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Die aeltesten Urkunden fur St. Stephan in Strassburg

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4 Wiegand.<br />

wann etwa die sehr undeutlich mit schwärzerer D<strong>in</strong>te ausgeführte<br />

Korrektur des Namens <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e unleserliche an Ruadrut<br />

:ankl<strong>in</strong>gende Form <strong>in</strong> G. vorgenommen worden se<strong>in</strong> mag, diene<br />

der H<strong>in</strong>weis, dass der Druck bei Schilter'), der 1698 erschien<br />

und sich sonst ganz auf G. stützt, schon ebenfalls Ruatrud<br />

br<strong>in</strong>gt und die Lücke bei der zweiten Namensnennung markiert,<br />

und dass Mabillon, der Ruatbada liest mit dem H<strong>in</strong>zurügen<br />

si bene authenticum legimus, wohl noch e<strong>in</strong>ige Jahre<br />

vor Schiller G. e<strong>in</strong>gesehen hat. 2) Auch die im Bezirksarchiv<br />

bef<strong>in</strong>dlichen Kopien und Übersetzungen von 0., sonst von<br />

unerheblichem Wert, haben mit e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>zigen Ausnahme Ruadrut<br />

und diese Ausnahme gehört der Zeit vielleicht der Hand<br />

Grandidiers an. Hier ist <strong>in</strong> der That e<strong>in</strong>e Differenz, die ,nur<br />

durch Annahme von zwei verschiedenen Überlieferungen zu<br />

erklären ist. Auch mir ersche<strong>in</strong>t es unmöglich, dass alle Abschreiber<br />

zu den verschiedensten Zeiten vier Jahrhunderte<br />

h<strong>in</strong>durch gleichmässig sicher iluadrutherausbuchstabiert haben<br />

sollten.<br />

2) <strong>Die</strong> Zahl der geschenkten Höfe wird <strong>in</strong> allen Kopien<br />

und <strong>in</strong> allen älteren Drucken, auch bei Schilter, Schöpfl<strong>in</strong> 3)<br />

und Grandidier auf 11 angegeben. G. alle<strong>in</strong> hat XII, doch<br />

ist der letzte E<strong>in</strong>er - <strong>St</strong>rich halb radiert. Mit völliger Sicherheit<br />

lässt sich nicht entscheiden, ob ursprünglich . XI stand<br />

und 1 h<strong>in</strong>zugefügt wurde, oder anfänglich XH und der letzte<br />

E<strong>in</strong>er-<strong>St</strong>rich getilgt werden sollte, ich möchte mich eher für<br />

den zweiten Fall entscheiden. 11 oder 12 Höfe zählt man,<br />

je nachdem man Botebur und Schiltigheim zusammenwirft oder<br />

gesondert rechnet. Von besonderem Belang ist diese Abweichung<br />

nicht.<br />

3) <strong>Die</strong> H. Kreuzkirche wird geschenkt <strong>in</strong> allen Kopien<br />

und Übersetzungen mit der schon bekannten e<strong>in</strong>zigen Ausnahme<br />

aus dem 18. Jahrhundert, im Drucke bei Guilliman<br />

1) J. Schilter, Uhronick von J. von Königshoven S. 527. Dagegen<br />

ergänzt Laguille, Bist. de Ja prov<strong>in</strong>ce d'Alsaee 1727 pr. p. 4, der nach<br />

der gleichen Vorlage EL druckt, ohne weiteres an zweiter <strong>St</strong>elle Ruadrut.<br />

- 2) Aus dem Iter germanicum Mabillons <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en Vetera analeeta<br />

N. Ed. Paris 1723, 5. .16 wissen wir, dass er anfangs Oktober 1683 <strong>in</strong><br />

<strong>St</strong>rassburg war. Von e<strong>in</strong>em Besuche von <strong>St</strong>. <strong>St</strong>ephan spricht er nicht.<br />

- 3) 5 chöpfl<strong>in</strong>, Als. dipl. 1, 82. Mit Unrecht weist ihm Fritz die Zahl<br />

XII zu.

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