Franz von Sickingens Fehde gegen Trier und ein Gutachten ...
Franz von Sickingens Fehde gegen Trier und ein Gutachten ... Franz von Sickingens Fehde gegen Trier und ein Gutachten ...
- xxx - und befohlen, dasselbe allenthalben in der Laiidvngtei ansehlagn und verkünden zu lassen. Die mit dci' Ausführung Säumigen waren in dein .Ächtdekret selbst mit der kaised. und des Reichs schwerer TJngnad und Straf bedroht und dazu einer Pen von tausend Mark löthiges Goldes, die ein Jeder, so oft er freventlich hiewider liräle, an die kaiser). Kam mer unahläss]ieh zu bezahlen verfallen sein sollte. Von einer Ausführung des Ac.lrldekiets, das übrigens Sickingen als nichtig a ngrifl', War trotzdem im Ernste keine Rede. Landvogt und Rafil von IJuterelsass tisaten mir alles Mögliche, um aus Schlettstadt, Golmar und andern Orten den Worrnsern rasche Hülfe zuzuführen. Sickingen seinerseits erliess am 19. Mai -einen wahrhaftigen Bericht auf das ungegründt Ausschreiben derer voll gerichtet an • die Kurfürsten, Fürsten, Prälaten; Grafen, freien Herrn, Bitter, ilil.termiissigen, Amtleute, Bürgermeister, Sclrultheisse, Richter, Bäthe, Bürger und Gemeinden, seine gnädigsten, gnädigen Herren und gute Freunde 25 in diesem Bericht eonstal.irt unser Bitter, dass der Bischof zu Worms, sein gnädiger Herr von wegen seiner fürstlichen Gnaden und ihres Stifts auf l3egehr röm. kaiseri . Majestät in Ireffenlicheih Hath vieler seiner Gnaden, Prälaten, Ritter, Knechte und Lehenmann, unter denen er damals auch einer gewesen, beschlossen habe, eine ]3otschaft zu ihrer kaiser). Majestät zu schicken; und da nun seine fürstliche Gnad in solchen Sachen vor Andern Meister Balthasar Schlör gebraucht habe, so sei dieser aligefertigt. Nachdem er auf St. Matthis Tag (24. Februar) zu WTorms angeritten, ‚abc er den Kaiser nach dem Sonntag Oculi zu Weiss im Land all Ens angetroffen, seine Werbung gethan und Abschied empfangen und sei dann Donnerstags vor dem Palmtag (29. März) zu seinem gnädigen Herrn wieder kommen und habe Relation gethan. Da ihm, Schlür, nun bericht worden, dass ihm die Zeit seines Ausseins alle seine Habe, so er zu Worms in seiner Hauswohnirng gehabt, aufgezeichnet , verschossen und wo er zugegen gewesst, vielleicht, als andere a uclr enl.Ieih 1 wäre, alles voll wegen, als ob er der \Vormsisihen Aufruhr mit Ursacher, thei Ihaft und derenhalb von der Handlung kaiserl. Majestät Landvogts zu Hagenau, so er in der Fasten anno 1514 zu Worms gehabt, flüchtig worden sein soll, habe er in Ansehen dieser Handlung und des Widerwillens, so die von Worin> gegen ihn, seiner getreuen, dem Stift geII]arren Dienst halber getragen, und weil er bet'u n den, (lass er in solchen Verdacht. durch die von Worms gesetzt, doch seinethalben unversclrult, kaiserl. Majestät alsbald ohn einig Verziehen schriftlich ersucht, seine Uri - schuld da r'zulliun, um Verhör gebeten. Darauf habe der Kaiser an 25 Münelt 11, 22-411.
