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Franz von Sickingens Fehde gegen Trier und ein Gutachten ...

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dessen Offizial die Verbrennung der Bücher Luthers in <strong>Trier</strong> so<br />

gründlich besorgt. hatte, dass nicht <strong>ein</strong>es übrig geblieben war, <strong>und</strong><br />

Luther selbst in Worms ganz nach den Befehlen des päpstlichen<br />

Nuntius inquirirt <strong>und</strong> behandelt hatte. Die Handhabe aber für<br />

s<strong>ein</strong>en Angriff gewährten gewisse pi'ivtrechtliche Ansprüche, die er<br />

<strong>gegen</strong> <strong>Trier</strong> erworben. -<br />

Nicht Zufall ist es, dass Sickingen den Kurfürsten vor allem auf<br />

d<strong>ein</strong> Gebiet s<strong>ein</strong>er französischen Beziehungen zu fassen suchte.<br />

Der Mainzer Peter Scheffer hatte gewisse Ansprüche <strong>gegen</strong><br />

französische Unterthanen erworben, für die er bei Ludwig XII k<strong>ein</strong>en<br />

Schutz hatte finden können. Scheffers Söhne wandten sich nach des<br />

Vaters Tod an den König <strong>Franz</strong>, aber wieder umsonst. Da erliess<br />

Kaiser Maximilian am 2. Februar I51.6 zu Gunslen der Scheffer<br />

<strong>ein</strong>en Repressalienbrief, worin er den Kurfürsten, Fürsten <strong>und</strong><br />

Unterthanen des Reichs hei <strong>ein</strong>er Strafe <strong>von</strong>'zwanzig Mark löthigen<br />

Goldes befahl, auf Anrufen der Schefferschen Anwälte alle Unter-<br />

[hauen <strong>Franz</strong> 1 <strong>und</strong> deren auf Reichsboden betroffene Habe in Besitz<br />

u nehmen <strong>und</strong>, falls innerhalb sechs Wochen <strong>ein</strong> Abkommen nichi.<br />

zu St<strong>und</strong>e komme, die Güter an die, Kläger auszuantworten.<br />

Sickingen <strong>und</strong> s<strong>ein</strong> Fre<strong>und</strong> Hilchen <strong>von</strong> Lorch, <strong>ein</strong>er der St<strong>ein</strong>-<br />

Kallenfels'schen Ganerben <strong>und</strong> späterer kaiserl. Hauptmann, ohne<br />

Zweifel um <strong>ein</strong>en Ritterdienst ersucht, liessen sich die Forderung<br />

der Scheffe" übertragen, <strong>und</strong> als nun Kaufleute aus Mailand, das<br />

Frankreich in Besitz genommen hatte, <strong>Trier</strong>'sches Gebiet durchzogen,<br />

wurden ihnen auf Gr<strong>und</strong> des kaiserl. Rpressalienhriefes<br />

Waren in bedeutendem Werthie abgenommen 9. Aber der Erzbischof<br />

<strong>von</strong> <strong>Trier</strong> verhinderte die Fortschaffung der Waren, indem er, wie es<br />

sch<strong>ein</strong>t, die entsprechenden Befehle an die Stadt <strong>Trier</strong> ergehen liess.<br />

Nach d<strong>ein</strong> kaiseri. Mandat hatte sowohl der Erzbischof als die Stadt<br />

die angedrohte Pön verwirkt, die nun Sickingen <strong>und</strong> Lorch für sich<br />

in Anspruch nahmen. Sickingen, durch anderes genügend beschäftigt,<br />

überliess die • Verfolgung dieser Angelegenheit zunächst s<strong>ein</strong>em<br />

Kameraden. Wie wir aus dem späteren <strong>Fehde</strong>brief entnehmen, verlangte<br />

dieser <strong>von</strong> dem Magistrat der Stadt <strong>Trier</strong> zunächst Kosten<strong>und</strong><br />

Schadensersatz «wegen Verzug <strong>und</strong> Weigerung mit Zustellung<br />

der französisch Güter in Kraft kaiserl. Majestät, hochhöbhichst Gediichtniss,<br />

Jepressalien Von wegen der Schöffer Gebrüder zu Mainz,<br />

desgleichen die verwirkte Pen in b<strong>ein</strong>elt Bepressalien bestimmt.<br />

Als s<strong>ein</strong> Gesuch hier abgeschlagen ward, wandte er sich an den<br />

Kurfürsten, natürlich gleichfalls vergeblich.<br />

Die beiden bei Ulmann 5. 90 <strong>und</strong> 5, 281 f. besprochenen Vorgänge<br />

sind ohne Zweifel so, wie oben dargestellt, zu combiniren.

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