Franz von Sickingens Fehde gegen Trier und ein Gutachten ...
Franz von Sickingens Fehde gegen Trier und ein Gutachten ... Franz von Sickingens Fehde gegen Trier und ein Gutachten ...
cx - inenen Folgerungen die Anhaltspunkte, welche sich etwa aus Cantiunculas Leben ergehen. Leider sind wir gerade für die Jahre 1524-1526 nur sehr mangelhaft über ihn unterrichtet.. Cantiuncula war seit 1519 ordinarius -legum in Basel und seil 1521 auch adocat.us civitatis Basiliensis. Wie er-in unserm Gutnebten als das Wesen- den christlichen Gerechtigkeit die brüderliche Liebe bezeichnete, so halte er als Schüler des Erasmus schon ifnJahre 1522 in Basel, wo eine freiere Luft wehte, dem Klerus Achtung vor dem ächten römischen Recht,, vor den leges, beizubringen versucht, nüm lieb durch seine oral io apologetica in patrocinitim iuris civilis contra cos, qui leges cum Evangelio parum eohcordare afflrniant. Im Deiember 1523 verfolgte er den Plan, seine Professur an Boniliscius Amerbachi, der damals in Avignon studirte, zu iihertragen, während Amerhach selbst, da Zasins ihn nach Freiburg zu ziehen suchte, sieh hier im Sommer -1524 um die leclio Sexti liewar], Aber nachdem ihm diese im August übertragen worden, legte er sie, zum grossen Kummer des ?asius, bald iiieder, um im Noverihei- die erledigte .Ptofessur unsers Cantiuncula zu übernehmen. Unzweifelhaft hängen diese Schwankungei mit dem Kampfe um das kanonische Recht zusammen, wie er in diesen-Jahren geführt ward. Cantinneuta stand im Januar 1524 im Begriff, nach seiner Vaterstadt Metz zu gehen; uni daselbst zunächst hei seinem Vater, einem apostolischem Notar und bischöflichen Sekretär, zu wohnen. Im April ei-schien in Basel seine französische Uebersetzung von Erasmus Anweisung zu beichten, die er der Herzogin Margaretha, der Gönnerin der Hugenotten widmete. Was in Metz für Zukunftspläne geschmiedet wurden, erfahren wir nicht; der Dienst der Stadt, der er wegen eines Stipendiums verpflichtet war, lockte ihn so wenig, wie er seinen Freund, den Syndikus der Stadt., Cornelius Agrippa von- Nettesheim, hatte fesseln können. Im- Mai -1525 finden wir ihn in Vic. Hier hatte er, wiees scheint, die Aufgabe übernommen, eine Reihe von Klerikern in die Anfangsgründe des röm. Rechts -einzuweihen. Et- las mit, ihnen den - Pandektentitel de Regulis Juris ‚ fand aber die Schüler so dumm und träge, dabei so sehr auf Essen und Trinken erpicht> dass ei den Unterricht - ans Ver-zweifling aufgab 3. S 1-lorawitz hat a. a- 0. S. 8 aus dem Cod. Fal. \Tiiidoh., der unser Gutachten enthält., folgende, vielleicht von Brassicanus hirrührende Notiz initgetheitt: Hane interpretationem (nämlich die fol. 22-30 stehende interpretatio tituli de lt. 3.) legit ipse Cantiuucula in Vico Austrasiac quibusdam sacerdotibus, uti ab ipso audivi, idiotis et ignavis, sie tandem otiarn ipsis fere despei-antibus et plus vent.ni et potationibus invigilantihus, tandem deseruit -lectionem.. . -
- CX! Im Jahre 1.526 finden wir ihn dann in der Umgebung Ferdinands, also' zu einer Zeit, wo dieser von den Fürsten verlangte, dass ihni die Erledigung der Sickingenschen Sache 'übergehen werde. 1527 rühmte Erasmus ihri uI einem dem, Kardinal Johann von Lothringen gewidmeten Werke als rariss'imum vest.rae Lotharinghie exemplum et ornamentum. 'Dass' :I Jahre 1528 in-der Sickingenschen Sache eine Gesandtschaft an den 'Kaiser in's Auge gefasst war, haben wir früher gesehen. Nun. erfahre!) wir, (lass Cantiuncula sowohl 4528 als 1529 in Spanien war. Aber wenigstens die er s te • Reise kann nicht mit der von - Schweikart in A:ussicht genommenen Botschaft in Zusammenhang stehen, da Canl.iuniula scluin im Juli von derselben zurückgekehrt war. Dagögen könnte die zweite Reise auf- unsere Sache' Bezug gehabt haben. .01) jedoch der 'Umstand,' dass die kaiserliche' Schuld :in der Tltat bald nach dein 1528 abgetra gen ward, und der andere, dass Gantiuncula die zweite sanisciie Reise als von Erfolg gekrönt, bezeichnet, auf dasselbe . Ereig'iiss hinweisen, muss dahingestellt bleiben. Dass Ferdinand das treibende Element war, stellt fest; auf dessen Vermittlung, verhaute ja. auch Schweikarl nach seinem Brief vom 44. Februar 1525. - Vielleicht, führt noch ein anderer Faden di!'ect von der Sickingensehen