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sonntagsspiele, 17.03.2013 - Gemeinde Merchweiler

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<strong>Merchweiler</strong> - 5 - Ausgabe 11/2013<br />

Nach dem Einsendeschluss haben noch einige Unternehmer zum<br />

Blockpraktikum vom 6. bis 24. Mai 2013 einen Praktikumsplatz<br />

angeboten. Die komplette Liste mit den Anbietern des Blockpraktikums<br />

wird zur Bekanntgabe der Betriebe und für die Schülerinnen<br />

und Schülern, die noch keine Praktikumsstelle gefunden haben,<br />

nochmals veröffentlicht.<br />

Informationen des<br />

Seniorensicherheitsberaters<br />

für den Ortsteil <strong>Merchweiler</strong><br />

Mitteilungen des<br />

Ortsvorstehers<br />

Wemmetsweiler<br />

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />

nun ist es doch passiert; REWE kann den genannten Eröffnungstermin<br />

für die Filiale auf dem Bick´schen Gelände in Wemmetsweiler<br />

nicht einhalten. Und sofort waren die „tollsten Gerüchte, teilweise<br />

sogar richtige Horrormeldungen“ in Umlauf. Von einer Verschiebung<br />

des Eröffnungstermins auf unbestimmte Zeit, um mehrere Wochen,<br />

teilweise gar erst Monate später, davon war plötzliche die Rede.<br />

Nun soll die Eröffnung der REWE-Filiale am 21. März 2013 erfolgen,<br />

so die aktuelle Terminmitteilung des REWE-Konzerns. Das wäre<br />

dann gegenüber dem zuvor genannten Termin gerade einmal zwei<br />

Tage später. Dies sollte einen durchaus erfreuen, wirft aber auch<br />

die Frage auf, ob das denn tatsächlich so notwendig war. Ohne<br />

Zweifel stellt die Eröffnung eines solchen Lebensmittelmarktes eine<br />

logistische Herausforderung dar, sollte für REWE allerdings auch ein<br />

Stück weit Alltagsgeschäft darstellen. Und trotzdem scheinen sich<br />

auch noch so klein wirkende Behinderungen der Zeitplanung, wie<br />

zum Beispiel der ausgefallene Asphalttermin vor drei Wochen, dann<br />

deutlich auszuwirken. In diesem Fall dann vermutlich so stark, dass<br />

die von sehr vielen Bürgerinnen und Bürgern herbeigesehnte Eröffnung<br />

des Marktes, dann doch - und wenn auch nur um zwei Tage<br />

- verschoben werden musste.<br />

Seien wir gespannt, was in den nächsten Tagen bis zur Eröffnung<br />

noch „passieren“ wird und freuen uns spätestens dann, dass eine<br />

zufriedenstellende Versorgung mit Dingen des täglichen Bedarfs in<br />

Wemmetsweiler wieder möglich sein wird.<br />

HINWEIS: Vom 14. bis 17. März 2013 werde ich durch die stellvertretende<br />

Ortsvorsteherin, Frau Edith Küderle, vertreten; Sie erreichen<br />

Edith Küderle während dieser Zeit für Anregungen, Nachfragen<br />

oder Terminabsprachen telefonisch unter den Nummern 42469 oder<br />

0179/9724554.<br />

Ihr Michael Marx<br />

Informationen<br />

des<br />

Behindertenbeauftragten<br />

Sprechzeiten des Behindertenbeauftragten<br />

Der Behindertenbeauftragte der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Merchweiler</strong>, Herr Kurt<br />

Weber, ist zu folgenden Sprechzeiten zu erreichen:<br />

- am 25. März 2013 ausnahmsweise montags in der Zeit von<br />

16.00 – 18.00 Uhr<br />

- ab 5. April 2013 freitags in der Zeit von 16.00 – 19.00 Uhr<br />

im Rathaus Ortsteil <strong>Merchweiler</strong>, Zimmer 3.<br />

Sie erreichen Herrn Weber während seiner Sprechzeiten in <strong>Merchweiler</strong><br />

unter der Telefon-Nr. 06825 / 955116.<br />

Außerhalb der Sprechzeiten ist Herr Weber unter der Telefon-Nr.<br />

06825 / 47986 zu erreichen.<br />

Hausbesuche für Schwerbehinderte ohne Transportmöglichkeit<br />

nach Vereinbarung.<br />

Die Masche der<br />

Gewinnmitteilungen - Teil 3 -<br />

Wie vertrauenswürdig sind Gewinnmitteilungen?<br />

Wir raten: Ab damit in den Papierkorb<br />

oder einfach Hörer auflegen<br />

Gewinnversprechen sind<br />

verpflichtend<br />

Nach § 661 a Bürgerliches Gesetzbuch<br />

muss ein Unternehmer, der<br />

Gewinnzusagen oder vergleichbare<br />

Mitteilungen an Verbraucher sendet<br />

und durch die Gestaltung dieser Zusendungen den Eindruck<br />

erweckt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen hat, dem Verbraucher<br />

