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Gemeinschaftstarif - KVV - Karlsruher Verkehrsverbund

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Die Schwarzwald-Gästekarte mit dem KONUS-Symbol berechtigt<br />

(bei Nutzern ab 16 Jahren in Verbindung mit dem amtlichen<br />

Lichtbildausweis) zur kostenfreien Fahrt auf den oben genannten<br />

Strecken und Linien und darüber hinaus in den Verkehrsverbünden<br />

VGC, VGF, TGO, RVF, VSB, VVR, RVL und WTV sowie für verbundübergreifende<br />

Fahrten zwischen diesen Verkehrsverbünden. Die<br />

Person, die auf der Karte eingetragen ist, muss im Fahrzeug anwesend<br />

sein, wenn mögliche Mitreisende (deren Anzahl auf der Karte<br />

vermerkt sein muss) mit der KONUS-Gästekarte unterwegs sind.<br />

Die Gültigkeit der KONUS-Gästekarte richtet sich nach dem eingetragenen<br />

Datum der An- und Abreise. Ebenfalls ist die Anzahl aller<br />

Personen ab einem Alter von 6 Jahren erfasst, die zur freien Fahrt<br />

berechtigt sind. Kinder unter 6 Jahren erhalten keine gesonderte<br />

Gästekarte und fahren ebenfalls kostenfrei. Bei elektronisch ausgegebenen<br />

Karten erhält jede Person eine einzelne Karte mit den<br />

genannten Angaben.<br />

Gästekarten ohne KONUS-Symbol gelten nicht als Fahrkarte.<br />

Der Geltungsbereich der KONUS-Gästekarte ist nicht mit <strong>KVV</strong><br />

Ergänzungskarten erweiterbar.<br />

Für die Mitnahme von Hunden und Fahrrädern sind Fahrkarten<br />

entsprechend den Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen<br />

des jeweiligen <strong>Verkehrsverbund</strong>es oder verbundüberschreitend<br />

tätigen Verkehrsunternehmens zu lösen. Die KONUS-Gästekarte<br />

gilt nur in der 2. Wagenklasse; ein Übergang in die 1. Klasse<br />

ist nicht möglich. Die KONUS-Gästekarte gilt nicht in Bergbahnen.<br />

C 4.1.1 City-Ticket der DB AG für Karlsruhe und Baden-Baden<br />

Für DB-Fahrkarten mit dem Zusatz „+City“ am Zielort der Bahnreise<br />

gilt die Fahrtberechtigung vom Bahnhof des Zielortes für eine Fahrt<br />

in allen <strong>KVV</strong> Verkehrsmitteln in Richtung des eigentlichen Ziels<br />

innerhalb des jeweiligen City-Ticketbereiches. Bei Rückfahrkarten<br />

gilt die City-Ticket-Fahrtberechtigung am aufgedruckten Rückreisedatum<br />

zusätzlich für eine Fahrt aus dem jeweiligen City-Ticketbereich<br />

zum Bahnhof des Zielortes.<br />

DB-Einzelfahrkarten mit dem Zusatz „+City“ am Startort der<br />

Fahrkarte berechtigen für eine Fahrt in allen <strong>KVV</strong> Verkehrsmitteln<br />

im jeweiligen Cityticketbereich in Richtung Ausgangsbahnhof.<br />

Bei Rückfahrkarten gilt Fahrtberechtigung des City-Tickets am<br />

aufgedruckten Rückreisedatum im jeweiligen City-Ticketbereich<br />

zusätzlich für eine Fahrt in Richtung endgültigem Fahrziel vom<br />

Ausgangsbahnhof.<br />

In das City-Ticket sind im <strong>KVV</strong> die Städte Karlsruhe (City-Ticketbereich:<br />

Tarifwabe 100) und Baden-Baden (City-TicketBereich:<br />

Tarifwabe 480) einbezogen.<br />

C 4.1.2 City mobil der DB AG für Karlsruhe und Baden-Baden<br />

„City mobil“-Tickets der DB werden für die Zielorte Karlsruhe<br />

(Tarifwabe 100) und Baden-Baden (Tarifwabe 480) ausgegeben.<br />

Sie gelten in allen <strong>KVV</strong> Verkehrsmitteln der eingetragenen Tarifwaben<br />

und sind nur in Verbindung mit einer DB-Fahrkarte gültig.<br />

C 3<br />

Ermäßigung für Sonderangebote<br />

C 4.1.3 BahnCard 100<br />

Generelle Ermäßigungen bis zu höchstens 50 Prozent können<br />

eingeräumt werden für Sonderangebote mit zeitlich begrenzter<br />

Geltungsdauer, wenn dadurch die Wirtschaftlichkeit des Verbundverkehrs<br />

nicht verschlechtert wird.<br />

C 4<br />

Besondere Bestimmungen für den Schienenverkehr<br />

der Deutschen Bahn AG und der Albtal-Verkehrs-<br />

Gesellschaft mbH<br />

C 4.1 Anerkennung von Schienenfahrkarten der DB AG<br />

Im Geltungsbereich des <strong>KVV</strong> Tarifes werden folgende Fahrkarten<br />

der DB im Schienennetz der DB und in den S-Bahn-Linien S 1, S 11,<br />

S 3, S 31, S 32, S 4, S 41, S 5, S 51, S 52, S 6, S 8 und S 9 anerkannt:<br />

BahnCard 100,<br />

Fahrkarten für Züge der Produktklasse IC/EC bzw. ICE, soweit<br />

keine Zugbindung besteht,<br />

BahnCards 100 beinhalten die City-Ticket-Funktion und berechtigen<br />

zu beliebig häufigen Fahrten in den Tarifzonen 100 und 480 sowie<br />

in allen Bahnen im Netz des <strong>KVV</strong>.<br />

Die Mitnahmeregelungen der DB gelten nur in allen Zügen der DB<br />

sowie in den S-Bahnen S1, S11, S2, S31, S32, S4, S41, S5, S51, S52,<br />

S6 und S9.<br />

C 4.1.4 Schönes-Wochenende-Ticket<br />

Es gelten die aktuellen Bestimmungen der Deutschen Bahn AG.<br />

Das Schöne-Wochenende-Ticket gilt in allen <strong>KVV</strong> Verkehrsmitteln<br />

für beliebig viele Fahrten im gesamten Verbundgebiet und bundesweit<br />

in allen Zügen des Nahverkehrs der Deutschen Bahn AG (S, RB,<br />

RE, IRE).<br />

Der Verkauf erfolgt durch die Deutsche Bahn AG, sowie über<br />

Vorverkaufsstellen und Automaten des <strong>KVV</strong>.<br />

alle Fahrkarten von und nach Zielen außerhalb des <strong>KVV</strong> Tarifgebietes<br />

(ein- und ausbrechender Verkehr).<br />

54 Sonderregelungen<br />

Sonderregelungen<br />

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