Franz von Sickingens Fehde gegen Trier und ein Gutachten ...

Franz von Sickingens Fehde gegen Trier und ein Gutachten ... Franz von Sickingens Fehde gegen Trier und ein Gutachten ...

23.12.2013 Aufrufe

- Lxiv - und ob er zu Verhör verstattet werden solle oder. nicht. in diesem aus elf Männern gebildeten Ausschuss waren zwei. Personen vom Regiment, zwei vorn Kammergericht, die übrigen von den Ständen, unter den letztern der Mainzische Kanzler. Als die Kommission am 3. Dezember ihr Gutachten erstattete, ward verlangt, dass Sickingens Schreiben vorgelegt werde, um beurlheilen zu können, in wie fern der Ritter sich der Reichsordnung gemäss zu Güte und Recht erboten habe. Aber Statthalter und Regiment liessen durch Dr. Lamparter erwidern ‚ das Schreiben enthalte mehrere Punkte, die so gestellt seien, dass daraus mehr Widerwillen als Frieden hervorgehen würde. Schliesslich ward vereinbart, dass- am 29. Dezember in Heidelberg eine Besprechung- mit den Fürsten stattfinden und, falls man hier zum Ziele gelange ‚ einer von der Botschaft zu Sickingen reiten solle, um sich auch mit ihm zu verständigen. in Aussicht genommen war ein \Vaflbnstillstand und Verhör vor Statthalter und Regiment. Ein Ausschuss zur Prüfung der Schriften und Instruktionen und zur Bestimmung der Botschafter ward eingesetz(, aber von den in Betracht gezogenen wollte k&ner den Auftrag annehmen. Später liessen sich Graf Ulrich von Helfenstein und Freiherr Friedrich von He ydeck dazu bestimmen. An Sickingen sandte Erzherzog Ferdinand mit Wissen- der Stände besondere Boten, die mit ihm nach Heidelberg kommen sollten. Wem dieser Auftrag gegeben ward, erfahren wir nicht. Sickingen erklärte sich schriftlich zu gütlicher Handlung bereit unter dci- Bedingung, dass die Edelleute, denen um seinetwillen ihr Gut genommen, restituirt würden. Auf einen Waffenstillstand einzugehen, lehnte er ab. Die Fürsten suchten inzwischen Sickingen alle I-Iülfsquellen zu nehmen. Am 40 Dezember sandte der Kurfürst von der Pfalz einen eigenen Rechenmeister nach Frankfurt, um etliches Silber, das Sickingen bein) ?dünzmeister stehen habe, als verfallenes Gut abzufordemuss, und den folgenden Tag verlangte der Kurfürst. von Trier sogar die Herausgabe der 60000 Gulden, welche der Kaiser noch Sickingen schulde, oder wenigstens ihre Auszahlung an den Fiseal. So entnehmen wir aus den Antwortschreiben des Begimenis an den Kurfürsten vom 9. Oktober. Trotz einiger gegen den Antrag des Kurfürsten erhobenen Bedenken heisst es zum Schluss «Doch wollen wir dein F.iseal neben Euer Lieb und Kurfürstlichen -Gnaden Anwalt, was sicl1 in shlchen Sachen gebülu-t zu handeln, auch befehlen und gestatten 80 .» Am 40. Oktober erfolgte dann die längst beschlossene Achterklärung. 5 Ulmann, S. 337 Anm. 2. 39 Notizenblatt. II. S. 52.

- LXV - Am 11. December ertheilte der Erzbischof eine Instruction zu einer Verhandlung milder Erzherzogin Margaretha, Regentin in den niederburgundischen Landen, in der es heisst.: «Zum dritten so habe • unserm gnädigen Herrn von Trier glaublich angelangt, dass die römische kaiserl. Majestät Franzen schuldig sin stille geluhen Geldes XXrn und ussteimdes Soldes XIm rheinische Gulden in Golde. Dwiele ne derselhig Franz uf Ansuchen unsers gnädigen Herrn von Trier als Friedbrecher in kaiser!. Majestät und des heiligen Richs Acht öffimtlich erklärt und denunciiret, so ist derselbig Franz und das Syne Jederinnn und sonderlich sinen K. F. G. als von i hrn beschädigten erlaubt, darzu so syen auch alle Verschribungc, Pflicht und Bundnisse, Franzen zustehende und daruf er Forderung oder Anspruch haben rnoclit, gegen denjenen ihm verhaft wüten, abc und todt. Und ist allein nach des Erzbischofs von Trier dienstlich fiöndlich gütlich und flissig Bitt und Begeht, (lass Franzen von Sickingen alsil. K. lvi. Aechter und erklärten Friedbrecher soli eh g eluwen und u s tändi g Gell., wie dann zu Strafe Franzen sich billig gebühret, n lt g cli ebert, sondern eine soli chs dem Erzbis c hofe als von Franze n b e - schädigten •.. geh andre i cht ‚ oder aber von ihrer K. M. Fiscal wegcn confiscirt und behalten •.. werde0.D Die am 5. und 6. Januar 4525 zu Heidelberg gepflogenen Verhandlungen blieben erfolglos: Auf den 5. Februar verabredeten die Fürsten eine persönliche Zusammenkunft in Frankfurt. Ehe wir die weitere Entwicklung der Dinge verfolgen, werfen wir einen Blick auf die Beziehungen Sickingens zu Strassburg. Nachdem der Rath der Stadt, wie wir gesehen, am 27. September dem Kurfürsten von Trier endlich Antwort ertheilt hatte, dankte dieser am 7. Oktober «mit Pc» für das gutwillige Erbieten. Aber auch Sickinge.n seinerseits schrieb am 27. Oktober an den Rath, uni ihm die Befehdung von Kronbergs durch die drei Fürsten mitzutlieilen. «Dieweil nun solchs, als sie selbst melden, einig dass er mii' anhängig gewesen sein solle, heschehen. . und ihr mir nun dickermals Lieb und Dienst bewiesen, dess ich mich gegen Euch hedank und höchst Fleiss verdienen will, möchten Euer und meine Missgänder und Widerwärtigen durch geschwind Praktik auch dermassen gegen Euch oder den Euern nachtheiligs gedenken und unterstehen. Wiewohl ihr nun vor Euch selbst zu solchem vor andern fürträchtig, bedacht, geschickt und gerüst seit, hai) ich's (Loch Euch als mein lieben Herren und Fründen unangezeigt nit wollen lassen, des Wissens und sich dest hass darnach zu richten haben. 40 Jünthe,, Coder diplom V, 214 f. 5

