Konzeption zum Kindergarten Neubulach
Konzeption zum Kindergarten Neubulach
Konzeption zum Kindergarten Neubulach
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Im Rahmen von Fahrgemeinschaften bzw. mit einem kleinen finanziellen Zusatzbeitrag fürs<br />
chartern eines Busses, regeln wir die Hin- und Rückfahrt der Ganztages – und Regelkinder.<br />
Die Naturerfahrungen, die im Wald gemacht werden können, sind unersetzlich, da der Wald<br />
vielmehr bietet als eine einfache Wiese.<br />
Dazu siehe auch unter 6.2<br />
Die heilende Wirkung des Waldes stärkt auch das Immunsystem der Kinder. Und führt sie<br />
gleichzeitig in eine immaterielle Welt, weg vom Konsumrausch hin zu einer kreativen Welt<br />
mit ganz anderem „Spielmaterial“ als wir sonst in unseren „fertigen“ Räumen vorfinden.<br />
Naturerlebnis – Pur !<br />
6.4. Portfolio- Bildungs- und Entwicklungsbuch<br />
In jeder Gruppe hat das Kind ein so genanntes Portfolio (Sammlung verschiedener Werke) in<br />
diesem Fall eine Dokumentation der einzelnen Entwicklungsschritte. Darin befinden sich<br />
Informationen über das einzelne Kind, seine Freunde, Vorlieben, Interessen, Fähigkeiten,<br />
Wünsche, Spontane Fotos und Werke, oder gezielte Interviews mit dem Kind oder auch<br />
„Kindermund“ (lustige Äußerungen) Den Kindern selbst, wird dabei bewusst und erfahrbar<br />
gemacht, wo Ihre Themen- und Interessensschwerpunkte gerade liegen- oder im Rückblick<br />
lagen. Es gibt dabei einen allgemeinen und einen individuellen Teil. Das Portfolio zeigt die<br />
Entwicklung des Kindes auch bildhaft auf und ist eine ganz persönliche Dokumentation für<br />
das Kind. Das Kind lernt auch den Umgang mit „der Verwaltung“ eines/ seines Ordners. Die<br />
Wertschätzung und der Dialog der über ein Portfolio entsteht ist unermesslich.<br />
7. Grundsätzliches <strong>zum</strong> Thema Inklusion<br />
„Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung seiner Rasse, seiner<br />
Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens , seiner religiösen oder politischen<br />
Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner<br />
Behinderung benachteiligt werden.“ Artikel 3, Absatz 3 Grundgesetz<br />
Die UN – Konvention für Rechte von Menschen mit Behinderungen ist seit 2009 auch in<br />
Deutschland in Kraft getreten. Damit ist die Verpflichtung eingegangen worden, ein<br />
inklusives, d.h. dazugehöriges bzw. eingeschlossenes Bildungssystem einzurichten, das<br />
allen Kindern unabhängig ihrer Sprache, Herkunft, Religion, Geschlecht oder Behinderung,<br />
soziale Teilhabe und Chancengleichheit ermöglicht.<br />
Jedes Kind hat nach Vollendung des dritten Lebensjahres und ab 01.08.2013 auch von 1 bis<br />
3 Jahren, einen Rechtsanspruch auf einen <strong>Kindergarten</strong>platz. Dies gilt selbstverständlich<br />
auch für behinderte Kinder und sollte in der Einrichtung umgesetzt werden, in dem die beste<br />
Förderung des behinderten Kindes realisiert werden kann. Im Stadtgebiet <strong>Neubulach</strong> soll<br />
kein Kind zurückbleiben oder ausgeschlossen werden, es sind alle willkommen. Auf diese Art<br />
soll, möglichst eine Betreuung in Wohnortnähe erfolgen und ggf. eine Ausgrenzung<br />
vermieden werden.<br />
Wir als pädagogische Fachkräfte des <strong>Kindergarten</strong> <strong>Neubulach</strong> stellen uns der<br />
Herausforderung, die Vielfalt der Menschen anzuerkennen, sie als Bereicherung zu<br />
verstehen. Wir sind bereit uns mit Bildungsbarrieren auseinanderzusetzen, diese abzubauen<br />
und Zugangswege zu erweitern.<br />
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