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Franz von Sickingens Fehde gegen Trier und ein Gutachten ...

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- XXXV -<br />

Man <strong>ein</strong>igte sieh, dass die Waffen ruhen sollten, während die<br />

Kurfürsten an den Kaiser Bericht erstatteten. Der Kaiser zeigte sich<br />

befriedigt. Schon den 7. Juli enthob er <strong>von</strong> Augsburg aus Sickingen<br />

nehsl. s<strong>ein</strong>en Helfern, Anhängern <strong>und</strong> Verwandten der Acht, Oberacht<br />

<strong>und</strong> aller anderen Pönen, die für ungültig <strong>und</strong> unwirksam<br />

erklärt wurden bei <strong>ein</strong>er Strafe <strong>von</strong> 50 Mark Goldes. Am folgenden<br />

Tage stellte er <strong>ein</strong>e Instruction zu weiterer Verhandlung aus. Zwischen<br />

Sickingen <strong>und</strong> Worms sei. <strong>ein</strong>stweiliger Bestand zu errichten, übrigens<br />

die Absolution sehr geheim zu halten. Der Strassburger<br />

Böcklin <strong>von</strong> J3öcklinsau berichtete den 17. August <strong>von</strong> Worms<br />

an den Rath s<strong>ein</strong>er Stadt, der Wornser Stadtschreiber befände<br />

sich am kaiserlichen Hofe. Was derselbe schreibe, weide ihm<br />

mitgetheilt. Die Wo'mser hätten i hin die Forderungen <strong>Sickingens</strong><br />

schriftlich übergehen, die er hiermit. Übersende. In <strong>ein</strong>em <strong>ein</strong>gelegten<br />

Zettel wird hinzugefügt «Nach d<strong>ein</strong> Schreiben dieser Missiven<br />

hat m<strong>ein</strong> Herr Karnnierrichler nach mir geschickt <strong>und</strong> mir<br />

gesagt., dass ciii Anstand sig zwischen röm. kais. Majestät <strong>und</strong><br />

Francis'cus». Nach <strong>ein</strong>em weitern Bericht vom 31. August hatte der<br />

Kainmerric]iler in der Nacht wieder nach iluxi geschickt <strong>und</strong> ihm<br />

gesagt., dass die Stände des Reichs auf 'den 24. August sich auf<br />

Rotenhin'g zu erheben würden.<br />

Worms war unterlegen, Sickingen Sieger. Im Frühjahr 1518<br />

langte <strong>ein</strong> Schreiben aus dem kais. Hoflager an, worin der Ritter<br />

aufgefordert ward, persönlich zu ersch<strong>ein</strong>en. Nach d<strong>ein</strong><br />

ritt er an den Hof. Der kaiserliche .Dath Zie g ler, den Sickingeu<br />

nicht ohne Gr<strong>und</strong> für das Haupt s<strong>ein</strong>er Gegner hielt, sandte ihm<br />

zum Willkomm ciii Fässchen W<strong>ein</strong>, <strong>und</strong> erbot sich mehr zu senden,<br />

falls der Trank m<strong>und</strong>e.<br />

Am andern Morgen fand die Audienz statt, der nur noch der<br />

geheime Rath <strong>von</strong> Renner bciwohnle. Sickingen trug s<strong>ein</strong>e Ent,-<br />

schuldigimg vor <strong>und</strong> der Kaiser erklärte Alles für <strong>ein</strong> blosses Missverständniss<br />

er wolle dem Ritter wieder <strong>ein</strong> gnädiger Kaiser s<strong>ein</strong>.<br />

Renner habe Befehl, über das Weitere zu verhandeln.<br />

Schlör, der die Wendung der Dinge in der Nähe s<strong>ein</strong>es<br />

Herrn beobachten konnte, hatte sich schon am 27. Juli 1517 an<br />

Dielrich Spät gewandt, um durch denselben zur Restitution <strong>und</strong><br />

zum Austrag zu gelahgen. Dieselben wolle er, wie auch s<strong>ein</strong> Junker<br />

thun werde, geheim halten. lin Januar 1518 wandten sieh dann die<br />

geächteten \Vormscr als des frommen Junkers <strong>von</strong> Sickingen Diener,.<br />

Anhänger <strong>und</strong> Verwandte an die Stadt. Worms mit d<strong>ein</strong> Begehr,<br />

«dass Ihr unaufzüglich hei kaiserl. Majestät darob syt, . wie<br />

Ihr uns zu Nachtheil die Acht wider Form <strong>und</strong> Rechten ausbracht<br />

habt, verschafft, dass wir der Sachen <strong>gegen</strong> Euch zu Verhör kommen

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