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Am 11. December ertheilte der Erzbischof <strong>ein</strong>e Instruction zu<br />

<strong>ein</strong>er Verhandlung milder Erzherzogin Margaretha, Regentin in den<br />

niederburg<strong>und</strong>ischen Landen, in der es heisst.: «Zum dritten so habe<br />

• unserm gnädigen Herrn <strong>von</strong> <strong>Trier</strong> glaublich angelangt, dass die<br />

römische kaiserl. Majestät <strong>Franz</strong>en schuldig sin stille geluhen Geldes<br />

XXrn <strong>und</strong> ussteimdes Soldes XIm rh<strong>ein</strong>ische Gulden in Golde. Dwiele<br />

ne derselhig <strong>Franz</strong> uf Ansuchen unsers gnädigen Herrn <strong>von</strong> <strong>Trier</strong><br />

als Friedbrecher in kaiser!. Majestät <strong>und</strong> des heiligen Richs Acht<br />

öffimtlich erklärt <strong>und</strong> denunciiret, so ist derselbig <strong>Franz</strong> <strong>und</strong> das<br />

Syne Jederinnn <strong>und</strong> sonderlich sinen K. F. G. als <strong>von</strong><br />

i hrn beschädigten erlaubt, darzu so syen auch alle Verschribungc,<br />

Pflicht <strong>und</strong> B<strong>und</strong>nisse, <strong>Franz</strong>en zustehende <strong>und</strong> daruf<br />

er Forderung oder Anspruch haben rnoclit, <strong>gegen</strong> denjenen ihm verhaft<br />

wüten, abc <strong>und</strong> todt. Und ist all<strong>ein</strong> nach des Erzbischofs <strong>von</strong><br />

<strong>Trier</strong> dienstlich fiöndlich gütlich <strong>und</strong> flissig Bitt <strong>und</strong> Begeht,<br />

(lass <strong>Franz</strong>en <strong>von</strong> Sickingen alsil. K. lvi. Aechter <strong>und</strong> erklärten Friedbrecher<br />

soli eh g eluwen <strong>und</strong> u s tändi g Gell., wie dann<br />

zu Strafe <strong>Franz</strong>en sich billig gebühret, n lt g cli ebert, sondern<br />

<strong>ein</strong>e soli chs dem Erzbis c hofe als <strong>von</strong> <strong>Franz</strong>e n b e -<br />

schädigten •.. geh andre i cht ‚ oder aber <strong>von</strong> ihrer<br />

K. M. Fiscal wegcn confiscirt <strong>und</strong> behalten •.. werde0.D<br />

Die am 5. <strong>und</strong> 6. Januar 4525 zu Heidelberg gepflogenen Verhandlungen<br />

blieben erfolglos: Auf den 5. Februar verabredeten die<br />

Fürsten <strong>ein</strong>e persönliche Zusammenkunft in Frankfurt.<br />

Ehe wir die weitere Entwicklung der Dinge verfolgen, werfen<br />

wir <strong>ein</strong>en Blick auf die Beziehungen <strong>Sickingens</strong> zu Strassburg.<br />

Nachdem der Rath der Stadt, wie wir gesehen, am 27. September<br />

dem Kurfürsten <strong>von</strong> <strong>Trier</strong> endlich Antwort ertheilt hatte, dankte<br />

dieser am 7. Oktober «mit Pc» für das gutwillige Erbieten. Aber<br />

auch Sickinge.n s<strong>ein</strong>erseits schrieb am 27. Oktober an den Rath,<br />

uni ihm die Befehdung <strong>von</strong> Kronbergs durch die drei Fürsten mitzutlieilen.<br />

«Dieweil nun solchs, als sie selbst melden, <strong>ein</strong>ig dass<br />

er mii' anhängig gewesen s<strong>ein</strong> solle, heschehen. . <strong>und</strong> ihr mir nun<br />

dickermals Lieb <strong>und</strong> Dienst bewiesen, dess ich mich <strong>gegen</strong> Euch<br />

hedank <strong>und</strong> höchst Fleiss verdienen will, möchten Euer <strong>und</strong> m<strong>ein</strong>e<br />

Missgänder <strong>und</strong> Widerwärtigen durch geschwind Praktik auch dermassen<br />

<strong>gegen</strong> Euch oder den Euern nachtheiligs gedenken <strong>und</strong> unterstehen.<br />

Wiewohl ihr nun vor Euch selbst zu solchem vor andern<br />

fürträchtig, bedacht, geschickt <strong>und</strong> gerüst seit, hai) ich's (Loch Euch<br />

als m<strong>ein</strong> lieben Herren <strong>und</strong> Fründen unangezeigt nit wollen<br />

lassen, des Wissens <strong>und</strong> sich dest hass darnach zu richten haben.<br />

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