Freitag, 19.07.2013 Ausgabe 29/2013 - Verbandsgemeinde ...

Freitag, 19.07.2013 Ausgabe 29/2013 - Verbandsgemeinde ... Freitag, 19.07.2013 Ausgabe 29/2013 - Verbandsgemeinde ...

23.12.2013 Aufrufe

Amtsblatt DER VERBANDSGEMEINDE GUNTERSBLUM 44. Jahrgang (142) Freitag, 19. Juli 2013 Ausgabe 29/2013 mit den Ortsgemeinden Dolgesheim Dorn-Dürkheim Eimsheim Guntersblum Hillesheim Ludwigshöhe Uelversheim Weinolsheim Wintersheim www.vg-guntersblum.de

Amtsblatt<br />

DER VERBANDSGEMEINDE GUNTERSBLUM<br />

44. Jahrgang (142) <strong>Freitag</strong>, 19. Juli <strong>2013</strong> <strong>Ausgabe</strong> <strong>29</strong>/<strong>2013</strong><br />

mit den<br />

Ortsgemeinden<br />

Dolgesheim<br />

Dorn-Dürkheim<br />

Eimsheim<br />

Guntersblum<br />

Hillesheim<br />

Ludwigshöhe<br />

Uelversheim<br />

Weinolsheim<br />

Wintersheim www.vg-guntersblum.de


Guntersblum - 2 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>29</strong>/<strong>2013</strong><br />

der Kulturverein präsentiert…<br />

Sommerfest Samstag und Sonntag 03.-04.08.<strong>2013</strong><br />

Ausstellung<br />

Der Weinstock<br />

Hommage auf eine Kulturpflanze<br />

24.03. bis 03.11.<br />

Museum, Kellerweg Guntersblum<br />

An Sonn- und Feiertagen von 14.00 bis 18.00 Uhr<br />

www.kulturverein-guntersblum.de<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

Guntersblum<br />

Amtlicher Teil<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Die Dosierung von Phosphat<br />

in das Trinkwasser im<br />

Wasserwerk Guntersblum wurde eingestellt<br />

Vor mehr als 25 Jahren wurde im Wasserwerk Guntersblum mit der<br />

Zugabe einer Phosphatmischung in das Trinkwasser begonnen, mit<br />

dem Ziel, die Korrosion von metallischen Versorgungsleitungen zu<br />

reduzieren. Grund für diese Maßnahme waren die hohen Neutralsalzgehalte<br />

(Chlorid und Sulfat) im geförderten Grundwasser.<br />

Mit Inbetriebnahme des neuen Uferfiltratwasserwerkes in Guntersblum<br />

im Jahr 1999 konnten die Neutralsalzgehalte im abgegebenen<br />

Trinkwasser deutlich verringert werden. Der Chloridgehalt sank von<br />

ca. 200-250 mg/l auf ca. 40 mg/l und der Sulfatgehalt von ca. 200-220<br />

mg/l auf ca. 90 mg/l.<br />

Die Zugabemenge konnte dann sukzessive von 5 mg/l PO4 auf 1,5<br />

mg/l gesenkt werden. Die Dosierung wurde ab Ende letzten Jahres<br />

langsam weiter gesenkt und im Juni ganz eingestellt.<br />

Ob die Phosphatdosierung dauerhaft eingestellt bleibt, hängt von<br />

Untersuchungen eines im Trinkwasser tätigen Forschungsinstitutes<br />

ab.<br />

Von der Phosphateinstellung ist die <strong>Verbandsgemeinde</strong> Guntersblum<br />

betroffen.<br />

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer<br />

06135-730 zur Verfügung.<br />

Ihre wvr Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH<br />

Sonstige amtliche Mitteilungen<br />

Ihr Bürgermeister informiert:<br />

Ferienzeit = Reisezeit -<br />

aber nicht ohne gültigen Ausweis!<br />

Jeder freut sich auf den lang ersehnten Urlaub. Doch<br />

oft wird dabei ein wichtiges Detail übersehen:<br />

Gültige Reisedokumente!<br />

Der Bürgerservice der VG Guntersblum empfiehlt<br />

daher, schon vor der Reisesaison die Ablauftermine<br />

von Personalausweis, Reisepass zu überprüfen.<br />

Bis ein neuer Reisepass oder Personalausweis von<br />

der Bundesdruckerei bei uns in der Verwaltung<br />

eintrifft, dauert es in der Regel 2 - 3 Wochen. Für<br />

Kurzentschlossene gibt es gegen Aufpreis einen<br />

sogenannten „Express-Pass“, der innerhalb von 72<br />

Stunden gefertigt werden kann.<br />

Ein vorläufiger Reisepass mit verkürzter Gültigkeitsdauer kann nur<br />

dann ausgestellt werden, wenn ein Expresspass nicht mehr rechtzeitig<br />

zur Reise ausgestellt werden könnte. Aber Vorsicht: Der „Vorläufige“<br />

ist nicht für jedes Reiseland gültig.<br />

Zum Beantragen dieser Reisedokumente wird jeweils ein aktuelles,<br />

biometrietaugliches Lichtbild benötigt.<br />

In vielen Reiseländern müssen sich auch die Kleinen ausweisen können.<br />

Für sie gibt es den Kinder-Reisepass (bis zum 12. Lebensjahr).<br />

Dieser kann sofort ausgestellt werden, wenn auch hier ein biometrietaugliches<br />

Bild sowie die Einverständniserklärung beider Elternteile<br />

vorliegt.<br />

Informieren Sie sich vorab über die Einreisebedingungen Ihres<br />

Urlaubsziels!<br />

Aktuelle Informationen für alle Länder stehen im Internet unter www.<br />

auswaertiges-amt.de bereit.<br />

Darüber hinaus erhalten Sie Auskünfte im Rathaus, Zimmer Nr. 6 und<br />

unter Tel.: 062497902 107 -Fr. Gabel oder 06249/902 108 Fr. Heilmann.<br />

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien eine gute Zeit der Reisevorbereitung<br />

und eine schöne Vorfreude auf die schönste Zeit im Jahr.<br />

Ihr Bürgermeister<br />

Michael Stork


Guntersblum - 3 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>29</strong>/<strong>2013</strong><br />

Achtung!<br />

Wichtige Änderung bei der Schulbuchausleihe!<br />

<strong>Ausgabe</strong> in Ludwigshöhe wegen dringenden<br />

Sanierungsarbeiten in der Grundschule Guntersblum<br />

Informationen zur Ausleihe der Schulmaterialien für das Schuljahr <strong>2013</strong> / 2014<br />

Damit gewährleistet ist, dass allen Schülerinnen und Schüler am ersten Schultag ihre Schulbücher vorliegen,<br />

stehen die Schulbuchpakete zur Abholung bereits in der letzten Ferienwoche bereit.<br />

Eine Legitimation bei Abholung kann verlangt werden.<br />

Bei Verhinderung (Urlaub, Krankheit, u.a.) können auch andere Personen die Pakete abholen, sofern eine<br />

schriftliche Vollmacht vorgelegt wird.<br />

Abholung der Schulbuchpakete:<br />

Wo:<br />

Elisabethen Schule, Kirchstraße 2, Ludwigshöhe<br />

Wann: für Schüler der Grundschule Guntersblum am Montag, 12.08.<strong>2013</strong><br />

für Schüler der Grundschule Dolgesheim am Dienstag, 13.08.<strong>2013</strong><br />

für Schüler der Grundschule Uelversheim am Mittwoch, 14.08.<strong>2013</strong><br />

Abholzeit: von 8:30 bis 12:00 Uhr<br />

Für Eltern, die diese Termine nicht wahrnehmen können, steht zusätzlich noch der Mittwoch, der<br />

14.08.<strong>2013</strong> von 14:00 bis 18:00 Uhr zur Verfügung.<br />

Zur notwendigen Überprüfung der Abholberechtigung ist der Abholschein vorzulegen.<br />

Zum Transport des Buchpaketes sollte eine Tragetasche mitgebracht werden.<br />

Um Beschädigungen an den Schulmaterialen zu vermeiden, bitten wir Sie die Bücher und sonstigen<br />

Druckschriften einzubinden.<br />

Ansprechpartner für die Grundschulen Dolgesheim, Guntersblum und Uelversheim ist Frau Reich,<br />

Zimmer 4, Tel. 06249/902-104 bzw. Herr Beny, Zimmer 3, Tel. 06249/902-118.<br />

gez. Michael Stork<br />

-Bürgermeister-<br />

Information zur Rentenantragsaufnahme<br />

Im Zeitraum vom 26.06.<strong>2013</strong> bis zum 20.08.<strong>2013</strong> kann es bei der<br />

Rentensachbearbeitung zu Terminverzögerungen kommen. In diesem<br />

Zeitraum findet die durch das Land neu eingeführte Schulbuchausleihe<br />

statt, wodurch vorhandenes Personal stark gebunden wird. Terminvereinbarungen<br />

sind möglich.<br />

In dringenden Fällen bitten wir Sie die Beratungsstelle der Deutschen<br />

Rentenversicherung in Mainz aufzusuchen, Tel. 06131 / 2740.<br />

Wir bitten um Verständnis.<br />

gez. Michael Stork, Bürgermeister<br />

Meldung der<br />

Wein- und Traubenmostbestände<br />

Meldung der oenologischen Verfahren<br />

Letzter Abgabetermin: 7. August <strong>2013</strong><br />

I. Meldung der Wein- und Traubenmostbestände<br />

Zur Meldung der Wein- und Traubenmostbestände sind alle natürlichen<br />

und juristischen Personen verpflichtet, die gewerbsmäßig Wein<br />

und/oder Traubenmost be- oder verarbeiten, lagern oder handeln.<br />

Die Meldepflicht erstreckt sich im Einzelnen auf:<br />

1. die in der Weinbaukartei erfassten Betriebe,<br />

2. die nicht in der Weinbaukartei erfassten Unternehmen, die Wein<br />

und Traubenmost zum Verkauf herstellen,<br />

3. die Unternehmen des Großhandels mit Wein und Traubenmost,<br />

4. Besondere Meldeverpflichtung bei Sektgrundwein: Sektgrundwein,<br />

der zur Schaumweinherstellung in Handelsbetrieben lagert<br />

(Sektkellereien), ist unter “Schaumwein“ vom Verfügungsberechtigten<br />

nachzuweisen.<br />

soweit sie zum Berichtszeitpunkt über einen Weinbestand von mindestens<br />

10.000 Liter verfügen.<br />

II. Meldung der oenologischen Verfahren<br />

Die Meldung der oenologischen Verfahren ist für alle natürlichen und<br />

juristischen Personen, die gewerbsmäßig Wein erzeugen, verpflichtend.<br />

Nach EU-Vorgaben haben die Weinerzeuger den Besitz an<br />

Anreicherungsmitteln, die Erhöhung des Alkoholgehaltes, die Entsäuerung<br />

und die Süßung zu melden.<br />

Die Meldeverpflichtung ist in einer einmaligen Meldung für mehrere<br />

Maßnahmen zusammengefasst. Zur weiteren Vereinfachung wurde<br />

diese Meldung in das Formular der Wein- und Traubenmostbestände<br />

integriert.<br />

Bitte beachten: Auch wenn Sie aufgrund der Vorgaben zur Meldung<br />

der Wein- und Traubenmostbestände nicht verpflichtet sind, können<br />

Sie dennoch der Anzeigeverpflichtung der oenologischen Verfahren<br />

unterliegen.<br />

Die Meldeformulare sind ab sofort bei der zuständigen Gemeinde-,<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>- bzw. Stadtverwaltung sowie bei den weinbaulichen<br />

Dienststellen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz<br />

erhältlich und müssen dort spätestens bis zum 7. August <strong>2013</strong> eingegangen<br />

sein.<br />

Reichen Sie bitte das Exemplar für den Meldepflichtigen zusammen<br />

mit der Meldung ein. Es verbleibt nach Bestätigung des Eingangs bei<br />

Ihnen und dient als Nachweis für die rechtzeitige Abgabe.<br />

Wer die Meldungen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht<br />

rechtzeitig erstattet, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 50 des<br />

Weingesetzes. Die ordnungsgemäße Meldung ist darüber hinaus<br />

Vorbedingung für die Teilnahme an Stützungsmaßnahmen (Investitionsförderung)<br />

nach der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 und deren<br />

Durchführungsbestimmungen.<br />

Wir bitten Sie deshalb, die Meldeformulare sehr sorgfältig auszufüllen<br />

und den Meldetermin zu beachten. Für Rückfragen stehen Ihnen<br />

die Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz in den<br />

zuständigen Dienststellen gerne zur Verfügung.<br />

Fundsachen<br />

Beim Fundbüro der <strong>Verbandsgemeinde</strong> wurden folgende Gegenstände<br />

abgegeben, die während der Sprechzeiten abgeholt werden<br />

können.<br />

einzelner kleiner Schlüssel, 23.06.<strong>2013</strong>, Mittelstraße, Guntersblum<br />

Schlüsselmäppchen mit zwei Schlüsseln, 26.06.<strong>2013</strong>, Mühlstraße,<br />

Guntersblum<br />

Schlüsselmäppchen mit einem Schlüssel, 14.07.<strong>2013</strong> hinter der<br />

Algerswegbrücke (auf der Seite der Kläranlage) im linken Weg.<br />

Ihr Bürgermeister<br />

Michael Stork<br />

Abholen der Reisepässe<br />

Die Reisepässe, die bis zum 03.07.<strong>2013</strong> beantragt wurden, können<br />

während der Sprechzeiten in Zimmer Nr. 6 der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

Guntersblum, Tel.: 06249/902-107 oder -108, abgeholt werden.<br />

Ihr Bürgermeister<br />

Michael Stork


Guntersblum - 4 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>29</strong>/<strong>2013</strong><br />

Rentenversicherung<br />

warnt vor unseriösen Anrufen<br />

In jüngster Zeit hat die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-<br />

Pfalz vermehrt Hinweise auf unseriöse Anrufe zum Nachteil ihrer Versicherten<br />

und Rentner erhalten. Die Anrufer, die sich als Mitarbeiter<br />

der Deutschen Rentenversicherung ausgaben, wollten Hausbesuche<br />

vereinbaren oder angeblich zuviel an die Rentenversicherung gezahlte<br />

Beiträge erstatten. Meist steht hinter diesen Anrufen der Versuch, auf<br />

unlautere Weise an persönliche Daten wie die Versicherungsnummer,<br />

den Verdienst oder die Bankverbindung herankommen zu wollen.<br />

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz stellt klar, dass sie<br />

diese Anrufe nicht veranlasst hat. Sie rät ihren Versicherten und Rentnern,<br />

die solche Anrufe erhalten, sich nicht auf ein Gespräch einzulassen<br />

und vor allem keine persönlichen Daten preiszugeben.<br />

Wer solche Anrufe erhält, kann sich an die Auskunfts- und Beratungsstellen<br />

der Deutschen Rentenversicherung in Rheinland-Pfalz oder<br />

das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 100048 016 wenden.<br />

