Gemeinschaftstarif - KVV - Karlsruher Verkehrsverbund
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kontrollen durch die Verkehrsunternehmen mit Prüfgeräten gelesen<br />
werden. Mit den eingelesenen Daten wird ausschließlich die<br />
Gültigkeit der Fahrkarte geprüft.<br />
Nach Abschluss der Gültigkeitsprüfung werden die gelesenen<br />
Daten verworfen. Eine Speicherung erfolgt nicht.<br />
KombiCard Partner<br />
Lebenspartner von Inhabern einer KombiCard (Hauptkarte) können<br />
eine im Preis ermäßigte KombiCard Partner (Partnerkarte) erhalten.<br />
Zu einer Hauptkarte kann grundsätzlich nur eine Partnerkarte<br />
ausgegeben werden. Voraussetzungen sind:<br />
Der Nachweis eines gemeinsamen Haushaltes/Hauptwohnsitzes<br />
und<br />
die Abbuchung des monatlichen bzw. jährlichen Preises für<br />
die Partnerkarte erfolgt von demselben Konto wie bei der<br />
Hauptkarte.<br />
Für die Partnerkarte gelten die gleichen Tarifbestimmungen wie<br />
für die Hauptkarte. Die Partnerkarte hat eine eigenständige Laufzeit<br />
von 12 Monaten, unabhängig von der Laufzeit der Hauptkarte.<br />
Beginn des Vertrages<br />
Der Vertrag kann zum Ersten eines jeden Monats begonnen<br />
werden, wenn bis zum 10. des Vormonats der hierfür vorgesehene<br />
vollständig ausgefüllte Bestellschein mit beigefügtem aktuellem<br />
Lichtbild vorliegt. Die personenbezogenen Daten und das Lichtbild<br />
des Kunden werden im Rahmen der datenschutzrechtlichen<br />
Bestimmungen erhoben und verarbeitet.<br />
Im Abonnementverfahren wird das jeweilige Beförderungsentgelt<br />
monatlich oder jährlich im Voraus, mindestens für die Dauer von<br />
12 Monaten, wenn nicht vorher gekündigt wird, von einem Girokonto<br />
des Kunden abgebucht<br />
Zustandekommen des Vertrages<br />
Der Vertrag kommt mit der Zusendung oder Aushändigung der<br />
bestellten KombiCard zustande.<br />
Der Fahrgast hat die Jahreskarte auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit<br />
zu überprüfen. Beanstandungen sind unverzüglich anzuzeigen.<br />
Dauer des Vertrages<br />
Der KombiCard-Vertrag gilt für mindestens 12 Monate. Das Abonnement<br />
verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn es nicht gekündigt<br />
wird. Die KombiCard gilt auch noch am ersten Werktag des auf den<br />
angegebenen Zeitraum folgenden Monats. Ist der Werktag ein Samstag,<br />
gilt die Karte auch noch am nächstfolgenden Werktag.<br />
Kündigung der KombiCard<br />
Der KombiCard-Vertrag kann zum Ende eines jeden Kalendermonats<br />
gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen<br />
und bis zum 10. des Monats beim <strong>KVV</strong> eingegangen sein.<br />
Ist zu einer Hauptkarte eine Partnerkarte ausgegeben und wird<br />
diese nicht zeitgleich mit der Hauptkarte gekündigt, so wird die<br />
Partnerkarte mit Ablauf der Gültigkeit der gekündigten Hauptkarte<br />
als neue Hauptkarte weitergeführt.<br />
Wird der KombiCard-Vertrag vor Ablauf eines 12-Monatszeitraumes<br />
gekündigt, so wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem Monatsabonnementpreis<br />
und dem Preis einer Umwelt-Monatskarte für<br />
4 Waben für den zurückliegenden Zeitraum gemäß den jeweils<br />
gültigen Tarifbestimmungen nachberechnet. Dies gilt nicht, wenn<br />
der Kunde mindestens ein Jahr ununterbrochen am Abonnement<br />
teilgenommen hat.<br />
Die KombiCard ist bis spätestens 5 Tage nach dem Kündigungstermin<br />
per Einschreiben an die Ausgabestelle zu senden oder gegen<br />
Quittung zurückzugeben.<br />
Bei nicht erfolgter Rückgabe besteht die Pflicht zur Zahlung des<br />
Beförderungsentgeltes bis zum Ablauf der Geltungsdauer der<br />
KombiCard weiter.<br />
Tarifänderungen werden in der örtlichen Presse sowie dem Kunden<br />
im Rahmen der Pre-Notifikation bekanntgegeben. In diesem Fall<br />
hat der Abonnent ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von zwei<br />
Wochen nach Kenntnis. Der ab Änderung eingezogene höhere<br />
Betrag wird in diesem Fall zurückerstattet.<br />
Verlust oder Zerstörung<br />
Bei Verlust oder Zerstörung der KombiCard erhält der Fahrgast<br />
nach einer Bearbeitungszeit gegen ein Bearbeitungsentgelt von<br />
€ 20 eine Ersatzkarte.<br />
Beim Abonnementverfahren ist das Beförderungsentgelt für die<br />
monatliche Abbuchung bis zum Ende des auf der Jahreskarte<br />
ausgewiesenen Gültigkeitszeitraumes weiter zu entrichten. Das<br />
Beförderungsentgelt für eine abhanden gekommene oder zerstörte<br />
KombiCard wird nicht erstattet. Die als abhanden gekommen<br />
gemeldete KombiCard ist ungültig. Ein Wiederauffinden der<br />
KombiCard muss der ausgebenden Stelle unverzüglich angezeigt<br />
und die KombiCard zurückgegeben werden.<br />
Fristgemäße Abbuchung im Abonnementverfahren<br />
Der Abonnent verpflichtet sich, den Einzugsbetrag auf dem<br />
vorgesehenen Konto jeweils zum 1. Bankarbeitstag eines Monats<br />
bereitzuhalten.<br />
48 Tarifbestimmungen und Fahrpreise<br />
Tarifbestimmungen und Fahrpreise<br />
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