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Franz von Sickingens Fehde gegen Trier und ein Gutachten ...

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- 1.1 11, xx1i -<br />

machte. Nach den, römischen Recht konnte hier selbst noch nach dem<br />

Tode des 'flräters <strong>ein</strong> Urtheil erfolgen. Hier lag es den Erben ob, den<br />

dem Erblasser gemachten Vorwurf zu eni kräften ‚ piugare innocentiarn<br />

mortui, um die Conflscat.ion (1er Erhsciia(l abzuwenden.<br />

Noch bestand <strong>ein</strong> Unterschied in der Stellung der Kinder zu den<br />

.Fürsten <strong>und</strong> zum Kaiser. Da der Fiscal nach d<strong>ein</strong> des Kurfürsten<br />

<strong>von</strong> <strong>Trier</strong> mit der Forderung <strong>Sickingens</strong> <strong>gegen</strong> den Kaiser<br />

bereits befasst war, so eIwIl) sich der <strong>ein</strong>zuschlagende Weg <strong>von</strong> selbst<br />

<strong>gegen</strong> diesen Fiscat war vorzugehen, um das der Geltendmachung<br />

der ererbten Forderung ent<strong>gegen</strong>gestellte 1. inderniss zu beseitigen<br />

<strong>und</strong> damit die ganze Frage zur prinzipiellen Entscheidung zu bringen.<br />

in diesen Zusammenhang gehört unser <strong>Gutachten</strong>, das nicht nur<br />

die Forderung <strong>gegen</strong> den Kaiser überall in den Vordergru od stellt,<br />

sondern auch den Fiscal geradezu als Partei bezeichnet. ; denn<br />

dass unter dem Ausdruck prorurator Caesaris der Fiseal zu versLehen<br />

sei, kann doch wohl k<strong>ein</strong><strong>ein</strong> Zweifel ii nterliegen . Wir haben noch<br />

<strong>ein</strong>en Auszug aus <strong>ein</strong>er leider <strong>und</strong>atirten Den kschri Ci., worin Sicl< ingens<br />

Sühne ihre Ansprüche <strong>gegen</strong> den Kaiser darlegen. Nach der ganzen<br />

llaltmmg, welche König Ferdinand in der <strong>Sickingens</strong>chen Angelegenheii.<br />

<strong>ein</strong>nahm, steht zu vermuthen, dass an diesem Punkte auch die Anregung<br />

für die Ahlkssung des <strong>Gutachten</strong>s zu suchen ist., das dann gar<br />

nicht umhin konnte, auch die Aitsprüche <strong>gegen</strong> die Besitzer der<br />

Burgen mit ins Auge zu fassen.<br />

Mit dieser Verntutliung stimmen auch ii nsere sonstigen Nachrichten<br />

vollständig über<strong>ein</strong>.<br />

Wir hören, dass in den Jahren 1525 nuil 1528 Verhandlungen<br />

wegen der kaiserlichen Schuld siattthnden ..[n <strong>ein</strong>er Beilage ztr<br />

Schwo.ikarts Schreiben an die Stadt Strassburg vom 11 Februar 1525<br />

heisst en a011 auch Euch Anruf zu erkennen, dass m<strong>ein</strong> Vetter<br />

.11artnituxn <strong>von</strong> Xronlmörg 111111 anderen m<strong>ein</strong>e Herren <strong>und</strong> Fre<strong>und</strong> in<br />

Handlung mit Erzherzog Ferdinand unser 1 isständigen Schr Id halb<br />

stehen, hin auch m<strong>ein</strong>es Vetters Hartmann Zukunft (? Ankunft)<br />

alte Tage wartend guter Hoffnung, er werd mir <strong>ein</strong>e gnädige billige<br />

Antwort bringen,.. bitte darum, Ihr wolle t. - Geduld tragen». Aber<br />

die Hoffnung war noch verfrüht: Da<strong>gegen</strong> sch<strong>ein</strong>t Ende 1528 <strong>ein</strong>e<br />

\Teu .sländiirunn erzielt worden zu s<strong>ein</strong>. Am 22. Ohlober dieses Jahres<br />

hat Schweikart hei dem Rath der Stadt Strassburg nochmal irin<br />

Geduld, mit (]<strong>ein</strong> Fügen «Ich hin der 1-lofinung, die Boten<br />

sollen sich bald zu wandern schicken ii nser Schuld halben hei kais<br />

Majestät » 1. Dies Mal war also <strong>ein</strong>e direkte i3olschafl an den Kaiser<br />

ins Auge gefasst., die Erfolg gehabt zu haben sch<strong>ein</strong>t. Wenigtens ist.<br />

l9eido l3riefe im Strassburger Stadtarclriv AA 373.

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