An alle Eltern der Carl-Küstner-Grundschule<br />

Unsere Grundschule musste vor einigen Tagen wider erwartend komplett<br />

geräumt werden. Ursprünglich waren für die Räumung des Verwaltungstrakts<br />

der 7. und 8. August <strong>2013</strong> vorgesehen. Wir hatten Sie<br />

in einem Elternbrief diesbezüglich um Mithilfe gebeten.<br />

Diese Unterstützung ist nun nicht mehr notwendig. Dennoch herzlichen<br />

Dank an alle, die sich diese Termine schon eingetragen hatten.<br />

gez. Belan<br />

Grundschule Guntersblum<br />

Liebe Eltern unserer neuen Erstklässer,<br />

wir bitten um Entschuldigung, aber in dem Elternbrief, den Sie kürzlich<br />

erhalten haben, hat sich ein Fehler eingeschlichen.<br />

Das Datum des Einschulungstags war falsch angegeben.<br />

Die Einschulungsfeier findet am 20.08.<strong>2013</strong> um 10.00 Uhr im Gemeindehaus<br />

der evangelischen Kirche Guntersblum im Anschluss an den<br />

ökumenischen Einschulungsgottesdienst um 9.00 Uhr statt.<br />

Wir freuen uns auf Ihre Kinder.<br />

gez. Belan<br />

Sommerregelung für die Biotonne<br />

In den Monaten April bis einschließlich September ist im Landkreis<br />

Mainz-Bingen jeweils die zweite Leerung der Biotonne kostenfrei. Insgesamt<br />

können so über den Sommer sechs gebührenfreie Entleerungen<br />

zu den üblichen Abfuhrterminen genutzt werden. Damit werden<br />

die Standzeiten der Biotonne in den heißen Sommermonaten und so<br />

auch unangenehme Begleiterscheinungen verringert. Gerüche und<br />

Madenbildung in der Biotonne lassen sich zudem weitgehend vermeiden,<br />

wenn feuchter Biomüll und Essensreste dick in Zeitungspapier<br />

eingepackt werden. Zusätzlich empfiehlt der Abfallwirtschaftsbetrieb<br />

Mainz-Bingen (AWB), den Boden der Tonne mit zerknülltem Zeitungspapier<br />

auslegen, Zwischenlagen aus Papier oder Grünschnitt in die<br />

Biotonne zu geben und die Tonne in den Schatten zu stellen.<br />

Grundsätzlich wird die Biotonne alle zwei Wochen abgefahren. In der<br />

Grundgebühr von jährlich 80 Euro für eine 80 Liter Tonne enthalten<br />

sind 13 Leerungen, hinzu kommen die sechs kostenfreien Sommer-<br />

Leerungen. Kunden, die zusätzlich Biomüll selbst kompostieren,<br />

erhalten auf die Grundgebühr 20 Prozent Rabatt. Zum Biomüll gehören<br />

alle organischen Abfälle wie Garten- und Küchenabfälle sowie<br />

Speisereste. Restmüll oder andere Fremdstoffe gehören hingegen<br />

nicht in die Biotonne. Genauso wenig wie Asche, Katzenstreu oder<br />

vom Handel als „kompostfähig“ oder „biologisch abbaubar“ angebotenen<br />

Kunststoffsäcke. Diese verrotten nicht im Zeitrahmen der normalen<br />

Kompostierung und müssten daher mühsam einzeln aussortiert<br />

werden. Der Bioabfall wird nach der Abfuhr in der Biomasseanlage<br />

Essenheim verwertet. Im ersten Schritt entsteht dort aus dem Material<br />

durch Vergärung Biogas, das anschließend zur Ökostromerzeugung<br />

für rund 1.800 Haushalte genutzt wird. Danach wird der Gärrest in<br />

einer nachgeschaltete Aufbereitungsanlage zu Kompostmaterial verarbeitet.<br />

So kommen pro Jahr etwa 20.000 Tonnen natürlicher Dünger<br />

zusammen, der von Landwirten, Obst- und Weinbauern sowie Gartenbesitzern<br />

in den Naturkreislauf zurückgeführt wird.<br />

Weitere Informationen zur Biotonne gibt es bei der Abfallberatung des<br />

AWB unter 06132/787-7080 oder unter www.awb-mainz-bingen.de.<br />

Nichtamtlicher Teil<br />

Verkehrsverein Guntersblum<br />

IG Kühkopf Fähre<br />

Zum Europa-Reservat Insel Kühkopf am Aktionstag am 21.07.<strong>2013</strong><br />

aufgepasst ! ... die Fähr‘ fährt !<br />

Mit diesem Slogan ruft die Interessengemeinschaft Kühkopf Fähre<br />

auf, das Naturschutzgebiet zu besuchen.<br />

Dessen artenreiche Vogelwelt erhielt von der UNESCO das Prädikat<br />

Europareservat und steht unter besonderen Schutz.<br />

Dritter Aktionstag mit EWR als Sponsor!<br />

Nach dem großen Erfolg des zweiten Aktionstages freut sich die Interessengemeinschaft<br />

Rheinfähre Guntersblum/Kühkopf auf den dritten<br />

Aktionstag am kommenden Sonntag. Unterstützt wird dieser von der<br />

EWR AG. Vertreter des EWR- Vorstandes werden sich an diesem Tag<br />

persönlich über die Aktivitäten rund um den Fährbetrieb informieren.<br />

Von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr wird die Fähre Fußgänger, Rad-und Rollstuhlfahrer<br />

barrierefrei zur Insel Kühkopf, bzw. vom Kühkopf nach<br />

Guntersblum übersetzen. Ablegepunkte sind beiderseits die Anfahrtsrampen<br />

der ehemaligen Rheinfähre. Erwachsene fahren an diesem<br />

Tag für 2 Euro/Person, Kinder bis einschl. 12 Jahre dürfen frei mitfahren.<br />

Für Fahrräder gilt 1 Euro/Rad.<br />

Links und rechts des Rheins erwarten die Besucher interessante Ausflugsmöglichkeiten.<br />

Ein Besuch auf den verschiedenen Lehrpfaden<br />

des Inselparadieses, sowie dem Kühkopf-Knoblochsaue-Naturschutz-<br />

Informationszentrum in Stockstadt, dem Hofgut Guntershausen oder<br />

dem Forsthaus sind Anziehungspunkte auf der hessischen Seite. Am<br />

Guntersblumer Rheinufer erwarten die Besucher ein Info- und ein<br />

Weinstand. Die Gaststätte Rheinhof sorgt für das leibliche Wohl. Ausflugsziele<br />

auf der linksrheinischen Seite sind z.B. der Ökolehrpfad der<br />

Wasserversorgung Rhein-Selz, das Wochenend- und Freizeitgebiet<br />

Eicher See, sowie das Freibad Gimbsheim. Alle, die sich das Fährticket<br />

am Infostand<br />

des Verkehrsvereins am Guntersblumer Rheinufer abstempeln lassen,<br />

erhalten im Freibad Gimbsheim am 21.07.13 eine Ermäßigung auf die<br />

Tageskarte.<br />

Nehmen Sie das Angebot an - sagen Sie es Ihrer Familie, Freunden<br />

und Bekannten weiter: ... die Fähr‘ fährt !<br />

Tae Kwon Do - Schnuppervormittag<br />

25.07.13, 10 - 13 Uhr<br />

Leitung: Herr Josy - im Schwimmbad<br />

Ihr könnt erste Grundtechniken der Kampfsportart erlernen. Das<br />

Angebot richtet sich an Kinder zwischen 8 und 12 Jahren<br />

Mitglieder 3,50 EUR - Nichtmitglieder 5 EUR Teilnehmerzahl 8-10 Kinder<br />

Im Anschluss kann ihr Kind zum ermäßigten Preis von 1,20 EUR noch<br />

eigenverantwortlich im Schwimmbad verbleiben.<br />

Anmeldung 0176 32609121 oder info@schwimmbad-gimbsheim.de<br />

Erziehungs- und Familienberatungsstelle<br />

des Deutschen Kinderschutzbundes Mainz:<br />

Terminvereinbarung telefonisch unter 01577-9531006 oder per Mail<br />

an beratungsstelle.guntersblum@kinderschutzbund-mainz.de<br />

Elterntelefon<br />

des Deutschen Kinderschutzbundes,<br />

Orts- und Kreisverband Mainz e.V.<br />

Telefonzeiten: Montag bis <strong>Freitag</strong> von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr und<br />

Dienstag und Donnerstag von 17:00 bis 19:00 Uhr unter der bundesweiten<br />

kostenfreienTelefonnummer 08001110550 zu erreichen.


Guntersblum - 5 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>29</strong>/<strong>2013</strong><br />

für Eltern und Interessierte<br />

Kinder sicher begleiten<br />

Kinder- und Säuglingsnotfälle lassen sich oft schon im Vorfeld verhindern.<br />

Damit erst gar nichts passiert, vermitteln wir Ihnen vorbeugende<br />

Maßnahmen.<br />

Weitere Inhalte:<br />

Erkennen von Notfallsituationen bei Säuglingen und Kleinkindern<br />

Maßnahmen bei Verbrennungen, Vergiftungen, Knochenbrüchen,<br />

Bewusstlosigkeit, Atemstörungen<br />

Herz-Lungen-Wiederbelebung<br />

Pseudokrupp, Asthma und Allergien<br />

Wann?<br />

Wo?<br />

Kosten?<br />

24. August <strong>2013</strong>, 9.00 Uhr – 17.00 Uhr<br />

Caritaszentrum in Bodenheim,<br />

Am Reichsritterstift 3<br />

25 € pro Person, 40 € für Paare<br />

Kursleitung: Katrin Reinbott, Malteser Hilfsdienst Mainz<br />

Information und Anmeldung:<br />

Frau Altherr, Tel.: 06135 / 702853<br />

Veranstalter:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Ortsgemeinde<br />

Dolgesheim<br />

www.dolgesheim.de<br />

Amtlicher Teil<br />

Email: m.altherr@caritas-mz.de<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Wahl der Schöffinnen und Schöffen<br />

aus der Ortsgemeinde Dolgesheim<br />

für die Amtsperiode vom 01.01.2014 bis 31.12.2018<br />

an den jeweiligen Schöffengerichten des Amtsgerichts Mainz und<br />

den Strafkammern des Landgerichts Mainz<br />

- Offenlegung der Vorschlagsliste -<br />

Der Ortsgemeinderat Dolgesheim hat in der Sitzung am 01.07.<strong>2013</strong><br />

den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen<br />

und Schöffen für das Amtsgericht Mainz und das Landgericht Mainz<br />

gefasst.<br />

Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz<br />

(GVG) in der Zeit vom<br />

Montag, 22. Juli bis einschließlich Montag, <strong>29</strong>. Juli <strong>2013</strong><br />

zu jedermanns Einsicht bei der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung Guntersblum, Alsheimer Straße<br />

<strong>29</strong>, 67583 Guntersblum, Herr Rudolf Felgner, Zimmer 27<br />

während der Dienststunden offen.<br />

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer<br />

Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung Guntersblum Einspruch mit der<br />

Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen<br />

aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG (siehe Anhang zu<br />

dieser Bekanntmachung) nicht aufgenommen werden durften oder<br />

sollten.<br />

Dolgesheim, 15.07.<strong>2013</strong><br />

gez.: Michael Schreiber, Ortsbürgermeister<br />

Anhang:<br />

Auszug aus dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)<br />

§ 32 GVG - Unfähigkeit zum Schöffenamt<br />

Unfähig zu dem Amt eines Schöffen sind:<br />

1. Personen, die infolge Richterspruch die Fähigkeit zur Bekleidung<br />

öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat<br />

zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind;<br />

2. Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat<br />

schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher<br />

Ämter zur Folge haben kann.<br />

§ 33 GVG - Nicht zu berufende Personen<br />

Zu dem Amt eines Schöffen sollen nicht berufen werden:<br />

1. Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das fünfundzwanzigste<br />

Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden;<br />

2. Personen, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben oder<br />

dieses bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden;<br />

3. Personen, die zurzeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in<br />

der Gemeinde wohnen;<br />

4. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht<br />

geeignet sind;<br />

5. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.<br />

§ 34 GVG - Weitere nicht zu berufende Personen<br />

(1) Zu dem Amt eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden:<br />

1. der Bundespräsident;<br />

2. die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung;<br />

3. Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand<br />

versetzt werden können;<br />

4. Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte;<br />

5. Gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte sowie<br />

ferner Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs-<br />

und Gerichtshelfer;<br />

6. Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen,<br />

die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind;<br />

7. Personen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege<br />

in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig gewesen sind,<br />

von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung<br />

der Vorschlagslisten noch andauert.<br />

(2) Die Landesgesetze können außer den vor bezeichneten Beamten<br />

höhere Verwaltungsbeamte bezeichnen, die zu dem Amt eines Schöffen<br />

nicht berufen werden sollen.<br />

mit den<br />

Ortsgemeinden<br />

Dolgesheim<br />

Dorn-Dürkheim<br />

Eimsheim<br />

Guntersblum<br />

Hillesheim<br />

Ludwigshöhe<br />

Uelversheim<br />

Weinolsheim<br />

Amtsblatt<br />

DER VERBANDSGEMEINDE GUNTERSBLUM<br />

Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen<br />

Teil: Bürgermeister Michael Stork, Postfach 1151, 67583<br />

Guntersblum, Tel. 06249/902-0. Internetadresse: www.<br />

vg-guntersblum.de<br />

Druck und Verlag:<br />

Verlag + Druck Linus Wittich KG, 54343 Föhren,<br />

Europaallee 2 (Industriepark), Tel. 06502/9147-0<br />

oder -240, Fax 06502/ 9147250, Internet: www.wittich.de<br />

e-Mail: info@wittich-foehren.de<br />

Postanschrift: 54343 Föhren, Postfach 1154<br />

Verantwortlich für den Anzeigenteil:<br />

Klaus Wirth,<br />

unter der Anschrift des Verlages<br />

Anzeigenannahme:<br />

Verlagsagentur Scherer, Tel. 06249/945155,<br />

Fax 06249/945158, E-Mail: va.scherer@wittich-foehren.de<br />

Verantwortlich für Nachrichten und Hinweise:<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung Guntersblum:<br />

E-Mail-Adresse: amtsblatt@vg-guntersblum.de<br />

Erscheinungsweise:<br />

Wöchentlich und kostenlose Zustellung durch den Träger,<br />

jeweils freitags in die Haushalte der <strong>Verbandsgemeinde</strong>,<br />

Einzelstücke werden bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

oder gegen Ersatz der Portokosten zugesandt.<br />

Redaktionsschluss: Montag 12.00 Uhr, in Wochen mit<br />

gesetzlichen Feiertagen: <strong>Freitag</strong> der Vorwoche 12.00 Uhr.<br />

Uns eingereichte Manuskripte und Hinweise werden nach<br />

bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr veröffentlicht.<br />

Wintersheim www.vg-guntersblum.de


Guntersblum - 6 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>29</strong>/<strong>2013</strong><br />

Sonstige amtliche Mitteilungen<br />

Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)<br />

in der Kindertagesstätte<br />

der Ortsgemeinde Dolgesheim<br />

Die Ortsgemeinde Dolgesheim sucht ab dem 01.09.<strong>2013</strong> eine/<br />

einen Ableister/in für ein Freiwilliges Soziales Jahr in ihrer Kindertagesstätte.<br />

Das Freiwillige Soziale Jahr wird über den Internationalen<br />

Bund e.V. in Mainz getragen.<br />

Beginn des Freiwilligen Sozialen Jahres:<br />

zum nächstmöglichen Termin<br />

Bewerber/-innen sollten zwischen 16 und 26 Jahren alt sein und<br />

die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben.<br />

Das FSJ dauert je nach Vereinbarung zwischen 6 Monaten und<br />

einem Jahr. Eine Verlängerung auf 18 Monate ist gewünscht.<br />

Junge verantwortungsbewusste Menschen, die Freude am<br />

Umgang mit Kindern haben und gerne Erfahrungen im sozialen<br />

Bereich sammeln möchten, können sich bewerben.<br />

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt<br />

(SGB IX).<br />

Schriftliche Bewerbungen mit den üblichen Bewerbungsunterlagen<br />

richten Sie bitte bis spätestens <strong>19.07.<strong>2013</strong></strong> an:<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> Guntersblum<br />

- FB I; Personalverwaltung -<br />

Alsheimer Straße <strong>29</strong><br />

67583 Guntersblum<br />

Ortsgemeinde<br />

Dorn-Dürkheim<br />

www.dorn-duerkheim.de<br />

Amtlicher Teil<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Wahl der Schöffinnen und Schöffen<br />

der Ortsgemeinde Dorn-Dürkheim für<br />

die Amtsperiode vom 01.01.2014 bis 31.12.2018<br />

an den jeweiligen Schöffengerichten des Amtsgerichts Mainz und<br />

den Strafkammern des Landgerichts Mainz<br />

- Offenlegung der Vorschlagsliste -<br />

Der Ortsgemeinderat Dorn-Dürkheim hat in der Sitzung am<br />

04.06.<strong>2013</strong> den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der<br />

Schöffinnen und Schöffen für das Amtsgericht Mainz und das Landgericht<br />

Mainz gefasst.<br />

Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz<br />

(GVG) in der Zeit vom<br />

Montag, 22. Juli bis einschließlich Montag, <strong>29</strong>. Juli <strong>2013</strong><br />

zu jedermanns Einsicht bei der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung Guntersblum, Alsheimer Straße<br />

<strong>29</strong>, 67583 Guntersblum, Herr Rudolf Felgner, Zimmer 27<br />

während der Dienststunden offen.<br />

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche<br />

nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

Guntersblum Einspruch mit der Begründung<br />

erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen<br />

wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG (siehe Anhang zu dieser Bekanntmachung)<br />

nicht aufgenommen werden durften oder sollten.<br />

Dorn-Dürkheim, 15.07.<strong>2013</strong><br />

gez.: Claus-Dieter Biegler, Ortsbürgermeister<br />

Anhang:<br />

Auszug aus dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)<br />

§ 32 GVG - Unfähigkeit zum Schöffenamt<br />

Unfähig zu dem Amt eines Schöffen sind:<br />

1. Personen, die infolge Richterspruch die Fähigkeit zur Bekleidung<br />

öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat<br />

zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind;<br />

2. Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat<br />

schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher<br />

Ämter zur Folge haben kann.<br />

§ 33 GVG - Nicht zu berufende Personen<br />

Zu dem Amt eines Schöffen sollen nicht berufen werden:<br />

1. Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das fünfundzwanzigste<br />

Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden;<br />

2. Personen, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben oder<br />

dieses bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden;<br />

3. Personen, die zurzeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in<br />

der Gemeinde wohnen;<br />

4. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht<br />

geeignet sind;<br />

5. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.<br />

§ 34 GVG - Weitere nicht zu berufende Personen<br />

(1) Zu dem Amt eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden:<br />

1. der Bundespräsident;<br />

2. die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung;<br />

3. Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand<br />

versetzt werden können;<br />

4. Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte;<br />

5. Gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte sowie<br />

ferner Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs-<br />

und Gerichtshelfer;<br />

6. Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen,<br />

die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind;<br />

7. Personen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege<br />

in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig gewesen sind,<br />

von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung<br />

der Vorschlagslisten noch andauert.<br />

(2) Die Landesgesetze können außer den vor bezeichneten Beamten<br />

höhere Verwaltungsbeamte bezeichnen, die zu dem Amt eines Schöffen<br />

nicht berufen werden sollen.<br />

Sonstige amtliche Mitteilungen<br />

Kerbe Majestäten gesucht<br />

Liebe Dorn-Dürkheimerinnen und Dorn-Dürkheimer,<br />

unsere Amtszeit als Kerbe-Prinzessin Ann-Kathrin I. und Kerbe-Kaiser<br />

Max I. neigt sich langsam dem Ende zu. Wir hatten bisher ein tolles Jahr,<br />

welches durch Spaß, viele neue Bekanntschaften und schönen Erfahrungen<br />

geprägt wurde. Um die Tradition unserer Kerb weiter zu führen,<br />

suchen wir für das kommende Jahr Nachfolger, die dieses Amt übernehmen<br />

möchten. Wenn ihr also Lust habt und näheres erfahren möchtet,<br />

könnt ihr euch gerne bei uns oder über den Bürgermeister melden.<br />

Eure Kerbemajestäten 2012/<strong>2013</strong><br />

Ann-Kathrin I. und Max I.<br />

Bürostunde<br />

Die Bürostunde findet montags zur gewohnten Zeit von 19.00-20.00<br />

Uhr im Gemeindezentrum am Sportplatz statt. Das Büro befindet sich<br />

im Obergeschoss. Sie erreichen mich unter der altbekannten Telefonnummer<br />

06733-443 während der Bürozeiten.<br />

Bücherei<br />

Die Bücherei im Gemeindezentrum hat im vierwöchigen Rhythmus für<br />

Sie geöffnet und zwar immer der 1. Montag eines Monats von 18.30<br />

Uhr - 19.30 Uhr. Nutzen auch Sie den kostenlosen Verleih von Kinderbüchern,<br />

Büchern sowie Hörspielen.<br />

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.<br />

gez.: Claus Dieter Biegler, Ihr Ortsbürgermeister<br />

Ortsgemeinde<br />

Eimsheim<br />

www.eimsheim.de<br />

Amtlicher Teil<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Wahl der Schöffinnen und Schöffen<br />

aus der Ortsgemeinde Eimsheim für die Amtsperiode<br />

vom 01.01.2014 bis 31.12.2018<br />

an den jeweiligen Schöffengerichten des Amtsgerichts Mainz und<br />

den Strafkammern des Landgerichts Mainz<br />

- Offenlegung der Vorschlagsliste -<br />

Der Ortsgemeinderat Eimsheim hat in der Sitzung am 12.06.<strong>2013</strong><br />

den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen<br />

und Schöffen für das Amtsgericht Mainz und das Landgericht Mainz<br />

gefasst. Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz<br />

(GVG) in der Zeit vom<br />

Montag, 22. Juli bis einschließlich Montag, <strong>29</strong>. Juli <strong>2013</strong><br />

zu jedermanns Einsicht bei der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung Guntersblum, Alsheimer Straße<br />

<strong>29</strong>, 67583 Guntersblum, Herr Rudolf Felgner, Zimmer 27


Guntersblum - 7 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>29</strong>/<strong>2013</strong><br />

während der Dienststunden offen.<br />

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche<br />

nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

Guntersblum Einspruch mit der Begründung<br />

erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen<br />

wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG (siehe Anhang zu dieser Bekanntmachung)<br />

nicht aufgenommen werden durften oder sollten.<br />

Eimsheim, 15.07.<strong>2013</strong><br />

gez.: Hans-Joachim Eller, Ortsbürgermeister<br />

Anhang:<br />

Auszug aus dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)<br />

§ 32 GVG - Unfähigkeit zum Schöffenamt<br />

Unfähig zu dem Amt eines Schöffen sind:<br />

1. Personen, die infolge Richterspruch die Fähigkeit zur Bekleidung<br />

öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat<br />

zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind;<br />

2. Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat<br />

schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher<br />

Ämter zur Folge haben kann.<br />

§ 33 GVG - Nicht zu berufende Personen<br />

Zu dem Amt eines Schöffen sollen nicht berufen werden:<br />

1. Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das fünfundzwanzigste<br />

Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden;<br />

2. Personen, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben oder<br />

dieses bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden;<br />

3. Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in<br />

der Gemeinde wohnen;<br />

4. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht<br />

geeignet sind;<br />

5. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.<br />

§ 34 GVG - Weitere nicht zu berufende Personen<br />

(1) Zu dem Amt eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden:<br />

1. der Bundespräsident;<br />

2. die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung;<br />

3. Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand<br />

versetzt werden können;<br />

4. Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte;<br />

5. Gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte sowie<br />

ferner Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs-<br />

und Gerichtshelfer;<br />

6. Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen,<br />

die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind;<br />

7. Personen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege<br />

in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig gewesen sind,<br />

von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung<br />

der Vorschlagslisten noch andauert.<br />

(2) Die Landesgesetze können außer den vor bezeichneten Beamten<br />

höhere Verwaltungsbeamte bezeichnen, die zu dem Amt eines Schöffen<br />

nicht berufen werden sollen.<br />

Sonstige amtliche Mitteilungen<br />

Bürgermeistersprechstunde<br />

Die Sprechstunde findet jeden Dienstag von 18:00 bis 19:00 Uhr im Rathaus<br />

statt. In dieser Zeit bin ich dort auch telefonisch unter der Nummer<br />

1854 erreichbar. Sollten Sie diesen Termin nicht wahrnehmen können,<br />

bin ich gerne bereit einen passenden Zeitpunkt mit Ihnen zu vereinbaren.<br />

Ihr Ortsbürgermeister, Hans-Joachim Eller<br />

Ortsgemeinde<br />

Guntersblum<br />

www.guntersblum.de<br />

Amtlicher Teil<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Wahl der Schöffinnen und Schöffen<br />

aus der Ortsgemeinde Guntersblum für die<br />

Amtsperiode vom 01.01.2014 bis 31.12.2018<br />

an den jeweiligen Schöffengerichten des Amtsgerichts Mainz und<br />

den Strafkammern des Landgerichts Mainz<br />

- Offenlegung der Vorschlagsliste -<br />

Der Ortsgemeinderat Guntersblum hat in der Sitzung am 28.05.<strong>2013</strong><br />

den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen<br />

und Schöffen für das Amtsgericht Mainz und das Landgericht Mainz<br />

gefasst. Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz<br />

(GVG) in der Zeit vom<br />

Montag, 22. Juli bis einschließlich Montag, <strong>29</strong>. Juli <strong>2013</strong><br />

zu jedermanns Einsicht bei der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung Guntersblum, Alsheimer Straße<br />

<strong>29</strong>, 67583 Guntersblum, Herr Rudolf Felgner, Zimmer 27<br />

während der Dienststunden offen.<br />

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer<br />

Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung Guntersblum Einspruch mit der<br />

Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen<br />

aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG (siehe Anhang zu<br />

dieser Bekanntmachung) nicht aufgenommen werden durften oder<br />

sollten.<br />

Guntersblum, 15.07.<strong>2013</strong><br />

gez.: Reiner Schmitt, Ortsbürgermeister<br />

Anhang:<br />

Auszug aus dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)<br />

§ 32 GVG - Unfähigkeit zum Schöffenamt<br />

Unfähig zu dem Amt eines Schöffen sind:<br />

1. Personen, die infolge Richterspruch die Fähigkeit zur Bekleidung<br />

öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat<br />

zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind;<br />

2. Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat<br />

schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher<br />

Ämter zur Folge haben kann.<br />

§ 33 GVG - Nicht zu berufende Personen<br />

Zu dem Amt eines Schöffen sollen nicht berufen werden:<br />

1. Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das fünfundzwanzigste<br />

Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden;<br />

2. Personen, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben oder<br />

dieses bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden;<br />

3. Personen, die zurzeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in<br />

der Gemeinde wohnen;<br />

4. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht<br />

geeignet sind;<br />

5. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.<br />

§ 34 GVG - Weitere nicht zu berufende Personen<br />

(1) Zu dem Amt eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden:<br />

1. der Bundespräsident;<br />

2. die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung;<br />

3. Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand<br />

versetzt werden können;<br />

4. Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte;<br />

5. Gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte sowie<br />

ferner Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs-<br />

und Gerichtshelfer;<br />

6. Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen,<br />

die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind;<br />

7. Personen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege<br />

in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig gewesen sind,<br />

von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung<br />

der Vorschlagslisten noch andauert.<br />

(2) Die Landesgesetze können außer den vor bezeichneten Beamten<br />

höhere Verwaltungsbeamte bezeichnen, die zu dem Amt eines Schöffen<br />

nicht berufen werden sollen.<br />

Sonstige amtliche Mitteilungen<br />

Häufiges Fehlverhalten zwingt zum Handeln<br />

Immer wieder ist zu beobachten, dass innerhalb des verkehrsberuhigten<br />

Bereichs in der Alsheimer Straße viel zu schnell gefahren wird. Um<br />

es noch einmal in Erinnerung zu rufen:<br />

In verkehrsberuhigten Bereichen dürfen Fußgänger die Straße in ihrer<br />

ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.<br />

Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.<br />

Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch<br />

behindern; wenn nötig müssen sie warten.<br />

Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.<br />

Das Parken ist außerhalb gekennzeichneter Flächen unzulässig, ausgenommen<br />

zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.<br />

Um dem oft beobachteten, viel zu schnellen Fahren entgegen zu<br />

wirken, hat sich die Ortsgemeinde zum Aufstellen von Pflanzkübel<br />

entschlossen. Wir erhoffen uns durch die hierdurch, insbesondere<br />

optisch bewirkte Fahrbahnverengung, die gewünschten und gesetzlich<br />

geforderten Schrittge-schwindigkeiten.<br />

Wir bitten um Verständnis und um mehr Rücksichtnahme gegenüber<br />

der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer und Fußgänger, insbesondere<br />

aber gegenüber den Kindern und den älteren Mitbürgerinnen und<br />

Mitbürgern.<br />

Reiner Schmitt, Ortsbürgermeister


Guntersblum - 8 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>29</strong>/<strong>2013</strong><br />

Pflege des Außenbereichs<br />

stellt Biodiversität in den Mittelpunkt<br />

Biodiversität bezeichnet sowohl das Vorkommen vieler unterschiedlicher<br />

Pflanzen- und Tierarten als auch die Vernetzung<br />

verschiedener Lebensräume untereinander. Eine gute Durchmischung<br />

von Lebensräumen mit verschiedener Ausprägung<br />

bietet unterschiedlichen Tier- und Pflanzenarten die Möglichkeit,<br />

sich an einem Ort anzusiedeln. Diese wiederum sind Nahrungsgrundlage<br />

für verschiedene Tiere oder erfüllen wichtige<br />

Funktionen im Ökosystem. In einem gut funktionierenden Ökosystem<br />

bestehen vielfältige Beziehungen sowie ein ständiger<br />

Austausch und eine gegenseitige Abhängigkeit. Biodiversität ist<br />

Lebensgrundlage und Lebensversicherung. Bei Störungen im<br />

Ökosystem sorgt Vielfalt für Reaktionsfähigkeit und Stabilität.<br />

Dem biodiversitären Anspruch einerseits und dem Pflegeanspruch<br />

der Bürgerinnen und Bürger andererseits gilt<br />

es Rechnung zu tragen und dies erfordert eine differenzierte<br />

und sensibilisierte Pflege. So sind beispielsweise Mulch- und<br />

Mäharbeiten bei stillgelegten Flächen zwischen Ende März<br />

und Ende Juni untersagt, um Jungwild, Bodenbrüter und die<br />

Entwicklung bestimmter Pflanzen nicht zu beeinträchtigen.<br />

Manche Flächen erfordern gar eine längere Auszeit von Pflegemaßnahmen<br />

oder anfangs intensivere Pflegemaßnahmen um<br />

ein für das Ökosystem notwendiges Erblühen oder ein Ansiedeln<br />

standortgerechter Pflanzen zu ermöglichen. Die Rücksichtnahme<br />

gegenüber der Natur zahlt sich aus. Es ist wichtig,<br />

die uns scheinbar nutzlosen Pflanzen an Wegränder und nicht<br />

wirtschaftlich genutzten Flächen zu erhalten und nicht vor dem<br />

Verblühen zu mähen. Was Vögel und Insekten gut tut nutzt<br />

auch den Menschen, weil beispielsweise hochstehende Wiesen<br />

und Wegränder sich als Feuchtigkeitsspender regulierend<br />

auf das Mikroklima auswirken und ein reduziertes Mähen, als<br />

willkommener Nebeneffekt, die Bauhofmitarbeiter und alle an<br />

der Pflege Beteiligten entlastet.<br />

Eine große biodiversitäre Bedeutung kommt dem Areal um<br />

den Vögelsgärtenbrunnen, der angrenzenden Streuobstwiese<br />

und der Engasshohl zu. Mit unserem Umweltbeauftragten,<br />

Herrn Morcinek, dem Umweltkreis mit Frau Katja Deschinger,<br />

den „Rotkehlchen“, der Familie Hill und der Ortsgemeinde,<br />

wurden Pflegemaßnahmen besprochen und Zuständigkeiten<br />

festgelegt, um die biodiversitären Voraussetzungen zu optimieren.<br />

In diesem Zusammenhang darf darauf hingewiesen werden,<br />

Mulcharbeiten, auch wenn sie gut gemeint sind, auf den<br />

genannten Flächen ohne Rücksprache mit der Ortsgemeinde<br />

zu unterlassen. Dem Naturliebhaber, Wanderer und Ruhesuchenden<br />

seien diese Flächen empfohlen, allerdings mit dem<br />

Hinweis, die Rastplätze ordentlich zu verlassen.<br />

Reiner Schmitt, Ortsbürgermeister<br />

Noch freie Plätze bei den Kräuterdetektiven!<br />

Im Rahmen des Ferienprogramms der Ortsgemeinde Guntersblum<br />

sind für die zweite Veranstaltung der Kräuterpädagogin Frau Katja<br />

Deschinger am Donnerstag, den 08.08.<strong>2013</strong> zur „Rheinhessischen<br />

Unkräuterwanderung“ in der Gemarkung „Vogelsgärten“ noch<br />

Plätze frei. Wenn ihr zwischen 6 und 11 Jahren alt seid und Lust<br />

habt, an dieser interessanten Wanderung teilzunehmen, dann meldet<br />

euch bitte bei Frau Katja Deschinger unter der Telefonnummer 06249-<br />

7691 an. Die Kosten betragen 4.- EUR pro Person und sind direkt bei<br />

Anmeldung zu zahlen.<br />

Reiner Schmitt, Ortsbürgermeister<br />

Sprechstunde<br />

Die Sprechstunde findet jeden Mittwoch von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

im Rathaus, Alsheimer Straße <strong>29</strong>, statt. Selbstverständlich stehe ich<br />

