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Die aeltesten Urkunden fur St. Stephan in Strassburg

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34 Wiegand.<br />

durch das y ihre spätere Entstehung. Wir sehen also, dass<br />

dies Material viel zu brüchig und ungleichmässig ist, um daraus<br />

irgend e<strong>in</strong>en sichern Schluss ziehen zu können.<br />

Unmöglich aber darf unsere Untersuchung bei diesem negativen<br />

Resultat und bei dieser Resignation stehen bleiben.<br />

Wir werden den Versuch machen müssen, ob sich nicht anderweitig<br />

erkennen lässt, ob echte Vorlagen unserm <strong>Urkunden</strong>fälscher<br />

vorlagen, was sie enthielten und was er aus ihnen<br />

entnahm. Wir werden dann ferner gemäss de<strong>in</strong> Ziele, das<br />

Ficker für alle derartigen Forschungen gesteckt hat', auch<br />

den Zweck der Fälschung zu ermitteln uns angelegen se<strong>in</strong><br />

lassen. Vielleicht dass sich dabei auch die Zeit der Fälschung,<br />

die wir auf die zweite Hälfte des zwölften Jahrhunderts bis<br />

jetzt festgelegt haben, noch schärfer begrenzen lässt.<br />

Hierbei wird es sich wesentlich um Lo. und We. handeln.<br />

Denn Lu. enthält im ganzen und grossen nur allgeme<strong>in</strong>e Bestimmungen<br />

und ist, wie wir gesehen haben, mit Ausnahme<br />

weniger Sätze dem Immunitätsprivileg Ludwigs d. D. für die<br />

<strong>St</strong>rassburger Kirche nachgebildet..<br />

In Lo. haben wir zunächst e<strong>in</strong>e Angabe, die sich mit ziemlicher<br />

Sicherheit von anderer Seite her kontrollieren lässt. Es<br />

ist dar<strong>in</strong> die Bestimmung getroffen: ut ibidem permaneat certus<br />

numerus .quatuor canonicorunl sacerdotum, ex quibus liceat<br />

idoneum echonemum, cum opus fuerit, accipere, et trig<strong>in</strong>ta<br />

sorores ad m<strong>in</strong>isteria claustri peragenda cum congruis m<strong>in</strong>istris<br />

et edituis <strong>in</strong>tus et foris digne et fideliter m<strong>in</strong>istrantibus. Da<br />

bieten uns nun die Confraternitätsbücher von <strong>St</strong>. Gallen und<br />

Reichenau e<strong>in</strong>e willkommene Handhabe, um uns über diesen<br />

Punkt zu unterrichten, da sie beide ungefähr aus der gleichen<br />

Zeit wie das angebliche Privileg Lothars stammen, nur um<br />

wenige Jahre älter s<strong>in</strong>d, ja vielleicht enthüllen sie uns sogar<br />

jenen schwankenden Namen der Äbtiss<strong>in</strong> von <strong>St</strong>. <strong>St</strong>ephan.<br />

<strong>Die</strong> älteste Schicht birgt das Reichenauer Verzeichnis, das <strong>in</strong><br />

den Jahren 830-834 entstanden se<strong>in</strong> soll.') Es br<strong>in</strong>gt die<br />

Namen zunächst von elf Presbytern und Diakonen, dann von<br />

37 Nonnen der Abtei <strong>St</strong>. <strong>St</strong>ephan 8), denen <strong>in</strong> derselben Columne<br />

1) Ficker, Beiträge zur <strong>Urkunden</strong>lehre <strong>in</strong> den Vorbemerkungen<br />

von Band 1. - 2) S. Piper, Libri confraternitatu<strong>in</strong> s. Gaili, Augiensis,<br />

Fabariensis p. 148. Ccl. 565 u. 566, 1-9 s<strong>in</strong>d vom Schreiber P geschrieben,<br />

für den Piper die Jahre eao—sst anweist. - 5) Vgl. Piper a. a. 0.<br />

p. 325.

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