Sanierung in Nauen - Stadtkontor
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Neue Förderrichtl<strong>in</strong>ien und steuerliche Abschreibung<br />
Städtebauförderung – Neue Richtl<strong>in</strong>ie 2009<br />
Steuerliche Absetzungsmöglichkeiten<br />
Wohneigentumsbildung<br />
Das Grundpr<strong>in</strong>zip e<strong>in</strong>er<br />
Zuschussförderung für<br />
gestalterisch bedeutsame<br />
Gebäude oder E<strong>in</strong>zeldenkmale<br />
wird mit der<br />
neuen Städtebauförderrichtl<strong>in</strong>ie<br />
beibehalten.<br />
Die Förderrichtl<strong>in</strong>ie löste<br />
die alte Richtl<strong>in</strong>ie von<br />
1999 ab und hat für<br />
Privateigentümer im Wesentlichen<br />
positive Neuerungen.<br />
Während das<br />
Förderverfahren beibehalten wird, verbessern sich vere<strong>in</strong>zelt<br />
die Förderkonditionen.<br />
Zu den wichtigsten Neuerungen für Privateigentümer gehört<br />
die Anhebung der Obergrenzen für Zuschüsse bei den Kle<strong>in</strong>teiligen<br />
Maßnahmen. Die Stadt <strong>Nauen</strong> wird private Bauherren<br />
künftig vorzugsweise im Stadtbildprogramm „Kle<strong>in</strong>teilige<br />
Maßnahmen“ bei der nachhaltigen Verbesserung des Stadtbildes<br />
mit voraussichtlich bis zu 12.000 € unterstützen<br />
können.<br />
Für größere <strong>Sanierung</strong>svorhaben wird für stadtbildprägende<br />
Gebäude und e<strong>in</strong>getragene Baudenkmale die sogenannte<br />
„Hüllenförderung“ bereitgestellt. Dabei kann die Instandsetzung<br />
und Gestaltung der stadtbildprägenden Elemente (Dach,<br />
Fenster,Türen, Fassade) mit bis zu 40 % der förderfähigen Kosten<br />
bezuschusst werden. Die Komb<strong>in</strong>ation von Städtebauförderung<br />
mit Mitteln der Wohnungsbauprogramme ist unter<br />
bestimmten Bed<strong>in</strong>gungen ebenfalls möglich.<br />
Weitere Informationen und Beratung zu den neuen Fördermöglichkeiten<br />
erhalten Sie beim Fachbereich Bau der Stadt<br />
<strong>Nauen</strong> oder beim <strong>Sanierung</strong>sträger <strong>Stadtkontor</strong>.<br />
Über die steuerliche<br />
Absetzung wird steuerpflichtigen<br />
Bauherrn ermöglicht,<br />
bauliche Investitionen<br />
im <strong>Sanierung</strong>sgebiet<br />
bzw. an E<strong>in</strong>zeldenkmalen<br />
<strong>in</strong>nerhalb von 12 Jahren<br />
vollständig abzuschreiben.<br />
In den ersten 8 Jahren<br />
dürfen Eigentümer jeweils<br />
9 % der Kosten geltend<br />
machen, <strong>in</strong> den darauf<br />
folgenden vier Jahren beträgt<br />
der Satz jeweils<br />
7 %. Dies gilt für die Abschreibung gemäß §7h und 7i EStG.<br />
Für Selbstnutzer (§10f EStG) gilt, dass sie über e<strong>in</strong>en Zeitraum<br />
von 10 Jahren jeweils 9 % der Aufwendungen als Sonderausgaben,<br />
<strong>in</strong>sgesamt also 90 %, steuerm<strong>in</strong>dernd absetzen<br />
können.<br />
Die erhöhten Absetzungen können nur <strong>in</strong> Anspruch genommen<br />
werden, wenn mit e<strong>in</strong>er Besche<strong>in</strong>igung durch die Stadt<br />
<strong>Nauen</strong> nachgewiesen wird:<br />
• dass das Gebäude <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em förmlich festgelegten <strong>Sanierung</strong>sgebiet<br />
liegt,<br />
• dass Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen<br />
durchgeführt worden s<strong>in</strong>d,<br />
• <strong>in</strong> welcher Höhe Aufwendungen angefallen s<strong>in</strong>d und ob<br />
Zuschüsse aus Städtebaufördermitteln gezahlt worden s<strong>in</strong>d,<br />
• dass vor Beg<strong>in</strong>n der Maßnahmen e<strong>in</strong> Modernisierungs- und<br />
Instandsetzungsvertrag zwischen dem Eigentümer und der<br />
Stadt zustande gekommen ist!<br />
Bei dem Wohneigentumsprogramm<br />
handelt es sich<br />
um e<strong>in</strong> Zuschussprogramm<br />
für Selbstnutzer. Gefördert<br />
wird die Schaffung von<br />
selbst genutztem Wohneigentum<br />
sowohl im Bestand<br />
als auch im Neubau, allerd<strong>in</strong>gs<br />
beschränkt auf das<br />
<strong>Sanierung</strong>sgebiet Altstadt.<br />
Mit dieser Förderung sollen<br />
die Innenstädte gestärkt<br />
und stabile Bewohnerstrukturen<br />
geschaffen werden.<br />
Das Programm richtet sich an Haushalte mit mittleren E<strong>in</strong>kommen.<br />
Bei Bestandsgebäuden müssen m<strong>in</strong>destens 500 € je m²<br />
Wohnfläche <strong>in</strong> die Modernisierung und Instandsetzung <strong>in</strong>vestiert<br />
werden, m<strong>in</strong>destens 15 % der Gesamtkosten als Eigenleistung.<br />
Sofern das Bauvorhaben den Zielen der <strong>Sanierung</strong> entspricht und<br />
bestimmte E<strong>in</strong>kommensgrenzen nicht überschritten werden, können<br />
folgende Zuschüsse bewilligt werden: Die Grundförderung<br />
beträgt 12.000 € je Wohne<strong>in</strong>heit. Für Bestandsmaßnahmen gibt<br />
es weitere 12.000 € und für jedes zum Haushalt zählende K<strong>in</strong>d<br />
(bis 18 Jahre) stehen 5.000 € zur Verfügung. Bei denkmalpflegerischen<br />
Mehraufwand sowie archäologischen Aufwendungen<br />
können weitere 5.000 € als Zuschuss gewährt werden. Bei e<strong>in</strong>er<br />
Familie mit zwei K<strong>in</strong>dern gibt es somit e<strong>in</strong>en Zuschuss von<br />
22.000 € bei Bau/Erwerb e<strong>in</strong>es Neubaus und m<strong>in</strong>destens<br />
34.000 € bei Erwerb und <strong>Sanierung</strong> e<strong>in</strong>es Altbaus.<br />
Allerd<strong>in</strong>gs gibt es für die Förderung ke<strong>in</strong>en Rechtsanspruch, sondern<br />
nur Bewilligungen nach Maßgabe zur Verfügung stehender Haushaltsmittel.<br />
Insofern sollten Interessierte nicht zu lange warten, da<br />
die Richtl<strong>in</strong>ie nur bis zum 31.12.2010 gültig ist.<br />
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.ilb.de<br />
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