Ihnen auch gerne außerhalb der Sprechstunde - nach vorheriger Terminvereinbarung-<br />

zu einem Gespräch zur Verfügung.<br />

gez.: Reiner Schmitt, Ortsbürgermeister<br />

Freiwillige Feuerwehr Guntersblum<br />

Übung<br />

Die nächste Übung der Freiwilligen Feuerwehr Guntersblum findet am<br />

24.07.<strong>2013</strong>, 19.30 Uhr statt.<br />

Um pünktliches und zahlreiches Erscheinen wird gebeten.<br />

gez.: Matthias Kehm, Wehrführer<br />

Stellenausschreibung<br />

Die Ortsgemeinde Guntersblum sucht zum nächstmöglichen<br />

Zeitpunkt eine/n staatlich anerkannte/n<br />

Erzieher/in, Kinderpfleger/in, Sozialassistent/in<br />

für die Kindertagesstätte Spatzennest<br />

in Vollzeit 39,00 Std/Wo<br />

befristet bis 31.01.2014<br />

Die Einrichtung arbeitet mit offenem Konzept und vier alters-gleichen<br />

Stammgruppen (Teilzeit- und Ganztagsplätze).<br />

Das Aufgabengebiet der ausgeschriebenen Stelle erstreckt sich<br />

auf die pädagogische Betreuung in Funktionsräumen und die Mitarbeit<br />

in der Stammgruppe.<br />

Von den Bewerbern/-innen wird ein qualifizierter Abschluss oder<br />

ein gemäß Fachkräftevereinbarung qualifizierender Abschluss<br />

erwartet. Belastbarkeit, Freude an Eltern- und Teamarbeit, Organisationsfähigkeit,<br />

Kreativität, Engagement, hohe Motivation und<br />

Eigeninitiative sowie Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit<br />

werden vorausgesetzt.<br />

Auf das Arbeitsverhältnis finden die Bestimmung des Tarifvertrages<br />

für den öffentlichen Dienst (TVöD) Anwendung.<br />

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt<br />

(SGB IX).<br />

Bewerber/-innen werden gebeten, ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen<br />

bis zum 26.07.<strong>2013</strong> zu richten an:<br />

VG Guntersblum, FB I<br />

Personalverwaltung<br />

Alsheimer Straße <strong>29</strong><br />

67583 Guntersblum<br />

Stellenausschreibung<br />

Die Ortsgemeinde Guntersblum sucht zum nächstmöglichen<br />

Zeitpunkt eine/n staatlich anerkannte/n<br />

Erzieher/in, Kinderpfleger/in,<br />

Sozialassistent/in<br />

für die Kindertagesstätte Spatzennest<br />

in Teilzeit 34,00 Std/Wo (unbefristet)<br />

Die Einrichtung besteht aus vier Gruppen mit Teilzeit- und Ganztagsplätzen.<br />

Das Aufgabengebiet der ausgeschriebenen Stelle erstreckt sich<br />

auf die Mitarbeit in der Nestgruppe (2-3 Jährige) und die damit<br />

verbundenen Aufgaben.<br />

Von den Bewerbern/-innen wird ein qualifizierter Abschluss<br />

erwartet. Belastbarkeit, Freude an Eltern- und Teamarbeit, Organisationsfähigkeit,<br />

Kreativität, Engagement, hohe Motivation und<br />

Eigeninitiative sowie Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit<br />

werden vorausgesetzt.<br />

Auf das Arbeitsverhältnis finden die Bestimmungen des Tarifvertrages<br />

für den öffentlichen Dienst (TVöD) Anwendung.<br />

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt<br />

(SGB IX).<br />

Bewerber/-innen werden gebeten, ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen<br />

bis zum 26.07.<strong>2013</strong> zu richten an:<br />

VG Guntersblum, FB I<br />

Personalverwaltung<br />

Alsheimer Straße <strong>29</strong><br />

67583 Guntersblum<br />

Grundwasserstand in Guntersblum<br />

An der Grundwassermessstelle 2037 wurden laut Auskunft des Wasserwerkes<br />

folgende Werte abgelesen:<br />

In der Zeit vom 15.11.2004 bis 15.07.<strong>2013</strong> lag der niedrigste Stand bei<br />

84,11m ü NN und der höchste Stand bei 84,76 m ü NN.<br />

<strong>29</strong>.04.<strong>2013</strong> 84,55 m ü NN<br />

06.05.<strong>2013</strong> 84,54 m ü NN<br />

13.05.<strong>2013</strong> 84,57 m ü NN<br />

20.05.<strong>2013</strong> 84,58 m ü NN<br />

27.05.<strong>2013</strong> 84,60 m ü NN<br />

03.06.<strong>2013</strong> 84,61 m ü NN<br />

11.06.<strong>2013</strong> 84,69 m ü NN<br />

17.06.<strong>2013</strong> 84,73 m ü NN<br />

24.06.<strong>2013</strong> 84,75 m ü NN<br />

01.07.<strong>2013</strong> 84,76 m ü NN<br />

08.07.<strong>2013</strong> 84,75 m ü NN<br />

15.07.<strong>2013</strong> 84,76 m ü NN<br />

Die geförderte Wassermenge betrug vom 02.06.<strong>2013</strong> bis 09.07.<strong>2013</strong><br />

20.237.000,00 Liter.<br />

gez. Schmitt, Ortsbürgermeister


Guntersblum - 9 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>29</strong>/<strong>2013</strong><br />

Gemeindebücherei Guntersblum<br />

Öffnungszeiten in den Sommerferien<br />

Die Gemeindebücherei Guntersblum ist zum großen<br />

Teil auch in den Sommerferien normal geöffnet:<br />

Dienstag 16 - 18 Uhr und <strong>Freitag</strong> 15 - 17 Uhr.<br />

Beachten Sie/beachtet bitte die Zeit der Schließung:<br />

Vom 26. Juli - 9. August <strong>2013</strong> (einschließlich) ist<br />

die Gemeindebücherei geschlossen. Letzter Ausleihtag<br />

vor der Schließung ist Dienstag, 23. Juli.<br />

Erster Ausleihtag nach der Schließung ist Dienstag, 13. August.<br />

Schon jetzt geht die Ausleihfrist über die Sommerferien. Sie können/<br />

ihr könnt also jetzt schon jede Menge Lesestoff, Hörbücher (für Kinder)<br />

und Familienspiele für die lange Ferienzeit ausleihen. Brauchen Sie/<br />

braucht ihr noch Anregungen, was man in den Ferien alles machen<br />

kann? In der Bücherei gibt es auch Bücher zum Thema Garten, Haustiere,<br />

Handarbeiten, jede Menge Kochbücher, Bastelbücher, Fitnessbücher,<br />

Reiseführer auch für die nähere Umgebung mit Ausflugtipps<br />

und vieles mehr.<br />

Zuletzt noch ein besonderes „Bonbon“ für Kinder und Jugendliche:<br />

Vor Ferienbeginn werden die neuen Kinder- und Jugendbücher zur<br />

Ausleihe bereitstehen!<br />

gez.: S. Weber (Büchereileiterin)<br />

Klimaanlage<br />

Eine gute Nachricht für alle Leserinnen und Leser: In der Gemeindebücherei<br />

Guntersblum wurde kürzlich eine Klimaanlage installiert,<br />

so dass man nun die oft unerträglich hohen Temperaturen an heißen<br />

Sommertagen auf ein erträgliches Maß herunterkühlen kann. Auch<br />

hitzeempfindliche Personen können sich an heißen Tagen jetzt ohne<br />

Gefahr für ihre Gesundheit länger in der Bücherei aufhalten und in<br />

Ruhe und mit Muße geeigneten Lesestoff aussuchen.<br />

Die durch die Installation der Klimaanlage aufgetretenen Verschmutzungen<br />

sind inzwischen beseitigt, alle Bücher wurden gründlich gereinigt,<br />

Regale und Böden sauber geputzt.<br />

Da für neue Bücher und Medien, insbesondere bei den Romanen, kein<br />

Platz mehr ist, läuft zur Zeit eine große Bestandsrevision. Dabei wurden<br />

und werden viele Bücher ausgeschieden, die älter sind und kaum<br />

noch oder gar nicht mehr gelesen werden, ebenso schadhafte oder<br />

unansehnlich gewordene (z.B. vergilbte) Bücher und inzwischen veraltete<br />

Sachbücher. Diese Bücher werden zur Zeit vorne in der Bücherei<br />

gesammelt und können gegen eine kleine Spende zugunsten<br />

der Bücherei von Interessenten erworben werden. Wer gerne ältere<br />

Bücher liest, sollte deshalb jetzt noch schnell in die Bücherei kommen,<br />

solange diese Bücher noch da sind... Eine Bücherei ist kein Archiv,<br />

sondern sollte möglichst aktuell sein - auch aus diesem Grund sind<br />

solche Aussonderungsaktionen von Zeit zu Zeit einfach notwendig.<br />

Hinweis für Kinder von 6 - 12 Jahren: Es gibt wieder die begehrten<br />

Lesepässe! Nach 12 Buchausleihen gibt es für den vollen Lesepass<br />

eine kleine Überraschung!<br />

Guntersblum, 15.07.<strong>2013</strong><br />

S. Weber (Büchereileiterin)<br />

Nichtamtlicher Teil<br />

Aus Vereinen und Verbänden<br />

Land Frauen<br />

Verein Guntersblum<br />

Tagesausflug<br />

Mittwoch, den 24. Juli <strong>2013</strong>, Abfahrt 7.30 Uhr Rathausplatz, Neustadt<br />

an der Weinstraße, Pfälzer Nudelfabrik und Hambacher Schloss<br />

Halbtagesfahrt<br />

Mittwoch, den 14. August <strong>2013</strong>, Führung beginnt um 16.00 Uhr.<br />

Stadionführung: Die Coface Arena zum Anfassen (auch für Nichtmitglieder)<br />

Abfahrt 15.00 Uhr Rathausplatz<br />

Auf der Rückfahrt werden wir noch einkehren und uns etwas stärken.<br />

Es haben sich mehr angemeldet, als der Bus aufnehmen kann. Wir<br />

bräuchten also noch 3 Fahrer/innen und ihre Fahrzeuge. Freiwillige<br />

melden sich bitte bei Elke Krenzer, Tel. 8132.<br />

Vielen Dank.<br />

Alle Anmeldungen zu Arbeitsgemeinschaften, Vorträgen, und Fahrten<br />

sind verbindlich, bei Absagen müssen anteilige Kosten getragen<br />

werden Alle Anmeldungen werden von Elke Krenzer - unter folgender<br />

E-mail Adresse: E.u.H.Krenzer@t-online.de oder schriftlich mit dem<br />

nachstehenden Abschnitt entgegengenommen.<br />

Noch freie Plätze<br />

bei der Fußballschule!<br />

Im Rahmen des Ferienprogramms der Ortsgemeinde<br />

Guntersblum sind für die Veranstaltung „Fußballschule“<br />

des Sportvereins 1921 Guntersblum e.V. am<br />

Samstag, den 20.07.<strong>2013</strong> noch Plätze frei! Wenn ihr<br />

zwischen 6 und 14 Jahren alt seid und Lust habt, an dieser sportlichen<br />

Herausforderung teilzunehmen, dann meldet euch bitte bei<br />

Herrn Markus Elz unter Mobil: 0178-6276154 an. Beginn ist um<br />

11:00 Uhr auf dem Sportplatz des Sportvereins SV 1921 Guntersblum<br />

e.V. in der Alsheimer Straße 67. Viel Spaß!<br />

Reiner Schmitt, Ortsbürgermeister<br />

Carneval-Verein Guntersblum e.V.<br />

Comedy-Abend mit Bodo Bach<br />

am Guntersblumer Markt<br />

Nach den großen Erfolgen mit dem „Pälzer“ Ramon Chormann, Ciro<br />

Visone und Harry Borgner in den letzten Jahren präsentiert der Carneval-Verein<br />

Guntersblum zum Guntersblumer Markt <strong>2013</strong> wieder einen<br />

Comedy-Abend der Spitzenklasse. Der aus Radio FFH und dem TV<br />

bekannte Comedian Robert Treutel alias Bodo Bach gastiert mit seinem<br />

aktuellen Programm „… und … wie war ich?“am Samstag, 9.<br />

November <strong>2013</strong> im Guntersblumer Dorfgemeinschaftshaus. Saalöffnung<br />

ist um 19 Uhr, Beginn 20 Uhr bei freier Platzwahl. Vor der Veranstaltung<br />

und in der Pause sorgt der CVG für das leibliche Wohl mit<br />

Getränken und kleinen Snacks.<br />

Der Vorverkauf hat bereits begonnen. Karten zum Preis von 17 EUR<br />

gibt es im s´Weinspiel@CBW in der Julianenstraße und in der Bäckerei<br />

Reuther in der Kirchstraße. Weitere Infos gibt es unter www.cvg-helau.<br />

de und bei www.bodobach.de<br />

DRK-Rotkehlchen-Bus<br />

Ob zum Einkauf oder sonstige Fahrten - wir fahren kostenlos unsere<br />

mobilitätseingeschränkten Mitbürgerinnen und Mitbürger jeden Donnerstag:<br />

von 10 - 12 Uhr zu Zielen in Guntersblum und<br />

von 13 - 17 Uhr zu Zielen in Alsheim und Oppenheim.<br />

Anmeldung bitte mittwochs telefonisch von 15 - 17 Uhr unter der Tel.<br />

Nr. 8110 - DRK - Bereitschaft Ortsverein Guntersblum.<br />

Das DRK - Rotkehlchen - Team<br />

Einladung zur Mitgliederversammlung<br />

Tag: 05.08.<strong>2013</strong>, Uhrzeit: 20:00 Uhr, Ort: DRK Haus Guntersblum,<br />

Grabenstr. 5<br />

Tagesordnung<br />

1. Begrüßung und Bericht des 1. Vorsitzenden<br />

2. Bericht der Schatzmeisterin<br />

3. Bericht der Kassenprüfer<br />

4. Entlastung der Schatzmeisterin<br />

5. Bericht des Aktiven Dienstes<br />

6. Entlastung des Vorstandes<br />

7. Verschiedenes<br />

Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden<br />

Stimmberechtigten beschlussfähig.<br />

gez.: Thomas Elbert<br />

Jahrgang 1939 Guntersblum<br />

Der Jahrgang 1939 Guntersblum macht wieder seinen Jahresausflug<br />

am 8. August <strong>2013</strong> in das wunderschöne Hessenland. Der gut<br />

organisierte Ausflug beginnt um 07.45 Uhr an der katholischen Kirche<br />

Guntersblum. Alle Schulkameraden, Schulkameradinnen und Jahrgangsfreunde<br />

sowie Gäste sind recht herzlich eingeladen. Der Fahrpreis<br />

beträgt 20 Euro und kann bis zum 31.07.<strong>2013</strong> bei der Volksbank<br />

Alzey-Worms, Kto-Nr.: 56575200 eingezahlt werden. Für Kurzentschlossene<br />

kann am Bus gezahlt werden.<br />

gez.: Günther Kaiser<br />

Frank Hegermann Dähne -<br />

Pokalsieger im Schach<br />

Durch seinen souveränen Sieg beim rheinhessischen Einzelpokal im<br />

Schach war Frank Hegermann (Schachclub Landskrone) für den Dähnepokal<br />

des Schachbunds Rheinland-Pfalz qualifiziert. Im Halbfinale<br />

setzte er sich kampflos gegen den erkrankten Andreas Stock (SC Pirmasens)<br />

durch und traf im Finale auf den erfahrenen Oberligaspieler<br />

Jürgen Möldner (SK Landau). Letzterer war Titelverteidiger und klarer<br />

Favorit. In einer interessanten Partie konnte sich Hegermann im<br />

Endspiel Vorteil sichern und konnte diesen schließlich in einen ganzen


Guntersblum - 10 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>29</strong>/<strong>2013</strong><br />

