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Die aeltesten Urkunden fur St. Stephan in Strassburg

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<strong>Die</strong> ältesten <strong>Urkunden</strong> für <strong>St</strong>. <strong>St</strong>ephan <strong>in</strong> <strong>St</strong>rassburg. 23<br />

nicht, ganz geschlossen, d. h. dass die Verb<strong>in</strong>dungsl<strong>in</strong>ie vom c<br />

zum t unterbrochen ist. d weist vielfach die Verlängerung des<br />

geraden <strong>St</strong>riches nach unten auf, wie sie <strong>in</strong> der Karol<strong>in</strong>gischen<br />

<strong>Urkunden</strong>schrift gebräuchlich ist, daneben auch die spätere vere<strong>in</strong>fachte<br />

Form. Beim e macht nur Lo. <strong>in</strong> der zweiten Zeile<br />

acht mal den Versuch, die frühere Gestalt mit der oberen<br />

Schleife zu formen, dann tritt die gewöhnliche Form mit e<strong>in</strong>em<br />

fe<strong>in</strong>en <strong>St</strong>rich statt der Zunge an die <strong>St</strong>elle. Sehr charakteristisch<br />

ist nun wieder die Verwendung von ae und e caudata<br />

neben e<strong>in</strong>fachem e. Im allgeme<strong>in</strong>en wird man sagen dürfen,<br />

dass <strong>in</strong> allen drei <strong>St</strong>ücken e caudata noch überwiegt, ich<br />

zähle es <strong>in</strong> Lo. au 13, <strong>in</strong> Lu. an 30, <strong>in</strong> Wo. an 17 <strong>St</strong>ellen,<br />

daneben aber f<strong>in</strong>det sich auch häufig das e<strong>in</strong>fache e, nicht<br />

bloss <strong>in</strong> Wörtern wie presentium, pre(lietus, prebui, prediis, ceteri<br />

u. s. w., sondern auch <strong>in</strong> den Genetivendungen nostre, cognate,<br />

advocatorie, ville u. 5. w. <strong>Die</strong> ältere Form ae dagegen ist nur<br />

sehr spärlich vertreten, <strong>in</strong> Wo. gar nicht, <strong>in</strong> Lo. sechs, <strong>in</strong><br />

Lu. acht mal, und zwar regelrecht nur bei dem Wort ecclesia,<br />

hier mit Vorliebe bei dem e der ersten und zweiten Silbe.<br />

Wenn wir nun sehen, dass <strong>in</strong> der königlichen Kanzlei seit<br />

He<strong>in</strong>rich IV. ae vor e caudata zurücktritt 1) und dass noch zur<br />

Zeit Friedrichs 1, e caudata das e<strong>in</strong>fache e überwiegt mit Ausnahme<br />

der von italienischen Schreibern verfertigten <strong>St</strong>ücke'),<br />

dass ebenso <strong>in</strong> den <strong>St</strong>rassburger Bischofsurkundeu seit der<br />

zweiten Hälfte des elften Jahrhunderts e caudata e<strong>in</strong> Jahrhundert<br />

h<strong>in</strong>durch allgeme<strong>in</strong> herrscht, bis erst unter Bischof<br />

He<strong>in</strong>rich im vorletzten Decenniuni des zwölften Jahrhunderts daneben<br />

das e<strong>in</strong>fache e sich stark geltend zu machen beg<strong>in</strong>nt,<br />

so führt uns also auch diese Beobachtung <strong>in</strong> das zwölfte Jahrhundert,<br />

und zwar <strong>in</strong> die zweite Hälfte desselben. Der Buchstabe<br />

g zeigt <strong>in</strong> allen drei <strong>St</strong>ücken die gleiche Eigentümlichkeit,<br />

dass die untere Schleife aus zwei scharf geschiedenen Teilen<br />

besteht, mit Absetzen der Feder geformt ist. E<strong>in</strong> schlimmer<br />

Verräther ist ferner das doppelte i mit zwei <strong>St</strong>richen darüber.<br />

Lo. hat es <strong>in</strong> den Worten der Datierungszeile maU und imperii,<br />

Lu. <strong>in</strong>) Context bei Lotharii, necessariis, territoriis und<br />

<strong>in</strong> cancellarii der Recoguition, We. endlich <strong>in</strong> edificiis, pert<strong>in</strong>enciis,<br />

Lotharii, sollemniis. In den Kaiserurkunden ist dieser<br />

') Vgl. Kaiserurk. i. Abb. II, 19, 26, 27; IV, 22, 25. - Vgl.<br />

Knisenirk. 1. Abb. X, 9.

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