Freitag, 19.07.2013 Ausgabe 29/2013 - Verbandsgemeinde ...
Freitag, 19.07.2013 Ausgabe 29/2013 - Verbandsgemeinde ... Freitag, 19.07.2013 Ausgabe 29/2013 - Verbandsgemeinde ...
Amtsblatt DER VERBANDSGEMEINDE GUNTERSBLUM 44. Jahrgang (142) Freitag, 19. Juli 2013 Ausgabe 29/2013 mit den Ortsgemeinden Dolgesheim Dorn-Dürkheim Eimsheim Guntersblum Hillesheim Ludwigshöhe Uelversheim Weinolsheim Wintersheim www.vg-guntersblum.de
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- Seite 20: Guntersblum - 20 - Ausgabe 29/2013
Amtsblatt<br />
DER VERBANDSGEMEINDE GUNTERSBLUM<br />
44. Jahrgang (142) <strong>Freitag</strong>, 19. Juli <strong>2013</strong> <strong>Ausgabe</strong> <strong>29</strong>/<strong>2013</strong><br />
mit den<br />
Ortsgemeinden<br />
Dolgesheim<br />
Dorn-Dürkheim<br />
Eimsheim<br />
Guntersblum<br />
Hillesheim<br />
Ludwigshöhe<br />
Uelversheim<br />
Weinolsheim<br />
Wintersheim www.vg-guntersblum.de
Guntersblum - 2 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>29</strong>/<strong>2013</strong><br />
der Kulturverein präsentiert…<br />
Sommerfest Samstag und Sonntag 03.-04.08.<strong>2013</strong><br />
Ausstellung<br />
Der Weinstock<br />
Hommage auf eine Kulturpflanze<br />
24.03. bis 03.11.<br />
Museum, Kellerweg Guntersblum<br />
An Sonn- und Feiertagen von 14.00 bis 18.00 Uhr<br />
www.kulturverein-guntersblum.de<br />
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<strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
Guntersblum<br />
Amtlicher Teil<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
Die Dosierung von Phosphat<br />
in das Trinkwasser im<br />
Wasserwerk Guntersblum wurde eingestellt<br />
Vor mehr als 25 Jahren wurde im Wasserwerk Guntersblum mit der<br />
Zugabe einer Phosphatmischung in das Trinkwasser begonnen, mit<br />
dem Ziel, die Korrosion von metallischen Versorgungsleitungen zu<br />
reduzieren. Grund für diese Maßnahme waren die hohen Neutralsalzgehalte<br />
(Chlorid und Sulfat) im geförderten Grundwasser.<br />
Mit Inbetriebnahme des neuen Uferfiltratwasserwerkes in Guntersblum<br />
im Jahr 1999 konnten die Neutralsalzgehalte im abgegebenen<br />
Trinkwasser deutlich verringert werden. Der Chloridgehalt sank von<br />
ca. 200-250 mg/l auf ca. 40 mg/l und der Sulfatgehalt von ca. 200-220<br />
mg/l auf ca. 90 mg/l.<br />
Die Zugabemenge konnte dann sukzessive von 5 mg/l PO4 auf 1,5<br />
mg/l gesenkt werden. Die Dosierung wurde ab Ende letzten Jahres<br />
langsam weiter gesenkt und im Juni ganz eingestellt.<br />
Ob die Phosphatdosierung dauerhaft eingestellt bleibt, hängt von<br />
Untersuchungen eines im Trinkwasser tätigen Forschungsinstitutes<br />
ab.<br />
Von der Phosphateinstellung ist die <strong>Verbandsgemeinde</strong> Guntersblum<br />
betroffen.<br />
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer<br />
06135-730 zur Verfügung.<br />
Ihre wvr Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH<br />
Sonstige amtliche Mitteilungen<br />
Ihr Bürgermeister informiert:<br />
Ferienzeit = Reisezeit -<br />
aber nicht ohne gültigen Ausweis!<br />
Jeder freut sich auf den lang ersehnten Urlaub. Doch<br />
oft wird dabei ein wichtiges Detail übersehen:<br />
Gültige Reisedokumente!<br />
Der Bürgerservice der VG Guntersblum empfiehlt<br />
daher, schon vor der Reisesaison die Ablauftermine<br />
von Personalausweis, Reisepass zu überprüfen.<br />
Bis ein neuer Reisepass oder Personalausweis von<br />
der Bundesdruckerei bei uns in der Verwaltung<br />
eintrifft, dauert es in der Regel 2 - 3 Wochen. Für<br />
Kurzentschlossene gibt es gegen Aufpreis einen<br />
sogenannten „Express-Pass“, der innerhalb von 72<br />
Stunden gefertigt werden kann.<br />
Ein vorläufiger Reisepass mit verkürzter Gültigkeitsdauer kann nur<br />
dann ausgestellt werden, wenn ein Expresspass nicht mehr rechtzeitig<br />
zur Reise ausgestellt werden könnte. Aber Vorsicht: Der „Vorläufige“<br />
ist nicht für jedes Reiseland gültig.<br />
Zum Beantragen dieser Reisedokumente wird jeweils ein aktuelles,<br />
biometrietaugliches Lichtbild benötigt.<br />
In vielen Reiseländern müssen sich auch die Kleinen ausweisen können.<br />
Für sie gibt es den Kinder-Reisepass (bis zum 12. Lebensjahr).<br />
Dieser kann sofort ausgestellt werden, wenn auch hier ein biometrietaugliches<br />
Bild sowie die Einverständniserklärung beider Elternteile<br />
vorliegt.<br />
Informieren Sie sich vorab über die Einreisebedingungen Ihres<br />
Urlaubsziels!<br />
Aktuelle Informationen für alle Länder stehen im Internet unter www.<br />
auswaertiges-amt.de bereit.<br />
Darüber hinaus erhalten Sie Auskünfte im Rathaus, Zimmer Nr. 6 und<br />
unter Tel.: 062497902 107 -Fr. Gabel oder 06249/902 108 Fr. Heilmann.<br />
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien eine gute Zeit der Reisevorbereitung<br />
und eine schöne Vorfreude auf die schönste Zeit im Jahr.<br />
Ihr Bürgermeister<br />
Michael Stork
Guntersblum - 3 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>29</strong>/<strong>2013</strong><br />
Achtung!<br />
Wichtige Änderung bei der Schulbuchausleihe!<br />
<strong>Ausgabe</strong> in Ludwigshöhe wegen dringenden<br />
Sanierungsarbeiten in der Grundschule Guntersblum<br />
Informationen zur Ausleihe der Schulmaterialien für das Schuljahr <strong>2013</strong> / 2014<br />
Damit gewährleistet ist, dass allen Schülerinnen und Schüler am ersten Schultag ihre Schulbücher vorliegen,<br />
stehen die Schulbuchpakete zur Abholung bereits in der letzten Ferienwoche bereit.<br />
Eine Legitimation bei Abholung kann verlangt werden.<br />
Bei Verhinderung (Urlaub, Krankheit, u.a.) können auch andere Personen die Pakete abholen, sofern eine<br />
schriftliche Vollmacht vorgelegt wird.<br />
Abholung der Schulbuchpakete:<br />
Wo:<br />
Elisabethen Schule, Kirchstraße 2, Ludwigshöhe<br />
Wann: für Schüler der Grundschule Guntersblum am Montag, 12.08.<strong>2013</strong><br />
für Schüler der Grundschule Dolgesheim am Dienstag, 13.08.<strong>2013</strong><br />
für Schüler der Grundschule Uelversheim am Mittwoch, 14.08.<strong>2013</strong><br />
Abholzeit: von 8:30 bis 12:00 Uhr<br />
Für Eltern, die diese Termine nicht wahrnehmen können, steht zusätzlich noch der Mittwoch, der<br />
14.08.<strong>2013</strong> von 14:00 bis 18:00 Uhr zur Verfügung.<br />
Zur notwendigen Überprüfung der Abholberechtigung ist der Abholschein vorzulegen.<br />
Zum Transport des Buchpaketes sollte eine Tragetasche mitgebracht werden.<br />
Um Beschädigungen an den Schulmaterialen zu vermeiden, bitten wir Sie die Bücher und sonstigen<br />
Druckschriften einzubinden.<br />
Ansprechpartner für die Grundschulen Dolgesheim, Guntersblum und Uelversheim ist Frau Reich,<br />
Zimmer 4, Tel. 06249/902-104 bzw. Herr Beny, Zimmer 3, Tel. 06249/902-118.<br />
gez. Michael Stork<br />
-Bürgermeister-<br />
Information zur Rentenantragsaufnahme<br />
Im Zeitraum vom 26.06.<strong>2013</strong> bis zum 20.08.<strong>2013</strong> kann es bei der<br />
Rentensachbearbeitung zu Terminverzögerungen kommen. In diesem<br />
Zeitraum findet die durch das Land neu eingeführte Schulbuchausleihe<br />
statt, wodurch vorhandenes Personal stark gebunden wird. Terminvereinbarungen<br />
sind möglich.<br />
In dringenden Fällen bitten wir Sie die Beratungsstelle der Deutschen<br />
Rentenversicherung in Mainz aufzusuchen, Tel. 06131 / 2740.<br />
Wir bitten um Verständnis.<br />
gez. Michael Stork, Bürgermeister<br />
Meldung der<br />
Wein- und Traubenmostbestände<br />
Meldung der oenologischen Verfahren<br />
Letzter Abgabetermin: 7. August <strong>2013</strong><br />
I. Meldung der Wein- und Traubenmostbestände<br />
Zur Meldung der Wein- und Traubenmostbestände sind alle natürlichen<br />
und juristischen Personen verpflichtet, die gewerbsmäßig Wein<br />
und/oder Traubenmost be- oder verarbeiten, lagern oder handeln.<br />
Die Meldepflicht erstreckt sich im Einzelnen auf:<br />
1. die in der Weinbaukartei erfassten Betriebe,<br />
2. die nicht in der Weinbaukartei erfassten Unternehmen, die Wein<br />
und Traubenmost zum Verkauf herstellen,<br />
3. die Unternehmen des Großhandels mit Wein und Traubenmost,<br />
4. Besondere Meldeverpflichtung bei Sektgrundwein: Sektgrundwein,<br />
der zur Schaumweinherstellung in Handelsbetrieben lagert<br />
(Sektkellereien), ist unter “Schaumwein“ vom Verfügungsberechtigten<br />
nachzuweisen.<br />
soweit sie zum Berichtszeitpunkt über einen Weinbestand von mindestens<br />
10.000 Liter verfügen.<br />
II. Meldung der oenologischen Verfahren<br />
Die Meldung der oenologischen Verfahren ist für alle natürlichen und<br />
juristischen Personen, die gewerbsmäßig Wein erzeugen, verpflichtend.<br />
Nach EU-Vorgaben haben die Weinerzeuger den Besitz an<br />
Anreicherungsmitteln, die Erhöhung des Alkoholgehaltes, die Entsäuerung<br />
und die Süßung zu melden.<br />
Die Meldeverpflichtung ist in einer einmaligen Meldung für mehrere<br />
Maßnahmen zusammengefasst. Zur weiteren Vereinfachung wurde<br />
diese Meldung in das Formular der Wein- und Traubenmostbestände<br />
integriert.<br />
Bitte beachten: Auch wenn Sie aufgrund der Vorgaben zur Meldung<br />
der Wein- und Traubenmostbestände nicht verpflichtet sind, können<br />
Sie dennoch der Anzeigeverpflichtung der oenologischen Verfahren<br />
unterliegen.<br />
Die Meldeformulare sind ab sofort bei der zuständigen Gemeinde-,<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>- bzw. Stadtverwaltung sowie bei den weinbaulichen<br />
Dienststellen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz<br />
erhältlich und müssen dort spätestens bis zum 7. August <strong>2013</strong> eingegangen<br />
sein.<br />
Reichen Sie bitte das Exemplar für den Meldepflichtigen zusammen<br />
mit der Meldung ein. Es verbleibt nach Bestätigung des Eingangs bei<br />
Ihnen und dient als Nachweis für die rechtzeitige Abgabe.<br />
Wer die Meldungen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht<br />
rechtzeitig erstattet, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 50 des<br />
Weingesetzes. Die ordnungsgemäße Meldung ist darüber hinaus<br />
Vorbedingung für die Teilnahme an Stützungsmaßnahmen (Investitionsförderung)<br />
nach der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 und deren<br />
Durchführungsbestimmungen.<br />
Wir bitten Sie deshalb, die Meldeformulare sehr sorgfältig auszufüllen<br />
und den Meldetermin zu beachten. Für Rückfragen stehen Ihnen<br />
die Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz in den<br />
zuständigen Dienststellen gerne zur Verfügung.<br />
Fundsachen<br />
Beim Fundbüro der <strong>Verbandsgemeinde</strong> wurden folgende Gegenstände<br />
abgegeben, die während der Sprechzeiten abgeholt werden<br />
können.<br />
einzelner kleiner Schlüssel, 23.06.<strong>2013</strong>, Mittelstraße, Guntersblum<br />
Schlüsselmäppchen mit zwei Schlüsseln, 26.06.<strong>2013</strong>, Mühlstraße,<br />
Guntersblum<br />
Schlüsselmäppchen mit einem Schlüssel, 14.07.<strong>2013</strong> hinter der<br />
Algerswegbrücke (auf der Seite der Kläranlage) im linken Weg.<br />
Ihr Bürgermeister<br />
Michael Stork<br />
Abholen der Reisepässe<br />
Die Reisepässe, die bis zum 03.07.<strong>2013</strong> beantragt wurden, können<br />
während der Sprechzeiten in Zimmer Nr. 6 der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
Guntersblum, Tel.: 06249/902-107 oder -108, abgeholt werden.<br />
Ihr Bürgermeister<br />
Michael Stork
Guntersblum - 4 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>29</strong>/<strong>2013</strong><br />
Rentenversicherung<br />
warnt vor unseriösen Anrufen<br />
In jüngster Zeit hat die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-<br />
Pfalz vermehrt Hinweise auf unseriöse Anrufe zum Nachteil ihrer Versicherten<br />
und Rentner erhalten. Die Anrufer, die sich als Mitarbeiter<br />
der Deutschen Rentenversicherung ausgaben, wollten Hausbesuche<br />
vereinbaren oder angeblich zuviel an die Rentenversicherung gezahlte<br />
Beiträge erstatten. Meist steht hinter diesen Anrufen der Versuch, auf<br />
unlautere Weise an persönliche Daten wie die Versicherungsnummer,<br />
den Verdienst oder die Bankverbindung herankommen zu wollen.<br />
Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz stellt klar, dass sie<br />
diese Anrufe nicht veranlasst hat. Sie rät ihren Versicherten und Rentnern,<br />
die solche Anrufe erhalten, sich nicht auf ein Gespräch einzulassen<br />
und vor allem keine persönlichen Daten preiszugeben.<br />
Wer solche Anrufe erhält, kann sich an die Auskunfts- und Beratungsstellen<br />
der Deutschen Rentenversicherung in Rheinland-Pfalz oder<br />
das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 100048 016 wenden.<br />
An alle Eltern der Carl-Küstner-Grundschule<br />
Unsere Grundschule musste vor einigen Tagen wider erwartend komplett<br />
geräumt werden. Ursprünglich waren für die Räumung des Verwaltungstrakts<br />
der 7. und 8. August <strong>2013</strong> vorgesehen. Wir hatten Sie<br />
in einem Elternbrief diesbezüglich um Mithilfe gebeten.<br />
Diese Unterstützung ist nun nicht mehr notwendig. Dennoch herzlichen<br />
Dank an alle, die sich diese Termine schon eingetragen hatten.<br />
gez. Belan<br />
Grundschule Guntersblum<br />
Liebe Eltern unserer neuen Erstklässer,<br />
wir bitten um Entschuldigung, aber in dem Elternbrief, den Sie kürzlich<br />
erhalten haben, hat sich ein Fehler eingeschlichen.<br />