Punkt ummünzen. Damit ist er der erste Spieler des SC Landskrone,<br />

der die rheinland-pfälzische Einzelpokalmeisterschaft gewinnen<br />

konnte und ist für den Dähne-Pokal des Deutschen Schachbunds<br />

qualifiziert.<br />

Weiter Informationen: www.landskrone.de<br />

Wassersportfreunde<br />

Übungsstunde<br />

mit Ausnahme vom 1. und 8. August findet die<br />

wöchentliche Übungsstunde auch während<br />

der Sommerferien statt.<br />

Familientag<br />

Gerne hätten wir Gäste am Bootshaus begrüßt, aber …<br />

Nun ja, so ein Familientag mit dem engsten harten Kern hat auch<br />

etwas für sich. Gegrillt wurde auf der Terrasse, wo auch die Tische und<br />

Bänke standen. Die Kinder vergnügten sich auf dem Spielplatz, bis wir<br />

beschlossen, mit den Einern noch eine Fahrt in den Altrhein über die<br />

Nordspitze zu unternehmen. Laura und Franziskus probierten beide<br />

die neuen Jugend-Einer, Heiko durfte das Boot von Laura fahren.<br />

Siggi paddelte das erste Mal im Einer auf dem Rhein und hat dabei<br />

schnell bemerkt, wie wendig so ein Boot sein kann. Unsere kleine<br />

Tour hat allen großen Spaß gemacht. Frederike und Klaus fuhren<br />

sogar noch die ganze Runde und stellten dabei fest, dass der Altrhein<br />

doch wesentlich mehr Strömung hat als angenommen und man ganz<br />

schön Kraft benötigt, um die Ausfahrt an der Südspitze in den Rhein<br />

zu bewältigen. Am Bootshaus angekommen, wartete doch noch eine<br />

Familie mit 3 Kindern auf uns. Der Kanadier wurde mit vereinten Kräften<br />

aufs Wasser gebracht und eine Runde gepaddelt. Das hat unseren<br />

Gästen, besonders den Kindern, gut gefallen. Zum Abschluss gab es<br />

leckeren Erdbeerkuchen von Angelika.<br />

Weitere Termine:<br />

Verbandsjugendfahrt nach Hüningen 23. bis 25.08.<br />

Anmeldungen und Infos über Daniel Groß, Tel. 0157-86891378<br />

Freundschaftsfahrt 16. bis 18.08.<strong>2013</strong><br />

Der Kanuverband Baden-Württemberg lädt zur diesjährigen Freundschaftsfahrt<br />

nach Philippsburg zum Ski- und Kanu-Club ein. Teilnahme<br />

im Aushang am Bootshaus bitte bis zum 12. August eintragen<br />

oder direkt bei Klaus Anderweit anmelden (06249-7625).<br />

Talfahrt Guntersblum - Wellmich 7. Und 8. September<br />

Anmeldungen ab sofort an Klaus Anderweit, Tel. 06249/7625 oder im<br />

Aushang am Bootshaus eintragen.<br />

Osterfahrt 2014<br />

Im nächsten Jahr wird der Deutsche Kanuverband 100 Jahre alt. Aus<br />

diesem Grund wird gefeiert und zwar vom 25. bis zum 27.04. in Hamburg.<br />

Wir haben uns entschieden, beim Deutschen Kanutag in Hamburg<br />

dabei zu sein. Wir werden also an Ostern, vom 18. bis zum 27.04.,<br />

nach Hamburg fahren und dort wieder -wenn möglich- Quartier beim<br />

Alster-Canoe-Club in Hamburg Eppendorf nehmen. Eine frühzeitige<br />

Reservierung ist erforderlich. Ab sofort sind Anmeldungen bei Klaus<br />

Anderweit möglich (06249-7625).<br />

Weitere Infos wie immer auch unter<br />

www.wassersportfreunde-guntersblum.de<br />

Ortsgemeinde<br />

Hillesheim<br />

www.hillesheim-rhh.de<br />

Amtlicher Teil<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Wahl der Schöffinnen und Schöffen<br />

aus der Ortsgemeinde Hillesheim für die Amtsperiode<br />

vom 01.01.2014 bis 31.12.2018<br />

an den jeweiligen Schöffengerichten des Amtsgerichts Mainz und<br />

den Strafkammern des Landgerichts Mainz<br />

- Offenlegung der Vorschlagsliste -<br />

Der Ortsgemeinderat Hillesheim hat in der Sitzung am <strong>29</strong>.05.<strong>2013</strong><br />

den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen<br />

und Schöffen für das Amtsgericht Mainz und das Landgericht Mainz<br />

gefasst. Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz<br />

(GVG) in der Zeit vom<br />

Montag, 22. Juli bis einschließlich Montag, <strong>29</strong>. Juli <strong>2013</strong><br />

zu jedermanns Einsicht bei der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung Guntersblum, Alsheimer Straße<br />

<strong>29</strong>, 67583 Guntersblum, Herr Rudolf Felgner, Zimmer 27<br />

während der Dienststunden offen.<br />

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche<br />

nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

Guntersblum Einspruch mit der Begründung<br />

erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen<br />

wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG (siehe Anhang zu dieser Bekanntmachung)<br />

nicht aufgenommen werden durften oder sollten.<br />

Hillesheim, 15.07.<strong>2013</strong><br />

gez.: Helmut Schmitt, Ortsbürgermeister<br />

Anhang:<br />

Auszug aus dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)<br />

§ 32 GVG - Unfähigkeit zum Schöffenamt<br />

Unfähig zu dem Amt eines Schöffen sind:<br />

1. Personen, die infolge Richterspruch die Fähigkeit zur Bekleidung<br />

öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat<br />

zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind;<br />

2. Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat<br />

schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher<br />

Ämter zur Folge haben kann.<br />

§ 33 GVG - Nicht zu berufende Personen<br />

Zu dem Amt eines Schöffen sollen nicht berufen werden:<br />

1. Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das fünfundzwanzigste<br />

Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden;<br />

2. Personen, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben oder<br />

dieses bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden;<br />

3. Personen, die zurzeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in<br />

der Gemeinde wohnen;<br />

4. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht<br />

geeignet sind;<br />

5. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.<br />

§ 34 GVG - Weitere nicht zu berufende Personen<br />

(1) Zu dem Amt eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden:<br />

1. der Bundespräsident;<br />

2. die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung;<br />

3. Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand<br />

versetzt werden können;<br />

4. Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte;<br />

5. Gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte sowie<br />

ferner Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs-<br />

und Gerichtshelfer;<br />

6. Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen,<br />

die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind;<br />

7. Personen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege<br />

in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig gewesen sind,<br />

von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung<br />

der Vorschlagslisten noch andauert.<br />

(2) Die Landesgesetze können außer den vor bezeichneten Beamten<br />

höhere Verwaltungsbeamte bezeichnen, die zu dem Amt eines Schöffen<br />

nicht berufen werden sollen.<br />

Sonstige amtliche Mitteilungen<br />

Abriss Brücke im „Brühlreilche“<br />

Die Brücke im „Brühlreilche“ wird in den nächsten 3 Wochen abgerissen<br />

und erneuert. Während den Bauarbeiten ist das „Brühlreilche“ gesperrt.<br />

Ausgleichsfläche<br />

hinter den Häusern „In den Burggärten“<br />

Die Ausgleichsfläche westlich den Häusern „In den Burggärten“ darf<br />

nicht für private Zwecke genutzt werden. Weiterhin ist jede Veränderung<br />

bzw. das Abholzen der Grünflächen verboten. Auch die Entwässerungsmulden<br />

dürfen nicht verändert, d.h. zugeschüttet werden.<br />

Auch sind diese Flächen nicht für die Entsorgung von Grünschnitt<br />

(z.B. Rasen) vorgesehen. Diese Flächen sind auch nicht als Hundetoilette<br />

vorgesehen! Ich bitte dies zu beachten.<br />

gez.: Helmut Schmitt, Ortsbürgermeister<br />

Nichtamtlicher Teil<br />

Aus Vereinen und Verbänden<br />

Sensation Step<br />

Sommerfest für Groß und Klein<br />

....die Showtanzgruppe Sensation Step aus Hillesheim veranstaltet<br />

am 10.08.<strong>2013</strong> ein Sommerfest an der Anglerhütte in Hillesheim.


Guntersblum - 11 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>29</strong>/<strong>2013</strong><br />

Ab 16:00 Uhr öffnen die lustigen Spielstationen für Kinder! Preis: 2<br />

EUR für alle Stationen (alle Kinder erhalten eine Spielkarte, die an<br />

jeder Station abgestempelt wird). Hierzu bitte, wenn möglich, vorab<br />

bei Maike Diefenthäler anmelden: 0176/8483 1730.<br />

Außerdem bieten wir Lose und Kinderschminken an.<br />

Ab 18:00 Uhr gibt es Steaks und Würstchen vom Grill.<br />

Danach laden wir Sie recht herzlich ein, bei Musik und lockerer Atmosphäre,<br />

einen schönen Abend zu verbringen.<br />

Probieren Sie unseren leckeren Sommercocktail, den es für die Kinder<br />

natürlich auch alkoholfrei gibt.<br />

Die Einnahmen dieses Tages werden ausschließlich für unser neues<br />

Kostüm verwendet...<br />

Wir freuen uns schon sehr auf euer Kommen!<br />

Sensation Step<br />

Ortsgemeinde<br />

Ludwigshöhe<br />

www.ludwigshoehe.de<br />

Amtlicher Teil<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Bekanntmachung über die<br />

Sitzung des Ortsgemeinderates Ludwigshöhe<br />

der Ortsgemeinde Ludwigshöhe<br />

Am Montag, 22. Juli <strong>2013</strong>, findet um 19:00 Uhr eine Sitzung des Ortsgemeinderates<br />

Ludwigshöhe im Rathaus Ludwigshöhe statt.<br />

Tagesordnung<br />

Öffentliche Sitzung<br />

1. Einwohnerfragestunde<br />

2. Übertragung von Haushaltsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr<br />

2012<br />

3. Vorbereitung zur Durchführung der Schöffenwahl <strong>2013</strong> / Amtsperiode<br />

2014 - 2018;<br />

Hier: Aufnahme der Bewerber/innen in die Vorschlagsliste<br />

4 Ergänzungssatzung „Unterstraße“ der OG Ludwigshöhe<br />

a) Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen<br />

aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und<br />

sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Offenlage<br />

b) Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) Baugesetzbuch (BauGB)<br />

5. Mitteilungen der Verwaltung<br />

6. Anfragen von Ratsmitgliedern<br />

Ludwigshöhe, den 16.07.<strong>2013</strong><br />

gez.: Lamberth<br />

- Ortsbürgermeister -<br />

Nichtamtlicher Teil<br />

Aus Vereinen und Verbänden<br />

Landfrauenverein Ludwigshöhe<br />

Uelversheim - die Gemeinde der Rosen und des Weines<br />

Am Mittwoch, den 24.07.<strong>2013</strong> wird uns Frau Krämer um 16:30 Uhr<br />

durch die Geschichte des Ortes entlang der einzigartigen Kirche,<br />

dem Schloss des Grafen von Leiningen, durch die Weinberge bis zum<br />

Rebmustergarten führen. Dabei werden wir „merkwerdische“ Dinge<br />

sehen, hören und erleben. Anschließend ist eine Einkehr bei einem<br />

Weingut vorgesehen.<br />

Bitte an festes Schuhwerk, Kopfbedeckung und Getränke denken.<br />

Kosten: 2,00 Euro für die Führung<br />

Wir bilden Fahrgemeinschaften und treffen uns um 16:10 Uhr in Ludwigshöhe<br />

am Rathausplatz.<br />

Vorankündigung:<br />

Kerb in Ludwigshöhe<br />

Bald ist es wieder so weit und wir feiern Kerb in Ludwigshöhe.<br />

Auch in diesem Jahr möchten wir Landfrauen uns mit einem Kuchenbuffet<br />

am Kerbesonntag beteiligen.<br />

Daher die alljährliche Bitte um Kuchen- und Tortenspenden.<br />

Diese können am 11.08.<strong>2013</strong> ab 13.00 Uhr im Rathaus abgegeben<br />

werden.<br />

Wir bedanken uns schon jetzt bei allen Bäckerinnen und wünschen<br />

viel Spaß bei unserer Kerb.<br />

Straußwirtschaft Hofer-Holzky<br />

Zu einem gemütlichen Beisammensein möchten wir uns am Dienstag,<br />

den 20.08.<strong>2013</strong> um 19.30 Uhr in der Straußwirtschaft Hofer-Holzky<br />

treffen.<br />

Ortsgemeinde<br />

Uelversheim<br />

www.uelversheim.de<br />

Amtlicher Teil<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Bebauungsplanverfahren<br />

„Kleingartenanlage Nördlicher Ortsrand<br />

2. Änderung und Teilaufhebung“<br />

der Ortsgemeinde Uelversheim<br />

Hier: Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)<br />

Der Ortsgemeinderat Uelversheim hat in der Sitzung am 14.01.<strong>2013</strong><br />

den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung und Teilaufhebung des<br />

Bebauungsplanes Kleingartenanlage Nördlicher Ortsrand gefasst. Die<br />

öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte im<br />

Amtsblatt der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Guntersblum am 25.01.<strong>2013</strong> (<strong>Ausgabe</strong><br />

4/<strong>2013</strong>). Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB<br />

fand in der Zeit vom 25. bis 28.03.<strong>2013</strong> statt.<br />

Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)<br />

Gem. § 3 (2) BauGB sind die Unterlagen für die Dauer von einem<br />

Monat offen zu legen. Die Offenlage der Entwurfsunterlagen erfolgt<br />

in der Zeit vom 22.07.<strong>2013</strong> bis einschließlich 23.08.<strong>2013</strong> bei der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung Guntersblum, 67583 Guntersblum,<br />

Alsheimer Straße <strong>29</strong>, Bauamt, Zimmer 16/17, während der allgemeinen<br />

Öffnungszeiten (Terminvereinbarungen außerhalb der Öffnungszeiten<br />

sind möglich unter Tel-Nr. 06249-902203). Auf Verlangen wird<br />

Auskunft erteilt. Während der Offenlegungsfrist können Anregungen<br />

schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden, über die dann<br />

der Gemeinderat Uelversheim zu entscheiden hat.<br />

gez.<br />

Michael Stork, Bürgermeister<br />

Wahl der Schöffinnen und Schöffen<br />

aus der Ortsgemeinde Uelversheim für die<br />

Amtsperiode vom 01.01.2014 bis 31.12.2018<br />

an den jeweiligen Schöffengerichten des Amtsgerichts Mainz und<br />

den Strafkammern des Landgerichts Mainz<br />

- Offenlegung der Vorschlagsliste -<br />

Der Ortsgemeinderat Uelversheim hat in der Sitzung am 25.06.<strong>2013</strong><br />

den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen<br />

und Schöffen für das Amtsgericht Mainz und das Landgericht Mainz<br />

gefasst.<br />

Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz<br />

(GVG) in der Zeit vom<br />

Montag, 22. Juli bis einschließlich Montag, <strong>29</strong>. Juli <strong>2013</strong><br />

zu jedermanns Einsicht bei der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung Guntersblum, Alsheimer Straße<br />

<strong>29</strong>, 67583 Guntersblum, Herr Rudolf Felgner, Zimmer 27<br />

während der Dienststunden offen.<br />

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche<br />

nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

Guntersblum Einspruch mit der Begründung<br />

erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen<br />

wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG (siehe Anhang zu dieser Bekanntmachung)<br />

nicht aufgenommen werden durften oder sollten.<br />

Uelversheim, 15.07.<strong>2013</strong><br />

gez.: Stefan Ebling, Ortsbürgermeister<br />

Anhang:<br />

Auszug aus dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)<br />

§ 32 GVG - Unfähigkeit zum Schöffenamt<br />

Unfähig zu dem Amt eines Schöffen sind:<br />

1. Personen, die infolge Richterspruch die Fähigkeit zur Bekleidung<br />

öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen<br />

Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind;


Guntersblum - 12 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>29</strong>/<strong>2013</strong><br />

2. Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat<br />

schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher<br />

Ämter zur Folge haben kann.<br />

§ 33 GVG - Nicht zu berufende Personen<br />

Zu dem Amt eines Schöffen sollen nicht berufen werden:<br />

1. Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das fünfundzwanzigste<br />

Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden;<br />

2. Personen, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben oder<br />

dieses bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden;<br />

3. Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in<br />

der Gemeinde wohnen;<br />

4. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht<br />

geeignet sind;<br />

5. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.<br />

§ 34 GVG - Weitere nicht zu berufende Personen<br />

(1) Zu dem Amt eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden:<br />

1. der Bundespräsident;<br />

2. die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung;<br />

3. Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand<br />

versetzt werden können;<br />

4. Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte;<br />

5. Gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte sowie<br />

ferner Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs-<br />

und Gerichtshelfer;<br />

6. Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen,<br />

die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind;<br />

7. Personen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege<br />

in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig gewesen sind,<br />

von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung<br />

der Vorschlagslisten noch andauert.<br />

(2) Die Landesgesetze können außer den vor bezeichneten Beamten<br />

höhere Verwaltungsbeamte bezeichnen, die zu dem Amt eines Schöffen<br />

nicht berufen werden sollen.<br />

Nichtamtlicher Teil<br />

Aus Vereinen und Verbänden<br />

Uelversheimer Kerb<br />

am 3. Sonntag im September<br />

Kerwe-Tage in diesem Jahr - 13.-17.09.<br />

65 Jahre Kerwe-Umzug (1948-<strong>2013</strong>)<br />

Können Sie sich noch an den letztjährigen Umzug erinnern……. ?<br />

Vielleicht hilft Ihnen dabei die Zugaufstellung des 64. Uelversheimer<br />

Kerweumzuges.<br />

Uelversheimer Kerwe-Umzug 2012 - Zugprogramm<br />

1. „Die Kerwe-Polizei“ - Freiwillige Feuerwehr<br />

2. MV St. Julianen Guntersblum<br />

3. Fresche Früchte - Kindergarten Uelversheim<br />

4. Der Kegelclub mit seiner Reisegrupp „Es war widder schee, am<br />

Plöner See“<br />

5. Superhelden auf Gangsterjagd - Jazz Jumper<br />

6. „Willst du in die Fassnachts-Bütt, mach dich bei Vitalis fit“ - Elferrat<br />

