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Bestellung Jahreskarte im Abonnement ab dem 1. - KVV ...

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<strong>Bestellung</strong> <strong>Jahreskarte</strong> <strong>im</strong> <strong>Abonnement</strong> <strong>ab</strong> <strong>dem</strong> <strong>1.</strong><br />

bei den Verkehrsbetrieben Karlsruhe GmbH, Tullastraße 71, 76131 Karlsruhe (VBK GmbH)<br />

Die <strong>Bestellung</strong> muss bis zum 10. des Vormonats vorliegen.<br />

Karte <strong>ab</strong> 60<br />

KombiCard<br />

KombiCard Partner<br />

Hauptkarte Kunden-Nr. oder Name und Geburtsdatum<br />

AboFix<br />

Fahrstrecke<br />

Übertragbare <strong>Jahreskarte</strong> Fahrstrecke<br />

(Lichtbild nicht erforderlich)<br />

Aktuelles Lichtbild hier<br />

einkleben, Name und<br />

Geburtsdatum vor <strong>dem</strong><br />

Aufkleben bitte auf die<br />

Rückseite des Bildes<br />

schreiben.<br />

Lichtbild be<strong>im</strong> <strong>KVV</strong><br />

bereits vorhanden<br />

Gewünschte Zahlungsart: monatlich jährlich<br />

Wir bitten, den Bestellschein gut lesbar in Druckbuchst<strong>ab</strong>en auszufüllen, da die persönlichen Daten auf die Fahrkarten aufgedruckt werden.<br />

Nutzer <strong>Jahreskarte</strong><br />

Vorname Name Geburtsdatum<br />

Straße/Hausnummer PLZ Ort<br />

Telefon<br />

E-Mail<br />

Vertragspartner (z. B. falls Kartennutzer minderjährig zwingend erforderlich)<br />

Vorname Name Geburtsdatum<br />

Straße/Hausnummer PLZ Ort<br />

Telefon<br />

E-Mail<br />

Im Rahmen des Vertrags<strong>ab</strong>schlusses erfolgt vor<strong>ab</strong> eine Bonitätsprüfung bei einer Wirtschaftsauskunftei. Es werden die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen<br />

und Tarifbest<strong>im</strong>mungen des <strong>KVV</strong> anerkannt. Die <strong>Bestellung</strong> gilt auch für folgende Jahre. Bei vorzeitiger Kündigung ermächtige ich Sie,<br />

nach den Tarifbest<strong>im</strong>mungen nachzuzahlende Beträge von <strong>dem</strong> unten aufgeführten Konto <strong>ab</strong>zubuchen. Die <strong>im</strong> Rahmen dieses Vertragverhältnisses<br />

anfallenden Daten werden für die <strong>Abonnement</strong><strong>ab</strong>wicklung gespeichert, verarbeitet und durch die Karlsruher Verkehrsverbund GmbH, Tullastraße 71,<br />

76131 Karlsruhe oder die einbezogenen Verkehrsunternehmen genutzt. Die Hinweise zur Bonitätsprüfung und zum Datenschutz h<strong>ab</strong>e ich zur Kenntnis<br />

genommen und akzeptiere diese Bedingungen.<br />

Ich bin damit einverstanden, dass der <strong>KVV</strong> oder die Verkehrsunternehmen des <strong>KVV</strong> mich <strong>im</strong> Rahmen eigener Werbung z. B. über Sonderaktionen,<br />

Vergünstigungen sowie neue Produkte und Dienstleistungen <strong>im</strong> <strong>KVV</strong> per E-Mail/Telefon informieren.<br />

✗<br />

männlich<br />

weiblich<br />

Datum, Unterschrift Nutzer (falls vorhanden der Vertragspartner)<br />

Dieses Komb<strong>im</strong>andat gilt für das <strong>Abonnement</strong> mit <strong>dem</strong> oben genannten Nutzer<br />

Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH (VBK GmbH), Tullastraße 71, 76131 Karlsruhe, Deutschland<br />

Gläubiger-Indentifikationsnummer DE04ABO00000139771, Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt<br />

2 4 - Kundennummer (falls vorhanden)<br />

männlich<br />

weiblich<br />

<strong>1.</strong> Einzugsermächtigung<br />

Ich ermächtige die VBK GmbH widerruflich, die von mir zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem Konto einzuziehen.<br />

2. SEPA-Lastschriftmandat<br />

Ich ermächtige die VBK GmbH, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von den<br />

Verkehrsbetrieben Karlsruhe GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.<br />

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit <strong>dem</strong> Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen.<br />

Es gelten d<strong>ab</strong>ei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.<br />