Das Datum des Einschulungstags war falsch angegeben.<br />
Die Einschulungsfeier findet am 20.08.<strong>2013</strong> um 10.00 Uhr im Gemeindehaus<br />
der evangelischen Kirche Guntersblum im Anschluss an den<br />
ökumenischen Einschulungsgottesdienst um 9.00 Uhr statt.<br />
Wir freuen uns auf Ihre Kinder.<br />
gez. Belan<br />
Sommerregelung für die Biotonne<br />
In den Monaten April bis einschließlich September ist im Landkreis<br />
Mainz-Bingen jeweils die zweite Leerung der Biotonne kostenfrei. Insgesamt<br />
können so über den Sommer sechs gebührenfreie Entleerungen<br />
zu den üblichen Abfuhrterminen genutzt werden. Damit werden<br />
die Standzeiten der Biotonne in den heißen Sommermonaten und so<br />
auch unangenehme Begleiterscheinungen verringert. Gerüche und<br />
Madenbildung in der Biotonne lassen sich zudem weitgehend vermeiden,<br />
wenn feuchter Biomüll und Essensreste dick in Zeitungspapier<br />
eingepackt werden. Zusätzlich empfiehlt der Abfallwirtschaftsbetrieb<br />
Mainz-Bingen (AWB), den Boden der Tonne mit zerknülltem Zeitungspapier<br />
auslegen, Zwischenlagen aus Papier oder Grünschnitt in die<br />
Biotonne zu geben und die Tonne in den Schatten zu stellen.<br />
Grundsätzlich wird die Biotonne alle zwei Wochen abgefahren. In der<br />
Grundgebühr von jährlich 80 Euro für eine 80 Liter Tonne enthalten<br />
sind 13 Leerungen, hinzu kommen die sechs kostenfreien Sommer-<br />
Leerungen. Kunden, die zusätzlich Biomüll selbst kompostieren,<br />
erhalten auf die Grundgebühr 20 Prozent Rabatt. Zum Biomüll gehören<br />
alle organischen Abfälle wie Garten- und Küchenabfälle sowie<br />
Speisereste. Restmüll oder andere Fremdstoffe gehören hingegen<br />
nicht in die Biotonne. Genauso wenig wie Asche, Katzenstreu oder<br />
vom Handel als „kompostfähig“ oder „biologisch abbaubar“ angebotenen<br />
Kunststoffsäcke. Diese verrotten nicht im Zeitrahmen der normalen<br />
Kompostierung und müssten daher mühsam einzeln aussortiert<br />
werden. Der Bioabfall wird nach der Abfuhr in der Biomasseanlage<br />
Essenheim verwertet. Im ersten Schritt entsteht dort aus dem Material<br />
durch Vergärung Biogas, das anschließend zur Ökostromerzeugung<br />
für rund 1.800 Haushalte genutzt wird. Danach wird der Gärrest in<br />
einer nachgeschaltete Aufbereitungsanlage zu Kompostmaterial verarbeitet.<br />
So kommen pro Jahr etwa 20.000 Tonnen natürlicher Dünger<br />
zusammen, der von Landwirten, Obst- und Weinbauern sowie Gartenbesitzern<br />
in den Naturkreislauf zurückgeführt wird.<br />
Weitere Informationen zur Biotonne gibt es bei der Abfallberatung des<br />
AWB unter 06132/787-7080 oder unter www.awb-mainz-bingen.de.<br />
Nichtamtlicher Teil<br />
Verkehrsverein Guntersblum<br />
IG Kühkopf Fähre<br />
Zum Europa-Reservat Insel Kühkopf am Aktionstag am 21.07.<strong>2013</strong><br />
aufgepasst ! ... die Fähr‘ fährt !<br />
Mit diesem Slogan ruft die Interessengemeinschaft Kühkopf Fähre<br />
auf, das Naturschutzgebiet zu besuchen.<br />
Dessen artenreiche Vogelwelt erhielt von der UNESCO das Prädikat<br />
Europareservat und steht unter besonderen Schutz.<br />
Dritter Aktionstag mit EWR als Sponsor!<br />
Nach dem großen Erfolg des zweiten Aktionstages freut sich die Interessengemeinschaft<br />
Rheinfähre Guntersblum/Kühkopf auf den dritten<br />
Aktionstag am kommenden Sonntag. Unterstützt wird dieser von der<br />
EWR AG. Vertreter des EWR- Vorstandes werden sich an diesem Tag<br />
persönlich über die Aktivitäten rund um den Fährbetrieb informieren.<br />
Von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr wird die Fähre Fußgänger, Rad-und Rollstuhlfahrer<br />
barrierefrei zur Insel Kühkopf, bzw. vom Kühkopf nach<br />
Guntersblum übersetzen. Ablegepunkte sind beiderseits die Anfahrtsrampen<br />
der ehemaligen Rheinfähre. Erwachsene fahren an diesem<br />
Tag für 2 Euro/Person, Kinder bis einschl. 12 Jahre dürfen frei mitfahren.<br />
Für Fahrräder gilt 1 Euro/Rad.<br />
Links und rechts des Rheins erwarten die Besucher interessante Ausflugsmöglichkeiten.<br />
Ein Besuch auf den verschiedenen Lehrpfaden<br />
des Inselparadieses, sowie dem Kühkopf-Knoblochsaue-Naturschutz-<br />
Informationszentrum in Stockstadt, dem Hofgut Guntershausen oder<br />
dem Forsthaus sind Anziehungspunkte auf der hessischen Seite. Am<br />
Guntersblumer Rheinufer erwarten die Besucher ein Info- und ein<br />
Weinstand. Die Gaststätte Rheinhof sorgt für das leibliche Wohl. Ausflugsziele<br />
auf der linksrheinischen Seite sind z.B. der Ökolehrpfad der<br />
Wasserversorgung Rhein-Selz, das Wochenend- und Freizeitgebiet<br />
Eicher See, sowie das Freibad Gimbsheim. Alle, die sich das Fährticket<br />
am Infostand<br />
des Verkehrsvereins am Guntersblumer Rheinufer abstempeln lassen,<br />
erhalten im Freibad Gimbsheim am 21.07.13 eine Ermäßigung auf die<br />
Tageskarte.<br />
Nehmen Sie das Angebot an - sagen Sie es Ihrer Familie, Freunden<br />
und Bekannten weiter: ... die Fähr‘ fährt !<br />
Tae Kwon Do - Schnuppervormittag<br />
25.07.13, 10 - 13 Uhr<br />
Leitung: Herr Josy - im Schwimmbad<br />
Ihr könnt erste Grundtechniken der Kampfsportart erlernen. Das<br />
Angebot richtet sich an Kinder zwischen 8 und 12 Jahren<br />
Mitglieder 3,50 EUR - Nichtmitglieder 5 EUR Teilnehmerzahl 8-10 Kinder<br />
Im Anschluss kann ihr Kind zum ermäßigten Preis von 1,20 EUR noch<br />
eigenverantwortlich im Schwimmbad verbleiben.<br />
Anmeldung 0176 32609121 oder info@schwimmbad-gimbsheim.de<br />
Erziehungs- und Familienberatungsstelle<br />
des Deutschen Kinderschutzbundes Mainz:<br />
Terminvereinbarung telefonisch unter 01577-9531006 oder per Mail<br />
an beratungsstelle.guntersblum@kinderschutzbund-mainz.de<br />
Elterntelefon<br />
des Deutschen Kinderschutzbundes,<br />
Orts- und Kreisverband Mainz e.V.<br />
Telefonzeiten: Montag bis <strong>Freitag</strong> von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr und<br />
Dienstag und Donnerstag von 17:00 bis 19:00 Uhr unter der bundesweiten<br />
kostenfreienTelefonnummer 08001110550 zu erreichen.
Guntersblum - 5 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>29</strong>/<strong>2013</strong><br />
für Eltern und Interessierte<br />
Kinder sicher begleiten<br />
Kinder- und Säuglingsnotfälle lassen sich oft schon im Vorfeld verhindern.<br />
Damit erst gar nichts passiert, vermitteln wir Ihnen vorbeugende<br />
Maßnahmen.<br />
Weitere Inhalte:<br />
Erkennen von Notfallsituationen bei Säuglingen und Kleinkindern<br />
Maßnahmen bei Verbrennungen, Vergiftungen, Knochenbrüchen,<br />
Bewusstlosigkeit, Atemstörungen<br />
Herz-Lungen-Wiederbelebung<br />
Pseudokrupp, Asthma und Allergien<br />
Wann?<br />
Wo?<br />
Kosten?<br />
24. August <strong>2013</strong>, 9.00 Uhr – 17.00 Uhr<br />
Caritaszentrum in Bodenheim,<br />
Am Reichsritterstift 3<br />
25 € pro Person, 40 € für Paare<br />
Kursleitung: Katrin Reinbott, Malteser Hilfsdienst Mainz<br />
Information und Anmeldung:<br />
Frau Altherr, Tel.: 06135 / 702853<br />
Veranstalter:<br />
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Ortsgemeinde<br />
Dolgesheim<br />
www.dolgesheim.de<br />
Amtlicher Teil<br />
Email: m.altherr@caritas-mz.de<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
Wahl der Schöffinnen und Schöffen<br />
aus der Ortsgemeinde Dolgesheim<br />
für die Amtsperiode vom 01.01.2014 bis 31.12.2018<br />
an den jeweiligen Schöffengerichten des Amtsgerichts Mainz und<br />
den Strafkammern des Landgerichts Mainz<br />
- Offenlegung der Vorschlagsliste -<br />
Der Ortsgemeinderat Dolgesheim hat in der Sitzung am 01.07.<strong>2013</strong><br />
den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen<br />
und Schöffen für das Amtsgericht Mainz und das Landgericht Mainz<br />
gefasst.<br />
Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz<br />
(GVG) in der Zeit vom<br />
Montag, 22. Juli bis einschließlich Montag, <strong>29</strong>. Juli <strong>2013</strong><br />
zu jedermanns Einsicht bei der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung Guntersblum, Alsheimer Straße<br />
<strong>29</strong>, 67583 Guntersblum, Herr Rudolf Felgner, Zimmer 27<br />
während der Dienststunden offen.<br />
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer<br />
Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung Guntersblum Einspruch mit der<br />
Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen<br />
aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG (siehe Anhang zu<br />
dieser Bekanntmachung) nicht aufgenommen werden durften oder<br />
sollten.<br />
Dolgesheim, 15.07.<strong>2013</strong><br />
gez.: Michael Schreiber, Ortsbürgermeister<br />
Anhang:<br />
Auszug aus dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)<br />
§ 32 GVG - Unfähigkeit zum Schöffenamt<br />
Unfähig zu dem Amt eines Schöffen sind:<br />
1. Personen, die infolge Richterspruch die Fähigkeit zur Bekleidung<br />
öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat<br />
zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind;<br />
2. Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat<br />
schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher<br />
Ämter zur Folge haben kann.<br />
§ 33 GVG - Nicht zu berufende Personen<br />
Zu dem Amt eines Schöffen sollen nicht berufen werden:<br />
1. Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das fünfundzwanzigste<br />
Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden;<br />
2. Personen, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben oder<br />
dieses bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden;<br />
3. Personen, die zurzeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in<br />
der Gemeinde wohnen;<br />
4. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht<br />
geeignet sind;<br />
5. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.<br />
§ 34 GVG - Weitere nicht zu berufende Personen<br />
(1) Zu dem Amt eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden:<br />
1. der Bundespräsident;<br />
2. die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung;<br />
3. Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand<br />
versetzt werden können;<br />
4. Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte;<br />
5. Gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte sowie<br />
ferner Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs-<br />
und Gerichtshelfer;<br />
6. Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen,<br />
die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind;<br />
7. Personen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege<br />
in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig gewesen sind,<br />
von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung<br />
der Vorschlagslisten noch andauert.<br />
(2) Die Landesgesetze können außer den vor bezeichneten Beamten<br />
höhere Verwaltungsbeamte bezeichnen, die zu dem Amt eines Schöffen<br />
nicht berufen werden sollen.<br />
mit den<br />
Ortsgemeinden<br />
Dolgesheim<br />
Dorn-Dürkheim<br />
Eimsheim<br />
Guntersblum<br />
Hillesheim<br />
Ludwigshöhe<br />
Uelversheim<br />
Weinolsheim<br />
Amtsblatt<br />
DER VERBANDSGEMEINDE GUNTERSBLUM<br />
Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen<br />
Teil: Bürgermeister Michael Stork, Postfach 1151, 67583<br />
Guntersblum, Tel. 06249/902-0. Internetadresse: www.<br />
vg-guntersblum.de<br />
Druck und Verlag:<br />
Verlag + Druck Linus Wittich KG, 54343 Föhren,<br />
Europaallee 2 (Industriepark), Tel. 06502/9147-0<br />
oder -240, Fax 06502/ 9147250, Internet: www.wittich.de<br />
e-Mail: info@wittich-foehren.de<br />
Postanschrift: 54343 Föhren, Postfach 1154<br />
Verantwortlich für den Anzeigenteil:<br />
Klaus Wirth,<br />
unter der Anschrift des Verlages<br />
Anzeigenannahme:<br />
Verlagsagentur Scherer, Tel. 06249/945155,<br />
Fax 06249/945158, E-Mail: va.scherer@wittich-foehren.de<br />
Verantwortlich für Nachrichten und Hinweise:<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung Guntersblum:<br />
E-Mail-Adresse: amtsblatt@vg-guntersblum.de<br />
Erscheinungsweise:<br />
Wöchentlich und kostenlose Zustellung durch den Träger,<br />
jeweils freitags in die Haushalte der <strong>Verbandsgemeinde</strong>,<br />
Einzelstücke werden bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
oder gegen Ersatz der Portokosten zugesandt.<br />
Redaktionsschluss: Montag 12.00 Uhr, in Wochen mit<br />
gesetzlichen Feiertagen: <strong>Freitag</strong> der Vorwoche 12.00 Uhr.<br />
Uns eingereichte Manuskripte und Hinweise werden nach<br />
bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr veröffentlicht.<br />
Wintersheim www.vg-guntersblum.de
Guntersblum - 6 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>29</strong>/<strong>2013</strong><br />
Sonstige amtliche Mitteilungen<br />
Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)<br />
in der Kindertagesstätte<br />
der Ortsgemeinde Dolgesheim<br />
Die Ortsgemeinde Dolgesheim sucht ab dem 01.09.<strong>2013</strong> eine/<br />
einen Ableister/in für ein Freiwilliges Soziales Jahr in ihrer Kindertagesstätte.<br />
Das Freiwillige Soziale Jahr wird über den Internationalen<br />
Bund e.V. in Mainz getragen.<br />
Beginn des Freiwilligen Sozialen Jahres:<br />
zum nächstmöglichen Termin<br />
Bewerber/-innen sollten zwischen 16 und 26 Jahren alt sein und<br />