7. Ev. Posaunenchor Armsheim-Schimsheim<br />

8. Der MGV lädt ein mit der „Tram“ durch Uelversheim - „Ein Wagen<br />

von der Linie 8“<br />

9. Unsere Kleinen ganz groß - F-Jugend<br />

10. Gemischte Fahrzeuge - D-Jugend<br />

11. Ballermänner - E-Jugend<br />

12. Fußballnachwuchs-Kerwejahrgangnachwuchs<br />

13. Kutsche mit Ehrengästen<br />

14. Reiterclique Wiesental<br />

15. Musikverein Liebshausen<br />

16. Funzelfahrer -Merkwerdisch Funzelfahrt<br />

17. Traktorparade 2012 - Traktorfreunde Rhein-Selz<br />

18. Flower-Power - Bergvolk Flower Power<br />

19.+ 20. Back to the AVT; Eine Zeitreise durch 30 Jahre AVT beginnt<br />

21. O’zapft is, dess is koan Schmoan, wer net feiert bleibt dahoam - ><br />

Kerwejugend 2012 <<br />

22. KCU on tour - Karnevalclub Undenheim<br />

23. In Hits meets Grimm - Party@Dutties<br />

Haben Sie schon eine Idee für den 65. Umzug?<br />

Anmeldungen zum Kerweumzug werden ab sofort entgegengenommen,<br />

unter der Tel.Nr. 06249-909147.<br />

Scheunen- und Schlepper-Börse<br />

In den letzten Jahren werden insbesondere die Scheunen knapp.<br />

Es gibt immer weniger Anwesen im Ort, in denen eine Zug-Nummer<br />

gebaut werden kann. Für den Fall, dass Sie eine Scheune, eine Halle<br />

oder einen Traktor zur Verfügung stellen wollen, bitte unter og. Tel.Nr.<br />

melden. Evtl. können die Kerweaktiven bei Anfragen vermittelnd tätig<br />

werden.<br />

Wem geheert die Kerb ??? ........ Unser!!!<br />

gez. Wolfgang Haselsteiner<br />

Landfrauen Uelversheim<br />

Dienstag, 30.07.<strong>2013</strong> - Sommerfest<br />

Unser diesjähriges Sommerfest findet am 30.07.<strong>2013</strong> bei Marliese<br />

Schäfer statt. Ab 19 Uhr wollen wir uns dort zu einem geselligen<br />

Zusammensein einfinden. Bitte Gedeck und Gläser mitbringen. Für<br />

das Salatbuffet freuen wir uns, wenn Salate mitgebracht werden.<br />

Anmeldung bitte bei Anneliese Schäfer, Tel. 7116.<br />

Mittwoch, 07.08.<strong>2013</strong> - Stadionführung: Die Coface Arena zum<br />

Anfassen<br />

Beginn: 19:00 Uhr<br />

Referenten: Mitarbeiter der Coface Arena<br />

Treffpunkt: neben dem Fanshop in der Unterführung der Haupttribüne<br />

der Coface Arena, Eugen-Salomon Straße 1, Mainz<br />

Kostenbeitrag: 5,00 EUR für Mitglieder / 5,00 EUR für Gäste<br />

Auch Nichtmitglieder sind herzlich willkommen<br />

Anmeldung bitte bei Anneliese Schäfer, Tel. 7116<br />

Mittwoch, 28.08.<strong>2013</strong> - Ausflug nach Marburg mit anschließendem<br />

Besuch des vergnüglichen Einfrautheaters von Brigitte<br />

Koischwitz.<br />

Was im Leben wirklich zählt ist eigentlich nur der Augenblick. Und den<br />

müssten wir so prickelnd gestalten, dass er unvergesslich viel Sonne<br />

im Herzen hinterlässt, dass uns die Querelen des Alltags nichts mehr<br />

anhaben können. Brigitte Koischwitz beherrscht die Kunst der guten<br />

Gedanken. Ihr größtes Anliegen besteht darin, ihr Publikum auf diesen<br />

goldenen Weg zu bringen.<br />

Wir planen eine Busfahrt nach Marburg mit anschließender Stadtführung.<br />

Nach einem kleinen Mittagsessen fahren wir nach Bad Endbach<br />

zu Frau Koischwitz. Der Besuch beinhaltet das Einfrautheater sowie<br />

Kaffee und Kuchen.<br />

Die Kosten betragen voraussichtlich ca. 37,00 Euro.<br />

Abfahrt ist gegen 8:00 Uhr und Rückkunft gegen 20:00 Uhr.<br />

Anmeldungen bei Marita Schäfer, Tel: 1269.<br />

Ortsgemeinde<br />

Weinolsheim<br />

www.weinolsheim.de<br />

Amtlicher Teil<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Wahl der Schöffinnen und Schöffen<br />

aus der Ortsgemeinde Weinolsheim für die<br />

Amtsperiode vom 01.01.2014 bis 31.12.2018<br />

an den jeweiligen Schöffengerichten des Amtsgerichts Mainz und<br />

den Strafkammern des Landgerichts Mainz<br />

- Offenlegung der Vorschlagsliste -<br />

Der Ortsgemeinderat Weinolsheim hat in der Sitzung am 10.06.<strong>2013</strong><br />

den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen<br />

und Schöffen für das Amtsgericht Mainz und das Landgericht Mainz<br />

gefasst.<br />

Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz<br />

(GVG) in der Zeit vom<br />

Montag, 22. Juli bis einschließlich Montag, <strong>29</strong>. Juli <strong>2013</strong><br />

zu jedermanns Einsicht bei der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung Guntersblum, Alsheimer Straße<br />

<strong>29</strong>, 67583 Guntersblum, Herr Rudolf Felgner, Zimmer 27<br />

während der Dienststunden offen.<br />

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche<br />

nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

Guntersblum Einspruch mit der Begründung<br />

erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen<br />

wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG (siehe Anhang zu dieser Bekanntmachung)<br />

nicht aufgenommen werden durften oder sollten.<br />

Weinolsheim, 15.07.<strong>2013</strong><br />

gez.: Hans Günter <strong>Freitag</strong>, Ortsbürgermeister<br />

Anhang:<br />

Auszug aus dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)<br />

§ 32 GVG - Unfähigkeit zum Schöffenamt<br />

Unfähig zu dem Amt eines Schöffen sind:


Guntersblum - 13 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>29</strong>/<strong>2013</strong><br />

1. Personen, die infolge Richterspruch die Fähigkeit zur Bekleidung<br />

öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat<br />

zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind;<br />

2. Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat<br />

schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher<br />

Ämter zur Folge haben kann.<br />

§ 33 GVG - Nicht zu berufende Personen<br />

Zu dem Amt eines Schöffen sollen nicht berufen werden:<br />

1. Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das fünfundzwanzigste<br />

Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden;<br />

2. Personen, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben oder<br />

dieses bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden;<br />

3. Personen, die zurzeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in<br />

der Gemeinde wohnen;<br />

4. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht<br />

geeignet sind;<br />

5. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.<br />

§ 34 GVG - Weitere nicht zu berufende Personen<br />

(1) Zu dem Amt eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden:<br />

1. der Bundespräsident;<br />

2. die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung;<br />

3. Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand<br />

versetzt werden können;<br />

4. Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte;<br />

5. Gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte<br />

sowie ferner Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche<br />

Bewährungs- und Gerichtshelfer;<br />

6. Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen,<br />

die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind;<br />

7. Personen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege<br />

in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig gewesen sind,<br />

von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung<br />

der Vorschlagslisten noch andauert.<br />

(2) Die Landesgesetze können außer den vor bezeichneten Beamten<br />

höhere Verwaltungsbeamte bezeichnen, die zu dem Amt eines Schöffen<br />

nicht berufen werden sollen.<br />

Sonstige amtliche Mitteilungen<br />

Nachruf<br />

Am 13.07.<strong>2013</strong> verstarb<br />

Herr Helmut Schulz aus Weinolsheim<br />

im Alter von 87 Jahren.<br />

Herr Helmut Schulz war Mitglied des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates in<br />

der konstituierenden Sitzung am 22.08.1972 zur Gründung der<br />

neuen <strong>Verbandsgemeinde</strong> Guntersblum.<br />

Wir werden Herrn Helmut Schulz ein ehrendes Andenken bewahren.<br />

Unsere aufrichtige Anteilnahme gilt den Angehörigen.<br />

Michael Stork, Bürgermeister<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> Guntersblum<br />

Ortsgemeinde<br />

Wintersheim<br />

www.wintersheim.de<br />

Amtlicher Teil<br />

Montag, 22. Juli bis einschließlich Montag, <strong>29</strong>. Juli <strong>2013</strong><br />

zu jedermanns Einsicht bei der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung Guntersblum, Alsheimer Straße<br />

<strong>29</strong>, 67583 Guntersblum, Herr Rudolf Felgner, Zimmer 27<br />

während der Dienststunden offen.<br />

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer<br />

Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung Guntersblum Einspruch mit der<br />

Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen<br />

aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG (siehe Anhang zu<br />

dieser Bekanntmachung) nicht aufgenommen werden durften oder<br />

sollten.<br />

Wintersheim, 15.07.<strong>2013</strong><br />

gez.: Markus Keller, Ortsbürgermeister<br />

Anhang:<br />

Auszug aus dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)<br />

§ 32 GVG - Unfähigkeit zum Schöffenamt<br />

Unfähig zu dem Amt eines Schöffen sind:<br />

1. Personen, die infolge Richterspruch die Fähigkeit zur Bekleidung<br />

öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen<br />

Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt<br />

sind;<br />

2. Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat<br />

schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher<br />

Ämter zur Folge haben kann.<br />

§ 33 GVG - Nicht zu berufende Personen<br />

Zu dem Amt eines Schöffen sollen nicht berufen werden:<br />

1. Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das fünfundzwanzigste<br />

Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden;<br />

2. Personen, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben oder<br />

dieses bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden;<br />

3. Personen, die zurzeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in<br />

der Gemeinde wohnen;<br />

4. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht<br />

geeignet sind;<br />

5. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.<br />

§ 34 GVG - Weitere nicht zu berufende Personen<br />

(1) Zu dem Amt eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden:<br />

1. der Bundespräsident;<br />

2. die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung;<br />

3. Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand<br />

versetzt werden können;<br />

4. Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte;<br />

5. Gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte sowie<br />

ferner Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs-<br />

und Gerichtshelfer;<br />

6. Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen,<br />

die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind;<br />

7. Personen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege<br />

in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig gewesen sind,<br />

von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung<br />

der Vorschlagslisten noch andauert.<br />

(2) Die Landesgesetze können außer den vor bezeichneten Beamten<br />

höhere Verwaltungsbeamte bezeichnen, die zu dem Amt eines Schöffen<br />

nicht berufen werden sollen.<br />

Kirchliche Nachrichten<br />

Evangelische Kirchengemeinde<br />

Dolgesheim - Weinolsheim<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Wahl der Schöffinnen und Schöffen<br />

aus der Ortsgemeinde Wintersheim für die<br />

Amtsperiode vom 01.01.2014 bis 31.12.2018<br />

an den jeweiligen Schöffengerichten des Amtsgerichts Mainz und<br />

den Strafkammern des Landgerichts Mainz<br />

- Offenlegung der Vorschlagsliste -<br />

Der Ortsgemeinderat Wintersheim hat in der Sitzung am 22.05.<strong>2013</strong><br />

den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen<br />

und Schöffen für das Amtsgericht Mainz und das Landgericht Mainz<br />

gefasst.<br />

Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz<br />

(GVG) in der Zeit vom<br />

Gaustr. 12, 55278 Dolgesheim<br />

Pfarrbüro: Tel.: 06733/212; Email: ev.kirchengemeinde.dolgesheim@<br />

ekhn-net.de<br />

Pfarrvikarin Esther Gröschel: Tel.: 06733 / 94 76 181; Email:<br />

e.groeschel.kgm.dolgesheim@ekhn-net.de<br />

8. Sonntag nach Trinitatis/ 21. Juli <strong>2013</strong> (Prädikant Berthold Zins):<br />

9:30 Uhr Gottesdienst in Dolgesheim, 10:45 Uhr Gottesdienst in<br />

Weinolsheim, 13:00 Uhr Taufe von Lea Louise Rettig in Weinolsheim<br />

(Pfr.i.R. Hagemann)


Guntersblum - 14 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>29</strong>/<strong>2013</strong><br />

Montag, den 22. Juli <strong>2013</strong>: 15:30 Uhr bis 17:30 Uhr Ökumenisch-<br />

Öffentliche Bücherei, Jugendhütte, Dolgesheim<br />

Wegen Ferien geschlossen!<br />

Dienstag, den 23. Juli <strong>2013</strong>: 11:00 Uhr bis 11:30 Uhr Sprechzeit<br />

Pfrvk. Gröschel, Ev. Gemeindehaus, Dolgesheim<br />

9. Sonntag nach Trinitatis/ den 28. Juli <strong>2013</strong> (Pfrvk.Esther Gröschel):<br />

9:30 Uhr Gottesdienst in Dolgesheim: 10:45 Uhr Gottesdienst in Weinolsheim<br />

Montag, den <strong>29</strong>. Juli <strong>2013</strong>: 15:30 Uhr bis 17:30 Uhr Ökumenisch-<br />

Öffentliche Bücherei, Jugendhütte, Dolgesheim<br />

Wegen Ferien geschlossen!<br />

Dienstag, den 30. Juli <strong>2013</strong>: 11:00 Uhr bis 11:30 Uhr Sprechzeit<br />

Pfrvk.Gröschel, Ev. Gemeindehaus, Dolgesheim<br />

10. Sonntag nach Trinitatis/ den 4. August <strong>2013</strong> (Prädikant Frank<br />

Tümmler): 9:30 Uhr Gottesdienst in Dolgesheim, 10:45 Uhr Gottesdienst<br />

in Weinolsheim<br />

Das Pfarrbüro im Ev. Gemeindehaus in Dolgesheim ist dienstags und donnerstags<br />

von 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr geöffnet. Das Pfarrbüro ist wegen<br />

Urlaub am 11./16./18./23. Juli geschlossen. In dringenden Fällen wenden<br />

Sie sich bitte an Pfarrvikarin Esther Gröschel, Tel.: 06733/9476181.<br />

Evangelische Kirchengemeinde<br />

Dorn-Dürkheim - Hillesheim - Wintersheim<br />

8. Sonntag nach Trinitatis<br />

Lebt als Kinder des Lichts; die Frucht des Lichts<br />

ist lauter Güte und Gerechtigkeit und Wahrheit.<br />

Eph 5,8.9<br />

Gottesdienst:<br />

Sonntag 21.07. - 10.00 Uhr Dorn-Dürkheim<br />

Ev. Kirchenchor Wintersheim: I.d.R. montags, 20.00 - 21.30 Uhr, Dorfgemeinschaftshalle<br />

Wintersheim, Ev. Frauenhilfe Dorn-Dürkheim:<br />

I.d.R. am 1. + 3. Mittwoch, 14.30 - 16.30 Uhr, Ev. Gemeindehaus<br />

Dorn-Dürkheim, Ev. Frauenhilfe Hillesheim: I.d.R. am 2. + 4. Mittwoch,<br />

14.30 - 16.30 Uhr, Ev. Gemeindehaus Hillesheim, Ev. Frauenhilfe Wintersheim:<br />

