Eraclstejis E. Martin ja seinen Observations sur le Roman de Renart p. 107 ff. die Verse 1024-1029 des Reinha,-t Fuchs (Ausgabe von Reissenberger) auf den Krieg von 1162 bezogen. - 2 Vgl. Urk.-Buch d. Stadt Strassb. 1, 93 No. 113.

Die ältesten Urkunden für St. Stephan in Strassburg. 47 der Brandi bei den Reichenauer Fälschungen den Kustos und Seholasticus der Abtei Odalrich als Urheber nachwies'), aber wir können immerhin die sehr ansprechende Vermuthung aufstellen, dass unsere drei Stücke auf Veranlassung des Bischofs Rudolf von Strassburg im Jahre 1163 wahrscheinlich von einem Angehörigen seiner Kanzlei, der schon unter Bischof Burchard gearbeitet zu haben scheint, verfertigt worden sind. Ein merkwürdiges Zusammentreffen jedenfalls, dass auch die Reichenauer Fälschungen fast genau in dieselbe Zeit, in die letzten 60er Jahre des zwölften Jahrhunderts fallen. 2) VII. Unsere Zeitbestimmung der Fälschung lässt sich übrigens noch anderweitig unterstützen. Wir besitzen eine Urkunde Bischof Burchards von Strassburg, in welcher er den Verkauf eines der Abtei St. Stephan gehörigen Gutes im Wormser Sprengel an das Domstift zu Worms gestattet und beurkundet. Während die Handlung in das Jahr 1156 zu legen ist, fällt die Beurkundung in das Jahr 1160. Hätte die Abtei zur Zeit der Fälschung noch jenes Gut besessen, so würde es gewiss auch in der Reihe der Besitzungen, die ja vollzählig verzeichnet werden sollten, in We. figuriert haben. Es dürfte demnach wohl das Jahr 1160 für die Fälschung als terminus a quo anzusetzen sein. Für die Bestimmung des terminus ad quem liefert eine Notiz aus der Legende der h. Attala eine Handhabe. Wenn ich auch ihren Ursprung nicht nachprüfen kann, so scheint sie mir doch keineswegs aus der Luft gegriffen zu sein. Es wird darin berichtet, nachdem Verschiedenes über das Schicksal der Gebeine der h. Attala erzählt worden ist, dass sie verborgen in der Abtei St. Stephan geruht hätten bis zum Jahre 1172. „Tune primo, fährt die Legende fort, beata Athala aperuit cuidam Alberoni iniliti antiquo in visione de revelacione sua ei indicans. hic adiit Hedewigam abbatissam .dicens ei visionem et ut foderet ne quereret reliquias sanctas, 1) Vgl. K. Brandi, Die Reichenauer Urkundenfälschungen S. 69ff. - 9 J3randj a. a. 0. S. 72. - 3) S. Urk.-Buch d. Stadt Strassb. 1, 90 No. 110,

46 Wiegand.<br />

<strong>in</strong>a.]igen Ereignisse und der Umschwung des Geschicks auf<br />

die Zeitgenossen übten, lehrt deutlich die dichterische Anspielung<br />

He<strong>in</strong>richs des Glichezare <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Re<strong>in</strong>hart Fuchs<br />

auf Walther von Horburg. ') Konnte der Bischof von <strong>St</strong>rassburg<br />

jetzt nachweisen, dass Egisheim-Dagsburgisches oder<br />

Horburger Gut wie Wolfganzen, Regisheim, Pulversheim, Hüttendorf<br />

oder Lehen die vom Metzer Bistum rührten, wie Eckwersheim<br />

von altersher eigentlich der Abtei <strong>St</strong>. <strong>St</strong>ephan zugehörten,<br />

so durfte er auf e<strong>in</strong> Durchdr<strong>in</strong>gen se<strong>in</strong>er Forderungen beim<br />

Kaiser, der eben se<strong>in</strong>es hohen Richteramtes im Lande waltete,<br />

um so eher hoffen, als er ihm längst bekannt und vertraut<br />

war. In e<strong>in</strong>er Urkunde vom 23. Februar 1163, da er noch<br />

Probst von <strong>St</strong>. Thomas ist, nennt ihn der Kaiser dilectus ac<br />

fidelis capellaiius noster )‚ am 8. Juli desselben Jahres, eben<br />

<strong>in</strong> jener Selzer Urkunde, wird Rudolf schon als Bischof von<br />

<strong>St</strong>rassburg unter den Zeugen mitaufgeführt, e<strong>in</strong> ergebener<br />

Anhänger des kaiserlichen Gegenpapstes Victor, während<br />

Bischof <strong>St</strong>ephan von Metz sich zur Partei Alexanders III. geschlagen<br />

hatte. Bischof Rudolf durfte vielleicht erwarten,<br />

dass des Kaisers Gunst und Huld auch Ansprüche auf <strong>St</strong>aufisches<br />

Gut wie <strong>in</strong> Rosheim und <strong>in</strong> Mülhausen nicht ohne<br />

weiteres von der Hand weisen werde. Dass es aber erforderlieh<br />

war, derartige Ansprüche durch <strong>Urkunden</strong> zu erhärten,<br />

versteht sich von selbst. Zu diesem Zwecke wurden unsere<br />

drei <strong>Urkunden</strong> damals gefälscht und das Privileg He<strong>in</strong>richs Il.<br />

mit entsprechenden Korrekturen versehen.<br />

Wir hatten bei ihrer kritischen Prüfung e<strong>in</strong>e Reihe von<br />

Merkmalen gefunden, welche die Entstehung der drei <strong>St</strong>ücke<br />

<strong>in</strong>s zwölfte Jahrhundert wiesen, und e<strong>in</strong>zelne derselben, wie<br />

die Salvafor<strong>in</strong>el und gewisse paldographische Eigentümlichkeiten<br />

deuteten sogar bestimmter auf die Zeit Friedrichs 1.<br />

Damit lässt sich unsere Hypothese von der zeitlichen Gelegenheitund<br />

dem Zweck der Fälschung vortrefflich vere<strong>in</strong>baren.<br />

E<strong>in</strong>en völlig überzeugenden Beweis dafür können wir allerd<strong>in</strong>gs<br />

nicht führen. Wir können nicht die Sicherheit erreichen, mit<br />

1) Mit Recht hat me<strong>in</strong>es Eraclstejis E. Mart<strong>in</strong> ja se<strong>in</strong>en Observations<br />

sur le Roman de Renart p. 107 ff. die Verse 1024-1029 des Re<strong>in</strong>ha,-t<br />

Fuchs (Ausgabe von Reissenberger) auf den Krieg von 1162 bezogen. -<br />

2<br />

Vgl. Urk.-Buch d. <strong>St</strong>adt <strong>St</strong>rassb. 1, 93 No. 113.

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