die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben.<br />
Das FSJ dauert je nach Vereinbarung zwischen 6 Monaten und<br />
einem Jahr. Eine Verlängerung auf 18 Monate ist gewünscht.<br />
Junge verantwortungsbewusste Menschen, die Freude am<br />
Umgang mit Kindern haben und gerne Erfahrungen im sozialen<br />
Bereich sammeln möchten, können sich bewerben.<br />
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt<br />
(SGB IX).<br />
Schriftliche Bewerbungen mit den üblichen Bewerbungsunterlagen<br />
richten Sie bitte bis spätestens <strong>19.07.<strong>2013</strong></strong> an:<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> Guntersblum<br />
- FB I; Personalverwaltung -<br />
Alsheimer Straße <strong>29</strong><br />
67583 Guntersblum<br />
Ortsgemeinde<br />
Dorn-Dürkheim<br />
www.dorn-duerkheim.de<br />
Amtlicher Teil<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
Wahl der Schöffinnen und Schöffen<br />
der Ortsgemeinde Dorn-Dürkheim für<br />
die Amtsperiode vom 01.01.2014 bis 31.12.2018<br />
an den jeweiligen Schöffengerichten des Amtsgerichts Mainz und<br />
den Strafkammern des Landgerichts Mainz<br />
- Offenlegung der Vorschlagsliste -<br />
Der Ortsgemeinderat Dorn-Dürkheim hat in der Sitzung am<br />
04.06.<strong>2013</strong> den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der<br />
Schöffinnen und Schöffen für das Amtsgericht Mainz und das Landgericht<br />
Mainz gefasst.<br />
Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz<br />
(GVG) in der Zeit vom<br />
Montag, 22. Juli bis einschließlich Montag, <strong>29</strong>. Juli <strong>2013</strong><br />
zu jedermanns Einsicht bei der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung Guntersblum, Alsheimer Straße<br />
<strong>29</strong>, 67583 Guntersblum, Herr Rudolf Felgner, Zimmer 27<br />
während der Dienststunden offen.<br />
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche<br />
nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
Guntersblum Einspruch mit der Begründung<br />
erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen<br />
wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG (siehe Anhang zu dieser Bekanntmachung)<br />
nicht aufgenommen werden durften oder sollten.<br />
Dorn-Dürkheim, 15.07.<strong>2013</strong><br />
gez.: Claus-Dieter Biegler, Ortsbürgermeister<br />
Anhang:<br />
Auszug aus dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)<br />
§ 32 GVG - Unfähigkeit zum Schöffenamt<br />
Unfähig zu dem Amt eines Schöffen sind:<br />
1. Personen, die infolge Richterspruch die Fähigkeit zur Bekleidung<br />
öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat<br />
zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind;<br />
2. Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat<br />
schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher<br />
Ämter zur Folge haben kann.<br />
§ 33 GVG - Nicht zu berufende Personen<br />
Zu dem Amt eines Schöffen sollen nicht berufen werden:<br />
1. Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das fünfundzwanzigste<br />
Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden;<br />
2. Personen, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben oder<br />
dieses bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden;<br />
3. Personen, die zurzeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in<br />
der Gemeinde wohnen;<br />
4. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht<br />
geeignet sind;<br />
5. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.<br />
§ 34 GVG - Weitere nicht zu berufende Personen<br />
(1) Zu dem Amt eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden:<br />
1. der Bundespräsident;<br />
2. die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung;<br />
3. Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand<br />
versetzt werden können;<br />
4. Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte;<br />
5. Gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte sowie<br />
ferner Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs-<br />
und Gerichtshelfer;<br />
6. Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen,<br />
die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind;<br />
7. Personen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege<br />
in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig gewesen sind,<br />
von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung<br />
der Vorschlagslisten noch andauert.<br />
(2) Die Landesgesetze können außer den vor bezeichneten Beamten<br />
höhere Verwaltungsbeamte bezeichnen, die zu dem Amt eines Schöffen<br />
nicht berufen werden sollen.<br />
Sonstige amtliche Mitteilungen<br />
Kerbe Majestäten gesucht<br />
Liebe Dorn-Dürkheimerinnen und Dorn-Dürkheimer,<br />
unsere Amtszeit als Kerbe-Prinzessin Ann-Kathrin I. und Kerbe-Kaiser<br />
Max I. neigt sich langsam dem Ende zu. Wir hatten bisher ein tolles Jahr,<br />
welches durch Spaß, viele neue Bekanntschaften und schönen Erfahrungen<br />
geprägt wurde. Um die Tradition unserer Kerb weiter zu führen,<br />
suchen wir für das kommende Jahr Nachfolger, die dieses Amt übernehmen<br />
möchten. Wenn ihr also Lust habt und näheres erfahren möchtet,<br />
könnt ihr euch gerne bei uns oder über den Bürgermeister melden.<br />
Eure Kerbemajestäten 2012/<strong>2013</strong><br />
Ann-Kathrin I. und Max I.<br />
Bürostunde<br />
Die Bürostunde findet montags zur gewohnten Zeit von 19.00-20.00<br />
Uhr im Gemeindezentrum am Sportplatz statt. Das Büro befindet sich<br />
im Obergeschoss. Sie erreichen mich unter der altbekannten Telefonnummer<br />
06733-443 während der Bürozeiten.<br />
Bücherei<br />
Die Bücherei im Gemeindezentrum hat im vierwöchigen Rhythmus für<br />
Sie geöffnet und zwar immer der 1. Montag eines Monats von 18.30<br />
Uhr - 19.30 Uhr. Nutzen auch Sie den kostenlosen Verleih von Kinderbüchern,<br />
Büchern sowie Hörspielen.<br />
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.<br />
gez.: Claus Dieter Biegler, Ihr Ortsbürgermeister<br />
Ortsgemeinde<br />
Eimsheim<br />
www.eimsheim.de<br />
Amtlicher Teil<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
Wahl der Schöffinnen und Schöffen<br />
aus der Ortsgemeinde Eimsheim für die Amtsperiode<br />
vom 01.01.2014 bis 31.12.2018<br />
an den jeweiligen Schöffengerichten des Amtsgerichts Mainz und<br />
den Strafkammern des Landgerichts Mainz<br />
- Offenlegung der Vorschlagsliste -<br />
Der Ortsgemeinderat Eimsheim hat in der Sitzung am 12.06.<strong>2013</strong><br />
den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen<br />
und Schöffen für das Amtsgericht Mainz und das Landgericht Mainz<br />
gefasst. Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz<br />
(GVG) in der Zeit vom<br />
Montag, 22. Juli bis einschließlich Montag, <strong>29</strong>. Juli <strong>2013</strong><br />
zu jedermanns Einsicht bei der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung Guntersblum, Alsheimer Straße<br />
<strong>29</strong>, 67583 Guntersblum, Herr Rudolf Felgner, Zimmer 27
Guntersblum - 7 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>29</strong>/<strong>2013</strong><br />
während der Dienststunden offen.<br />
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche<br />
nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
Guntersblum Einspruch mit der Begründung<br />
erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen<br />
wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG (siehe Anhang zu dieser Bekanntmachung)<br />
nicht aufgenommen werden durften oder sollten.<br />
Eimsheim, 15.07.<strong>2013</strong><br />
gez.: Hans-Joachim Eller, Ortsbürgermeister<br />
Anhang:<br />
Auszug aus dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)<br />
§ 32 GVG - Unfähigkeit zum Schöffenamt<br />
Unfähig zu dem Amt eines Schöffen sind:<br />
1. Personen, die infolge Richterspruch die Fähigkeit zur Bekleidung<br />
öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat<br />
zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind;<br />
2. Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat<br />
schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher<br />
Ämter zur Folge haben kann.<br />
§ 33 GVG - Nicht zu berufende Personen<br />
Zu dem Amt eines Schöffen sollen nicht berufen werden:<br />
1. Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das fünfundzwanzigste<br />
Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden;<br />
2. Personen, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben oder<br />
dieses bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden;<br />
3. Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in<br />
der Gemeinde wohnen;<br />
4. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht<br />
geeignet sind;<br />
5. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.<br />
§ 34 GVG - Weitere nicht zu berufende Personen<br />
(1) Zu dem Amt eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden:<br />
1. der Bundespräsident;<br />
2. die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung;<br />
3. Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand<br />
versetzt werden können;<br />
4. Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte;<br />
5. Gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte sowie<br />
ferner Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs-<br />
und Gerichtshelfer;<br />
6. Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen,<br />
die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind;<br />
7. Personen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege<br />
in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig gewesen sind,<br />
von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung<br />
der Vorschlagslisten noch andauert.<br />
(2) Die Landesgesetze können außer den vor bezeichneten Beamten<br />
höhere Verwaltungsbeamte bezeichnen, die zu dem Amt eines Schöffen<br />
nicht berufen werden sollen.<br />
Sonstige amtliche Mitteilungen<br />
Bürgermeistersprechstunde<br />
Die Sprechstunde findet jeden Dienstag von 18:00 bis 19:00 Uhr im Rathaus<br />
statt. In dieser Zeit bin ich dort auch telefonisch unter der Nummer<br />
1854 erreichbar. Sollten Sie diesen Termin nicht wahrnehmen können,<br />
bin ich gerne bereit einen passenden Zeitpunkt mit Ihnen zu vereinbaren.<br />
Ihr Ortsbürgermeister, Hans-Joachim Eller<br />
Ortsgemeinde<br />
Guntersblum<br />
www.guntersblum.de<br />
Amtlicher Teil<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
Wahl der Schöffinnen und Schöffen<br />
aus der Ortsgemeinde Guntersblum für die<br />
Amtsperiode vom 01.01.2014 bis 31.12.2018<br />
an den jeweiligen Schöffengerichten des Amtsgerichts Mainz und<br />
den Strafkammern des Landgerichts Mainz<br />
- Offenlegung der Vorschlagsliste -<br />
Der Ortsgemeinderat Guntersblum hat in der Sitzung am 28.05.<strong>2013</strong><br />
den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen<br />
und Schöffen für das Amtsgericht Mainz und das Landgericht Mainz<br />
gefasst. Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz<br />
(GVG) in der Zeit vom<br />
Montag, 22. Juli bis einschließlich Montag, <strong>29</strong>. Juli <strong>2013</strong><br />
zu jedermanns Einsicht bei der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung Guntersblum, Alsheimer Straße<br />
<strong>29</strong>, 67583 Guntersblum, Herr Rudolf Felgner, Zimmer 27<br />
während der Dienststunden offen.<br />
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer<br />
Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung Guntersblum Einspruch mit der<br />
Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen<br />
aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG (siehe Anhang zu<br />
dieser Bekanntmachung) nicht aufgenommen werden durften oder<br />
sollten.<br />
Guntersblum, 15.07.<strong>2013</strong><br />
gez.: Reiner Schmitt, Ortsbürgermeister<br />
Anhang:<br />
Auszug aus dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)<br />
§ 32 GVG - Unfähigkeit zum Schöffenamt<br />
Unfähig zu dem Amt eines Schöffen sind:<br />
1. Personen, die infolge Richterspruch die Fähigkeit zur Bekleidung<br />
öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat<br />
zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind;<br />
2. Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat<br />
schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher<br />
Ämter zur Folge haben kann.<br />
§ 33 GVG - Nicht zu berufende Personen<br />
Zu dem Amt eines Schöffen sollen nicht berufen werden:<br />
1. Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das fünfundzwanzigste<br />
Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden;<br />
2. Personen, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben oder<br />
dieses bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden;<br />
3. Personen, die zurzeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in<br />
der Gemeinde wohnen;<br />
4. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht<br />
geeignet sind;<br />
5. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.<br />
§ 34 GVG - Weitere nicht zu berufende Personen<br />
(1) Zu dem Amt eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden:<br />
1. der Bundespräsident;<br />
2. die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung;<br />
3. Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand<br />
versetzt werden können;<br />
4. Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte;<br />
5. Gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte sowie<br />
ferner Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs-<br />
und Gerichtshelfer;<br />
6. Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen,<br />
die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind;<br />
7. Personen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege<br />
in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig gewesen sind,<br />
von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung<br />
der Vorschlagslisten noch andauert.<br />
(2) Die Landesgesetze können außer den vor bezeichneten Beamten<br />
höhere Verwaltungsbeamte bezeichnen, die zu dem Amt eines Schöffen<br />
nicht berufen werden sollen.<br />
Sonstige amtliche Mitteilungen<br />
Häufiges Fehlverhalten zwingt zum Handeln<br />
Immer wieder ist zu beobachten, dass innerhalb des verkehrsberuhigten<br />
Bereichs in der Alsheimer Straße viel zu schnell gefahren wird. Um<br />
es noch einmal in Erinnerung zu rufen:<br />
In verkehrsberuhigten Bereichen dürfen Fußgänger die Straße in ihrer<br />
ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.<br />
Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.<br />
Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch<br />
behindern; wenn nötig müssen sie warten.<br />
Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.<br />
Das Parken ist außerhalb gekennzeichneter Flächen unzulässig, ausgenommen<br />
zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.<br />
Um dem oft beobachteten, viel zu schnellen Fahren entgegen zu<br />
wirken, hat sich die Ortsgemeinde zum Aufstellen von Pflanzkübel<br />
entschlossen. Wir erhoffen uns durch die hierdurch, insbesondere<br />
optisch bewirkte Fahrbahnverengung, die gewünschten und gesetzlich<br />
geforderten Schrittge-schwindigkeiten.<br />
Wir bitten um Verständnis und um mehr Rücksichtnahme gegenüber<br />
der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer und Fußgänger, insbesondere<br />
aber gegenüber den Kindern und den älteren Mitbürgerinnen und<br />
Mitbürgern.<br />
Reiner Schmitt, Ortsbürgermeister
Guntersblum - 8 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>29</strong>/<strong>2013</strong><br />
Pflege des Außenbereichs<br />
stellt Biodiversität in den Mittelpunkt<br />
Biodiversität bezeichnet sowohl das Vorkommen vieler unterschiedlicher<br />
Pflanzen- und Tierarten als auch die Vernetzung<br />
verschiedener Lebensräume untereinander. Eine gute Durchmischung<br />
von Lebensräumen mit verschiedener Ausprägung<br />
bietet unterschiedlichen Tier- und Pflanzenarten die Möglichkeit,<br />
sich an einem Ort anzusiedeln. Diese wiederum sind Nahrungsgrundlage<br />
für verschiedene Tiere oder erfüllen wichtige<br />
Funktionen im Ökosystem. In einem gut funktionierenden Ökosystem<br />
bestehen vielfältige Beziehungen sowie ein ständiger<br />
Austausch und eine gegenseitige Abhängigkeit. Biodiversität ist<br />
Lebensgrundlage und Lebensversicherung. Bei Störungen im<br />
Ökosystem sorgt Vielfalt für Reaktionsfähigkeit und Stabilität.<br />
Dem biodiversitären Anspruch einerseits und dem Pflegeanspruch<br />
der Bürgerinnen und Bürger andererseits gilt<br />
es Rechnung zu tragen und dies erfordert eine differenzierte<br />
und sensibilisierte Pflege. So sind beispielsweise Mulch- und<br />
Mäharbeiten bei stillgelegten Flächen zwischen Ende März<br />
und Ende Juni untersagt, um Jungwild, Bodenbrüter und die<br />
Entwicklung bestimmter Pflanzen nicht zu beeinträchtigen.<br />
Manche Flächen erfordern gar eine längere Auszeit von Pflegemaßnahmen<br />
oder anfangs intensivere Pflegemaßnahmen um<br />
ein für das Ökosystem notwendiges Erblühen oder ein Ansiedeln<br />
standortgerechter Pflanzen zu ermöglichen. Die Rücksichtnahme<br />
gegenüber der Natur zahlt sich aus. Es ist wichtig,<br />
die uns scheinbar nutzlosen Pflanzen an Wegränder und nicht<br />
wirtschaftlich genutzten Flächen zu erhalten und nicht vor dem<br />
Verblühen zu mähen. Was Vögel und Insekten gut tut nutzt<br />
auch den Menschen, weil beispielsweise hochstehende Wiesen<br />
und Wegränder sich als Feuchtigkeitsspender regulierend<br />
auf das Mikroklima auswirken und ein reduziertes Mähen, als<br />
willkommener Nebeneffekt, die Bauhofmitarbeiter und alle an<br />
der Pflege Beteiligten entlastet.<br />
Eine große biodiversitäre Bedeutung kommt dem Areal um<br />
den Vögelsgärtenbrunnen, der angrenzenden Streuobstwiese<br />
und der Engasshohl zu. Mit unserem Umweltbeauftragten,<br />
Herrn Morcinek, dem Umweltkreis mit Frau Katja Deschinger,<br />
den „Rotkehlchen“, der Familie Hill und der Ortsgemeinde,<br />
wurden Pflegemaßnahmen besprochen und Zuständigkeiten<br />
festgelegt, um die biodiversitären Voraussetzungen zu optimieren.<br />
In diesem Zusammenhang darf darauf hingewiesen werden,<br />
Mulcharbeiten, auch wenn sie gut gemeint sind, auf den<br />
genannten Flächen ohne Rücksprache mit der Ortsgemeinde<br />
zu unterlassen. Dem Naturliebhaber, Wanderer und Ruhesuchenden<br />
seien diese Flächen empfohlen, allerdings mit dem<br />
Hinweis, die Rastplätze ordentlich zu verlassen.<br />
Reiner Schmitt, Ortsbürgermeister<br />
Noch freie Plätze bei den Kräuterdetektiven!<br />
Im Rahmen des Ferienprogramms der Ortsgemeinde Guntersblum<br />
sind für die zweite Veranstaltung der Kräuterpädagogin Frau Katja<br />
Deschinger am Donnerstag, den 08.08.<strong>2013</strong> zur „Rheinhessischen<br />
Unkräuterwanderung“ in der Gemarkung „Vogelsgärten“ noch<br />
Plätze frei. Wenn ihr zwischen 6 und 11 Jahren alt seid und Lust<br />
habt, an dieser interessanten Wanderung teilzunehmen, dann meldet<br />
euch bitte bei Frau Katja Deschinger unter der Telefonnummer 06249-<br />
7691 an. Die Kosten betragen 4.- EUR pro Person und sind direkt bei<br />
Anmeldung zu zahlen.<br />
Reiner Schmitt, Ortsbürgermeister<br />
Sprechstunde<br />
Die Sprechstunde findet jeden Mittwoch von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />
im Rathaus, Alsheimer Straße <strong>29</strong>, statt. Selbstverständlich stehe ich<br />
Ihnen auch gerne außerhalb der Sprechstunde - nach vorheriger Terminvereinbarung-<br />
zu einem Gespräch zur Verfügung.<br />
gez.: Reiner Schmitt, Ortsbürgermeister<br />
Freiwillige Feuerwehr Guntersblum<br />
Übung<br />
Die nächste Übung der Freiwilligen Feuerwehr Guntersblum findet am<br />
24.07.<strong>2013</strong>, 19.30 Uhr statt.<br />
Um pünktliches und zahlreiches Erscheinen wird gebeten.<br />
gez.: Matthias Kehm, Wehrführer<br />
Stellenausschreibung<br />
Die Ortsgemeinde Guntersblum sucht zum nächstmöglichen<br />
Zeitpunkt eine/n staatlich anerkannte/n<br />
Erzieher/in, Kinderpfleger/in, Sozialassistent/in<br />
für die Kindertagesstätte Spatzennest<br />
in Vollzeit 39,00 Std/Wo<br />
befristet bis 31.01.2014<br />
Die Einrichtung arbeitet mit offenem Konzept und vier alters-gleichen<br />
Stammgruppen (Teilzeit- und Ganztagsplätze).<br />
Das Aufgabengebiet der ausgeschriebenen Stelle erstreckt sich<br />
auf die pädagogische Betreuung in Funktionsräumen und die Mitarbeit<br />
in der Stammgruppe.<br />
Von den Bewerbern/-innen wird ein qualifizierter Abschluss oder<br />
ein gemäß Fachkräftevereinbarung qualifizierender Abschluss<br />
erwartet. Belastbarkeit, Freude an Eltern- und Teamarbeit, Organisationsfähigkeit,<br />
Kreativität, Engagement, hohe Motivation und<br />
Eigeninitiative sowie Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit<br />
werden vorausgesetzt.<br />
Auf das Arbeitsverhältnis finden die Bestimmung des Tarifvertrages<br />
für den öffentlichen Dienst (TVöD) Anwendung.<br />
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt<br />
(SGB IX).<br />
Bewerber/-innen werden gebeten, ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen<br />
bis zum 26.07.<strong>2013</strong> zu richten an:<br />
VG Guntersblum, FB I<br />
Personalverwaltung<br />
Alsheimer Straße <strong>29</strong><br />
67583 Guntersblum<br />
Stellenausschreibung<br />
Die Ortsgemeinde Guntersblum sucht zum nächstmöglichen<br />
Zeitpunkt eine/n staatlich anerkannte/n<br />
Erzieher/in, Kinderpfleger/in,<br />
Sozialassistent/in<br />
für die Kindertagesstätte Spatzennest<br />
in Teilzeit 34,00 Std/Wo (unbefristet)<br />
Die Einrichtung besteht aus vier Gruppen mit Teilzeit- und Ganztagsplätzen.<br />
Das Aufgabengebiet der ausgeschriebenen Stelle erstreckt sich<br />
auf die Mitarbeit in der Nestgruppe (2-3 Jährige) und die damit<br />
verbundenen Aufgaben.<br />
Von den Bewerbern/-innen wird ein qualifizierter Abschluss<br />
erwartet. Belastbarkeit, Freude an Eltern- und Teamarbeit, Organisationsfähigkeit,<br />
Kreativität, Engagement, hohe Motivation und<br />
Eigeninitiative sowie Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit<br />
werden vorausgesetzt.<br />
Auf das Arbeitsverhältnis finden die Bestimmungen des Tarifvertrages<br />
für den öffentlichen Dienst (TVöD) Anwendung.<br />
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt<br />
(SGB IX).<br />
Bewerber/-innen werden gebeten, ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen<br />
bis zum 26.07.<strong>2013</strong> zu richten an:<br />
VG Guntersblum, FB I<br />
Personalverwaltung<br />
Alsheimer Straße <strong>29</strong><br />
67583 Guntersblum<br />
Grundwasserstand in Guntersblum<br />
An der Grundwassermessstelle 2037 wurden laut Auskunft des Wasserwerkes<br />
folgende Werte abgelesen:<br />
In der Zeit vom 15.11.2004 bis 15.07.<strong>2013</strong> lag der niedrigste Stand bei<br />
84,11m ü NN und der höchste Stand bei 84,76 m ü NN.<br />
<strong>29</strong>.04.<strong>2013</strong> 84,55 m ü NN<br />
06.05.<strong>2013</strong> 84,54 m ü NN<br />
13.05.<strong>2013</strong> 84,57 m ü NN<br />
20.05.<strong>2013</strong> 84,58 m ü NN<br />
27.05.<strong>2013</strong> 84,60 m ü NN<br />
03.06.<strong>2013</strong> 84,61 m ü NN<br />
11.06.<strong>2013</strong> 84,69 m ü NN<br />
17.06.<strong>2013</strong> 84,73 m ü NN<br />
24.06.<strong>2013</strong> 84,75 m ü NN<br />
01.07.<strong>2013</strong> 84,76 m ü NN<br />
08.07.<strong>2013</strong> 84,75 m ü NN<br />
15.07.<strong>2013</strong> 84,76 m ü NN<br />
Die geförderte Wassermenge betrug vom 02.06.<strong>2013</strong> bis 09.07.<strong>2013</strong><br />
20.237.000,00 Liter.<br />
gez. Schmitt, Ortsbürgermeister
Guntersblum - 9 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>29</strong>/<strong>2013</strong><br />
Gemeindebücherei Guntersblum<br />
Öffnungszeiten in den Sommerferien<br />
Die Gemeindebücherei Guntersblum ist zum großen<br />
Teil auch in den Sommerferien normal geöffnet:<br />
Dienstag 16 - 18 Uhr und <strong>Freitag</strong> 15 - 17 Uhr.<br />
Beachten Sie/beachtet bitte die Zeit der Schließung:<br />
Vom 26. Juli - 9. August <strong>2013</strong> (einschließlich) ist<br />
die Gemeindebücherei geschlossen. Letzter Ausleihtag<br />
vor der Schließung ist Dienstag, 23. Juli.<br />
Erster Ausleihtag nach der Schließung ist Dienstag, 13. August.<br />
Schon jetzt geht die Ausleihfrist über die Sommerferien. Sie können/<br />
ihr könnt also jetzt schon jede Menge Lesestoff, Hörbücher (für Kinder)<br />
und Familienspiele für die lange Ferienzeit ausleihen. Brauchen Sie/<br />
braucht ihr noch Anregungen, was man in den Ferien alles machen<br />
kann? In der Bücherei gibt es auch Bücher zum Thema Garten, Haustiere,<br />
Handarbeiten, jede Menge Kochbücher, Bastelbücher, Fitnessbücher,<br />
Reiseführer auch für die nähere Umgebung mit Ausflugtipps<br />
und vieles mehr.<br />
Zuletzt noch ein besonderes „Bonbon“ für Kinder und Jugendliche:<br />
Vor Ferienbeginn werden die neuen Kinder- und Jugendbücher zur<br />
Ausleihe bereitstehen!<br />
gez.: S. Weber (Büchereileiterin)<br />
Klimaanlage<br />
Eine gute Nachricht für alle Leserinnen und Leser: In der Gemeindebücherei<br />
Guntersblum wurde kürzlich eine Klimaanlage installiert,<br />
so dass man nun die oft unerträglich hohen Temperaturen an heißen<br />
Sommertagen auf ein erträgliches Maß herunterkühlen kann. Auch<br />
hitzeempfindliche Personen können sich an heißen Tagen jetzt ohne<br />
Gefahr für ihre Gesundheit länger in der Bücherei aufhalten und in<br />
Ruhe und mit Muße geeigneten Lesestoff aussuchen.<br />
Die durch die Installation der Klimaanlage aufgetretenen Verschmutzungen<br />
sind inzwischen beseitigt, alle Bücher wurden gründlich gereinigt,<br />
Regale und Böden sauber geputzt.<br />
Da für neue Bücher und Medien, insbesondere bei den Romanen, kein<br />
Platz mehr ist, läuft zur Zeit eine große Bestandsrevision. Dabei wurden<br />
und werden viele Bücher ausgeschieden, die älter sind und kaum<br />
noch oder gar nicht mehr gelesen werden, ebenso schadhafte oder<br />
unansehnlich gewordene (z.B. vergilbte) Bücher und inzwischen veraltete<br />
Sachbücher. Diese Bücher werden zur Zeit vorne in der Bücherei<br />
gesammelt und können gegen eine kleine Spende zugunsten<br />
der Bücherei von Interessenten erworben werden. Wer gerne ältere<br />
Bücher liest, sollte deshalb jetzt noch schnell in die Bücherei kommen,<br />
solange diese Bücher noch da sind... Eine Bücherei ist kein Archiv,<br />
sondern sollte möglichst aktuell sein - auch aus diesem Grund sind<br />
solche Aussonderungsaktionen von Zeit zu Zeit einfach notwendig.<br />
