Franz von Sickingens Fehde gegen Trier und ein Gutachten ...

Franz von Sickingens Fehde gegen Trier und ein Gutachten ... Franz von Sickingens Fehde gegen Trier und ein Gutachten ...

23.12.2013 Aufrufe

— Cxiv — Artikel 129 der Cajolina, «Stiaf derjenigen, so die Leul böswillig hefehden ‚ lautet «Wrelehei Jemand wider Recht. und Billigkeit irnat.liwillig. hefebdet, dcii richtet man mit dem Schwert vorn zum Tod. Doch ob Einer seiner Fehde halber voll oder unsern Nachkommen am Reich, :i'öniischen Kaisern oder Königen, Ei'lauhniss uhu oder dci, den er also befelidel ‚ sein, seiner gesiplen i'reundsehafl. oder Herrschafl oder der ihren Feind wäre, oder sonst zu solcher Fehde rechtniä.sige gedrungene Ursncli htt, so soll er auf sein Ausführung derselhep guten Ursachen nicht peinlicl i gestraft. verden in solchen Fällen und Zweifeln soll bei den I1.echlsv erstiindigen und an Enden und Orten, wie zu Ende dieser Ordnung :i iigci.egt., flaths gehra uch 1 werden » Die genaue ijehejei nslimrnung mii den Ausführun gen unsers Gutachtens (p. 1.0, 12 ii. 20) liegt, klar zu Tage. Die zweite Aus.- na lunuehestiinnuuiug ist. aller \Vabrsclteinlic]ikeii nach eine Concession an die Anhänger Sich ingens, welche nicht zugehen durften, dass seine Fehde Grund zu einer peinlichen Strafe häite abgeben können. Unser Culacl'iten zeigt uns an einem Beispiel das Bestreben aqjgeklärter deuisclier Jurist cii. die volt dem Klerus mit Eifer geschfitzten, die ganze Härle des alten 'leslainejils sanclionirenden Bestimmungen der byzantinischen Kaiser zu Gunsten eines christlichhumanen Becld.s möglichst ii nschäd ich xii machen, und zwar mil. ilfulfe des eigeni lich römischen. Herluls . Daltei tritt an einem Punkte auch der Abscheu des ihulVir, Gewissens vor dci wälscheu Perfidie denilich hervor. Der für Deutschland wohl ejallussrejctiste aller mitlelalierliclien Juristen, der vielleicht, der Abfassung der goldenen Bulle nahe stand, .l3artolus, lehrte, ein i'iehell könne ungestraft getödiet. werden, und zwar nicht nur i,iliit und ehrlich, sondern auch hinterrücks und heimlich (oceulte) Auch diese Lg'.lni. waud in Deutschland in die Praxis Ohetiragen. Cantinuiaihi hallo seine eigene Vaiersladt diese Praxis handhaben selten. Als clii frülicier Metzei ]3üirei, der sich wegen einer Mühle in sehen Heidilejj gekränkt lölille, deshalb gegendie Stadt eine heftige Fehde unteiuian'in'ien hatte und null in die Acht erk111 merden stii, erliessen Ende des Jahres 151 7 tIer Meister Scliötfe, der .Ral.h der Dreizehn nnd die Sieben vorn iieg rine Pioela niatinn. wonach Jedem, der den Aechter lebend oder laut iulicfejt, ein hoher Preis geboten ward, ein iusondei's hoher dciii, du seine 'J'ödtu]nLr Mann Die Proclamation,. die v°r der Kathedrale in dei.utscluer und romanischer Sprache feierlich verlesen und dann »geschlagen ward ‚ halte die gewünschte Wirkt Ing. Ein früherer Spiessge_sel le des A.ec}tters X.01)- führte, durch den Preis und die zugesagte Amnesl.ie beshimnil, im

n - Juli des folgenden Jahres den Meuchelmord an dem schlafenden lCnieräden und erhielt die verh&sseiie Belolmung. Als in der Bürgerschaft sich (las Gefühl laut zu machen begann, (lass hier ciii Entsetzliches 3 und dazu von iechiswgen geschehen sei, da ward die Aeusserung eines jeden Tadels durch öffentlichen Ausruf verboten. Sickingen war es gewesen, der seiner .Eiipöriing keinen Zügel anlegen liess, sondern die Väter der Stadt und diese selbst zu züchtigen unternahm. Er hielt sich dafür um so mehr befugt, als der Meuchelmord auf dein Sclslosse eines Vetters geschehen, ja dieser \Telte i. das eigentliche Ziel für den Meuchelmörder gewesen war42. • Der in Metz geborene Ganliuncula konnte es nicht fiber sich gewinnen, jene Lehre da, wo sie berührt werden musste, in ihrer ganzen Hässlichkeit wiederzugeben in unserm Gutachten lautet, die Lehre nur, der Rebell könne ungestraft. getödlet werden (p. 15), das Wort occulle ist beseitigt Cantiunenla, der sich als einen eben so fähigen als massvollen Kopf bewährt halte, trat später in die nächsten Beziehungen zu dem höchsten Gericht im Reiche. Als auf dem lleiehslage zu Augsburg bestimmt ward ‚ dass das Reichskammergericlil. in Speier, \\ohin es 1527 verlegt, worden, seinen deflnitiven Sitz behalten sollte, - und nun Beliiifs Erledigung der immer mehr angewachsenen alten unerledigten Sachen die Anstellung- von acht ausserordentlichen Referenten beschlossen ward, da lhsste man für diesen .scbwiei-igeu Posten auch unsern Cantiuneula ins Auge, der denn auch im Laufe des Jahres 1532 seine Tiiätigkeit in Speier begann, in - demselben Jahre, in welchem die peinliche Halsgerichtsordnung als Gesetz verkündet ward. Von Anfang an halle Canl.iuncula vor allem die Reform des Privatrechts mit Eifer verfolgt. Seit das von Maximilian ins Auge gefasste Gesetzbuch wieder aufgegeben worden, dachte man in Deutschland an allerlei andere Mittel für eine Aufbesserung des Jiechiszustandes. So war selbst unser junger hoffnungsvoller Gelehrter im Jahre 1521 von einem Tübinger Freunde aufgefordert worden, ein Conipendium der Jurisprudenz zu verfassen. Ein solches Unternehmen, eiklärte er in seiner ablehnenden Antwort, könne nur . von Männern wie Zasisis oder Alcial ausgeführt werden, Männer, die er als die Papiniane seiner Zeit bezeichn&. Gleich seinem Lölirir erwartete er Heil zunächst nur von kritischen Arbeiten, de sie nun bald Fialoander 42 Ulmann, S. 94 ff. Die l'roclamation hei de. Vigneulles, Bibliothek des literar. Vereins in Stuttgart XXIV, S. 319-321. Dieselbe beruft sich auf droit, commun. reforniation imperiale et helle (Vor.

