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Die aeltesten Urkunden fur St. Stephan in Strassburg

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<strong>Die</strong> ältesten <strong>Urkunden</strong> für <strong>St</strong> <strong>St</strong>ephan <strong>in</strong> <strong>St</strong>rassburg.<br />

burger Kirche aus dem gleichen Jahre 856 gefertigt wurde,<br />

<strong>in</strong>dem dasselbe - Wörtlich abgeschrieben und durch entsprechende<br />

Interpolationen erweitert wurde.') Allerd<strong>in</strong>gs ist eben diese<br />

Vorlage noch von Sickel verworfen 2) und von mir beanstandet<br />

worden 5); aber ich stimme jetzt Mühlbacher bei, wenn er dies<br />

Privileg als echt bezeichnet, da das Formular ganz Ludwig<br />

dem Frommen angehöre, also die Vorurkunde wörtlich ausgeschrieben<br />

sei, und da die Immunität sich nur auf die <strong>in</strong><br />

Ludwigs d. D. Reich gelegenen Güter der <strong>St</strong>rassburger Kirche<br />

beziehe. 4)<br />

Nimmt man mit Mühlbacher die Echtheit an, so lösen sich<br />

allerd<strong>in</strong>gs für Lu. manche Schwierigkeiten. Dass <strong>in</strong> ihr das<br />

Formular der Vorlage zuweilen leicht variiert worden ist, hat<br />

weiter nichts auf sich. Deutlich aber lieben sich nun die<br />

Interpolationen ab. <strong>Die</strong> erste beg<strong>in</strong>nt sogleich mit der Oberleitung<br />

von der Promulgatio zur Narratio: quod nobilis und<br />

schliesst mit demum etiam (S. 23 Z. 33-89). In derselben<br />

will ich von Auffallendem nur (las Epitheton majordoxnus für<br />

Pipp<strong>in</strong> erwähnen, der sonst e<strong>in</strong>fach rex heisst-5), und die Benennung<br />

Lothars als imperator pr<strong>in</strong>ius, der von Ludwig d. D.<br />

<strong>in</strong> se<strong>in</strong>en <strong>Urkunden</strong> immer nur se<strong>in</strong> Bruder genannt wird und<br />

diese se<strong>in</strong>e Ord<strong>in</strong>alzahl schwerlich vor der Zeit Lothars III.<br />

erhalten haben dürfte. 6) <strong>Die</strong> folgenden kle<strong>in</strong>eren Interpolationen<br />

s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>fach durch die veränderte Adresse gegeben: aput<br />

locum - dedicatum (S. 24 Z. 3-4) cum omnibus - prediis<br />

(Z. 5) exoravit - Basilla (Z. 7-8) u. 5. w. Sehr beachtenswert<br />

ist aber die am Anfang der Im<strong>in</strong>nnitätsforznel e<strong>in</strong>geschobene<br />

Klausel salvo per omnia honore sui sacrosancti presulis.<br />

Es ist dies nur e<strong>in</strong>e Variation der bekannten Salvationsformel,<br />

die nach unseren obigen Ausführungen erst <strong>in</strong> der<br />

zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts als im Elsass bekannt<br />

1) Reg. Imp. 1, Ne. 1379. - 2 Sickel, Beiträge z. Diplomntik 1, 33.<br />

- ') Urk.-Buch d. <strong>St</strong>adt <strong>St</strong>rassb, 1. 23. - 4) Reg. Imp. 1, No. 1367 u.<br />

1375. - 5) Vgl. Sickel, Acta Karo]. 1, 131. Auch <strong>in</strong> den Ottonischen<br />

<strong>Urkunden</strong> und später wird Pipp<strong>in</strong> immer als rex bezeichnet. - ) Eigenthei<br />

erst nach der Kaiserkrönung Lothars III. 1133. Soweit ich sehe,<br />

ist es namentlich seit He<strong>in</strong>rich JI. Brauch. im Context der <strong>Urkunden</strong> den<br />

Namen der königlichen Vorfahren die Ord<strong>in</strong>alzahl beizulegen. In den<br />

Diplomen der Ottonischen Zeit erhält Lothar niemals e<strong>in</strong> Zahlwort beigefügt.<br />

Es ist mir auch trotz sorgfältigen Suchens <strong>in</strong> rhe<strong>in</strong>ischen <strong>Urkunden</strong><br />

nicht gelungen, dasselbe im 11. Jahrhundert zu f<strong>in</strong>den.<br />

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