Welche Daten dürfen bzw. müssen Access-Provider speichern?
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Ist: Müssen bei Bestandsdaten<br />
• Grundsatz: Nein<br />
• Ausnahme: § 111 TKG<br />
– Für Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden<br />
– Nur bestimmte <strong>Daten</strong> erfasst<br />
• Name und Anschrift des Rufnummerninhabers,<br />
Vertragsbeginn, Geburtsdatum, Anschrift des<br />
Anschlusses, Ende des Vertrags<br />
– Speicherfrist: Wie § 95 Abs. 3 TKG<br />
• Betrifft aber nur B-<strong>Daten</strong> zu Rufnummern<br />
Ass. jur. Jan K. Köcher 7