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Gemeinschaftstarif - KVV - Karlsruher Verkehrsverbund

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kontrollen durch die Verkehrsunternehmen mit Prüfgeräten gelesen<br />

werden. Mit den eingelesenen Daten wird ausschließlich die<br />

Gültigkeit der Fahrkarte geprüft.<br />

Nach Abschluss der Gültigkeitsprüfung werden die gelesenen<br />

Daten verworfen. Eine Speicherung erfolgt nicht.<br />

KombiCard Partner<br />

Lebenspartner von Inhabern einer KombiCard (Hauptkarte) können<br />

eine im Preis ermäßigte KombiCard Partner (Partnerkarte) erhalten.<br />

Zu einer Hauptkarte kann grundsätzlich nur eine Partnerkarte<br />

ausgegeben werden. Voraussetzungen sind:<br />

Der Nachweis eines gemeinsamen Haushaltes/Hauptwohnsitzes<br />

und<br />

die Abbuchung des monatlichen bzw. jährlichen Preises für<br />

die Partnerkarte erfolgt von demselben Konto wie bei der<br />

Hauptkarte.<br />

Für die Partnerkarte gelten die gleichen Tarifbestimmungen wie<br />

für die Hauptkarte. Die Partnerkarte hat eine eigenständige Laufzeit<br />

von 12 Monaten, unabhängig von der Laufzeit der Hauptkarte.<br />

Beginn des Vertrages<br />

Der Vertrag kann zum Ersten eines jeden Monats begonnen<br />

werden, wenn bis zum 10. des Vormonats der hierfür vorgesehene<br />

vollständig ausgefüllte Bestellschein mit beigefügtem aktuellem<br />

Lichtbild vorliegt. Die personenbezogenen Daten und das Lichtbild<br />

des Kunden werden im Rahmen der datenschutzrechtlichen<br />

Bestimmungen erhoben und verarbeitet.<br />

Im Abonnementverfahren wird das jeweilige Beförderungsentgelt<br />

monatlich oder jährlich im Voraus, mindestens für die Dauer von<br />

12 Monaten, wenn nicht vorher gekündigt wird, von einem Girokonto<br />

des Kunden abgebucht<br />

Zustandekommen des Vertrages<br />

Der Vertrag kommt mit der Zusendung oder Aushändigung der<br />

bestellten KombiCard zustande.<br />

Der Fahrgast hat die Jahreskarte auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit<br />

zu überprüfen. Beanstandungen sind unverzüglich anzuzeigen.<br />

Dauer des Vertrages<br />

Der KombiCard-Vertrag gilt für mindestens 12 Monate. Das Abonnement<br />

verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn es nicht gekündigt<br />

wird. Die KombiCard gilt auch noch am ersten Werktag des auf den<br />

angegebenen Zeitraum folgenden Monats. Ist der Werktag ein Samstag,<br />

gilt die Karte auch noch am nächstfolgenden Werktag.<br />

Kündigung der KombiCard<br />

Der KombiCard-Vertrag kann zum Ende eines jeden Kalendermonats<br />

gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen<br />

und bis zum 10. des Monats beim <strong>KVV</strong> eingegangen sein.<br />

Ist zu einer Hauptkarte eine Partnerkarte ausgegeben und wird<br />

diese nicht zeitgleich mit der Hauptkarte gekündigt, so wird die<br />

Partnerkarte mit Ablauf der Gültigkeit der gekündigten Hauptkarte<br />

als neue Hauptkarte weitergeführt.<br />

Wird der KombiCard-Vertrag vor Ablauf eines 12-Monatszeitraumes<br />

gekündigt, so wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem Monatsabonnementpreis<br />

und dem Preis einer Umwelt-Monatskarte für<br />

4 Waben für den zurückliegenden Zeitraum gemäß den jeweils<br />

gültigen Tarifbestimmungen nachberechnet. Dies gilt nicht, wenn<br />

der Kunde mindestens ein Jahr ununterbrochen am Abonnement<br />

teilgenommen hat.<br />

Die KombiCard ist bis spätestens 5 Tage nach dem Kündigungstermin<br />

per Einschreiben an die Ausgabestelle zu senden oder gegen<br />

Quittung zurückzugeben.<br />

Bei nicht erfolgter Rückgabe besteht die Pflicht zur Zahlung des<br />

Beförderungsentgeltes bis zum Ablauf der Geltungsdauer der<br />

KombiCard weiter.<br />

Tarifänderungen werden in der örtlichen Presse sowie dem Kunden<br />

im Rahmen der Pre-Notifikation bekanntgegeben. In diesem Fall<br />

hat der Abonnent ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von zwei<br />

Wochen nach Kenntnis. Der ab Änderung eingezogene höhere<br />

Betrag wird in diesem Fall zurückerstattet.<br />

Verlust oder Zerstörung<br />

Bei Verlust oder Zerstörung der KombiCard erhält der Fahrgast<br />

nach einer Bearbeitungszeit gegen ein Bearbeitungsentgelt von<br />

€ 20 eine Ersatzkarte.<br />

Beim Abonnementverfahren ist das Beförderungsentgelt für die<br />

monatliche Abbuchung bis zum Ende des auf der Jahreskarte<br />

ausgewiesenen Gültigkeitszeitraumes weiter zu entrichten. Das<br />

Beförderungsentgelt für eine abhanden gekommene oder zerstörte<br />

KombiCard wird nicht erstattet. Die als abhanden gekommen<br />

gemeldete KombiCard ist ungültig. Ein Wiederauffinden der<br />

KombiCard muss der ausgebenden Stelle unverzüglich angezeigt<br />

und die KombiCard zurückgegeben werden.<br />

Fristgemäße Abbuchung im Abonnementverfahren<br />

Der Abonnent verpflichtet sich, den Einzugsbetrag auf dem<br />

vorgesehenen Konto jeweils zum 1. Bankarbeitstag eines Monats<br />

bereitzuhalten.<br />

48 Tarifbestimmungen und Fahrpreise<br />

Tarifbestimmungen und Fahrpreise<br />

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