Gemeinschaftstarif - KVV - Karlsruher Verkehrsverbund
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Der Abonnent ist verpflichtet, Kosten, die aufgrund einer nicht<br />
ausreichenden Deckung des Lastschriftkontos oder fehlerhafter<br />
Angaben des Abonnenten anfallen, zu übernehmen.<br />
Ist eine fristgemäße Abbuchung nicht möglich (insbesondere<br />
wegen mangelnder Kontodeckung, nicht anerkannter Lastschrift/<br />
SEPA-Basis-Lastschrift, widerrufener Einzugsermächtigung/widerrufenem<br />
SEPA-Basis-Lastschriftmandat), kann das Verkehrsunternehmen<br />
nach einer weiteren vergeblichen schriftlichen Zahlungsaufforderung<br />
unter Fristsetzung kündigen.<br />
Durch die Kündigung wird die KombiCard ungültig.<br />
Die KombiCard muss dem Verkehrsunternehmen unverzüglich auf<br />
dem Postweg per Einschreiben oder persönlich gegen Quittung<br />
zurückgegeben werden.<br />
Änderung der Bankverbindung oder der Anschrift<br />
Soll das Beförderungsentgelt von einem anderen Konto abgebucht<br />
werden, muss eine neue Einzugsermächtigung/ ein neues<br />
SEPA-Basis-Lastschriftmandat bis zum 10. des Vormonats beim<br />
Verkehrsunternehmen vorliegen. Der Abonnent ist verpflichtet,<br />
dem Verkehrsunternehmen eine Änderung seiner Anschrift rechtzeitig<br />
anzuzeigen. Kosten, die durch eine unterbliebene Anzeige<br />
des Wechsels der Bankverbindung oder der Anschrift entstehen,<br />
gehen zu Lasten des Abonnenten.<br />
Haftung<br />
Der Inhaber der KombiCard oder dessen gesetzlicher Vertreter<br />
haftet für alle aus dem Jahreskartenvertrag resultierenden Zahlungsverpflichtungen.<br />
Vertragspartner (Besteller), Nutzer (Inhaber) und Kontoinhaber<br />
haften gesamtschuldnerisch.<br />
B 4.9.9 9-Uhr-Monatskarte<br />
Gültigkeitszeitraum<br />
9-Uhr-Monatskarten gelten montags - freitags ab 9 Uhr bis 3 Uhr<br />
des Folgetages, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztägig<br />
und bis 3 Uhr des Folgetages. Nightlinerlinien können bis Betriebsschluss<br />
genutzt werden.<br />
Diese Monatskarten sind gleitende Monatskarten. Der erste Geltungstag<br />
kann frei gewählt werden.<br />
Die 9-Uhr-Monatskarten gelten bis zum gleichen Tag des Folgemonats<br />
(einschließlich). Ist dies ein Samstag, Sonn- oder Feiertag<br />
gilt die Monatskarte bis zum nächstfolgenden Werktag. 9-Uhr-<br />
Monatskarten, die am Fahrkartenautomaten gekauft werden, sind<br />
ab dem aufgedruckten Ausgabezeitpunkt gültig.<br />
Geltungsbereich<br />
9-Uhr-Monatskarten werden nur für die Geltungsbereiche „bis<br />
3 Waben“ und „Netz“ ausgegeben. Die Karte berechtigt zu beliebig<br />
vielen Fahrten innerhalb des eingetragenen Geltungsbereiches.<br />
Der Geltungbereich ist vom Fahrgast vor Antritt der ersten Fahrt<br />
mit Kugelschreiber mit Druckschrift einzutragen, wenn nicht bereits<br />
vom Verkaufsgerät der Geltungsbereich eingetragen wurde.<br />
Monatskarten mit dem Geltungsbereich „3 Waben“ gelten in<br />
Karlsruhe bzw. Baden-Baden und einer angrenzenden Regionalwabe<br />
oder in drei aneinander angrenzenden Regionalwaben.<br />
Nutzungsberechtigte<br />
9-Uhr-Monatskarten werden an Jedermann ausgegeben.<br />
Sie berechtigen nur die namentlich auf der Karte eingetragene<br />
Person zur Fahrt. Der Name und der Vorname des Nutzungsberechtigten<br />
sind vor Fahrtantritt mit Kugelschreiber in Blockschrift<br />
auf der Karte einzutragen. Die Karte ist nicht übertragbar.<br />
Bei der Fahrkartenprüfung kann zum Nachweis der Identität des<br />
Nutzers die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises gefordert<br />
werden.<br />
B 4.9.10 Firmenkarten – Jahreskarten mit Mengenrabatt<br />
Firmen und Behörden haben die Möglichkeit, für ihre Mitarbeiter<br />
nicht übertragbare Jahreskarten zu kaufen. Hierfür ist eine besondere<br />
Vereinbarung mit dem <strong>KVV</strong> erforderlich. Die Preise orientieren<br />
sich an den Preisen der Umweltjahreskarten. Folgende Rabatte<br />
werden gewährt:<br />
5 % bei Bestellung von bis zu 24 Jahreskarten<br />
10 % bei Bestellung ab 25 Jahreskarten<br />
12 % bei Bestellung ab 25 Jahreskarten und wenn die<br />
Firma bzw. Behörde dem Mitarbeiter zusätzlich einen ÖPNV-Zuschuss<br />
von mindestens 12 % des <strong>KVV</strong> Jahreskartenpreises gewährt.<br />
Es gelten die im Anhang 4 (Fahrpreisübersicht) aufgeführten<br />
Abgabepreise.<br />
Die Firmenkarte kann durch den eingetragenen Berechtigten innerhalb<br />
des eingedruckten Geltungsbereiches und des Geltungszeitraumes<br />
zu beliebig vielen Fahrten genutzt werden. Die Firmenkarte ist<br />
nicht übertragbar und muss vom Berechtigten bei der Fahrt mitgeführt<br />
werden. Fahrten ohne mitgeführte Firmenkarte sind gesondert<br />
zu bezahlen. Kann eine persönliche Firmenkarte bei einer Fahrkartenkontrolle<br />
nicht vorgezeigt werden, so ist ein erhöhtes Beförderungsentgelt<br />
nach § 9 der Beförderungsbedingungen zu entrichten.<br />
50 Tarifbestimmungen und Fahrpreise<br />
Tarifbestimmungen und Fahrpreise<br />
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