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Welche Daten dürfen bzw. müssen Access-Provider speichern?

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Ist: Müssen bei Bestandsdaten<br />

• Grundsatz: Nein<br />

• Ausnahme: § 111 TKG<br />

– Für Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden<br />

– Nur bestimmte <strong>Daten</strong> erfasst<br />

• Name und Anschrift des Rufnummerninhabers,<br />

Vertragsbeginn, Geburtsdatum, Anschrift des<br />

Anschlusses, Ende des Vertrags<br />

– Speicherfrist: Wie § 95 Abs. 3 TKG<br />

• Betrifft aber nur B-<strong>Daten</strong> zu Rufnummern<br />

Ass. jur. Jan K. Köcher 7

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