Hinweis für Kinder von 6 - 12 Jahren: Es gibt wieder die begehrten<br />
Lesepässe! Nach 12 Buchausleihen gibt es für den vollen Lesepass<br />
eine kleine Überraschung!<br />
Guntersblum, 15.07.<strong>2013</strong><br />
S. Weber (Büchereileiterin)<br />
Nichtamtlicher Teil<br />
Aus Vereinen und Verbänden<br />
Land Frauen<br />
Verein Guntersblum<br />
Tagesausflug<br />
Mittwoch, den 24. Juli <strong>2013</strong>, Abfahrt 7.30 Uhr Rathausplatz, Neustadt<br />
an der Weinstraße, Pfälzer Nudelfabrik und Hambacher Schloss<br />
Halbtagesfahrt<br />
Mittwoch, den 14. August <strong>2013</strong>, Führung beginnt um 16.00 Uhr.<br />
Stadionführung: Die Coface Arena zum Anfassen (auch für Nichtmitglieder)<br />
Abfahrt 15.00 Uhr Rathausplatz<br />
Auf der Rückfahrt werden wir noch einkehren und uns etwas stärken.<br />
Es haben sich mehr angemeldet, als der Bus aufnehmen kann. Wir<br />
bräuchten also noch 3 Fahrer/innen und ihre Fahrzeuge. Freiwillige<br />
melden sich bitte bei Elke Krenzer, Tel. 8132.<br />
Vielen Dank.<br />
Alle Anmeldungen zu Arbeitsgemeinschaften, Vorträgen, und Fahrten<br />
sind verbindlich, bei Absagen müssen anteilige Kosten getragen<br />
werden Alle Anmeldungen werden von Elke Krenzer - unter folgender<br />
E-mail Adresse: E.u.H.Krenzer@t-online.de oder schriftlich mit dem<br />
nachstehenden Abschnitt entgegengenommen.<br />
Noch freie Plätze<br />
bei der Fußballschule!<br />
Im Rahmen des Ferienprogramms der Ortsgemeinde<br />
Guntersblum sind für die Veranstaltung „Fußballschule“<br />
des Sportvereins 1921 Guntersblum e.V. am<br />
Samstag, den 20.07.<strong>2013</strong> noch Plätze frei! Wenn ihr<br />
zwischen 6 und 14 Jahren alt seid und Lust habt, an dieser sportlichen<br />
Herausforderung teilzunehmen, dann meldet euch bitte bei<br />
Herrn Markus Elz unter Mobil: 0178-6276154 an. Beginn ist um<br />
11:00 Uhr auf dem Sportplatz des Sportvereins SV 1921 Guntersblum<br />
e.V. in der Alsheimer Straße 67. Viel Spaß!<br />
Reiner Schmitt, Ortsbürgermeister<br />
Carneval-Verein Guntersblum e.V.<br />
Comedy-Abend mit Bodo Bach<br />
am Guntersblumer Markt<br />
Nach den großen Erfolgen mit dem „Pälzer“ Ramon Chormann, Ciro<br />
Visone und Harry Borgner in den letzten Jahren präsentiert der Carneval-Verein<br />
Guntersblum zum Guntersblumer Markt <strong>2013</strong> wieder einen<br />
Comedy-Abend der Spitzenklasse. Der aus Radio FFH und dem TV<br />
bekannte Comedian Robert Treutel alias Bodo Bach gastiert mit seinem<br />
aktuellen Programm „… und … wie war ich?“am Samstag, 9.<br />
November <strong>2013</strong> im Guntersblumer Dorfgemeinschaftshaus. Saalöffnung<br />
ist um 19 Uhr, Beginn 20 Uhr bei freier Platzwahl. Vor der Veranstaltung<br />
und in der Pause sorgt der CVG für das leibliche Wohl mit<br />
Getränken und kleinen Snacks.<br />
Der Vorverkauf hat bereits begonnen. Karten zum Preis von 17 EUR<br />
gibt es im s´Weinspiel@CBW in der Julianenstraße und in der Bäckerei<br />
Reuther in der Kirchstraße. Weitere Infos gibt es unter www.cvg-helau.<br />
de und bei www.bodobach.de<br />
DRK-Rotkehlchen-Bus<br />
Ob zum Einkauf oder sonstige Fahrten - wir fahren kostenlos unsere<br />
mobilitätseingeschränkten Mitbürgerinnen und Mitbürger jeden Donnerstag:<br />
von 10 - 12 Uhr zu Zielen in Guntersblum und<br />
von 13 - 17 Uhr zu Zielen in Alsheim und Oppenheim.<br />
Anmeldung bitte mittwochs telefonisch von 15 - 17 Uhr unter der Tel.<br />
Nr. 8110 - DRK - Bereitschaft Ortsverein Guntersblum.<br />
Das DRK - Rotkehlchen - Team<br />
Einladung zur Mitgliederversammlung<br />
Tag: 05.08.<strong>2013</strong>, Uhrzeit: 20:00 Uhr, Ort: DRK Haus Guntersblum,<br />
Grabenstr. 5<br />
Tagesordnung<br />
1. Begrüßung und Bericht des 1. Vorsitzenden<br />
2. Bericht der Schatzmeisterin<br />
3. Bericht der Kassenprüfer<br />
4. Entlastung der Schatzmeisterin<br />
5. Bericht des Aktiven Dienstes<br />
6. Entlastung des Vorstandes<br />
7. Verschiedenes<br />
Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden<br />
Stimmberechtigten beschlussfähig.<br />
gez.: Thomas Elbert<br />
Jahrgang 1939 Guntersblum<br />
Der Jahrgang 1939 Guntersblum macht wieder seinen Jahresausflug<br />
am 8. August <strong>2013</strong> in das wunderschöne Hessenland. Der gut<br />
organisierte Ausflug beginnt um 07.45 Uhr an der katholischen Kirche<br />
Guntersblum. Alle Schulkameraden, Schulkameradinnen und Jahrgangsfreunde<br />
sowie Gäste sind recht herzlich eingeladen. Der Fahrpreis<br />
beträgt 20 Euro und kann bis zum 31.07.<strong>2013</strong> bei der Volksbank<br />
Alzey-Worms, Kto-Nr.: 56575200 eingezahlt werden. Für Kurzentschlossene<br />
kann am Bus gezahlt werden.<br />
gez.: Günther Kaiser<br />
Frank Hegermann Dähne -<br />
Pokalsieger im Schach<br />
Durch seinen souveränen Sieg beim rheinhessischen Einzelpokal im<br />
Schach war Frank Hegermann (Schachclub Landskrone) für den Dähnepokal<br />
des Schachbunds Rheinland-Pfalz qualifiziert. Im Halbfinale<br />
setzte er sich kampflos gegen den erkrankten Andreas Stock (SC Pirmasens)<br />
durch und traf im Finale auf den erfahrenen Oberligaspieler<br />
Jürgen Möldner (SK Landau). Letzterer war Titelverteidiger und klarer<br />
Favorit. In einer interessanten Partie konnte sich Hegermann im<br />
Endspiel Vorteil sichern und konnte diesen schließlich in einen ganzen
Guntersblum - 10 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>29</strong>/<strong>2013</strong><br />
Punkt ummünzen. Damit ist er der erste Spieler des SC Landskrone,<br />
der die rheinland-pfälzische Einzelpokalmeisterschaft gewinnen<br />
konnte und ist für den Dähne-Pokal des Deutschen Schachbunds<br />
qualifiziert.<br />
Weiter Informationen: www.landskrone.de<br />
Wassersportfreunde<br />
Übungsstunde<br />
mit Ausnahme vom 1. und 8. August findet die<br />
wöchentliche Übungsstunde auch während<br />
der Sommerferien statt.<br />
Familientag<br />
Gerne hätten wir Gäste am Bootshaus begrüßt, aber …<br />
Nun ja, so ein Familientag mit dem engsten harten Kern hat auch<br />
etwas für sich. Gegrillt wurde auf der Terrasse, wo auch die Tische und<br />
Bänke standen. Die Kinder vergnügten sich auf dem Spielplatz, bis wir<br />
beschlossen, mit den Einern noch eine Fahrt in den Altrhein über die<br />
Nordspitze zu unternehmen. Laura und Franziskus probierten beide<br />
die neuen Jugend-Einer, Heiko durfte das Boot von Laura fahren.<br />
Siggi paddelte das erste Mal im Einer auf dem Rhein und hat dabei<br />
schnell bemerkt, wie wendig so ein Boot sein kann. Unsere kleine<br />
Tour hat allen großen Spaß gemacht. Frederike und Klaus fuhren<br />
sogar noch die ganze Runde und stellten dabei fest, dass der Altrhein<br />
doch wesentlich mehr Strömung hat als angenommen und man ganz<br />
schön Kraft benötigt, um die Ausfahrt an der Südspitze in den Rhein<br />
zu bewältigen. Am Bootshaus angekommen, wartete doch noch eine<br />
Familie mit 3 Kindern auf uns. Der Kanadier wurde mit vereinten Kräften<br />
aufs Wasser gebracht und eine Runde gepaddelt. Das hat unseren<br />
Gästen, besonders den Kindern, gut gefallen. Zum Abschluss gab es<br />
leckeren Erdbeerkuchen von Angelika.<br />
Weitere Termine:<br />
Verbandsjugendfahrt nach Hüningen 23. bis 25.08.<br />
Anmeldungen und Infos über Daniel Groß, Tel. 0157-86891378<br />
Freundschaftsfahrt 16. bis 18.08.<strong>2013</strong><br />
Der Kanuverband Baden-Württemberg lädt zur diesjährigen Freundschaftsfahrt<br />
nach Philippsburg zum Ski- und Kanu-Club ein. Teilnahme<br />
im Aushang am Bootshaus bitte bis zum 12. August eintragen<br />
oder direkt bei Klaus Anderweit anmelden (06249-7625).<br />
Talfahrt Guntersblum - Wellmich 7. Und 8. September<br />
Anmeldungen ab sofort an Klaus Anderweit, Tel. 06249/7625 oder im<br />
Aushang am Bootshaus eintragen.<br />
Osterfahrt 2014<br />
Im nächsten Jahr wird der Deutsche Kanuverband 100 Jahre alt. Aus<br />
diesem Grund wird gefeiert und zwar vom 25. bis zum 27.04. in Hamburg.<br />
Wir haben uns entschieden, beim Deutschen Kanutag in Hamburg<br />
dabei zu sein. Wir werden also an Ostern, vom 18. bis zum 27.04.,<br />
nach Hamburg fahren und dort wieder -wenn möglich- Quartier beim<br />
Alster-Canoe-Club in Hamburg Eppendorf nehmen. Eine frühzeitige<br />
Reservierung ist erforderlich. Ab sofort sind Anmeldungen bei Klaus<br />
Anderweit möglich (06249-7625).<br />
Weitere Infos wie immer auch unter<br />
www.wassersportfreunde-guntersblum.de<br />
Ortsgemeinde<br />
Hillesheim<br />
www.hillesheim-rhh.de<br />
Amtlicher Teil<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
Wahl der Schöffinnen und Schöffen<br />
aus der Ortsgemeinde Hillesheim für die Amtsperiode<br />
vom 01.01.2014 bis 31.12.2018<br />
an den jeweiligen Schöffengerichten des Amtsgerichts Mainz und<br />
den Strafkammern des Landgerichts Mainz<br />
- Offenlegung der Vorschlagsliste -<br />
Der Ortsgemeinderat Hillesheim hat in der Sitzung am <strong>29</strong>.05.<strong>2013</strong><br />
den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen<br />
und Schöffen für das Amtsgericht Mainz und das Landgericht Mainz<br />
gefasst. Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz<br />
(GVG) in der Zeit vom<br />
Montag, 22. Juli bis einschließlich Montag, <strong>29</strong>. Juli <strong>2013</strong><br />
zu jedermanns Einsicht bei der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung Guntersblum, Alsheimer Straße<br />
<strong>29</strong>, 67583 Guntersblum, Herr Rudolf Felgner, Zimmer 27<br />
während der Dienststunden offen.<br />
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche<br />
nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
Guntersblum Einspruch mit der Begründung<br />
erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen<br />
wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG (siehe Anhang zu dieser Bekanntmachung)<br />
nicht aufgenommen werden durften oder sollten.<br />
Hillesheim, 15.07.<strong>2013</strong><br />
gez.: Helmut Schmitt, Ortsbürgermeister<br />
Anhang:<br />
Auszug aus dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)<br />
§ 32 GVG - Unfähigkeit zum Schöffenamt<br />
Unfähig zu dem Amt eines Schöffen sind:<br />
1. Personen, die infolge Richterspruch die Fähigkeit zur Bekleidung<br />
öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat<br />
zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind;<br />
2. Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat<br />
schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher<br />
Ämter zur Folge haben kann.<br />
§ 33 GVG - Nicht zu berufende Personen<br />
Zu dem Amt eines Schöffen sollen nicht berufen werden:<br />
1. Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das fünfundzwanzigste<br />
Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden;<br />
2. Personen, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben oder<br />
dieses bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden;<br />
3. Personen, die zurzeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in<br />
der Gemeinde wohnen;<br />
4. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht<br />
geeignet sind;<br />
5. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.<br />
§ 34 GVG - Weitere nicht zu berufende Personen<br />
(1) Zu dem Amt eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden:<br />
1. der Bundespräsident;<br />
2. die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung;<br />
3. Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand<br />
versetzt werden können;<br />
4. Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte;<br />
5. Gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte sowie<br />
ferner Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs-<br />
und Gerichtshelfer;<br />
6. Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen,<br />
die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind;<br />
7. Personen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege<br />
in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig gewesen sind,<br />
von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung<br />
der Vorschlagslisten noch andauert.<br />
(2) Die Landesgesetze können außer den vor bezeichneten Beamten<br />
höhere Verwaltungsbeamte bezeichnen, die zu dem Amt eines Schöffen<br />
nicht berufen werden sollen.<br />
Sonstige amtliche Mitteilungen<br />
Abriss Brücke im „Brühlreilche“<br />
Die Brücke im „Brühlreilche“ wird in den nächsten 3 Wochen abgerissen<br />
und erneuert. Während den Bauarbeiten ist das „Brühlreilche“ gesperrt.<br />
Ausgleichsfläche<br />
hinter den Häusern „In den Burggärten“<br />
Die Ausgleichsfläche westlich den Häusern „In den Burggärten“ darf<br />
nicht für private Zwecke genutzt werden. Weiterhin ist jede Veränderung<br />
bzw. das Abholzen der Grünflächen verboten. Auch die Entwässerungsmulden<br />
dürfen nicht verändert, d.h. zugeschüttet werden.<br />
Auch sind diese Flächen nicht für die Entsorgung von Grünschnitt<br />
(z.B. Rasen) vorgesehen. Diese Flächen sind auch nicht als Hundetoilette<br />
vorgesehen! Ich bitte dies zu beachten.<br />
gez.: Helmut Schmitt, Ortsbürgermeister<br />
Nichtamtlicher Teil<br />
Aus Vereinen und Verbänden<br />
Sensation Step<br />
Sommerfest für Groß und Klein<br />
....die Showtanzgruppe Sensation Step aus Hillesheim veranstaltet<br />
am 10.08.<strong>2013</strong> ein Sommerfest an der Anglerhütte in Hillesheim.