den Landvogt. in Unl.erelsass geschrieben ; was Inhalts,: sei gedachtem Ballbasar verborgen, und auch den Landvogt vielfalt.iglicli, schriftlich und mündlich, durch viele der Prälaten und Ritterschaft ersucht um Verhör und Verantwortung, welches doch alles Balthasai'n durch seine Missgünder urgehalten lind verschoben sei. Darüber habe min Balthasar sich gegen ihn, Sickingen, hochlich beklagt, und gebeten, ihm gegen und wider die von '\Vorms als den rechten reizenden Uracher zu Verhör und Verantwortung zu verhelfen mit dem Erbieten, aus allen seinen Bündeln, bürgerlich oder peinlich, vor röm. kaiserl. Majestät, ihrer Majestät Hofrath, Kammergericht, 1
- Seite 1 und 2: Die Existenz des Gulachtens, das hi
- Seite 3 und 4: - -VII - Darlehen und ahideril Schu
- Seite 5 und 6: - ix - «In Schwaben conso]idirl.en
- Seite 7 und 8: xi - Wenn 1-lullen mit tierRechts v
- Seite 9 und 10: )iii - keine Hilfe schaffte, so wan
- Seite 11 und 12: 1. Die Worniser Fehde. In Worms, de
- Seite 13 und 14: - XVIL - Vergangenheit bestimmt. Di
- Seite 15 und 16: XIX - Trotzdtn der 1
- Seite 17 und 18: - XXI - scheute, zeigt die Drohung,
- Seite 19 und 20: - XXIII - mais auf, seinen Diener S
- Seite 21 und 22: - XXV - Faction dürch kaiserlicher
- Seite 23 und 24: - - Reichs Acht, gegen den gemellen
- Seite 25: - xxtx - seines Gefallens, damit ha
- Seite 29 und 30: - xxxIJi - So nun dem also, so schl
- Seite 31 und 32: - XXXV - Man einigte sieh, dass die
- Seite 33 und 34: - NXXVI( - wegen Schlörs getroffen
- Seite 35 und 36: - XXXIX - denn ein christen'licher,
- Seite 37 und 38: - - Hinlegung des Handels auf ewige
- Seite 39 und 40: - x 1111 - sich zu verantworten, se
- Seite 41 und 42: - XLV - dem Muster der Rota Romana
- Seite 43 und 44: - XLVII - Such den Hofrätlien nich
- Seite 45 und 46: dessen Offizial die Verbrennung der
- Seite 47 und 48: - LI - durch Schlörs Bedenken 12,
- Seite 49 und 50: - Liii - gebühren würde, wollen w
- Seite 51 und 52: - LV - gelegen Malstall zu beschrei
- Seite 53 und 54: - LYII - Die Erregung über den une
- Seite 55 und 56: - Lix - wo]1 wider die KaiseiIiehe
- Seite 57 und 58: - LXI - Diese Unterlassung der Ladu
- Seite 59 und 60: - LXIII - ]mng und des kais. Landfr
- Seite 61 und 62: - LXV - Am 11. December ertheilte d
- Seite 63 und 64: LXVII - geluhen und der ZU von kein
- Seite 65 und 66: - LXIX - wenigstens ein Vierteljahr
- Seite 67 und 68: -- LXXI - Mittags war der Bitter to
- Seite 69 und 70: - LXXI[l - Leib, Leben und Gut'jüt
- Seite 71 und 72: - LXXV - grausam verfuhr man nach s
- Seite 73 und 74: - LXXVII - hatte. Ungefähr um dies
- Seite 75 und 76: LXXIX - Auch der Tod des Erzbischof
den Landvogt. in Unl.erelsass geschrieben ; was Inhalts,: sei gedachtem<br />
Ballbasar verborgen, <strong>und</strong> auch den Landvogt vielfalt.iglicli, schriftlich<br />
<strong>und</strong> mündlich, durch viele der Prälaten <strong>und</strong> Ritterschaft ersucht<br />
um Verhör <strong>und</strong> Verantwortung, welches doch alles Balthasai'n durch<br />
s<strong>ein</strong>e Missgünder urgehalten lind verschoben sei.<br />
Darüber habe min Balthasar sich <strong>gegen</strong> ihn, Sickingen, hochlich<br />
beklagt, <strong>und</strong> gebeten, ihm <strong>gegen</strong> <strong>und</strong> wider die <strong>von</strong> '\Vorms als den<br />
rechten reizenden Uracher zu Verhör <strong>und</strong> Verantwortung zu verhelfen<br />
mit dem Erbieten, aus allen s<strong>ein</strong>en Bündeln, bürgerlich oder<br />
p<strong>ein</strong>lich, vor röm. kaiserl. Majestät, ihrer Majestät Hofrath, Kammergericht,<br />
1