Vorname, Name (Kontoinh<strong>ab</strong>er)<br />

Straße/Hausnummer PLZ Ort<br />

Kreditinstitut<br />

D E<br />

IBAN<br />

BIC<br />

Ort Datum Unterschrift Kontoinh<strong>ab</strong>er, bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten<br />

Wichtig! Mandat nur gültig mit Datum und Unterschrift.<br />


Auszug aus den Tarifbest<strong>im</strong>mungen des <strong>KVV</strong><br />

Allgemeine Regelungen<br />

Die Teilnahme am <strong>Abonnement</strong>verfahren setzt voraus, dass eine gültige<br />

Einzugsermächtigung/Mandat für ein Bankkonto eines Geldinstituts mit<br />

Sitz in Deutschland vorliegt. Die Teilnahme am <strong>Abonnement</strong>verfahren<br />

kann vom Verkehrsunternehmen verweigert werden, sofern keine ausreichende<br />

Bonität des Kunden vorliegt.<br />

Im <strong>Abonnement</strong> wird die <strong>Jahreskarte</strong> mit einem aufgedruckten Barcode<br />

ausgegeben. Der Barcode enthält die Vertragsnummer sowie die<br />

laufende Kartennummer und kann bei Fahrkartenkontrollen durch die<br />

Verkehrsunternehmen mit Prüfgeräten gelesen werden. Mit den eingelesenen<br />

Daten wird ausschließlich die Gültigkeit der Fahrkarte geprüft.<br />

Nach Abschluss der Gültigkeitsprüfung werden die gelesenen Daten<br />

verworfen. Eine Speicherung erfolgt nicht.<br />

Beginn des Vertrages<br />

Der Vertrag kann zum Ersten eines jeden Monats begonnen werden,<br />

wenn bis zum 10. des Vormonats der hierfür vorgesehene vollständig<br />

ausgefüllte Bestellschein mit beigefügtem aktuellem Lichtbild vorliegt.<br />

Die personenbezogenen Daten und das Lichtbild des Kunden werden<br />

<strong>im</strong> Rahmen der datenschutzrechtlichen Best<strong>im</strong>mungen erhoben und<br />

verarbeitet. Im <strong>Abonnement</strong>verfahren wird das jeweilige Beförderungsentgelt<br />

monatlich oder jährlich <strong>im</strong> Voraus, mindestens für die Dauer von<br />

12 Monaten, wenn nicht vorher gekündigt wird, von einem Girokonto<br />

bei einem Geldinstitut mit Sitz in Deutschland <strong>ab</strong>gebucht.<br />

Zustandekommen des Vertrages<br />

Der Vertrag kommt mit der Zusendung oder Aushändigung der bestellten<br />

<strong>Jahreskarte</strong> zustande. Der Fahrgast hat die <strong>Jahreskarte</strong> auf ihre<br />

Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen sind<br />

unverzüglich anzuzeigen.<br />

Dauer des Vertrages<br />

Die <strong>Jahreskarte</strong> gilt für mindestens 12 Monate. Das <strong>Abonnement</strong> verlängert<br />

sich um weitere 12 Monate, wenn es nicht gekündigt wird. Die<br />

<strong>Jahreskarte</strong> gilt auch noch am ersten Werktag des auf den angegebenen<br />

Zeitraum folgenden Monats. Ist der Werktag ein Samstag, gilt<br />

die Karte auch noch am nächstfolgenden Werktag.<br />

Kündigung der <strong>Jahreskarte</strong><br />

Die <strong>Jahreskarte</strong> kann zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt<br />

werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und bis zum 10. des<br />

Monats be<strong>im</strong> <strong>KVV</strong> eingegangen sein. Ist zu einer KombiCard Hauptkarte<br />

eine Partnerkarte ausgegeben und wird diese nicht zeitgleich mit der<br />

Hauptkarte gekündigt, so wird die Partnerkarte mit Ablauf der Gültigkeit<br />

der gekündigten Hauptkarte als neue Hauptkarte weitergeführt.<br />

Wird die <strong>Jahreskarte</strong> vor Ablauf eines 12-Monatszeitraumes gekündigt,<br />

so wird der Unterschiedsbetrag zwischen <strong>dem</strong> Monats<strong>ab</strong>onnementpreis<br />

und <strong>dem</strong> Preis der entsprechenden Monatskarte (bei KombiCard<br />

zur Monatskarte 4 W<strong>ab</strong>en, Karte <strong>ab</strong> 60 zur Monatskarte 2 W<strong>ab</strong>en)<br />

für den zurückliegenden Zeitraum gemäß den jeweils gültigen Tarifbest<strong>im</strong>mungen<br />

nachberechnet. Dies gilt nicht, wenn der Kunde mindestens<br />

ein Jahr ununterbrochen am <strong>Abonnement</strong> teilgenommen hat.<br />

Die <strong>Jahreskarte</strong> ist bis spätestens 5 Tage nach <strong>dem</strong> Kündigungstermin<br />

per Einschreiben an die Ausg<strong>ab</strong>estelle zu senden oder gegen Quittung<br />

zurückzugeben. Bei nicht erfolgter Rückg<strong>ab</strong>e besteht die Pflicht zur<br />

