Gemeinschaftstarif - KVV - Karlsruher Verkehrsverbund
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Wunsch des Fahrgastes eine Beförderung bis vor die Haustür<br />
möglich. Hierfür wird ein Komfortzuschlag von € 1 pro Person<br />
erhoben.<br />
In Bühlertal beträgt der Komfortzuschlag bei einer Entfernung<br />
über 1 km von der letzten Haltestelle € 2 pro Person.<br />
Bei Fahrten in die/aus der Doppelwabe 480 Baden-Baden (Linie<br />
214) wird ein Komfortzuschlag von € 1,50 für Erwachsene und<br />
€ 0,80 für Kinder, Jugendliche unter 15 Jahren, Schüler und<br />
Studenten erhoben.<br />
Die Komfortzuschläge gelten auch für Personen, die unentgeltliche<br />
Beförderung nach dem Schwerbehindertengesetz geltend<br />
machen.<br />
C 9.3.2 AST Rastatt, Steinmauern, Iffezheim<br />
Im AST Rastatt, Steinmauern und Iffezheim gilt der <strong>KVV</strong> Tarif.<br />
Zusätzlich wird ein Komfortzuschlag in Höhe von € 2,50 pro Person<br />
erhoben.<br />
C 9.4<br />
ALT Stadt Baden-Baden<br />
Im ALT Baden-Baden gilt der <strong>KVV</strong> Tarif. Zusätzlich wird innerhalb<br />
der Doppelwabe 480 Baden-Baden ein Komfortzuschlag von € 1,50<br />
für Erwachsene und € 0,80 für Kinder, Jugendliche unter 15 Jahren,<br />
Schüler, Studenten und für Personen erhoben, die unentgeltliche<br />
Beförderung nach dem Schwerbehindertengesetz geltend machen.<br />
Ergänzend wird eine ALT-Jahreskarte für € 25 angeboten, die mit<br />
einer <strong>KVV</strong> Fahrkarte ohne weiteren Zuschlag gilt.<br />
C 9.5<br />
AST Stadt Germersheim<br />
<strong>KVV</strong> Fahrkarten werden nicht anerkannt. Das Anrufsammeltaxi<br />
(AST) der Stadt Germersheim verbindet die Stadt Germersheim mit<br />
dem Stadtteil Sondernheim. Die AST-Fahrt kostet € 1,50.<br />
Inhaber gültiger Halbjahres- und Jahreskarten, MAXX-Ticket,<br />
Semester-Ticket, Job-Ticket, Jahreskarten Jedermann, Karte ab 60<br />
und Rhein- Neckar-Ticket des VRN fahren kostenfrei unter Ausschluss<br />
der Mitnahmeregelung.<br />
C 9.6<br />
AST Stadt Landau (Pfalz)<br />
Im AST Landau beträgt der Fahrpreis € 2 pro Person. Inhaber gültiger<br />
Halbjahres- und Jahreskarten, MAXX-Ticket, Semester-Ticket,<br />
Job-Ticket, Jahreskarten Jedermann, Karte ab 60 und Rhein-<br />
Neckar-Ticket des VRN sowie der Halbjahres- oder Jahreskarte,<br />
ScoolCard, Studikarte, Job-Ticket, Umweltjahreskarte, AboFix,<br />
KombiCard und Karte ab 60 des <strong>KVV</strong> fahren kostenfrei unter Ausschluss<br />
der Mitnahmeregelung.<br />
D. Übergangstarife<br />
D 1<br />
Übergangsregelung zum <strong>Verkehrsverbund</strong> Rhein-<br />
Neckar (VRN)<br />
D 1.1 Kombinierte <strong>KVV</strong> und VRN-Jahreskarten mit Rabatt<br />
für Einwohner des <strong>KVV</strong> Tarifgebietes (AboPlus <strong>KVV</strong>-VRN)<br />
Einwohner des <strong>KVV</strong> Tarifgebietes (Wohnsitz in den Landkreisen<br />
Karlsruhe, Rastatt, Germersheim, Südliche Weinstraße, Enzkreis<br />
oder in den Städten bzw. Gemeinden Karlsruhe, Baden-Baden,<br />
Landau (Pfalz), Pforzheim, Vaihingen (Enz), Eppingen, Bad<br />
Herrenalb, Dobel, Bad Wildbad, Höfen (Enz), Lauterbourg (F),<br />
Wissembourg (F)) können <strong>KVV</strong> und VRN Jahreskarten im Abonnement<br />
kombinieren. Beide Abo-Jahreskarten werden auf einer Fahrkarte<br />
ausgegeben. Der Preis des VRN-Abos wird dabei um 50%<br />
ermäßigt. Kombinierbar sind alle tariflich vorgesehenen <strong>KVV</strong> und<br />
VRN Jahreskarten – ausgenommen Jobtickets und Firmenkarten).<br />
Einwohner der Gemeinden Graben-Neudorf und Ubstadt-Weiher<br />
erhalten einen zusätzlichen Preisnachlass von € 14 monatlich,<br />
wenn eine Umwelt-Jahreskarte (für 2 Waben) oder ein AboFix (für<br />
2 Waben) des <strong>KVV</strong> mit einer VRN-Jahreskarte für Jedermann oder<br />
einem RheinNeckar-Ticket im Abonnement kombiniert wird.<br />
Die kombinierten Abonnemente können ausschließlich online über<br />
die Webseite www.bahn.de/aboplus-badenwuerttemberg bestellt<br />
werden. Für das Abonnementverfahren gelten die Tarifbestimmungen<br />
der Deutschen Bahn für das AboPlus Baden-Württemberg.<br />
Im Übrigen gelten für die kombinierten Fahrkarten die jeweiligen<br />
Tarifbestimmungen des <strong>KVV</strong> bzw. des VRN.<br />
D 1.2 Baden-Württemberg<br />
Die Gemeinden Philippsburg, Oberhausen-Rheinhausen, Waghäusel,<br />
Kronau, Bad Schönborn und Östringen (außer den Ortsteilen<br />
Eichelberg, Odenheim, Schindelberg und Tiefenbach) gehören sowohl<br />
zum Tarifgebiet des <strong>KVV</strong> als auch zum Tarifgebiet des VRN.<br />
Für den Verkehr zwischen den o. g. Orten werden ausschließlich<br />
Fahrkarten des <strong>KVV</strong> ausgegeben. VRN-Fahrkarten für Verbindungen<br />
zwischen den o. g. Orten und Zielen im übrigen Tarifgebiet<br />
des VRN werden anerkannt.<br />
D 1.3 Studenten<br />
Studierende, die ein VRN-Semester-Ticket besitzen, können gegen<br />
Vorlage ihres Semester-Tickets eine <strong>KVV</strong> Anschluss-Studikarte<br />
erwerben.<br />
Die gleiche Regelung gilt im VRN für Besitzer von <strong>KVV</strong> Studikarten.<br />
Im Übrigen gelten die Bestimmungen unter B 4.9.3.<br />
62 Sonderregelungen<br />
Übergangstarife<br />
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