Familie zu Cantiuncnlä. Dass das Gutachten vorzugsweise in) Interesse des jüngste]) von Sickingens Söhnen veranlasst sein muss, liegt klar 'vor Augen. Dieser Sohn aber befand sich hei dein Erzbischof von .'Besaivon; in . derselben. Stadt, in welcher Cantiunculas ml itrster' Freund lebte. Dieser, Stephan Verdehet., war 'mit Cantiuncula in Basel Jlechtslehi'er göwesen 4 und dann in seine Vaterstadt zurückgekehrt. Da konnte ',sich leicht. :eine Beziehung zudem jungen Sickingen und seinem Pairon &gehen, die für die Abfassung eines Gukri:htcns den Blick auf Cantiuncula lenken mochte. - Unser Gutachten, das civilrecht.liche Ansprüche prüfen will, aber üben desshalh in das Strafrecht, eingreifen muss, gehört der sehr geringen Zahl wissenschafl lieber Arbeiten diese!' Zeit an, welche', zunächst in unmil.t.elharen', Dienst der Praxis dein gewidmet smd. Der Behandlung des Majestätsverbrechens, das dci' ]
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Leben ergehen. Leider sind wir gerade für die Jahre<br />
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war seit 1519 ordinarius -legum in Basel <strong>und</strong> seil 1521 auch adocat.us<br />
civitatis Basiliensis. Wie er-in unserm Gutnebten als das<br />
Wesen- den christlichen Gerechtigkeit die brüderliche Liebe bezeichnete,<br />
so halte er als Schüler des Erasmus schon ifnJahre 1522 in<br />
Basel, wo <strong>ein</strong>e freiere Luft wehte, dem Klerus Achtung vor dem<br />
ächten römischen Recht,, vor den leges, beizubringen versucht, nüm<br />
lieb durch s<strong>ein</strong>e oral io apologetica in patrocinitim iuris civilis contra<br />
cos, qui leges cum Evangelio parum eohcordare afflrniant. Im Deiember<br />
1523 verfolgte er den Plan, s<strong>ein</strong>e Professur an Boniliscius Amerbachi,<br />
der damals in Avignon studirte, zu iihertragen, während Amerhach<br />
selbst, da Zasins ihn nach Freiburg zu ziehen suchte, sieh hier im<br />
Sommer -1524 um die leclio Sexti liewar], Aber nachdem ihm diese<br />
im August übertragen worden, legte er sie, zum grossen Kummer<br />
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unsers Cantiuncula zu übernehmen. Unzweifelhaft hängen diese<br />
Schwankungei mit dem Kampfe um das kanonische Recht zusammen,<br />
wie er in diesen-Jahren geführt ward. Cantinneuta stand im Januar<br />
1524 im Begriff, nach s<strong>ein</strong>er Vaterstadt Metz zu gehen; uni daselbst<br />
zunächst hei s<strong>ein</strong>em Vater, <strong>ein</strong>em apostolischem Notar <strong>und</strong> bischöflichen<br />
Sekretär, zu wohnen. Im April ei-schien in Basel s<strong>ein</strong>e französische<br />
Uebersetzung <strong>von</strong> Erasmus Anweisung zu beichten, die er<br />
der Herzogin Margaretha, der Gönnerin der Hugenotten widmete.<br />
Was in Metz für Zukunftspläne geschmiedet wurden, erfahren wir<br />
nicht; der Dienst der Stadt, der er wegen <strong>ein</strong>es Stipendiums<br />
verpflichtet war, lockte ihn so wenig, wie er s<strong>ein</strong>en Fre<strong>und</strong>, den<br />
Syndikus der Stadt., Cornelius Agrippa <strong>von</strong>- Nettesheim, hatte fesseln<br />
können. Im- Mai -1525 finden wir ihn in Vic. Hier hatte er, wiees<br />
sch<strong>ein</strong>t, die Aufgabe übernommen, <strong>ein</strong>e Reihe <strong>von</strong> Klerikern in<br />
die Anfangsgründe des röm. Rechts -<strong>ein</strong>zuweihen. Et- las mit, ihnen<br />
den - Pandektentitel de Regulis Juris ‚ fand aber die Schüler so<br />
dumm <strong>und</strong> träge, dabei so sehr auf Essen <strong>und</strong> Trinken erpicht><br />
dass ei den Unterricht - ans Ver-zweifling aufgab 3.<br />
S 1-lorawitz hat a. a- 0. S. 8 aus dem Cod. Fal. \Tiiidoh., der unser<br />
<strong>Gutachten</strong> enthält., folgende, vielleicht <strong>von</strong> Brassicanus hirrührende Notiz<br />
initgetheitt: Hane interpretationem (nämlich die fol. 22-30 stehende interpretatio<br />
tituli de lt. 3.) legit ipse Cantiuucula in Vico Austrasiac quibusdam<br />
sacerdotibus, uti ab ipso audivi, idiotis et ignavis, sie tandem otiarn ipsis<br />
fere despei-antibus et plus vent.ni et potationibus invigilantihus, tandem<br />
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