Guntersblum - 11 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>29</strong>/<strong>2013</strong><br />
Ab 16:00 Uhr öffnen die lustigen Spielstationen für Kinder! Preis: 2<br />
EUR für alle Stationen (alle Kinder erhalten eine Spielkarte, die an<br />
jeder Station abgestempelt wird). Hierzu bitte, wenn möglich, vorab<br />
bei Maike Diefenthäler anmelden: 0176/8483 1730.<br />
Außerdem bieten wir Lose und Kinderschminken an.<br />
Ab 18:00 Uhr gibt es Steaks und Würstchen vom Grill.<br />
Danach laden wir Sie recht herzlich ein, bei Musik und lockerer Atmosphäre,<br />
einen schönen Abend zu verbringen.<br />
Probieren Sie unseren leckeren Sommercocktail, den es für die Kinder<br />
natürlich auch alkoholfrei gibt.<br />
Die Einnahmen dieses Tages werden ausschließlich für unser neues<br />
Kostüm verwendet...<br />
Wir freuen uns schon sehr auf euer Kommen!<br />
Sensation Step<br />
Ortsgemeinde<br />
Ludwigshöhe<br />
www.ludwigshoehe.de<br />
Amtlicher Teil<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
Bekanntmachung über die<br />
Sitzung des Ortsgemeinderates Ludwigshöhe<br />
der Ortsgemeinde Ludwigshöhe<br />
Am Montag, 22. Juli <strong>2013</strong>, findet um 19:00 Uhr eine Sitzung des Ortsgemeinderates<br />
Ludwigshöhe im Rathaus Ludwigshöhe statt.<br />
Tagesordnung<br />
Öffentliche Sitzung<br />
1. Einwohnerfragestunde<br />
2. Übertragung von Haushaltsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr<br />
2012<br />
3. Vorbereitung zur Durchführung der Schöffenwahl <strong>2013</strong> / Amtsperiode<br />
2014 - 2018;<br />
Hier: Aufnahme der Bewerber/innen in die Vorschlagsliste<br />
4 Ergänzungssatzung „Unterstraße“ der OG Ludwigshöhe<br />
a) Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen<br />
aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und<br />
sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Offenlage<br />
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) Baugesetzbuch (BauGB)<br />
5. Mitteilungen der Verwaltung<br />
6. Anfragen von Ratsmitgliedern<br />
Ludwigshöhe, den 16.07.<strong>2013</strong><br />
gez.: Lamberth<br />
- Ortsbürgermeister -<br />
Nichtamtlicher Teil<br />
Aus Vereinen und Verbänden<br />
Landfrauenverein Ludwigshöhe<br />
Uelversheim - die Gemeinde der Rosen und des Weines<br />
Am Mittwoch, den 24.07.<strong>2013</strong> wird uns Frau Krämer um 16:30 Uhr<br />
durch die Geschichte des Ortes entlang der einzigartigen Kirche,<br />
dem Schloss des Grafen von Leiningen, durch die Weinberge bis zum<br />
Rebmustergarten führen. Dabei werden wir „merkwerdische“ Dinge<br />
sehen, hören und erleben. Anschließend ist eine Einkehr bei einem<br />
Weingut vorgesehen.<br />
Bitte an festes Schuhwerk, Kopfbedeckung und Getränke denken.<br />
Kosten: 2,00 Euro für die Führung<br />
Wir bilden Fahrgemeinschaften und treffen uns um 16:10 Uhr in Ludwigshöhe<br />
am Rathausplatz.<br />
Vorankündigung:<br />
Kerb in Ludwigshöhe<br />
Bald ist es wieder so weit und wir feiern Kerb in Ludwigshöhe.<br />
Auch in diesem Jahr möchten wir Landfrauen uns mit einem Kuchenbuffet<br />
am Kerbesonntag beteiligen.<br />
Daher die alljährliche Bitte um Kuchen- und Tortenspenden.<br />
Diese können am 11.08.<strong>2013</strong> ab 13.00 Uhr im Rathaus abgegeben<br />
werden.<br />
Wir bedanken uns schon jetzt bei allen Bäckerinnen und wünschen<br />
viel Spaß bei unserer Kerb.<br />
Straußwirtschaft Hofer-Holzky<br />
Zu einem gemütlichen Beisammensein möchten wir uns am Dienstag,<br />
den 20.08.<strong>2013</strong> um 19.30 Uhr in der Straußwirtschaft Hofer-Holzky<br />
treffen.<br />
Ortsgemeinde<br />
Uelversheim<br />
www.uelversheim.de<br />
Amtlicher Teil<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
Bebauungsplanverfahren<br />
„Kleingartenanlage Nördlicher Ortsrand<br />
2. Änderung und Teilaufhebung“<br />
der Ortsgemeinde Uelversheim<br />
Hier: Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)<br />
Der Ortsgemeinderat Uelversheim hat in der Sitzung am 14.01.<strong>2013</strong><br />
den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung und Teilaufhebung des<br />
Bebauungsplanes Kleingartenanlage Nördlicher Ortsrand gefasst. Die<br />
öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte im<br />
Amtsblatt der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Guntersblum am 25.01.<strong>2013</strong> (<strong>Ausgabe</strong><br />
4/<strong>2013</strong>). Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB<br />
fand in der Zeit vom 25. bis 28.03.<strong>2013</strong> statt.<br />
Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)<br />
Gem. § 3 (2) BauGB sind die Unterlagen für die Dauer von einem<br />
Monat offen zu legen. Die Offenlage der Entwurfsunterlagen erfolgt<br />
in der Zeit vom 22.07.<strong>2013</strong> bis einschließlich 23.08.<strong>2013</strong> bei der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung Guntersblum, 67583 Guntersblum,<br />
Alsheimer Straße <strong>29</strong>, Bauamt, Zimmer 16/17, während der allgemeinen<br />
Öffnungszeiten (Terminvereinbarungen außerhalb der Öffnungszeiten<br />
sind möglich unter Tel-Nr. 06249-902203). Auf Verlangen wird<br />
Auskunft erteilt. Während der Offenlegungsfrist können Anregungen<br />
schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden, über die dann<br />
der Gemeinderat Uelversheim zu entscheiden hat.<br />
gez.<br />
Michael Stork, Bürgermeister<br />
Wahl der Schöffinnen und Schöffen<br />
aus der Ortsgemeinde Uelversheim für die<br />
Amtsperiode vom 01.01.2014 bis 31.12.2018<br />
an den jeweiligen Schöffengerichten des Amtsgerichts Mainz und<br />
den Strafkammern des Landgerichts Mainz<br />
- Offenlegung der Vorschlagsliste -<br />
Der Ortsgemeinderat Uelversheim hat in der Sitzung am 25.06.<strong>2013</strong><br />
den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen<br />
und Schöffen für das Amtsgericht Mainz und das Landgericht Mainz<br />
gefasst.<br />
Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz<br />
(GVG) in der Zeit vom<br />
Montag, 22. Juli bis einschließlich Montag, <strong>29</strong>. Juli <strong>2013</strong><br />
zu jedermanns Einsicht bei der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung Guntersblum, Alsheimer Straße<br />
<strong>29</strong>, 67583 Guntersblum, Herr Rudolf Felgner, Zimmer 27<br />
während der Dienststunden offen.<br />
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche<br />
nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
Guntersblum Einspruch mit der Begründung<br />
erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen<br />
wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG (siehe Anhang zu dieser Bekanntmachung)<br />
nicht aufgenommen werden durften oder sollten.<br />
Uelversheim, 15.07.<strong>2013</strong><br />
gez.: Stefan Ebling, Ortsbürgermeister<br />
Anhang:<br />
Auszug aus dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)<br />
§ 32 GVG - Unfähigkeit zum Schöffenamt<br />
Unfähig zu dem Amt eines Schöffen sind:<br />
1. Personen, die infolge Richterspruch die Fähigkeit zur Bekleidung<br />
öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen<br />
Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind;
Guntersblum - 12 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>29</strong>/<strong>2013</strong><br />
2. Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat<br />
schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher<br />
Ämter zur Folge haben kann.<br />
§ 33 GVG - Nicht zu berufende Personen<br />
Zu dem Amt eines Schöffen sollen nicht berufen werden:<br />
1. Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das fünfundzwanzigste<br />
Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden;<br />
2. Personen, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben oder<br />
dieses bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden;<br />
3. Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in<br />
der Gemeinde wohnen;<br />
4. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht<br />
geeignet sind;<br />
5. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.<br />
§ 34 GVG - Weitere nicht zu berufende Personen<br />
(1) Zu dem Amt eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden:<br />
1. der Bundespräsident;<br />
2. die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung;<br />
3. Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand<br />
versetzt werden können;<br />
4. Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte;<br />
5. Gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte sowie<br />
ferner Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs-<br />
und Gerichtshelfer;<br />
6. Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen,<br />
die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind;<br />
7. Personen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege<br />
in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig gewesen sind,<br />
von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung<br />
der Vorschlagslisten noch andauert.<br />
(2) Die Landesgesetze können außer den vor bezeichneten Beamten<br />
höhere Verwaltungsbeamte bezeichnen, die zu dem Amt eines Schöffen<br />
nicht berufen werden sollen.<br />
Nichtamtlicher Teil<br />
Aus Vereinen und Verbänden<br />
Uelversheimer Kerb<br />
am 3. Sonntag im September<br />
Kerwe-Tage in diesem Jahr - 13.-17.09.<br />
65 Jahre Kerwe-Umzug (1948-<strong>2013</strong>)<br />
Können Sie sich noch an den letztjährigen Umzug erinnern……. ?<br />
Vielleicht hilft Ihnen dabei die Zugaufstellung des 64. Uelversheimer<br />
Kerweumzuges.<br />
Uelversheimer Kerwe-Umzug 2012 - Zugprogramm<br />
1. „Die Kerwe-Polizei“ - Freiwillige Feuerwehr<br />
2. MV St. Julianen Guntersblum<br />
3. Fresche Früchte - Kindergarten Uelversheim<br />
4. Der Kegelclub mit seiner Reisegrupp „Es war widder schee, am<br />
Plöner See“<br />
5. Superhelden auf Gangsterjagd - Jazz Jumper<br />
6. „Willst du in die Fassnachts-Bütt, mach dich bei Vitalis fit“ - Elferrat<br />
7. Ev. Posaunenchor Armsheim-Schimsheim<br />
8. Der MGV lädt ein mit der „Tram“ durch Uelversheim - „Ein Wagen<br />
von der Linie 8“<br />
9. Unsere Kleinen ganz groß - F-Jugend<br />
10. Gemischte Fahrzeuge - D-Jugend<br />
11. Ballermänner - E-Jugend<br />
12. Fußballnachwuchs-Kerwejahrgangnachwuchs<br />
13. Kutsche mit Ehrengästen<br />
14. Reiterclique Wiesental<br />
15. Musikverein Liebshausen<br />
16. Funzelfahrer -Merkwerdisch Funzelfahrt<br />
17. Traktorparade 2012 - Traktorfreunde Rhein-Selz<br />
18. Flower-Power - Bergvolk Flower Power<br />
19.+ 20. Back to the AVT; Eine Zeitreise durch 30 Jahre AVT beginnt<br />
21. O’zapft is, dess is koan Schmoan, wer net feiert bleibt dahoam - ><br />
Kerwejugend 2012 <<br />
22. KCU on tour - Karnevalclub Undenheim<br />
23. In Hits meets Grimm - Party@Dutties<br />
Haben Sie schon eine Idee für den 65. Umzug?<br />
Anmeldungen zum Kerweumzug werden ab sofort entgegengenommen,<br />
unter der Tel.Nr. 06249-909147.<br />
Scheunen- und Schlepper-Börse<br />
In den letzten Jahren werden insbesondere die Scheunen knapp.<br />
Es gibt immer weniger Anwesen im Ort, in denen eine Zug-Nummer<br />
gebaut werden kann. Für den Fall, dass Sie eine Scheune, eine Halle<br />
oder einen Traktor zur Verfügung stellen wollen, bitte unter og. Tel.Nr.<br />
melden. Evtl. können die Kerweaktiven bei Anfragen vermittelnd tätig<br />
werden.<br />
Wem geheert die Kerb ??? ........ Unser!!!<br />
gez. Wolfgang Haselsteiner<br />
Landfrauen Uelversheim<br />
Dienstag, 30.07.<strong>2013</strong> - Sommerfest<br />
Unser diesjähriges Sommerfest findet am 30.07.<strong>2013</strong> bei Marliese<br />
Schäfer statt. Ab 19 Uhr wollen wir uns dort zu einem geselligen<br />
Zusammensein einfinden. Bitte Gedeck und Gläser mitbringen. Für<br />
das Salatbuffet freuen wir uns, wenn Salate mitgebracht werden.<br />
Anmeldung bitte bei Anneliese Schäfer, Tel. 7116.<br />
Mittwoch, 07.08.<strong>2013</strong> - Stadionführung: Die Coface Arena zum<br />
Anfassen<br />
Beginn: 19:00 Uhr<br />
Referenten: Mitarbeiter der Coface Arena<br />
Treffpunkt: neben dem Fanshop in der Unterführung der Haupttribüne<br />
der Coface Arena, Eugen-Salomon Straße 1, Mainz<br />
Kostenbeitrag: 5,00 EUR für Mitglieder / 5,00 EUR für Gäste<br />
Auch Nichtmitglieder sind herzlich willkommen<br />
Anmeldung bitte bei Anneliese Schäfer, Tel. 7116<br />
Mittwoch, 28.08.<strong>2013</strong> - Ausflug nach Marburg mit anschließendem<br />
Besuch des vergnüglichen Einfrautheaters von Brigitte<br />
Koischwitz.<br />
Was im Leben wirklich zählt ist eigentlich nur der Augenblick. Und den<br />
müssten wir so prickelnd gestalten, dass er unvergesslich viel Sonne<br />
im Herzen hinterlässt, dass uns die Querelen des Alltags nichts mehr<br />
anhaben können. Brigitte Koischwitz beherrscht die Kunst der guten<br />
Gedanken. Ihr größtes Anliegen besteht darin, ihr Publikum auf diesen<br />
goldenen Weg zu bringen.<br />
Wir planen eine Busfahrt nach Marburg mit anschließender Stadtführung.<br />
Nach einem kleinen Mittagsessen fahren wir nach Bad Endbach<br />
zu Frau Koischwitz. Der Besuch beinhaltet das Einfrautheater sowie<br />
Kaffee und Kuchen.<br />
Die Kosten betragen voraussichtlich ca. 37,00 Euro.<br />
Abfahrt ist gegen 8:00 Uhr und Rückkunft gegen 20:00 Uhr.<br />
Anmeldungen bei Marita Schäfer, Tel: 1269.<br />
Ortsgemeinde<br />
Weinolsheim<br />
www.weinolsheim.de<br />
Amtlicher Teil<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
Wahl der Schöffinnen und Schöffen<br />
aus der Ortsgemeinde Weinolsheim für die<br />
Amtsperiode vom 01.01.2014 bis 31.12.2018<br />
an den jeweiligen Schöffengerichten des Amtsgerichts Mainz und<br />
den Strafkammern des Landgerichts Mainz<br />
- Offenlegung der Vorschlagsliste -<br />
Der Ortsgemeinderat Weinolsheim hat in der Sitzung am 10.06.<strong>2013</strong><br />
den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen<br />
und Schöffen für das Amtsgericht Mainz und das Landgericht Mainz<br />
gefasst.<br />
Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz<br />
(GVG) in der Zeit vom<br />
Montag, 22. Juli bis einschließlich Montag, <strong>29</strong>. Juli <strong>2013</strong><br />
zu jedermanns Einsicht bei der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung Guntersblum, Alsheimer Straße<br />
<strong>29</strong>, 67583 Guntersblum, Herr Rudolf Felgner, Zimmer 27<br />
während der Dienststunden offen.<br />
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche<br />
nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
Guntersblum Einspruch mit der Begründung<br />
erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen<br />
wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG (siehe Anhang zu dieser Bekanntmachung)<br />
nicht aufgenommen werden durften oder sollten.<br />
Weinolsheim, 15.07.<strong>2013</strong><br />
gez.: Hans Günter <strong>Freitag</strong>, Ortsbürgermeister<br />
Anhang:<br />
Auszug aus dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)<br />
§ 32 GVG - Unfähigkeit zum Schöffenamt<br />
Unfähig zu dem Amt eines Schöffen sind:
Guntersblum - 13 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>29</strong>/<strong>2013</strong><br />
1. Personen, die infolge Richterspruch die Fähigkeit zur Bekleidung<br />
öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat<br />
zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind;<br />
2. Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat<br />
schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher<br />
Ämter zur Folge haben kann.<br />
§ 33 GVG - Nicht zu berufende Personen<br />
Zu dem Amt eines Schöffen sollen nicht berufen werden:<br />
1. Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das fünfundzwanzigste<br />
Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden;<br />
2. Personen, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben oder<br />
dieses bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden;<br />
3. Personen, die zurzeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in<br />
der Gemeinde wohnen;<br />
4. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht<br />
geeignet sind;<br />
5. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.<br />
§ 34 GVG - Weitere nicht zu berufende Personen<br />
(1) Zu dem Amt eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden:<br />
1. der Bundespräsident;<br />
2. die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung;<br />
3. Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand<br />
versetzt werden können;<br />
4. Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte;<br />
5. Gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte<br />
sowie ferner Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche<br />
Bewährungs- und Gerichtshelfer;<br />
6. Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen,<br />
die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind;<br />
7. Personen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege<br />
in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig gewesen sind,<br />
von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung<br />
der Vorschlagslisten noch andauert.<br />
(2) Die Landesgesetze können außer den vor bezeichneten Beamten<br />
höhere Verwaltungsbeamte bezeichnen, die zu dem Amt eines Schöffen<br />
nicht berufen werden sollen.<br />
Sonstige amtliche Mitteilungen<br />
Nachruf<br />
Am 13.07.<strong>2013</strong> verstarb<br />
Herr Helmut Schulz aus Weinolsheim<br />
im Alter von 87 Jahren.<br />
Herr Helmut Schulz war Mitglied des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates in<br />
der konstituierenden Sitzung am 22.08.1972 zur Gründung der<br />
neuen <strong>Verbandsgemeinde</strong> Guntersblum.<br />
Wir werden Herrn Helmut Schulz ein ehrendes Andenken bewahren.<br />
Unsere aufrichtige Anteilnahme gilt den Angehörigen.<br />
Michael Stork, Bürgermeister<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> Guntersblum<br />
Ortsgemeinde<br />
Wintersheim<br />
www.wintersheim.de<br />
Amtlicher Teil<br />
Montag, 22. Juli bis einschließlich Montag, <strong>29</strong>. Juli <strong>2013</strong><br />
zu jedermanns Einsicht bei der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung Guntersblum, Alsheimer Straße<br />
<strong>29</strong>, 67583 Guntersblum, Herr Rudolf Felgner, Zimmer 27<br />
während der Dienststunden offen.<br />
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer<br />
Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung Guntersblum Einspruch mit der<br />
Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen<br />
aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG (siehe Anhang zu<br />
dieser Bekanntmachung) nicht aufgenommen werden durften oder<br />
sollten.<br />
Wintersheim, 15.07.<strong>2013</strong><br />
gez.: Markus Keller, Ortsbürgermeister<br />
Anhang:<br />
Auszug aus dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)<br />
§ 32 GVG - Unfähigkeit zum Schöffenamt<br />
Unfähig zu dem Amt eines Schöffen sind:<br />
1. Personen, die infolge Richterspruch die Fähigkeit zur Bekleidung<br />
öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen<br />
Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt<br />
sind;<br />
2. Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat<br />
schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher<br />
Ämter zur Folge haben kann.<br />
§ 33 GVG - Nicht zu berufende Personen<br />
Zu dem Amt eines Schöffen sollen nicht berufen werden:<br />
1. Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das fünfundzwanzigste<br />
Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden;<br />
2. Personen, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben oder<br />
dieses bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden;<br />
3. Personen, die zurzeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in<br />
der Gemeinde wohnen;<br />
4. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht<br />
geeignet sind;<br />
5. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.<br />
§ 34 GVG - Weitere nicht zu berufende Personen<br />
(1) Zu dem Amt eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden:<br />
1. der Bundespräsident;<br />
2. die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung;<br />
3. Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand<br />
versetzt werden können;<br />
4. Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte;<br />
5. Gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte sowie<br />
ferner Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs-<br />
und Gerichtshelfer;<br />
6. Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen,<br />
die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind;<br />
7. Personen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege<br />
in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig gewesen sind,<br />
von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung<br />
der Vorschlagslisten noch andauert.<br />
(2) Die Landesgesetze können außer den vor bezeichneten Beamten<br />
höhere Verwaltungsbeamte bezeichnen, die zu dem Amt eines Schöffen<br />
nicht berufen werden sollen.<br />
Kirchliche Nachrichten<br />
Evangelische Kirchengemeinde<br />
Dolgesheim - Weinolsheim<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
Wahl der Schöffinnen und Schöffen<br />
aus der Ortsgemeinde Wintersheim für die<br />
Amtsperiode vom 01.01.2014 bis 31.12.2018<br />
an den jeweiligen Schöffengerichten des Amtsgerichts Mainz und<br />
den Strafkammern des Landgerichts Mainz<br />
- Offenlegung der Vorschlagsliste -<br />
Der Ortsgemeinderat Wintersheim hat in der Sitzung am 22.05.<strong>2013</strong><br />
den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen<br />
und Schöffen für das Amtsgericht Mainz und das Landgericht Mainz<br />
gefasst.<br />
Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz<br />
(GVG) in der Zeit vom<br />
Gaustr. 12, 55278 Dolgesheim<br />
Pfarrbüro: Tel.: 06733/212; Email: ev.kirchengemeinde.dolgesheim@<br />
ekhn-net.de<br />
Pfarrvikarin Esther Gröschel: Tel.: 06733 / 94 76 181; Email:<br />
e.groeschel.kgm.dolgesheim@ekhn-net.de<br />
8. Sonntag nach Trinitatis/ 21. Juli <strong>2013</strong> (Prädikant Berthold Zins):<br />
9:30 Uhr Gottesdienst in Dolgesheim, 10:45 Uhr Gottesdienst in<br />
Weinolsheim, 13:00 Uhr Taufe von Lea Louise Rettig in Weinolsheim<br />
(Pfr.i.R. Hagemann)
Guntersblum - 14 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>29</strong>/<strong>2013</strong><br />
Montag, den 22. Juli <strong>2013</strong>: 15:30 Uhr bis 17:30 Uhr Ökumenisch-<br />
Öffentliche Bücherei, Jugendhütte, Dolgesheim<br />
Wegen Ferien geschlossen!<br />
Dienstag, den 23. Juli <strong>2013</strong>: 11:00 Uhr bis 11:30 Uhr Sprechzeit<br />
Pfrvk. Gröschel, Ev. Gemeindehaus, Dolgesheim<br />
9. Sonntag nach Trinitatis/ den 28. Juli <strong>2013</strong> (Pfrvk.Esther Gröschel):<br />
9:30 Uhr Gottesdienst in Dolgesheim: 10:45 Uhr Gottesdienst in Weinolsheim<br />
Montag, den <strong>29</strong>. Juli <strong>2013</strong>: 15:30 Uhr bis 17:30 Uhr Ökumenisch-<br />
Öffentliche Bücherei, Jugendhütte, Dolgesheim<br />
Wegen Ferien geschlossen!<br />
Dienstag, den 30. Juli <strong>2013</strong>: 11:00 Uhr bis 11:30 Uhr Sprechzeit<br />
Pfrvk.Gröschel, Ev. Gemeindehaus, Dolgesheim<br />
10. Sonntag nach Trinitatis/ den 4. August <strong>2013</strong> (Prädikant Frank<br />
Tümmler): 9:30 Uhr Gottesdienst in Dolgesheim, 10:45 Uhr Gottesdienst<br />
in Weinolsheim<br />
Das Pfarrbüro im Ev. Gemeindehaus in Dolgesheim ist dienstags und donnerstags<br />
von 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr geöffnet. Das Pfarrbüro ist wegen<br />
Urlaub am 11./16./18./23. Juli geschlossen. In dringenden Fällen wenden<br />
Sie sich bitte an Pfarrvikarin Esther Gröschel, Tel.: 06733/9476181.<br />
Evangelische Kirchengemeinde<br />
Dorn-Dürkheim - Hillesheim - Wintersheim<br />
8. Sonntag nach Trinitatis<br />
Lebt als Kinder des Lichts; die Frucht des Lichts<br />
ist lauter Güte und Gerechtigkeit und Wahrheit.<br />
Eph 5,8.9<br />
Gottesdienst:<br />
Sonntag 21.07. - 10.00 Uhr Dorn-Dürkheim<br />
Ev. Kirchenchor Wintersheim: I.d.R. montags, 20.00 - 21.30 Uhr, Dorfgemeinschaftshalle<br />
Wintersheim, Ev. Frauenhilfe Dorn-Dürkheim:<br />
I.d.R. am 1. + 3. Mittwoch, 14.30 - 16.30 Uhr, Ev. Gemeindehaus<br />
Dorn-Dürkheim, Ev. Frauenhilfe Hillesheim: I.d.R. am 2. + 4. Mittwoch,<br />
14.30 - 16.30 Uhr, Ev. Gemeindehaus Hillesheim, Ev. Frauenhilfe Wintersheim:<br />
I.d.R. dienstags, 14.30 - 16.30 Uhr, Dorfgemeinschaftshalle<br />
Wintersheim,<br />
„Kindergottesdienst reloaded“: 07.09.; 04.10.; 02.11., Ev. Gemeindehaus<br />
Dorn-Dürkheim,<br />
Pop- und Gospelchor „Get up!”: I.d.R. montags, 20.00 - 21.30 Uhr, Ev.<br />
Gemeindehaus Hillesheim,<br />
Schweigemeditation: 22.08; 12.09, 10.10., jeweils 19.30 - 20.00 Uhr,<br />
Ev. Gemeindehaus Hillesheim<br />
Das Büro ist vom 8. Juli bis 24. Juli geschlossen.<br />
Ev. Gemeindebüro: Dolgesheimer Str. 10 a, 67586 Hillesheim, Tel.: 06733-<br />
227, Fax: 06733-961163, E-Mail: evkirchengemeinde-ddhiwi@web.de<br />
Internet: www.bergkirchen-rheinhessen.de<br />
Bürozeiten: I.d.R. dienstags und donnerstags, 09.00 - 11.00 Uhr<br />
Telefonische Erreichbarkeit von Pfarrer<br />
Rainer K. Heymach 06733-9497727<br />
Telefonseelsorge: 0800 - 111 0 111 oder 0800 - 111 0 222 (gebührenfrei<br />
und anonym)<br />
Evangelische Kirchengemeinde<br />
Guntersblum<br />
Tel. 06249-2366, Fax -905850<br />
E-Mail: ev.kirchengemeinde.guntersblum@ekhn-net.de<br />
www.guntersblum-evangelisch.ekhn.org<br />
Die Gemeindesekretärin ist Di von 15-18:00 Uhr und<br />
Do. von 9-11:00 Uhr für Sie da.<br />
14.7. (7. Sonntag n. Trinitatis) 10:00 Uhr Gottesdienst<br />
mit Pfrin. J. Gabel<br />
21.7. (8.Sonntag n. Trinitatis) 10:00 Uhr Gottesdienst mit Lektorin Horn<br />
Pfr. Hoffmann ist vom 13.7.-2.8. in Urlaub. Das Gemeindebüro ist normal<br />
geöffnet. Die Vertretung in dringenden Angelegenheiten hat Pfrin.<br />
Schäfer, Uelversheim, Tel. 8413.<br />
Der Kirchenvorstand hat in seiner letzten Sitzung die Jahresrechnung<br />
2012 beschlossen. Für Mitglieder der Evangelischen Kirchengemeinde<br />
Guntersblum liegt die Jahresrechnung vom 19.7 bis 25.7.<br />
während der Öffnungszeiten des Gemeindebüros oder nach vorheriger<br />
telefonischer Absprache zur Ansicht im Gemeindebüro aus.<br />
Frauenkreis Mittwoch von 16-17:30 Uhr im Gemeindehaus, nächstes<br />
Treffen 24.7.<br />
Krabbelkreis für Kleinkinder montags 10-11:00 Uhr im Gemeindehaus.<br />
Kontakt: Manuela Urban, Tel. 803887<br />
Spielkreis für Kleinkinder von 2 1/2 bis 4 Jahren: Mittwochs 15:30-<br />
17:00 im Gemeindehaus. Kontakt: Birgit Ahrendt, Tel. 674077<br />
Kindergottesdienst: Weiter geht´s nach den Sommerferien!<br />
Kirchenmäuse (für Kinder von 6-10 Jahren) Weiter geht es nach den<br />
Sommerferien am 22.8.<br />
Kirchenchor: Dienstag 19:30-21.00 Uhr, Leitung Doris Kaiser, Tel.<br />
905231. Nächste Probe am 20.8.<br />
Flötengruppe: Mittwoch 19:00 Uhr. Leitung G. Weber, Tel. 1382<br />
Tanzkreis „Set and Turn“: <strong>Freitag</strong> 12.7. und 26.7. von 20-22:00 Uhr,<br />
Infos: www.set-and-turn.de<br />
Konfirmanden: Unterricht ist Dienstag 16:45-18:15 Uhr, außer in den<br />
Ferien, weiter geht´s am 20.8.<br />
Konfi-Wein: ein 2011er Dornfelder und ein 2012er Spätburgunder<br />
Rosé sind für EUR 5,- Spende erhältlich.<br />
Offene Kirche Die Kirche ist jeden Tag 10-18 Uhr zur Andacht und<br />
Besichtigung geöffnet. Der Weltladen-Verkauf mit fair gehandelten<br />
Waren aus aller Welt hat in der Kirche Mittwoch von 8-13 Uhr und<br />
Sonntag von 10-12 Uhr geöffnet.<br />
Gemeindebücherei im Dorfgemeinschaftshaus Mühlstr. 44<br />
Die Gemeindebücherei Guntersblum ist zum großen Teil auch in den<br />
Sommerferien normal geöffnet: Dienstag 16 - 18 Uhr und <strong>Freitag</strong> 15<br />
- 17 Uhr. Beachten Sie/beachtet bitte die Zeit der Schließung: vom<br />
26. Juli - 9. August <strong>2013</strong> (einschließlich) ist die Gemeindebücherei<br />
