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Sanierung in Nauen - Stadtkontor

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Neue Förderrichtl<strong>in</strong>ien und steuerliche Abschreibung<br />

Städtebauförderung – Neue Richtl<strong>in</strong>ie 2009<br />

Steuerliche Absetzungsmöglichkeiten<br />

Wohneigentumsbildung<br />

Das Grundpr<strong>in</strong>zip e<strong>in</strong>er<br />

Zuschussförderung für<br />

gestalterisch bedeutsame<br />

Gebäude oder E<strong>in</strong>zeldenkmale<br />

wird mit der<br />

neuen Städtebauförderrichtl<strong>in</strong>ie<br />

beibehalten.<br />

Die Förderrichtl<strong>in</strong>ie löste<br />

die alte Richtl<strong>in</strong>ie von<br />

1999 ab und hat für<br />

Privateigentümer im Wesentlichen<br />

positive Neuerungen.<br />

Während das<br />

Förderverfahren beibehalten wird, verbessern sich vere<strong>in</strong>zelt<br />

die Förderkonditionen.<br />

Zu den wichtigsten Neuerungen für Privateigentümer gehört<br />

die Anhebung der Obergrenzen für Zuschüsse bei den Kle<strong>in</strong>teiligen<br />

Maßnahmen. Die Stadt <strong>Nauen</strong> wird private Bauherren<br />

künftig vorzugsweise im Stadtbildprogramm „Kle<strong>in</strong>teilige<br />

Maßnahmen“ bei der nachhaltigen Verbesserung des Stadtbildes<br />

mit voraussichtlich bis zu 12.000 € unterstützen<br />

können.<br />

Für größere <strong>Sanierung</strong>svorhaben wird für stadtbildprägende<br />

Gebäude und e<strong>in</strong>getragene Baudenkmale die sogenannte<br />

„Hüllenförderung“ bereitgestellt. Dabei kann die Instandsetzung<br />

und Gestaltung der stadtbildprägenden Elemente (Dach,<br />

Fenster,Türen, Fassade) mit bis zu 40 % der förderfähigen Kosten<br />

bezuschusst werden. Die Komb<strong>in</strong>ation von Städtebauförderung<br />

mit Mitteln der Wohnungsbauprogramme ist unter<br />

bestimmten Bed<strong>in</strong>gungen ebenfalls möglich.<br />

Weitere Informationen und Beratung zu den neuen Fördermöglichkeiten<br />

erhalten Sie beim Fachbereich Bau der Stadt<br />

<strong>Nauen</strong> oder beim <strong>Sanierung</strong>sträger <strong>Stadtkontor</strong>.<br />

Über die steuerliche<br />

Absetzung wird steuerpflichtigen<br />

Bauherrn ermöglicht,<br />

bauliche Investitionen<br />

im <strong>Sanierung</strong>sgebiet<br />

bzw. an E<strong>in</strong>zeldenkmalen<br />

<strong>in</strong>nerhalb von 12 Jahren<br />

vollständig abzuschreiben.<br />

In den ersten 8 Jahren<br />

dürfen Eigentümer jeweils<br />

9 % der Kosten geltend<br />

machen, <strong>in</strong> den darauf<br />

folgenden vier Jahren beträgt<br />

der Satz jeweils<br />

7 %. Dies gilt für die Abschreibung gemäß §7h und 7i EStG.<br />

Für Selbstnutzer (§10f EStG) gilt, dass sie über e<strong>in</strong>en Zeitraum<br />

von 10 Jahren jeweils 9 % der Aufwendungen als Sonderausgaben,<br />

<strong>in</strong>sgesamt also 90 %, steuerm<strong>in</strong>dernd absetzen<br />

können.<br />

Die erhöhten Absetzungen können nur <strong>in</strong> Anspruch genommen<br />

werden, wenn mit e<strong>in</strong>er Besche<strong>in</strong>igung durch die Stadt<br />

<strong>Nauen</strong> nachgewiesen wird:<br />

• dass das Gebäude <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em förmlich festgelegten <strong>Sanierung</strong>sgebiet<br />

liegt,<br />

• dass Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen<br />

durchgeführt worden s<strong>in</strong>d,<br />

• <strong>in</strong> welcher Höhe Aufwendungen angefallen s<strong>in</strong>d und ob<br />

Zuschüsse aus Städtebaufördermitteln gezahlt worden s<strong>in</strong>d,<br />

• dass vor Beg<strong>in</strong>n der Maßnahmen e<strong>in</strong> Modernisierungs- und<br />

Instandsetzungsvertrag zwischen dem Eigentümer und der<br />

Stadt zustande gekommen ist!<br />

Bei dem Wohneigentumsprogramm<br />

handelt es sich<br />

um e<strong>in</strong> Zuschussprogramm<br />

für Selbstnutzer. Gefördert<br />

wird die Schaffung von<br />

selbst genutztem Wohneigentum<br />

sowohl im Bestand<br />

als auch im Neubau, allerd<strong>in</strong>gs<br />

beschränkt auf das<br />

<strong>Sanierung</strong>sgebiet Altstadt.<br />

Mit dieser Förderung sollen<br />

die Innenstädte gestärkt<br />

und stabile Bewohnerstrukturen<br />

geschaffen werden.<br />

Das Programm richtet sich an Haushalte mit mittleren E<strong>in</strong>kommen.<br />

Bei Bestandsgebäuden müssen m<strong>in</strong>destens 500 € je m²<br />

Wohnfläche <strong>in</strong> die Modernisierung und Instandsetzung <strong>in</strong>vestiert<br />

werden, m<strong>in</strong>destens 15 % der Gesamtkosten als Eigenleistung.<br />

Sofern das Bauvorhaben den Zielen der <strong>Sanierung</strong> entspricht und<br />

bestimmte E<strong>in</strong>kommensgrenzen nicht überschritten werden, können<br />

folgende Zuschüsse bewilligt werden: Die Grundförderung<br />

beträgt 12.000 € je Wohne<strong>in</strong>heit. Für Bestandsmaßnahmen gibt<br />

es weitere 12.000 € und für jedes zum Haushalt zählende K<strong>in</strong>d<br />

(bis 18 Jahre) stehen 5.000 € zur Verfügung. Bei denkmalpflegerischen<br />

Mehraufwand sowie archäologischen Aufwendungen<br />

können weitere 5.000 € als Zuschuss gewährt werden. Bei e<strong>in</strong>er<br />

Familie mit zwei K<strong>in</strong>dern gibt es somit e<strong>in</strong>en Zuschuss von<br />

22.000 € bei Bau/Erwerb e<strong>in</strong>es Neubaus und m<strong>in</strong>destens<br />

34.000 € bei Erwerb und <strong>Sanierung</strong> e<strong>in</strong>es Altbaus.<br />

Allerd<strong>in</strong>gs gibt es für die Förderung ke<strong>in</strong>en Rechtsanspruch, sondern<br />

nur Bewilligungen nach Maßgabe zur Verfügung stehender Haushaltsmittel.<br />

Insofern sollten Interessierte nicht zu lange warten, da<br />

die Richtl<strong>in</strong>ie nur bis zum 31.12.2010 gültig ist.<br />

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.ilb.de<br />

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