Welche Daten dürfen bzw. müssen Access-Provider speichern?
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Ist: Dürfen bei Verkehrsdaten<br />
– § 100 Abs. 1 TKG, Störungen<br />
• Soweit erforderlich, zum Erkennen, Eingrenzen<br />
oder Beseitigen von Störungen oder Fehlern an<br />
Telekommunikationsanlagen<br />
• Nach Wortlaut keine besonderen<br />
Anhaltspunkte erforderlich<br />
• Aber: Kriterium der Erforderlichkeit<br />
Generelles vorsorgliches Speichern nicht<br />
gedeckt<br />
BfD: mehrere Tage, höchstens 2 Wochen<br />
Ass. jur. Jan K. Köcher 10