diesen Preis zu leisten. Die Verbraucher haben Anspruch<br />

auf ihren Gewinn, wenn sie das Anschreiben so verstehen dürfen,<br />

dass sie bereits Gewinner der jeweiligen Preise waren. Dies<br />

wurde auch durch das OLG Hamm bestätigt (OLG Hamm, Urteil<br />

vom 8.02.2007 - Az. 21 U 138/06).<br />

Gewinnmitteilungen sind verpflichtend, auch wenn aus den Teilnahmebedingungen<br />

hervorgeht, dass lediglich eine Gewinnchance<br />

bestehen soll. Oberlandesgericht Köln (Az. 21 U 2/10) mit Hinweisbeschluss<br />

vom 18.03.2010). In dem Urteil zugrunde liegenden Fall klebte<br />

der Kläger seine persönliche Losmarke auf die bereits vorausgefüllte<br />

Gewinnmitteilung und bestellte gleichzeitig Waren. Während die Waren<br />

geliefert wurden, blieb der Gewinn jedoch aus. Daraufhin verklagte er<br />

die Versandfirma auf Gewinnauszahlung. Sowohl das LG Aachen (Az.:<br />

11 O 417/08) als auch das OLG Köln gaben ihm Recht. Dem Kläger<br />

wurden 13.400 Euro zugesprochen.<br />

Gewinnzusage bei Internet-Rätselspiel<br />

Ein Rätselspiel ist kein Glücksspiel, der Gewinn hängt nicht vom<br />

Zufall ab. Veranstaltet jemand im Internet ein Rätselspiel und verspricht<br />

einen Gewinn, so stellt die Gewinnzusage eine Auslobung<br />

(§ 657 ff. BGB) und somit ein bindendes Versprechen dar (AG München,<br />

Az.: 222 C 2911/08).<br />

Falsche Gewinnversprechen sind strafbar<br />

Wer Verbraucher mit falschen Gewinnmitteilungen täuscht,<br />

kann strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.<br />

Kaufverträge, die durch falsche Gewinnversprechen veranlasst<br />

werden, sind sittenwidrig und deshalb nichtig<br />

Weitere Informationen zur Kriminalitätsvorbeugung und zur<br />

Sicherheit im Straßenverkehr durch die Seniorensicherheitsberater<br />

Axel Stäcker, telefonisch erreichbar unter 06825 / 6900<br />

und Dieter Winkel, telefonisch erreichbar unter 06825 / 8006262.<br />

Informationen des<br />

Seniorensicherheitsberaters<br />

für den Ortsteil Wemmetsweiler<br />

Sprechzeiten des Seniorensicherheitsberaters,<br />

Herr Dieter Winkel, Ortsteil Wemmetsweiler<br />

Herr Winkel ist zu allen Fragen als Seniorensicherheitsberater für den<br />

Ortsteil Wemmetsweiler unter der Telefonnummer, 06825/8006262<br />

(privat) zu erreichen.<br />

Herr Winkel führt regelmäßige Sprechstunden im Rathaus Ortsteil<br />

Wemmetsweiler, Zimmer 2.06 (2. Obergeschoss) durch.<br />

Während der Sprechstunden erreichen Sie Herrn Winkel unter der<br />

Telefonnummer, 06825/955-217.<br />

Nächste Sprechstunden:<br />

Mittwoch, 27. März 2013 von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr<br />

Mittwoch, 24. April 2013 von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr<br />

Impressum<br />

Blickpunkt <strong>Merchweiler</strong><br />

Herausgeber - Druck und Verlag: Verlag und Druck Linus Wittich KG, 54343 Föhren, Europaallee (Industriegebiet), Tel. 06502/9147-0 oder -240<br />

Redaktion im Verlag (verantwortlich): Ilona Saar, Verlag und Druck Linus Wittich KG, 66589 <strong>Merchweiler</strong>, Tel. 06825/9503-23 oder 24, Fax: 06825/950341<br />

E.mail: redaktion@wittich-merchweiler.de, Internet: www.wittich.de<br />

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren<br />

Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere z. Zt. gültige Anzeigenpreisliste.<br />

Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlags oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.

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