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Franz von Sickingens Fehde gegen Trier und ein Gutachten ...

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- LXIII -<br />

]mng <strong>und</strong> des kais. Landfrierlens abstellen, damit, ob hierüber anders<br />

<strong>von</strong> Euch gehn adelt, wir mit unsern Verwandten nicht verursacht<br />

werden, uns mit. Euer \oriill.ern Briefe <strong>und</strong> Siegel <strong>und</strong> sunsten des<br />

kais. Landfridens zu halten. Horn[ Euer schriftlich Antwort hei diesem<br />

unserm Boten, uns darnach zu richten, begehrend». Dies Schreiben<br />

sollte, wie die Aufschrift sagt, Baumeister <strong>und</strong> Gem<strong>ein</strong>en zu Kauenfels<br />

oder «in ihrem Abwesen den, so ihre Behausung oder Wohnung<br />

da selbst haben», übergehen werden 7.<br />

Während sieb die F<strong>ein</strong>dseligkeiten den ganzen Winter hihdurch<br />

fortzogen, . ward es um Sickingen immer öder. Bald gerieth<br />

s<strong>ein</strong> zweiter Sohn 1-laus, als er mii. J-lilcben <strong>von</strong> Lorch <strong>und</strong> <strong>ein</strong>er<br />

reisigen Schar nach Landstuhl reiten wollte, nach tapferster Gegenwehr<br />

in die Hände der Pfalz.<br />

War früher die Autorität des Reichsregiments <strong>von</strong> Sickingen in<br />

Frage gestellt worden, so warfen sich null Gegner in <strong>ein</strong>e<br />

eben so trotzige, dem Regiment gefährliche Haltung. So kam es, dass<br />

das Regiment bald die in Schutz nahm, die es noch eben als s<strong>ein</strong>e<br />

F<strong>ein</strong>de betrachtet hatte. Die Auslegung der Executionsoidnung vom<br />

Jahr 1521 ‚ welche die Fürsten handhabten ‚ war unerträglich.<br />

Montags nach der unschuldigen Kindl<strong>ein</strong> Tag, den 29. Decemher,<br />

sandten etliche Grafen, Herren <strong>und</strong> Ritterschaft wegen alles dessen,<br />

was <strong>Sickingens</strong> Anhängern widerfahren, <strong>ein</strong>e Beschwerung nach<br />

Nürnberg. - -<br />

Auch Sickingen war k<strong>ein</strong>eswegs gesonnen, s<strong>ein</strong>e, wie er es auflassen<br />

durfte, <strong>gegen</strong> die Reichsordnung verstossende Aechtung anzuerkennen,<br />

vielmehr betrachtete er sie als wirkungslos <strong>und</strong> bat in<br />

<strong>ein</strong>em an das Reichsregiment gerichteten Schreiben um Gehör. Dann<br />

gedächte er darzut.hun, dass er die Acht nicht verwirkt habe, ja dass<br />

die f<strong>ein</strong>dlichen Fürsten eher die Acht verdienten <strong>und</strong> der Angriff<br />

auf sie jedem erlaubt sei. - -<br />

In dem iteichsregiment heriel.h <strong>ein</strong> Ausschuss die Frage, oh<br />

man nicht, allen Theilen Stillstand gebieten oder ob nichl. Erzherzog<br />

Ferdinand - zwar nicht als Statthalter, wohl aber als<br />

Erbherr <strong>von</strong> Oesterreich - durch Mit.telpersonen Sickingen zur<br />

Güle ermahnen lassen solle. Als Statthalter <strong>und</strong> Regiment am 1.. Dezember<br />

über diese Vorschläge sich äusserten, lag Siekingens Brief<br />

vor, worin er hei dem Statthalter über die ordnungswidrige Aechtung<br />

s<strong>ein</strong>er Person Beschwerde erhob. Man verständigte sich, <strong>ein</strong>e Kommission<br />

mit der Prüfung des Landfriedens <strong>und</strong> - der früher wider<br />

<strong>Franz</strong> ausgegangenen Mandate zu betrauen, um entscheiden zu<br />

können, ob Sickingen billiger oder unbilliger Weise geächtet worden,<br />

5 Münch JT. 248 f.

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