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Die aeltesten Urkunden fur St. Stephan in Strassburg

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<strong>Die</strong> ältesten <strong>Urkunden</strong> für <strong>St</strong>. <strong>St</strong>ephan <strong>in</strong> <strong>St</strong>rassburg. 29<br />

der Urkunde Bischof Wernhers um m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> Jahrhundert<br />

verfrüht und nur geeignet ist, dieselbe zu verdächtigen. Ganz<br />

ähnlich steht es mit der Datierung, die Incarnationsjahr, Indiction,<br />

Epacte und Concurrente angiebt. Sie ist <strong>in</strong> <strong>St</strong>rassburger<br />

<strong>Urkunden</strong> wiederum nur im zwölften Jahrhundert nachzuweisen,<br />

<strong>in</strong> zwei Perioden, von 1116-1118') und dann von<br />

1143 ab bis <strong>in</strong> die 90er Jahre 2' gerade <strong>in</strong> diese<strong>in</strong> letzten<br />

Zeitraum <strong>in</strong> der oben gegebenen Aufe<strong>in</strong>anderfolge, während<br />

vorher die Concurrente sich an die <strong>St</strong>elle der Indictio schiebt.<br />

Wenn wir uns nun zum Context wenden, so entzieht sich<br />

die Arenga wiederum unserer Kontrolle, während die Narratio<br />

wenigstens auf ihren materiellen Inhalt sich prüfen lässt. Dass<br />

gleich im Beg<strong>in</strong>n derselben die Wendung: ecclesie, cui deo<br />

auctore presidere visus sum, sich fast genau so <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Urkunde<br />

Bischof Burchards von 1156 wiederholt'), das sei<br />

nur nebenbei vermerkt. Der Bericht von der Überlassung der<br />

Abtei zum Ersatz für die bei den Wahlstreitigkeiten erlittenen<br />

Schäden des Bistums <strong>St</strong>rassburg ist im ganzen e<strong>in</strong>e etwas<br />

weitere Umschreibung der bezüglichen <strong>St</strong>elle <strong>in</strong> der Urkunde<br />

He<strong>in</strong>richs II., nicht ohne e<strong>in</strong>ige kle<strong>in</strong>e wörtliche Anklänge4),<br />

mit der Ausnahme, dass hier neben de<strong>in</strong> auch dort ersche<strong>in</strong>enden<br />

Herzog Hermann noch drei weitere Mittelspersonen genannt<br />

werden. Dass der Name des Ma<strong>in</strong>zer Erzbischofs Barto<br />

chronologisch anticipiert ist, ist bereits bekannt, Berenger<br />

defensor kann sonst nicht nachgewiesen werden und Ernestus<br />

palat<strong>in</strong>us ist auch nicht recht vertrauenswürdig, da e<strong>in</strong> Pfalzgraf<br />

dieses Namens um jene Zeit nirgends belegt ist. Es<br />

würde sonst der erste nachweisbare schwäbische Pfalzgraf<br />

se<strong>in</strong>, der im übrigen zunächst im Jahre 1053, dann wieder<br />

1070 und 1075 ersche<strong>in</strong>t, wahrsche<strong>in</strong>lich der Oett<strong>in</strong>ger dann<br />

der Dill<strong>in</strong>ger Familie angehörig'), <strong>in</strong> der aber der Name Ernst<br />

nicht vorkommt.<br />

Es folgt die Aufzählung der Abteigüter und der königlichen<br />

Urkunde Bischof Burchards von 1155, s. Urk.-Buch d. <strong>St</strong>adt <strong>St</strong>rasst,. 1,<br />

55, Ne. 105.<br />

') Urk.-Buch d; <strong>St</strong>adt <strong>St</strong>rassh. 1, No. 69, 71, 72. - 3) Ebenda 1,<br />

No. 92, 95, 98, 102, 104, 115, 120 u. Würdtwei,,, Nova subs. dipl. X,<br />

169, No. 59. - 3) Urk.-Buch d. <strong>St</strong>adt <strong>St</strong>rasab. 1, 89, Ne. 105. - ') Z. B.<br />

dissensio pr<strong>in</strong>eipum, subjugatis u. A. - 5) Vgl. <strong>St</strong>äl<strong>in</strong>, Gesch. Württem<br />

bergs 12, 1, 227 u. 428.

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