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Franz von Sickingens Fehde gegen Trier und ein Gutachten ...

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- 1. -<br />

Es kam <strong>ein</strong>e zweite Sache hinzu. Ein Eitler, Gerhard )3örner,<br />

war mit <strong>ein</strong>em Amtmann des Kurfürsten f<strong>ein</strong>dlich zusammengestossen<br />

<strong>und</strong> verband sich null Johann Buchen <strong>von</strong> Lorch <strong>und</strong><br />

H<strong>ein</strong>rich <strong>von</strong> Than:n. Dieselben nahmen im März 1521 zwei wohlhabende<br />

<strong>Trier</strong>er Unterthanen gefangen, <strong>von</strong> denen der <strong>ein</strong>e Schuliheiss<br />

<strong>von</strong> Sennheim (hei Bernkastel), der andere Vater des 1\eihhischofs <strong>von</strong><br />

<strong>Trier</strong> war, <strong>und</strong> führten sie auf die Burg Thann ab, wo sie, wie unser<br />

Guiaeht.en erzählt 0, in Fesseln gelegt wurden. Als Schatzung ward<br />

<strong>ein</strong>e Summe voll Gulden verlangt, <strong>und</strong> da die Haft sich Monat.e<br />

lang hinzog, noch 150 Gulden für Atung. In ihrer NotEi wandten<br />

sich die Gefangenen all<br />

der jedoch nach d<strong>ein</strong><br />

k<strong>ein</strong>e Lust hatte, sich mit der Sache zu befassen. Ende Juli aber war<br />

Sickingen in Thanu <strong>und</strong> versprach den Gefangenen, sich für sie hei dem<br />

Weihbischof voll zu verwenden, <strong>ein</strong> Versprechen, all jene<br />

ihn am 3. August durch s<strong>ein</strong>en Sohn Schweickart erinnern liessen.<br />

In diesen) ihrem Schreiben erklärten sie zugleich, (lass, \venn <strong>Franz</strong><br />

selbst sich für sie verbürgen wolle, sie mit all ihrem Vermögen,<br />

das ihnen nicht für 12000 Gulden feil sei, <strong>und</strong> zugleich mit ihrer<br />

Person gerichtlich verhaftet s<strong>ein</strong> <strong>und</strong> ihm für allen Schaden aufkommen<br />

wollten. Ihren wiederholten dringenden Bitten, für sie<br />

<strong>ein</strong>zutreten, gab Sickingcn endlich nach. Diebisherigen Gefangenen<br />

wurden nach Hohenhuig geleitet, wo Sickingcns ältester Sohn lebte,<br />

<strong>und</strong> hie,' ward <strong>ein</strong> doppelter Vertrag geschlossen. Während Sickingen<br />

für die mit den - <strong>Trier</strong>ern ver<strong>ein</strong>barte Loskaufssumine als Selbstschuldner<br />

<strong>ein</strong>trat, verpflichteten die <strong>Trier</strong>er sich eidlich, diese<br />

Summe in Monatsfrist auf der Ebernlurg zu erlegen oder sich<br />

bei SickiI)en wieder zur Flaft zu stellen. In <strong>ein</strong>er darüber am<br />

8. August ausgestellten Urk<strong>und</strong>e entsagten sie jeder Einrede <strong>und</strong><br />

erklärten, sich selbst durch <strong>ein</strong>en <strong>von</strong> der Obrigkeit aus eigenem<br />

Antrieb gegebenen Befehl nicht ihrer Verbindlichkeiten enthoben zu<br />

betrachten. Aber nach 1-lause zurückgekehrt hatten sie iiiehts eiligeres<br />

zu thun, als sich voll Erzbischof ihres Eides etitbinden<br />

zu lassen <strong>und</strong> die Sache an das Beiclisregiment in Nürnberg<br />

zu bringen. Sickingen ward vorgeladen, um die Gründe zu vernehmen,<br />

wessl,aih die ii läger sich all Versprechen nicht geb<strong>und</strong>en<br />

erachteten. Wie Wir hören, stellten sie das Versprechen als <strong>ein</strong> erzwungenes<br />

dar:<br />

Dass die <strong>Trier</strong>er die Sache wenigstens zunächst vor das Reichsregiment<br />

<strong>und</strong> nicht vor das Kammergericht brachten, das kann <strong>ein</strong>em<br />

Zweifel nicht unterliegen. Diese Thatsache wird festgestellt sowohl<br />

10 p. 4: lii dao reiii miene et earecnis molestin. graviter<br />

1. c. F. Si<strong>ein</strong>ium din renitentem multis tandem preeihus exorarunt,.

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