23.12.2013 Aufrufe

Franz von Sickingens Fehde gegen Trier und ein Gutachten ...

Franz von Sickingens Fehde gegen Trier und ein Gutachten ...

Franz von Sickingens Fehde gegen Trier und ein Gutachten ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- -<br />

Reichs Acht, <strong>gegen</strong> den gemellen Büi'germeisler, BaIh <strong>und</strong> gem<strong>ein</strong>er<br />

Stadt \Vornis mit tliallich <strong>und</strong> gewaltiger Handlung nichts<br />

fürzunehmen, geboten worden, mit Schriften all Zünfte g<strong>ein</strong>elter<br />

Stadt, dadurch er dieselben <strong>ein</strong>em Rath abfällig oder ungehorsam<br />

zu machen unterstanden, freventlicli get.lian, cleshalben er<br />

nachmals mit kaiser]. Ladung all kaiserl. Kammergericht,<br />

um zu sehen <strong>und</strong> zu hören, sich darum in gemelte Acht gefallen zu<br />

s<strong>ein</strong> erklären, fürgelieischen, aber als ungehorsam ausblieben <strong>und</strong> nil<br />

erschienen, s<strong>und</strong>er danach gedachtem Bürgermeister, Rath <strong>und</strong> Gem<strong>ein</strong>de<br />

<strong>ein</strong> offen Vehdezugeschrieben, <strong>und</strong> davor mit gewaltigem<br />

Angriff, Beraubung, ]linwegsehleifung <strong>und</strong> Schatzung etwo viel ihrer<br />

Bürger <strong>und</strong> in ander thallich Wege <strong>gegen</strong> ihne gehandelt, wie dann<br />

solches Alles k<strong>und</strong>lich <strong>und</strong> offenbar, so ist auf b<strong>ein</strong>et ungehorsam<br />

Ausbleiben, heschehnem Rufen <strong>und</strong> alle Handlung zu Recht erkannt,<br />

dass dci' gemiII.e <strong>Franz</strong>iscus <strong>von</strong> Sickingen uni s<strong>ein</strong> lieberlhhrung<br />

<strong>und</strong> freventlich gewaltige <strong>und</strong> that.Iiche Handlungen in kaiserl.<br />

Majestilt <strong>und</strong> des Reiches Acht gefallen, erklärt <strong>und</strong> erkennt werden<br />

soll, den wir auch hiemit dieser Urtbeit dar<strong>ein</strong> erklären, sprechen <strong>und</strong><br />

denuncii'en, auch darauf den gedachten Bürgermeister <strong>und</strong> Rath nothdürftig<br />

Executor. <strong>und</strong> Process in gewonlich Form erkennen.»<br />

«Nachdem Franciscus <strong>von</strong> Sickingen auf <strong>und</strong> um s<strong>ein</strong> Ungehorsarn<br />

<strong>und</strong> Verachtung <strong>ein</strong>es kaiserlichen ausgegangen Mandats s<strong>ein</strong>e muttiwillige<br />

Vebde, Bürgermeistern, Rath <strong>und</strong> Gem<strong>ein</strong> dieser Stadt Worms<br />

zugeschrieben, <strong>und</strong> ander s<strong>ein</strong> k<strong>und</strong>tich <strong>und</strong> offenbar gewaltig Angriff,<br />

Beschädigung <strong>und</strong> Handlung auf Erklagen <strong>und</strong> Erfolgen gemelter<br />

I3ürgernieister <strong>und</strong> Rath durch das kaiserl . Kainmergerir.ht in<br />

kaiseri. Majeslüt <strong>und</strong> des Reichs Acht mit Unheil <strong>und</strong> Recht erklärt<br />

<strong>und</strong> gesprochen ist, darum anstatt kaiserl ....ijesfät so denuneiren<br />

<strong>und</strong> verkünden wir denselben Franciseus voll in solch<br />

kaiserl. Majestät <strong>und</strong> des Beichs Acht, set ze:n ihn aus dem<br />

Frieden in den Unfrieden, <strong>und</strong> erlauben s<strong>ein</strong> Leib, Hab<br />

<strong>und</strong> Gut den gemelten <strong>von</strong> Worms <strong>und</strong> allermäniglichen.»<br />

Die Stadt machte wirklich Anstalten, dieses Unheil zu ihren<br />

Gunsten zur Ausführung zu bringen. Vor dem Licenliaten Hinzhover<br />

erschienen nämlich l3ürgermeister <strong>und</strong> etliche des Jlaths <strong>und</strong> nahmen,<br />

wie das darüber aufgenommene Protokolt23 besagt, «in Kraft des Uitheils<br />

<strong>und</strong> des Reichs Constitutionen an alles <strong>und</strong> jedes, was der <strong>von</strong><br />

Sickingen im heiligen Reich bett, es sei liegends oder fahrends,<br />

was das Namen hat, nichlsausgen,ornmen, in was Handen das sei<br />

<strong>und</strong> sonderlich, was hemeller Franciscus hat in Kraft <strong>ein</strong>iger Verschreibung<br />

<strong>und</strong> Pfand oder in ander Weg, auf der Pfalz <strong>und</strong> sunst.,<br />

23 Wigand 1, 249 f.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!