n<br />

-<br />

Juli des folgenden Jahres den Meuchelmord an dem schlafenden<br />

lCnieräden <strong>und</strong> erhielt die verh&sseiie Belolmung. Als in der Bürgerschaft<br />

sich (las Gefühl laut zu machen begann, (lass hier ciii Entsetzliches<br />

3 <strong>und</strong> dazu <strong>von</strong> iechiswgen geschehen sei, da ward die<br />

Aeusserung <strong>ein</strong>es jeden Tadels durch öffentlichen Ausruf verboten.<br />

Sickingen war es gewesen, der s<strong>ein</strong>er .Eiipöriing k<strong>ein</strong>en Zügel<br />

anlegen liess, sondern die Väter der Stadt <strong>und</strong> diese selbst zu züchtigen<br />

unternahm. Er hielt sich dafür um so mehr befugt, als der<br />

Meuchelmord auf d<strong>ein</strong> Sclslosse <strong>ein</strong>es Vetters geschehen, ja dieser<br />

\Telte i. das eigentliche Ziel für den Meuchelmörder gewesen war42.<br />

• Der in Metz geborene Ganliuncula konnte es nicht fiber sich<br />

gewinnen, jene Lehre da, wo sie berührt werden musste, in ihrer<br />

ganzen Hässlichkeit wiederzugeben in unserm <strong>Gutachten</strong> lautet, die<br />

Lehre nur, der Rebell könne ungestraft. getödlet werden (p. 15), das<br />

Wort occulle ist beseitigt<br />

Cantiunenla, der sich als <strong>ein</strong>en eben so fähigen als massvollen<br />

Kopf bewährt halte, trat später in die nächsten Beziehungen zu<br />

dem höchsten Gericht im Reiche. Als auf dem lleiehslage zu Augsburg<br />

bestimmt ward ‚ dass das Reichskammergericlil. in Speier,<br />

\\ohin es 1527 verlegt, worden, s<strong>ein</strong>en deflnitiven Sitz behalten sollte, -<br />

<strong>und</strong> nun Beliiifs Erledigung der immer mehr angewachsenen alten<br />

unerledigten Sachen die Anstellung- <strong>von</strong> acht ausserordentlichen Referenten<br />

beschlossen ward, da lhsste man für diesen .scbwiei-igeu<br />

Posten auch unsern Cantiuneula ins Auge, der denn auch im Laufe<br />

des Jahres 1532 s<strong>ein</strong>e Tiiätigkeit in Speier begann, in - demselben<br />

Jahre, in welchem die p<strong>ein</strong>liche Halsgerichtsordnung als Gesetz verkündet<br />

ward.<br />

Von Anfang an halle Canl.iuncula vor allem die Reform des Privatrechts<br />

mit Eifer verfolgt. Seit das <strong>von</strong> Maximilian ins Auge gefasste<br />

Gesetzbuch wieder aufgegeben worden, dachte man in Deutschland an<br />

allerlei andere Mittel für <strong>ein</strong>e Aufbesserung des Jiechiszustandes. So<br />

war selbst unser junger hoffnungsvoller Gelehrter im Jahre 1521 <strong>von</strong><br />

<strong>ein</strong>em Tübinger Fre<strong>und</strong>e aufgefordert worden, <strong>ein</strong> Conipendium der<br />

Jurisprudenz zu verfassen. Ein solches Unternehmen, eiklärte er<br />

in s<strong>ein</strong>er ablehnenden Antwort, könne nur . <strong>von</strong> Männern wie<br />

Zasisis oder Alcial ausgeführt werden, Männer, die er als die Papiniane<br />

s<strong>ein</strong>er Zeit bezeichn&. Gleich s<strong>ein</strong>em Lölirir erwartete er Heil<br />

zunächst nur <strong>von</strong> kritischen Arbeiten, de sie nun bald Fialoander<br />

42<br />

Ulmann, S. 94 ff. Die l'roclamation hei de. Vigneulles, Bibliothek<br />

des literar. Ver<strong>ein</strong>s in Stuttgart XXIV, S. 319-321. Dieselbe beruft sich<br />

auf droit, commun. reforniation imperiale et helle (Vor.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!