I.d.R. dienstags, 14.30 - 16.30 Uhr, Dorfgemeinschaftshalle<br />

Wintersheim,<br />

„Kindergottesdienst reloaded“: 07.09.; 04.10.; 02.11., Ev. Gemeindehaus<br />

Dorn-Dürkheim,<br />

Pop- und Gospelchor „Get up!”: I.d.R. montags, 20.00 - 21.30 Uhr, Ev.<br />

Gemeindehaus Hillesheim,<br />

Schweigemeditation: 22.08; 12.09, 10.10., jeweils 19.30 - 20.00 Uhr,<br />

Ev. Gemeindehaus Hillesheim<br />

Das Büro ist vom 8. Juli bis 24. Juli geschlossen.<br />

Ev. Gemeindebüro: Dolgesheimer Str. 10 a, 67586 Hillesheim, Tel.: 06733-<br />

227, Fax: 06733-961163, E-Mail: evkirchengemeinde-ddhiwi@web.de<br />

Internet: www.bergkirchen-rheinhessen.de<br />

Bürozeiten: I.d.R. dienstags und donnerstags, 09.00 - 11.00 Uhr<br />

Telefonische Erreichbarkeit von Pfarrer<br />

Rainer K. Heymach 06733-9497727<br />

Telefonseelsorge: 0800 - 111 0 111 oder 0800 - 111 0 222 (gebührenfrei<br />

und anonym)<br />

Evangelische Kirchengemeinde<br />

Guntersblum<br />

Tel. 06249-2366, Fax -905850<br />

E-Mail: ev.kirchengemeinde.guntersblum@ekhn-net.de<br />

www.guntersblum-evangelisch.ekhn.org<br />

Die Gemeindesekretärin ist Di von 15-18:00 Uhr und<br />

Do. von 9-11:00 Uhr für Sie da.<br />

14.7. (7. Sonntag n. Trinitatis) 10:00 Uhr Gottesdienst<br />

mit Pfrin. J. Gabel<br />

21.7. (8.Sonntag n. Trinitatis) 10:00 Uhr Gottesdienst mit Lektorin Horn<br />

Pfr. Hoffmann ist vom 13.7.-2.8. in Urlaub. Das Gemeindebüro ist normal<br />

geöffnet. Die Vertretung in dringenden Angelegenheiten hat Pfrin.<br />

Schäfer, Uelversheim, Tel. 8413.<br />

Der Kirchenvorstand hat in seiner letzten Sitzung die Jahresrechnung<br />

2012 beschlossen. Für Mitglieder der Evangelischen Kirchengemeinde<br />

Guntersblum liegt die Jahresrechnung vom 19.7 bis 25.7.<br />

während der Öffnungszeiten des Gemeindebüros oder nach vorheriger<br />

telefonischer Absprache zur Ansicht im Gemeindebüro aus.<br />

Frauenkreis Mittwoch von 16-17:30 Uhr im Gemeindehaus, nächstes<br />

Treffen 24.7.<br />

Krabbelkreis für Kleinkinder montags 10-11:00 Uhr im Gemeindehaus.<br />

Kontakt: Manuela Urban, Tel. 803887<br />

Spielkreis für Kleinkinder von 2 1/2 bis 4 Jahren: Mittwochs 15:30-<br />

17:00 im Gemeindehaus. Kontakt: Birgit Ahrendt, Tel. 674077<br />

Kindergottesdienst: Weiter geht´s nach den Sommerferien!<br />

Kirchenmäuse (für Kinder von 6-10 Jahren) Weiter geht es nach den<br />

Sommerferien am 22.8.<br />

Kirchenchor: Dienstag 19:30-21.00 Uhr, Leitung Doris Kaiser, Tel.<br />

905231. Nächste Probe am 20.8.<br />

Flötengruppe: Mittwoch 19:00 Uhr. Leitung G. Weber, Tel. 1382<br />

Tanzkreis „Set and Turn“: <strong>Freitag</strong> 12.7. und 26.7. von 20-22:00 Uhr,<br />

Infos: www.set-and-turn.de<br />

Konfirmanden: Unterricht ist Dienstag 16:45-18:15 Uhr, außer in den<br />

Ferien, weiter geht´s am 20.8.<br />

Konfi-Wein: ein 2011er Dornfelder und ein 2012er Spätburgunder<br />

Rosé sind für EUR 5,- Spende erhältlich.<br />

Offene Kirche Die Kirche ist jeden Tag 10-18 Uhr zur Andacht und<br />

Besichtigung geöffnet. Der Weltladen-Verkauf mit fair gehandelten<br />

Waren aus aller Welt hat in der Kirche Mittwoch von 8-13 Uhr und<br />

Sonntag von 10-12 Uhr geöffnet.<br />

Gemeindebücherei im Dorfgemeinschaftshaus Mühlstr. 44<br />

Die Gemeindebücherei Guntersblum ist zum großen Teil auch in den<br />

Sommerferien normal geöffnet: Dienstag 16 - 18 Uhr und <strong>Freitag</strong> 15<br />

- 17 Uhr. Beachten Sie/beachtet bitte die Zeit der Schließung: vom<br />

26. Juli - 9. August <strong>2013</strong> (einschließlich) ist die Gemeindebücherei<br />

geschlossen. Letzter Ausleihtag vor der Schließung ist Dienstag, 23.<br />

Juli. Erster Ausleihtag nach der Schließung ist Dienstag, 13. August.<br />

Brauchen Sie/braucht ihr noch Anregungen, was man in den Ferien<br />

alles machen kann? In der Bücherei gibt es auch Bücher zum Thema<br />

Garten, Haustiere, Handarbeiten, jede Menge Kochbücher, Bastelbücher,<br />

Fitnessbücher, Reiseführer auch für die nähere Umgebung mit<br />

Ausflugtipps und vieles mehr.<br />

Noch freie Plätze für Kinder- u. Jugendfreizeiten des Dekanats<br />

Oppenheim: Kinderfreizeit für 9-11jähr. in der Rhön, <strong>29</strong>.7.-5.8.,<br />

Jugendfreizeit für 12-15 J. in Dänemark, 1.-12.8., Jugendfreizeit auf<br />

Korsika 25.7.-8.8. Detailinfos, Preise und Anmeldebögen in Kirche,<br />

Gemeindehaus und Büro. Finanzielle Unterstützung ist möglich. Auskunft<br />

und Anmeldung im Dekanatsbüro unter 06133-57920.<br />

Kurzfristig noch Plätze frei für unsere Kinderfreizeit! Für die Freizeit<br />

für 8-12jähr. Kinder vom 17.-25.7. nach Langenseifen im Taunus<br />

sind noch 2 Plätze frei. Kosten 160 EUR, Ermäßigungen sind möglich.<br />

Schnell anmelden im Gemeindebüro!<br />

Evangelische Kirchengemeinde Uelversheim<br />

und Evangelische Erlöserkirchengemeinde<br />

Eimsheim<br />

Tel. 06249/8413 E-Mail: ek-uelversheim@tonline.de<br />

Pfarrerin: Anne-Dore Schäfer<br />

Bürozeiten: Mittwoch und <strong>Freitag</strong> 9.30 Uhr<br />

bis 11.30 Uhr<br />

und nach Vereinbarung<br />

Homepage:http://www.ek-uelversheim-eimsheim.de<br />

Lebt als Kinder des Lichts; die Frucht des Lichts ist lauter Güte<br />

und Gerechtigkeit und Wahrheit. Epheser 5,8.9<br />

Sonntag, den 21. Juli: 10 Uhr Gottesdienst in Uelversheim<br />

Sonntag, den 28. Juli: 10.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl Eimsheim<br />

Sonntag, den 4. August: 10 Uhr Gottesdienst in Uelversheim (Präd.<br />

von Samson)<br />

Frauenhilfe Eimsheim<br />

30. Juli <strong>2013</strong>, Ausflug nach Worms<br />

Dombesichtigung, Kaffeetrinken in Abendheim<br />

Anmeldung: Pfrin. Schäfer (8413)<br />

Bitte anmelden!<br />

Gemeindeausflug nach Speyer 31. August <strong>2013</strong><br />

Mit einem Reisebus werden wir am Samstag, dem 31. August von<br />

Eimsheim/ Uelversheim nach Speyer fahren. Dort erwartet uns eine<br />

Stadtführung, die uns mit einem Spaziergang durch den Stadtkern<br />

von Speyer führen wird. Wir werden am Dom beginnen und auf unserem<br />

Weg Bauwerke aus unterschiedlichen Epochen, romantische<br />

Gassen und belebte Plätze und Promenaden besuchen. Wir haben<br />

auch Gelegenheit, ein jüdisches Bad zu sehen.<br />

Nach einem Mittagsgebet im Dom werden wir zu unserem Mittagessen<br />

den nahe gelegenen Domhof aufsuchen. Bei sonnigem Wetter<br />

werden wir nach Worms fahren. Dort haben Sie Zeit zu einem schönen<br />

Spaziergang am Rheinufer. Anschließend werden wir zum Kaffeetrinken<br />

im Wormser Hagenbräu erwartet.<br />

Bitte melden Sie sich möglichst bald im Gemeindebüro an!<br />

Abfahrt Eimsheim: 8.30 Uhr<br />

Abfahrt Uelversheim: 8.40 Uhr<br />

Kosten Busfahrt: 13 EUR<br />

Kosten Mittagessen ohne Getränke: 12 EUR<br />

Bitte bis Ende August anmelden<br />

Israelreise: 10. - 18. Februar 2014<br />

Wir wollen uns aufmachen zu einer gemeinsamen Reise in das Heilige<br />

Land. Auch wenn die Nachrichten immer wieder einen anderen<br />

Eindruck vermitteln, hat sich die Situation für Reisende in den letzten<br />

Jahren deutlich verbessert. Wir werden mit der Organisation „Biblische<br />

Reisen“ unsere Planungen machen und von einer kompetenten<br />

Partnerorganisation und einem erfahrenen Guide im Land begleitet<br />

werden. Eine Reise nach Israel ist so vielfältig, dass man nur mit


Guntersblum - 15 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>29</strong>/<strong>2013</strong><br />

Mühe alle Spuren erfassen kann. Wir begegnen einer Region mit großer<br />

landschaftlicher Vielfalt. Eine relativ kleine Fläche umfasst eine<br />

schöne Mittelmeerlandschaft, die Umgebung des See Genezareth mit<br />

den Quellflüssen des Jordan, aber auch sehr beeindruckende Wüstenformationen<br />

in der Wüste Juda, am Toten Meer entlang bis zum<br />

Negev. Die natürlichen Bedingungen dieses Landes an Klima, Tieren<br />

und Pflanzen in sich aufzunehmen, ist ein prägendes Erlebnis, das uns<br />

die Bibel besser verstehen lässt. Da wir am Anfang des Jahres nach<br />

Israel reisen, werden wir über eine Vielfalt zarter Blüten und Blumen<br />

staunen können.<br />

Selbstverständlich begegnen wir bedeutenden Orten des Alten Testamentes<br />

wie dem Propheten Elija am Karmel, der uralten Stadt Jericho,<br />

den Fluchtwegen Davids und Hebron, dem Begräbnisort der Patriarchen.<br />

Für uns besonders bedeutungsvoll sind allerdings die Wege, die<br />

mit Jesu Leben verbunden sind. So werden wir Nazareth, Kapernaum,<br />

den Hügel der Seligpreisungen und Tabgha (Brotvermehrung), Bethlehem<br />

und Jerusalem mit den jeweiligen Erzählungen in Verbindung<br />

bringen. Gerade in Jerusalem und auf dem Ölberg werden wir uns die<br />

Zeit nehmen, die Spuren der Pilger, der ersten Kirchen und Gottesdienste<br />

zu verfolgen. Sie haben durch ihr Nacherleben von Passion<br />

und Auferstehung auch unsere Feiertage geprägt.<br />

Unsere Unterkünfte werden uns ganz unterschiedliche Eindrücke vermitteln.<br />

Die Reiseagentur wird uns jeweils eine ausreichende Zahl von<br />

Zimmern reservieren. Wir beginnen mit einem Hotel in Netanja am Mittelmeer.<br />

An den Hügeln des Golan haben wir höchst wahrscheinlich<br />

das schöne Ramot Hotel mit einem bezaubernden Blick über den See<br />

Genezareth. Es ist ein konservativ israelisches Hotel mit koscheren<br />

Speisen. Etwas Besonderes, das sich erst in den letzten Jahren entwickelt<br />

hat, ist die Übernachtung in der Oase Jericho, einer kleinen<br />

Siedlung in historisch bedeutungsvoller Umgebung, die nicht so stark<br />

von Touristen geprägt ist. Eine Nacht verbringen wir in einem Hotel im<br />

Negev (ggf. Mitzpe Ramon), das uns vielfältige orientalische Speisen<br />

bietet. Für die abschließenden Nächte in Jerusalem bemühen wir uns<br />

um das lutherische Hospiz in der Altstadt in der Nähe des Jaffatores.<br />

Dies ist ein wirklich zentraler Standort. Wir können aufsteigen zu den<br />

Flachdächern und die Altstadt von oben begehen. Schon am Morgen<br />

werden wir durch Glocken und Rufe des Muezzin aus dem Schlaf<br />

geweckt. Ganz in der Nähe ist die Erlöserkirche mit dem deutschsprachigen<br />

evangelischen Pfarramt.<br />

Eine Reise nach Israel hatte schon im 4. Jahrhundert die Motivation und<br />

die Ausgestaltung einer Pilgerreise. Es ist für jeden, der es unternimmt,<br />

ein besonderes Erlebnis. Sie können gerne Interessenten aus Ihren<br />

Familien oder aus Ihrem Freundeskreis über unser Vorhaben informieren.<br />

Es wäre für uns eine große Hilfe, wenn sich alle, die diese Reise in<br />

Erwägung ziehen, frühzeitig auf eine Liste schreiben lassen. Wir werden<br />

uns im kommenden Jahr mit einer Vortragsreihe auf die Menschen,<br />

Traditionen, Konflikte und traditionsreichen Funde in Israel vorbereiten.<br />

Diese Themenabende sind selbstverständlich für alle Interessierte offen.<br />

Tel.: 06249 8413<br />

Email: ek-uelversheim@t-online.de<br />

Freie evangelische Gemeinde<br />

Alsheim<br />

Gemeindezentrum Alsheim, Wormser Str. 25<br />

Tel. 06249 / 945561<br />

Bürozeiten: dienstags von 10-13 Uhr<br />

E-Mail: info@alsheim.feg.de<br />

Pastor Richard Mang<br />

Donnerstag, 18. Juli: 20.15 Uhr Gebet<br />

Sonntag, 21. Juli: 10 Uhr Gottesdienst & Kindergottesdienst, Predigt:<br />

Pastor Richard Mang<br />

Donnerstag, 25. Juli: 20.15 Uhr Gebet<br />

Sonntag, 28. Juli: 10 Uhr Gottesdienst & Kindergottesdienst<br />

Predigt: Helmut Degenhardt<br />

Evangelische Stadtmission<br />

Oppenheim<br />

Mainzer Str. 7, 55276 Oppenheim<br />

Tel.: 0 61 33 / 26 34<br />

www.stadtmission-oppenheim.de<br />

Donnerstag, 17. Juli: 19:00 Uhr Jugendhauskreis (ab 16 Jahre)<br />

Sonntag, 21. Juli: 10:00 Uhr Gottesdienst mit Kindergottesdienst,<br />

20:00 Uhr Gebetsgottesdienst / Connected<br />

Kein Teenkreis und keine Jungschar in den Ferien!<br />

An verschiedenen Tagen: Hauskreise in Dexheim, Dolgesheim,<br />

Geinsheim, Mommenheim, Nierstein, Uelversheim<br />

Geschichtentelefon für Kinder: 06133 - 924636<br />

Gebetskasten der Ev.Stadtmission Oppenheim: Sie werfen Ihr<br />

Gebetsanliegen anonym in den Gebetskasten (Mainzer Str. 7, Oppenheim).<br />

Wir beten im Gebetsgottesdienst für Sie!<br />

(Pfr. Fitting & Team)<br />

Katholische Kirchengemeinde<br />

„St. Viktor“ Guntersblum<br />

Viktor, Guntersblum<br />

<strong>Freitag</strong>, 19.07.13: 18.00 Uhr Beichtgelegenheit, 18.30 Uhr Eucharistiefeier<br />

Sonntag, 21.07.13: 09.30 Uhr Eucharistiefeier<br />

<strong>Freitag</strong>, 26.07.13: 18.00 Uhr Beichtgelegenheit, 18.30 Uhr Eucharistiefeier<br />

