Gemeinschaftstarif - KVV - Karlsruher Verkehrsverbund
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Die Schwarzwald-Gästekarte mit dem KONUS-Symbol berechtigt<br />
(bei Nutzern ab 16 Jahren in Verbindung mit dem amtlichen<br />
Lichtbildausweis) zur kostenfreien Fahrt auf den oben genannten<br />
Strecken und Linien und darüber hinaus in den Verkehrsverbünden<br />
VGC, VGF, TGO, RVF, VSB, VVR, RVL und WTV sowie für verbundübergreifende<br />
Fahrten zwischen diesen Verkehrsverbünden. Die<br />
Person, die auf der Karte eingetragen ist, muss im Fahrzeug anwesend<br />
sein, wenn mögliche Mitreisende (deren Anzahl auf der Karte<br />
vermerkt sein muss) mit der KONUS-Gästekarte unterwegs sind.<br />
Die Gültigkeit der KONUS-Gästekarte richtet sich nach dem eingetragenen<br />
Datum der An- und Abreise. Ebenfalls ist die Anzahl aller<br />
Personen ab einem Alter von 6 Jahren erfasst, die zur freien Fahrt<br />
berechtigt sind. Kinder unter 6 Jahren erhalten keine gesonderte<br />
Gästekarte und fahren ebenfalls kostenfrei. Bei elektronisch ausgegebenen<br />
Karten erhält jede Person eine einzelne Karte mit den<br />
genannten Angaben.<br />
Gästekarten ohne KONUS-Symbol gelten nicht als Fahrkarte.<br />
Der Geltungsbereich der KONUS-Gästekarte ist nicht mit <strong>KVV</strong><br />
Ergänzungskarten erweiterbar.<br />
Für die Mitnahme von Hunden und Fahrrädern sind Fahrkarten<br />
entsprechend den Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen<br />
des jeweiligen <strong>Verkehrsverbund</strong>es oder verbundüberschreitend<br />
tätigen Verkehrsunternehmens zu lösen. Die KONUS-Gästekarte<br />
gilt nur in der 2. Wagenklasse; ein Übergang in die 1. Klasse<br />
ist nicht möglich. Die KONUS-Gästekarte gilt nicht in Bergbahnen.<br />
C 4.1.1 City-Ticket der DB AG für Karlsruhe und Baden-Baden<br />
Für DB-Fahrkarten mit dem Zusatz „+City“ am Zielort der Bahnreise<br />
gilt die Fahrtberechtigung vom Bahnhof des Zielortes für eine Fahrt<br />
in allen <strong>KVV</strong> Verkehrsmitteln in Richtung des eigentlichen Ziels<br />
innerhalb des jeweiligen City-Ticketbereiches. Bei Rückfahrkarten<br />
gilt die City-Ticket-Fahrtberechtigung am aufgedruckten Rückreisedatum<br />
zusätzlich für eine Fahrt aus dem jeweiligen City-Ticketbereich<br />
zum Bahnhof des Zielortes.<br />
DB-Einzelfahrkarten mit dem Zusatz „+City“ am Startort der<br />
Fahrkarte berechtigen für eine Fahrt in allen <strong>KVV</strong> Verkehrsmitteln<br />
im jeweiligen Cityticketbereich in Richtung Ausgangsbahnhof.<br />
Bei Rückfahrkarten gilt Fahrtberechtigung des City-Tickets am<br />
aufgedruckten Rückreisedatum im jeweiligen City-Ticketbereich<br />
zusätzlich für eine Fahrt in Richtung endgültigem Fahrziel vom<br />
Ausgangsbahnhof.<br />
In das City-Ticket sind im <strong>KVV</strong> die Städte Karlsruhe (City-Ticketbereich:<br />
Tarifwabe 100) und Baden-Baden (City-TicketBereich:<br />
Tarifwabe 480) einbezogen.<br />
C 4.1.2 City mobil der DB AG für Karlsruhe und Baden-Baden<br />
„City mobil“-Tickets der DB werden für die Zielorte Karlsruhe<br />
(Tarifwabe 100) und Baden-Baden (Tarifwabe 480) ausgegeben.<br />
Sie gelten in allen <strong>KVV</strong> Verkehrsmitteln der eingetragenen Tarifwaben<br />
und sind nur in Verbindung mit einer DB-Fahrkarte gültig.<br />
C 3<br />
Ermäßigung für Sonderangebote<br />
C 4.1.3 BahnCard 100<br />
Generelle Ermäßigungen bis zu höchstens 50 Prozent können<br />
eingeräumt werden für Sonderangebote mit zeitlich begrenzter<br />
Geltungsdauer, wenn dadurch die Wirtschaftlichkeit des Verbundverkehrs<br />
nicht verschlechtert wird.<br />
C 4<br />
Besondere Bestimmungen für den Schienenverkehr<br />
der Deutschen Bahn AG und der Albtal-Verkehrs-<br />
Gesellschaft mbH<br />
C 4.1 Anerkennung von Schienenfahrkarten der DB AG<br />
Im Geltungsbereich des <strong>KVV</strong> Tarifes werden folgende Fahrkarten<br />
der DB im Schienennetz der DB und in den S-Bahn-Linien S 1, S 11,<br />
S 3, S 31, S 32, S 4, S 41, S 5, S 51, S 52, S 6, S 8 und S 9 anerkannt:<br />
BahnCard 100,<br />
Fahrkarten für Züge der Produktklasse IC/EC bzw. ICE, soweit<br />
keine Zugbindung besteht,<br />
BahnCards 100 beinhalten die City-Ticket-Funktion und berechtigen<br />
zu beliebig häufigen Fahrten in den Tarifzonen 100 und 480 sowie<br />
in allen Bahnen im Netz des <strong>KVV</strong>.<br />
Die Mitnahmeregelungen der DB gelten nur in allen Zügen der DB<br />
sowie in den S-Bahnen S1, S11, S2, S31, S32, S4, S41, S5, S51, S52,<br />
S6 und S9.<br />
C 4.1.4 Schönes-Wochenende-Ticket<br />
Es gelten die aktuellen Bestimmungen der Deutschen Bahn AG.<br />
Das Schöne-Wochenende-Ticket gilt in allen <strong>KVV</strong> Verkehrsmitteln<br />
für beliebig viele Fahrten im gesamten Verbundgebiet und bundesweit<br />
in allen Zügen des Nahverkehrs der Deutschen Bahn AG (S, RB,<br />
RE, IRE).<br />
Der Verkauf erfolgt durch die Deutsche Bahn AG, sowie über<br />
Vorverkaufsstellen und Automaten des <strong>KVV</strong>.<br />
alle Fahrkarten von und nach Zielen außerhalb des <strong>KVV</strong> Tarifgebietes<br />
(ein- und ausbrechender Verkehr).<br />
54 Sonderregelungen<br />
Sonderregelungen<br />
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