Zahlung des Beförderungsentgeltes bis zum Ablauf der Geltungsdauer<br />

der <strong>Jahreskarte</strong> weiter. Die Einzugsermächtigung/Mandat schließt<br />

die Erhöhung oder Verringerung des monatlichen Einzugsbetrages bei<br />

Änderungen der Tarife mit ein. In diesem Fall hat der Abonnent ein<br />

Sonderkündigungsrecht innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis<br />

oder Kennenmüssen des Abonnenten anhand der Änderung des Abbuchungsbetrages<br />

auf <strong>dem</strong> Kontoauszug. Der <strong>ab</strong> Änderung eingezogene<br />

höhere Betrag wird in diesem Fall zurückerstattet.<br />

Verlust oder Zerstörung<br />

Bei Verlust oder Zerstörung der <strong>Jahreskarte</strong> erhält der Fahrgast nach<br />

einer Bearbeitungszeit gegen ein Bearbeitungsentgelt von € 20 eine<br />

Ersatzkarte. Be<strong>im</strong> <strong>Abonnement</strong>verfahren ist das Beförderungsentgelt<br />

für die monatliche Abbuchung bis zum Ende des auf der <strong>Jahreskarte</strong><br />

ausgewiesenen Gültigkeitszeitraumes weiter zu entrichten. Das Beförderungsentgelt<br />

für eine <strong>ab</strong>handen gekommene oder zerstörte <strong>Jahreskarte</strong><br />

wird nicht erstattet. Die als <strong>ab</strong>handen gekommen gemeldete<br />

<strong>Jahreskarte</strong> ist ungültig. Ein Wiederauffinden der <strong>Jahreskarte</strong> muss der<br />

ausgebenden Stelle unverzüglich angezeigt und die <strong>Jahreskarte</strong> zurückgegeben<br />

werden.<br />

Fristgemäße Abbuchung <strong>im</strong> <strong>Abonnement</strong>verfahren<br />

Der Abonnent verpflichtet sich, den Einzugsbetrag auf <strong>dem</strong> vorgesehenen<br />

Konto zum jeweiligen Monatsbeginn bereitzuhalten. Der Abonnent<br />

ist verpflichtet, Kosten, die aufgrund einer nicht ausreichenden<br />

Deckung des Lastschriftkontos oder fehlerhafter Ang<strong>ab</strong>en des Abonnenten<br />

anfallen, zu übernehmen. Ist eine fristgemäße Abbuchung nicht<br />

möglich, kann das Verkehrsunternehmen nach einer weiteren vergeblichen<br />

schriftlichen Zahlungsaufforderung unter Fristsetzung kündigen.<br />

Durch die Kündigung wird die <strong>Jahreskarte</strong> ungültig. Die <strong>Jahreskarte</strong><br />

muss <strong>dem</strong> Verkehrsunternehmen unverzüglich auf <strong>dem</strong> Postweg per<br />

Einschreiben oder persönlich gegen Quittung zurückgegeben werden.<br />

Änderung der Bankverbindung oder der Anschrift<br />

Soll das Beförderungsentgelt von einem anderen Konto <strong>ab</strong>gebucht<br />

werden, muss eine neue Einzugsermächtigung/Mandat bis zum 10. des<br />

Vormonats be<strong>im</strong> Verkehrsunternehmen vorliegen. Der Abonnent ist<br />

verpflichtet, <strong>dem</strong> Verkehrsunternehmen eine Änderung seiner Anschrift<br />

rechtzeitig anzuzeigen. Kosten, die durch eine unterbliebene Anzeige<br />

des Wechsels der Bankverbindung oder der Anschrift entstehen, gehen<br />

zu Lasten des Abonnenten.<br />

Haftung<br />

Der Inh<strong>ab</strong>er der <strong>Jahreskarte</strong> oder dessen gesetzlicher Vertreter haftet<br />

für alle aus <strong>dem</strong> <strong>Jahreskarte</strong>nvertrag resultierenden Zahlungsverpflichtungen.<br />

Vertragspartner (Besteller), Nutzer (Inh<strong>ab</strong>er) und Kontoinh<strong>ab</strong>er<br />

haften gesamtschuldnerisch.<br />

Im Übrigen gelten die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen und<br />

Tarifbest<strong>im</strong>mungen des Karlsruher Verkehrsverbunds.

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