Katholische Kirchengemeinde<br />

„St. Vitus“ zu Ludwigshöhe<br />

St. Vitus, Ludwigshöhe<br />

Sonntag, 21.07.13: 08.00 Uhr Eucharistiefeier<br />

<strong>Freitag</strong>, 26.07.13: 18.30 Uhr Eucharistiefeier<br />

Katholische Pfarrgruppe<br />

Friesenheim - Undenheim - Weinolsheim<br />

St. Peter Weinolsheim<br />

Sonntag, 21.07.13: 10:30 Uhr Eucharistiefeier: Wir<br />

beten für Frieda Schefer u. Verst. Angehörige der<br />

Familie Schefer<br />

Kontakt: Pfarrbüro Weinolsheim: 06249/8908, Pfarrbüro<br />

Undenheim: 06737/335<br />

E-Mail: pfarrgruppe-undenheim@kath-dekanatmainz-sued.de<br />

Frauenzeit: 25.07.13 Film ab - mein Lieblingsfilm<br />

19:30 Uhr im Pfarrsaal bei der kath. Kirche in Köngernheim, Bahnhofstraße<br />

3<br />

Pfarrfest in Weinolsheim<br />

Herzliche Einladung zum Vortreffen für das diesjährige<br />

Pfarrfest der Pfarrgemeinde St. Peter/St. Pirmin, Weinolsheim/Eimsheim.<br />

Wann: Dienstag, 30.07.<strong>2013</strong>, 20:00 Uhr<br />

Wo: Pfarrzentrum Weinolsheim, Kirchgasse 1<br />

Wir feiern am 1.9.<strong>2013</strong> unser Pfarrfest, für und mit der<br />

Gemeinde. Darum wollen wir das Fest auch gemeinsam<br />

vorbereiten und alles was zu veranlassen ist auf<br />

viele Schultern verteilen.<br />

Für die Unterstützung bereits im voraus vielen Dank.<br />

gez.: Wolfgang Haselsteiner, PGR-Vorsitzender<br />

Aus der Nachbarschaft<br />

Veranstaltung der Kultur- und<br />

Weinbotschafter/innen Rheinhessen<br />

sonntags 15 Uhr an der Rheinterrasse<br />

WEIN.WIND.STILLE<br />

In den Gemeinden Bodenheim, Nackenheim, Nierstein und Alsheim<br />

führen Kultur-und Weinbotschafter <strong>2013</strong> an jedem Sonntag<br />

von April bis Oktober um 15 Uhr ihre Besucher mit unterschiedlichen<br />

Themenschwerpunkten durch die Weinberge und lassen den ganz<br />

eigenen Charme der Rheinterrasse lebendig werden. Sie zeigen die<br />

überwältigende Geologie, die einzigartige Flora und Fauna, die lebendige<br />

Rheinlandschaft und die reiche Weinkultur - und verkosten mit<br />

den Gästen die hervorragenden rheinhessischen Weine direkt in den<br />

Weinbergen.<br />

Die vierte Wanderung durch das Alsheimer Hohlwegeparadies findet<br />

am Sonntag, den 21. Juli <strong>2013</strong> um 15 Uhr statt und kostet 10,00 EUR<br />

pro Person.<br />

Erkunden Sie zusammen mit Kultur- und Weinbotschafterin Ingrid<br />

Strebel unter dem Motto WEIN.WIND.STILLE die faszinierende Natur<br />

der Alsheimer Hohlwege und erleben Sie eine faszinierende Natur mit<br />

besonderen Bäumen, Sträuchern und Kräutern - Genuss pur mit Weinen<br />

der Rheinterrasse.<br />

Anmeldung und Informationen bei Ingrid Strebel unter Tel. 06733-<br />

6174, ingrid.strebel@kultur-und-weinbotschafter-rheinhessen.de oder<br />

www.kultur-und-weinbotschafter-rheinhessen.de<br />

Achtung: In diesem Jahr werden fleißige Wanderer, die an einer Wanderung<br />

in allen vier Rheinterrassen-Gemeinden teilnehmen, mit einem<br />

Rheinhessen-Präsent belohnt!<br />

Datum/Uhrzeit der Veranstaltung: 21.07.<strong>2013</strong>, 15 Uhr<br />

Ort / genauer Treffpunkt: Rathausplatz, Bachstraße 24, 67577 Alsheim<br />

Anmeldung erforderlich? ja


Guntersblum - 16 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>29</strong>/<strong>2013</strong><br />

Kontakt: Telefon E-Mail Ingrid Strebel, Tel. 06733-6174<br />

ingrid.strebel@kultur-und-weinbotschafter-rheinhessen.de<br />

www.kultur-und-weinbotschafter-rheinhessen.de<br />

Kosten pro TeilnehmerIn: 10,00 EUR<br />

Wir heiraten<br />

&<br />

Jennifer Demuth<br />

Christoph sChwarz<br />

Fibromyalgie-SHG Alzey u. Umgebung<br />

Treffen jeden 1. Mittwoch (Werktag) und dem darauffolgenden Samstag<br />

(Werktag) im Monat, jeweils von 14 Uhr bis ca. 16. Uhr i. d. Ev.<br />

Sozialstation Alzey, Josselinstraße 3. Vor Erstbesuch bitte anmelden<br />

sowie Infos bei: M. Rothenmeyer, Tel.: 06734/961177 u. V. Senftleber,<br />

Tel.: 06355/955891.<br />

unsere kirchliche trauung<br />

findet am 20. Juli <strong>2013</strong> um 14.00 uhr<br />

in der evangelischen Kirche<br />

in Gimbsheim statt.<br />

Verlagsmitteilungen<br />

Ambulanter Krankenund<br />

Pflegedienst Selztal<br />

55278 Friesenheim, Tel. 06737/592 + 8320<br />

• Zentrum für ambulante<br />

Krankenpflege<br />

•Zentrum für ambulante<br />

• Pflegeberatungsstelle<br />

Krankenpflege<br />

•Pflegeberatungsstelle<br />

Ringstraße 6<br />

55283 Am langen Nierstein Rech 6<br />

Tel.: 55283 0 61 Nierstein 33 / 92 47 10<br />

Fax: Tel.: 0061 6133 33 // 92 9247 12 10<br />

Fax: 0 61 33 / 92 47 12<br />

www.rheinhessenpflege.de<br />

Ambulante Pflege Rhein-Selz<br />

Häusliche Kranken- & Altenpflege<br />

Peter Püschel<br />

Staatsrat-Schwamb-Straße 48 • 55278 Undenheim<br />

Tel.: 06737/712191 • Fax: 06737/7119283<br />

www.pflegerheinselz.de<br />

Häusliche Kranken-<br />

• E-Mail: pueschelpeter@t-online.de<br />

& Altenpflege<br />

06737 / 712191<br />

Staatsrat-Schwamb-Str. 48 • 55278 Undenheim


Guntersblum - 17 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>29</strong>/<strong>2013</strong><br />

Freundliche zahnmedizinische<br />

Fachangestellte in Vollzeit gesucht.<br />

Mehr<br />

Sommer<br />

für alle!<br />

Jetzt in Ihrer Lotto-Annahmestelle:<br />

das großeTakt-Sommermagazin.<br />

70 Seiten spannende Ausflugstipps<br />

mit Bus und Bahn im Rheinland-Pfalz-<br />

Takt. Kostenlos zum Mitnehmen.<br />

Umwelt-Zahnmedizin - Akupunktur - Homöopathie<br />

67550 Worms-Rheindürkheim · Telefon: 06242-3111<br />

Fenster. Türen. Rollläden. Insektenschutz<br />

U.Vatter 55278 Friesenheim 06737-761070<br />

vatter@salli-fenster.de · www.salli-fenster.de<br />

Farbe macht<br />

gute Laune!!!<br />

DAS NEUE TAKT-<br />

SOMMERMAGAZIN<br />

IST DA!<br />

www.der-takt.de<br />

Wir setzen<br />

inhaberin<br />

INHABERIN<br />

SIMONE<br />

WINTERS<br />

simone<br />

Winters<br />

Lang g rabmaL e<br />

z eichen zum e rinnern<br />

Steinmetzmeisterbetrieb<br />

steinmetzmeisterbetrieb<br />

Gaustraße 4<br />

gaustraße 4 • 55278 Friesenheim<br />

55278 Friesenheim<br />

Tel tel. 06737-1067<br />

/ 1067 •Fax 06737 / 710427<br />

Fax lang-grabmale@t-online.de<br />

06737-710427<br />

lang-grabmale@t-online.de<br />

www.grabmale-lang.de<br />

www.grabmale-lang.de<br />

mo.-mi. u. Fr. 9-12 uhr u. 14-17 uhr<br />

Mo.-Mi. u. Fr. 9 -12 14 –17 Uhr<br />

Do. Do. 99-13 - Uhr uhr u. u. Sa. sa. 9 -12 9-12 Uhr uhr<br />

und nach tel. tel. Vereinbarung


Guntersblum - 18 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>29</strong>/<strong>2013</strong><br />

Natur pur inmitten des Naturparks Saar-Hunsrück<br />

und doch in unmittelbarer Nähe zu den Zentren<br />

Trier und Luxemburg<br />

Mehrtägige Pauschalangebote für Wanderer und Radfahrer, wie z.B.<br />

Kulinarische Wanderung auf dem Saar-Hunsrück-Steig<br />

3tägige Wanderung mit Gepäcktransfer<br />

Wandern Sie auf Deutschlands schönstem Wanderweg des<br />

Jahres 2009 dem Saar-Hunsrück-Steig der Sie auf drei<br />

Tagesetappen an die attraktivsten Stellen der Region Ruwer-<br />

Hochwald bringt. Steile Weinberge, spektakuläre Höhenzüge,<br />

idyllische Bachläufe und ausgedehnte<br />

Wälder ergründen Sie auf<br />

225<br />

meist naturbelassenen Pfaden und<br />

lassen Ihren Wanderurlaub zu einem EZ-Zuschlag: 34<br />

wahren Genusserlebnis werden.<br />

Mountainbiking im Naturpark Saar-Hunsrück<br />

Der Hochwald bietet nicht nur Wanderern optimale Voraussetzungen,<br />

die dichten Waldbestände, die tief eingeschnittenen<br />

Täler und die luftigen Höhenrücken zu durchstreifen, nein, auch<br />

Mountainbiker kommen hier voll ganz auf ihre Kosten. Neun<br />

ausgewiesene Touren durchziehen den westlichen Teil des Hunsrücks<br />

und werden auch höchsten Fahransprüchen gerecht.<br />

5 x Ü/F in sehr guten Mittelklassehotels (inkl. MTB-Tourenbuch,<br />

Lunchpakete und weitere Extras) <br />

Den Genussradlern steht mit dem 2009 eröffneten, 48 km<br />

langen Ruwer-Hochwald-Radweg auf einer ehemaligen Bahntrasse<br />

ein Fahrerlebnis der Extraklasse zur Verfügung.<br />

Kell am See - die<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> an<br />

Saar-Hunsrück-Steig<br />

und Ruwer-Hochwald-<br />

Radweg<br />

Als Vorgeschmack auf Ihren<br />

Urlaub fordern Sie unsere<br />

aktuellen Informationen an:<br />

Tourist-Information<br />

Hochwald-Ferienland e.V.<br />

Bahnhofstraße 25<br />

54427 Kell am See<br />

Tel.: 06589/1044, Fax: 06589/1002<br />

info@hochwald-ferienland.de<br />

www.hochwald-ferienland.de


Guntersblum - 19 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>29</strong>/<strong>2013</strong><br />

Altdachumdeckungen<br />

m 2 ab <strong>29</strong>,50 € inkl. Schuttabfuhr<br />

eigener Gerüstbau, kurzfristige Ausführung möglich<br />

Schulz Dachdeckerei GmbH<br />

Rodenbach • Telefon: 0 63 74 / 40 71<br />

Öffnungszeiten:<br />

Mo.-Fr. 10-12 und 18-19 Uhr<br />

Sa. 09-13 Uhr<br />

Aktuell: Süßkirschen,<br />

Himbeeren u. Zwetschgen<br />

EigEnE ErzEugnissE<br />

Dolgesheim • Pfauheckstraße 6 • 0 67 33 - 4 98<br />

Landgasthaus<br />

Familie Jäger-Eller<br />

Am Marktplatz • 67583 Guntersblum • Tel.: 06249/2263<br />

Wir machen Betriebsferien<br />

vom 26. Juli - 7. August<br />

Unsere Geschäftszeiten: Mo. - Sa. ab 17 Uhr<br />

So. 11.00 - 14.30 Uhr & ab 17.00 Uhr / Di. Ruhetag<br />

Voranzeige: Heiligabend u. 1. + 2. Weihnachtsfeiertag geschlossen!<br />

Am Sportplatz Alsheim<br />

67577 Alsheim<br />

06249/8051464<br />

Inh. Raffaele Iervolino<br />

Öffnungs- u. Lieferzeiten:<br />

Mo. Ruhetag<br />

Di.-Fr. 17.30 - 22.00 Uhr<br />

Sa. 14.00- 23.00 Uhr<br />

So. 11.00 - 23.00 Uhr<br />

Ab 20,- € Lieferung frei Haus<br />

Liefergebühr im Umkreis von 5 km zwischen 1,50 - 2,00 €<br />

www.cms.wittich.de<br />

Texte und Bilder für<br />

gunTersBlum<br />

online aufgeben!!<br />

Markisen<br />

898.-<br />

z.B.: Markise 6 x 3 m Besuchen Sie unsere<br />

großen Markisenausstellungen<br />

statt 1.796,-<br />

Do + Fr 10-19 Uhr • Sa 10-16 Uhr<br />

jetzt nur €<br />

Mo-Di-Mi geschlossen<br />

Darmstädter Str. 4 0 62 51/ Östlicher Graben 4 0 63 59/ Untere Langgasse 25 0 62 32/<br />

64625 Bensheim 860 4199 67269 Grünstadt 840 600 67346 Speyer 318 5327<br />

Zu jeder neugekauften Markise www.markisen-dittmar.de<br />

GRATIS:<br />

Einen Landmann Kugelgrill<br />

und einen Markisen-Motor<br />

im Gesamtwert von<br />

30 Jahre<br />

DITTMAR<br />

€ 400.-


Guntersblum - 20 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>29</strong>/<strong>2013</strong><br />

Lörzweiler Straße 2 · 55<strong>29</strong>9 Nackenheim<br />

Fon: 06135 / 3723 • Fax: 06135 / 8719<br />

www.zahnaerzte-nackenheim.de<br />

info@zahnaerzte-nackenheim.de<br />

Tätigkeitsschwerpunkt<br />

Kinder- & Jugendzahnheilkunde<br />

Implantologie<br />

Lachgassedierung<br />

Vollnarkose<br />

Vollkeramische Restaurationen<br />

Professionelle Zahnreinigung<br />

Metzgerei & Partyservice<br />

Inh. Dirk Briese<br />

67578 Gimbsheim, Neustr. 26, ✆ 06249 / 4267 / 945620, Fax 06249 / 945621<br />

67577 Alsheim, Bachstraße, ✆ 0 62 49 / 49 71<br />

Für Druckfehler<br />

übernehmen<br />

wir keine Haftung! 55276 Oppenheim, In der Kette 10, ✆ 0 61 33 / 57 38 15<br />

Unser Angebot gilt von Montag, 22. Juli, bis Samstag, 27. Juli <strong>2013</strong><br />

Zarter Rinderbraten mager 100 g 0,99 €<br />

Schweineschnitzel aus der Oberschale 100 g 0,79 €<br />

Gyros pfannenfertig 100 g 0,79 €<br />

Cordon bleu pfannenfertig 100 g 0,85 €<br />

Gimbsheimer Grillbratwurst Thüringer Art 100 g 0,85 €<br />

Frische Kamm- und Stielrippchen 100 g 0,75 €<br />

Frischer Leber- und Fleischkäse 100 g 0,75 €<br />

Parkettschleifer • Vertikutierer<br />

Baugeräte und gerüstBau<br />

G<br />

Rüttelplatten • Kompressoren<br />

HerMaNN KOCH m<br />

b<br />

Bobcat • Stützen u. Bauzäune<br />

verMietuNg und verKauF<br />

H und fast alles für den Bau<br />

67550 WO.-ABENHEIM, FRONSTR. 3, einfach informieren: 0 62 42 / 70 81<br />

Verlagsagentur Elfy Scherer<br />

Seit 18 Jahren im Dienst unserer Anzeigenkunden.<br />

Wir beraten individuell und kompetent bei<br />

Geschäftsanzeigen · Privatanzeigen · Beilagen · Sonderdrucken · Sonderseiten<br />

Tel.: 06249-945155 | Fax. 06249-945158 | E-Mail: va.scherer@wittich-foehren.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!