geschlossen. Letzter Ausleihtag vor der Schließung ist Dienstag, 23.<br />
Juli. Erster Ausleihtag nach der Schließung ist Dienstag, 13. August.<br />
Brauchen Sie/braucht ihr noch Anregungen, was man in den Ferien<br />
alles machen kann? In der Bücherei gibt es auch Bücher zum Thema<br />
Garten, Haustiere, Handarbeiten, jede Menge Kochbücher, Bastelbücher,<br />
Fitnessbücher, Reiseführer auch für die nähere Umgebung mit<br />
Ausflugtipps und vieles mehr.<br />
Noch freie Plätze für Kinder- u. Jugendfreizeiten des Dekanats<br />
Oppenheim: Kinderfreizeit für 9-11jähr. in der Rhön, <strong>29</strong>.7.-5.8.,<br />
Jugendfreizeit für 12-15 J. in Dänemark, 1.-12.8., Jugendfreizeit auf<br />
Korsika 25.7.-8.8. Detailinfos, Preise und Anmeldebögen in Kirche,<br />
Gemeindehaus und Büro. Finanzielle Unterstützung ist möglich. Auskunft<br />
und Anmeldung im Dekanatsbüro unter 06133-57920.<br />
Kurzfristig noch Plätze frei für unsere Kinderfreizeit! Für die Freizeit<br />
für 8-12jähr. Kinder vom 17.-25.7. nach Langenseifen im Taunus<br />
sind noch 2 Plätze frei. Kosten 160 EUR, Ermäßigungen sind möglich.<br />
Schnell anmelden im Gemeindebüro!<br />
Evangelische Kirchengemeinde Uelversheim<br />
und Evangelische Erlöserkirchengemeinde<br />
Eimsheim<br />
Tel. 06249/8413 E-Mail: ek-uelversheim@tonline.de<br />
Pfarrerin: Anne-Dore Schäfer<br />
Bürozeiten: Mittwoch und <strong>Freitag</strong> 9.30 Uhr<br />
bis 11.30 Uhr<br />
und nach Vereinbarung<br />
Homepage:http://www.ek-uelversheim-eimsheim.de<br />
Lebt als Kinder des Lichts; die Frucht des Lichts ist lauter Güte<br />
und Gerechtigkeit und Wahrheit. Epheser 5,8.9<br />
Sonntag, den 21. Juli: 10 Uhr Gottesdienst in Uelversheim<br />
Sonntag, den 28. Juli: 10.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl Eimsheim<br />
Sonntag, den 4. August: 10 Uhr Gottesdienst in Uelversheim (Präd.<br />
von Samson)<br />
Frauenhilfe Eimsheim<br />
30. Juli <strong>2013</strong>, Ausflug nach Worms<br />
Dombesichtigung, Kaffeetrinken in Abendheim<br />
Anmeldung: Pfrin. Schäfer (8413)<br />
Bitte anmelden!<br />
Gemeindeausflug nach Speyer 31. August <strong>2013</strong><br />
Mit einem Reisebus werden wir am Samstag, dem 31. August von<br />
Eimsheim/ Uelversheim nach Speyer fahren. Dort erwartet uns eine<br />
Stadtführung, die uns mit einem Spaziergang durch den Stadtkern<br />
von Speyer führen wird. Wir werden am Dom beginnen und auf unserem<br />
Weg Bauwerke aus unterschiedlichen Epochen, romantische<br />
Gassen und belebte Plätze und Promenaden besuchen. Wir haben<br />
auch Gelegenheit, ein jüdisches Bad zu sehen.<br />
Nach einem Mittagsgebet im Dom werden wir zu unserem Mittagessen<br />
den nahe gelegenen Domhof aufsuchen. Bei sonnigem Wetter<br />
werden wir nach Worms fahren. Dort haben Sie Zeit zu einem schönen<br />
Spaziergang am Rheinufer. Anschließend werden wir zum Kaffeetrinken<br />
im Wormser Hagenbräu erwartet.<br />
Bitte melden Sie sich möglichst bald im Gemeindebüro an!<br />
Abfahrt Eimsheim: 8.30 Uhr<br />
Abfahrt Uelversheim: 8.40 Uhr<br />
Kosten Busfahrt: 13 EUR<br />
Kosten Mittagessen ohne Getränke: 12 EUR<br />
Bitte bis Ende August anmelden<br />
Israelreise: 10. - 18. Februar 2014<br />
Wir wollen uns aufmachen zu einer gemeinsamen Reise in das Heilige<br />
Land. Auch wenn die Nachrichten immer wieder einen anderen<br />
Eindruck vermitteln, hat sich die Situation für Reisende in den letzten<br />
Jahren deutlich verbessert. Wir werden mit der Organisation „Biblische<br />
Reisen“ unsere Planungen machen und von einer kompetenten<br />
Partnerorganisation und einem erfahrenen Guide im Land begleitet<br />
werden. Eine Reise nach Israel ist so vielfältig, dass man nur mit
Guntersblum - 15 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>29</strong>/<strong>2013</strong><br />
Mühe alle Spuren erfassen kann. Wir begegnen einer Region mit großer<br />
landschaftlicher Vielfalt. Eine relativ kleine Fläche umfasst eine<br />
schöne Mittelmeerlandschaft, die Umgebung des See Genezareth mit<br />
den Quellflüssen des Jordan, aber auch sehr beeindruckende Wüstenformationen<br />
in der Wüste Juda, am Toten Meer entlang bis zum<br />
Negev. Die natürlichen Bedingungen dieses Landes an Klima, Tieren<br />
und Pflanzen in sich aufzunehmen, ist ein prägendes Erlebnis, das uns<br />
die Bibel besser verstehen lässt. Da wir am Anfang des Jahres nach<br />
Israel reisen, werden wir über eine Vielfalt zarter Blüten und Blumen<br />
staunen können.<br />
Selbstverständlich begegnen wir bedeutenden Orten des Alten Testamentes<br />
wie dem Propheten Elija am Karmel, der uralten Stadt Jericho,<br />
den Fluchtwegen Davids und Hebron, dem Begräbnisort der Patriarchen.<br />
Für uns besonders bedeutungsvoll sind allerdings die Wege, die<br />
mit Jesu Leben verbunden sind. So werden wir Nazareth, Kapernaum,<br />
den Hügel der Seligpreisungen und Tabgha (Brotvermehrung), Bethlehem<br />
und Jerusalem mit den jeweiligen Erzählungen in Verbindung<br />
bringen. Gerade in Jerusalem und auf dem Ölberg werden wir uns die<br />
Zeit nehmen, die Spuren der Pilger, der ersten Kirchen und Gottesdienste<br />
zu verfolgen. Sie haben durch ihr Nacherleben von Passion<br />
und Auferstehung auch unsere Feiertage geprägt.<br />
Unsere Unterkünfte werden uns ganz unterschiedliche Eindrücke vermitteln.<br />
Die Reiseagentur wird uns jeweils eine ausreichende Zahl von<br />
Zimmern reservieren. Wir beginnen mit einem Hotel in Netanja am Mittelmeer.<br />
An den Hügeln des Golan haben wir höchst wahrscheinlich<br />
das schöne Ramot Hotel mit einem bezaubernden Blick über den See<br />
Genezareth. Es ist ein konservativ israelisches Hotel mit koscheren<br />
Speisen. Etwas Besonderes, das sich erst in den letzten Jahren entwickelt<br />
hat, ist die Übernachtung in der Oase Jericho, einer kleinen<br />
Siedlung in historisch bedeutungsvoller Umgebung, die nicht so stark<br />
von Touristen geprägt ist. Eine Nacht verbringen wir in einem Hotel im<br />
Negev (ggf. Mitzpe Ramon), das uns vielfältige orientalische Speisen<br />
bietet. Für die abschließenden Nächte in Jerusalem bemühen wir uns<br />
um das lutherische Hospiz in der Altstadt in der Nähe des Jaffatores.<br />
Dies ist ein wirklich zentraler Standort. Wir können aufsteigen zu den<br />
Flachdächern und die Altstadt von oben begehen. Schon am Morgen<br />
werden wir durch Glocken und Rufe des Muezzin aus dem Schlaf<br />
geweckt. Ganz in der Nähe ist die Erlöserkirche mit dem deutschsprachigen<br />
evangelischen Pfarramt.<br />
Eine Reise nach Israel hatte schon im 4. Jahrhundert die Motivation und<br />
die Ausgestaltung einer Pilgerreise. Es ist für jeden, der es unternimmt,<br />
ein besonderes Erlebnis. Sie können gerne Interessenten aus Ihren<br />
Familien oder aus Ihrem Freundeskreis über unser Vorhaben informieren.<br />
Es wäre für uns eine große Hilfe, wenn sich alle, die diese Reise in<br />
Erwägung ziehen, frühzeitig auf eine Liste schreiben lassen. Wir werden<br />
uns im kommenden Jahr mit einer Vortragsreihe auf die Menschen,<br />
Traditionen, Konflikte und traditionsreichen Funde in Israel vorbereiten.<br />
Diese Themenabende sind selbstverständlich für alle Interessierte offen.<br />
Tel.: 06249 8413<br />
Email: ek-uelversheim@t-online.de<br />
Freie evangelische Gemeinde<br />
Alsheim<br />
Gemeindezentrum Alsheim, Wormser Str. 25<br />
Tel. 06249 / 945561<br />
Bürozeiten: dienstags von 10-13 Uhr<br />
E-Mail: info@alsheim.feg.de<br />
Pastor Richard Mang<br />
Donnerstag, 18. Juli: 20.15 Uhr Gebet<br />
Sonntag, 21. Juli: 10 Uhr Gottesdienst & Kindergottesdienst, Predigt:<br />
Pastor Richard Mang<br />
Donnerstag, 25. Juli: 20.15 Uhr Gebet<br />
Sonntag, 28. Juli: 10 Uhr Gottesdienst & Kindergottesdienst<br />
Predigt: Helmut Degenhardt<br />
Evangelische Stadtmission<br />
Oppenheim<br />
Mainzer Str. 7, 55276 Oppenheim<br />
Tel.: 0 61 33 / 26 34<br />
www.stadtmission-oppenheim.de<br />
Donnerstag, 17. Juli: 19:00 Uhr Jugendhauskreis (ab 16 Jahre)<br />
Sonntag, 21. Juli: 10:00 Uhr Gottesdienst mit Kindergottesdienst,<br />
20:00 Uhr Gebetsgottesdienst / Connected<br />
Kein Teenkreis und keine Jungschar in den Ferien!<br />
An verschiedenen Tagen: Hauskreise in Dexheim, Dolgesheim,<br />
Geinsheim, Mommenheim, Nierstein, Uelversheim<br />
Geschichtentelefon für Kinder: 06133 - 924636<br />
Gebetskasten der Ev.Stadtmission Oppenheim: Sie werfen Ihr<br />
Gebetsanliegen anonym in den Gebetskasten (Mainzer Str. 7, Oppenheim).<br />
Wir beten im Gebetsgottesdienst für Sie!<br />
(Pfr. Fitting & Team)<br />
Katholische Kirchengemeinde<br />
„St. Viktor“ Guntersblum<br />
Viktor, Guntersblum<br />
<strong>Freitag</strong>, 19.07.13: 18.00 Uhr Beichtgelegenheit, 18.30 Uhr Eucharistiefeier<br />
Sonntag, 21.07.13: 09.30 Uhr Eucharistiefeier<br />
<strong>Freitag</strong>, 26.07.13: 18.00 Uhr Beichtgelegenheit, 18.30 Uhr Eucharistiefeier<br />
Katholische Kirchengemeinde<br />
„St. Vitus“ zu Ludwigshöhe<br />
St. Vitus, Ludwigshöhe<br />
Sonntag, 21.07.13: 08.00 Uhr Eucharistiefeier<br />
<strong>Freitag</strong>, 26.07.13: 18.30 Uhr Eucharistiefeier<br />
Katholische Pfarrgruppe<br />
Friesenheim - Undenheim - Weinolsheim<br />
St. Peter Weinolsheim<br />
Sonntag, 21.07.13: 10:30 Uhr Eucharistiefeier: Wir<br />
beten für Frieda Schefer u. Verst. Angehörige der<br />
Familie Schefer<br />
Kontakt: Pfarrbüro Weinolsheim: 06249/8908, Pfarrbüro<br />
Undenheim: 06737/335<br />
E-Mail: pfarrgruppe-undenheim@kath-dekanatmainz-sued.de<br />
Frauenzeit: 25.07.13 Film ab - mein Lieblingsfilm<br />
19:30 Uhr im Pfarrsaal bei der kath. Kirche in Köngernheim, Bahnhofstraße<br />
3<br />
Pfarrfest in Weinolsheim<br />
Herzliche Einladung zum Vortreffen für das diesjährige<br />
Pfarrfest der Pfarrgemeinde St. Peter/St. Pirmin, Weinolsheim/Eimsheim.<br />
Wann: Dienstag, 30.07.<strong>2013</strong>, 20:00 Uhr<br />
Wo: Pfarrzentrum Weinolsheim, Kirchgasse 1<br />
Wir feiern am 1.9.<strong>2013</strong> unser Pfarrfest, für und mit der<br />
Gemeinde. Darum wollen wir das Fest auch gemeinsam<br />
vorbereiten und alles was zu veranlassen ist auf<br />
viele Schultern verteilen.<br />
Für die Unterstützung bereits im voraus vielen Dank.<br />
gez.: Wolfgang Haselsteiner, PGR-Vorsitzender<br />
Aus der Nachbarschaft<br />
Veranstaltung der Kultur- und<br />
Weinbotschafter/innen Rheinhessen<br />
sonntags 15 Uhr an der Rheinterrasse<br />
WEIN.WIND.STILLE<br />
In den Gemeinden Bodenheim, Nackenheim, Nierstein und Alsheim<br />
führen Kultur-und Weinbotschafter <strong>2013</strong> an jedem Sonntag<br />
von April bis Oktober um 15 Uhr ihre Besucher mit unterschiedlichen<br />
Themenschwerpunkten durch die Weinberge und lassen den ganz<br />
eigenen Charme der Rheinterrasse lebendig werden. Sie zeigen die<br />
überwältigende Geologie, die einzigartige Flora und Fauna, die lebendige<br />
Rheinlandschaft und die reiche Weinkultur - und verkosten mit<br />
den Gästen die hervorragenden rheinhessischen Weine direkt in den<br />
Weinbergen.<br />
Die vierte Wanderung durch das Alsheimer Hohlwegeparadies findet<br />
am Sonntag, den 21. Juli <strong>2013</strong> um 15 Uhr statt und kostet 10,00 EUR<br />
pro Person.<br />
Erkunden Sie zusammen mit Kultur- und Weinbotschafterin Ingrid<br />
Strebel unter dem Motto WEIN.WIND.STILLE die faszinierende Natur<br />
der Alsheimer Hohlwege und erleben Sie eine faszinierende Natur mit<br />
besonderen Bäumen, Sträuchern und Kräutern - Genuss pur mit Weinen<br />
der Rheinterrasse.<br />
Anmeldung und Informationen bei Ingrid Strebel unter Tel. 06733-<br />
6174, ingrid.strebel@kultur-und-weinbotschafter-rheinhessen.de oder<br />
www.kultur-und-weinbotschafter-rheinhessen.de<br />
Achtung: In diesem Jahr werden fleißige Wanderer, die an einer Wanderung<br />
in allen vier Rheinterrassen-Gemeinden teilnehmen, mit einem<br />
Rheinhessen-Präsent belohnt!<br />
Datum/Uhrzeit der Veranstaltung: 21.07.<strong>2013</strong>, 15 Uhr<br />
Ort / genauer Treffpunkt: Rathausplatz, Bachstraße 24, 67577 Alsheim<br />
Anmeldung erforderlich? ja
Guntersblum - 16 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>29</strong>/<strong>2013</strong><br />
Kontakt: Telefon E-Mail Ingrid Strebel, Tel. 06733-6174<br />
ingrid.strebel@kultur-und-weinbotschafter-rheinhessen.de<br />
www.kultur-und-weinbotschafter-rheinhessen.de<br />
Kosten pro TeilnehmerIn: 10,00 EUR<br />
Wir heiraten<br />
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Jennifer Demuth<br />
Christoph sChwarz<br />
Fibromyalgie-SHG Alzey u. Umgebung<br />
Treffen jeden 1. Mittwoch (Werktag) und dem darauffolgenden Samstag<br />
(Werktag) im Monat, jeweils von 14 Uhr bis ca. 16. Uhr i. d. Ev.<br />
Sozialstation Alzey, Josselinstraße 3. Vor Erstbesuch bitte anmelden<br />
sowie Infos bei: M. Rothenmeyer, Tel.: 06734/961177 u. V. Senftleber,<br />
Tel.: 06355/955891.<br />
unsere kirchliche trauung<br />
findet am 20. Juli <strong>2013</strong> um 14.00 uhr<br />
in der evangelischen Kirche<br />
in Gimbsheim statt.<br />
Verlagsmitteilungen<br />
Ambulanter Krankenund<br />
Pflegedienst Selztal<br />
55278 Friesenheim, Tel. 06737/592 + 8320<br />
• Zentrum für ambulante<br />
Krankenpflege<br />
•Zentrum für ambulante<br />
• Pflegeberatungsstelle<br />
Krankenpflege<br />
•Pflegeberatungsstelle<br />
Ringstraße 6<br />
55283 Am langen Nierstein Rech 6<br />
Tel.: 55283 0 61 Nierstein 33 / 92 47 10<br />
Fax: Tel.: 0061 6133 33 // 92 9247 12 10<br />
Fax: 0 61 33 / 92 47 12<br />
www.rheinhessenpflege.de<br />
Ambulante Pflege Rhein-Selz<br />
Häusliche Kranken- & Altenpflege<br />
Peter Püschel<br />
Staatsrat-Schwamb-Straße 48 • 55278 Undenheim<br />
Tel.: 06737/712191 • Fax: 06737/7119283<br />
www.pflegerheinselz.de<br />
Häusliche Kranken-<br />
• E-Mail: pueschelpeter@t-online.de<br />
& Altenpflege<br />
06737 / 712191<br />
Staatsrat-Schwamb-Str. 48 • 55278 Undenheim
Guntersblum - 17 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>29</strong>/<strong>2013</strong><br />
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