23.12.2013 Aufrufe

Gemeinschaftstarif - KVV - Karlsruher Verkehrsverbund

Gemeinschaftstarif - KVV - Karlsruher Verkehrsverbund

Gemeinschaftstarif - KVV - Karlsruher Verkehrsverbund

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Kündigung des AboFix-Vertrages<br />

Der AboFix-Vertrag kann zum Ende eines jeden Kalendermonats<br />

gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und bis<br />

zum 10. des Monats beim <strong>KVV</strong> eingegangen sein.<br />

Wird der AboFix-Vertrag vor Ablauf eines 12-Monatszeitraumes<br />

gekündigt, so wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem Monatsabonnementpreis<br />

und dem Preis einer entsprechenden Monatskarte<br />

für den zurückliegenden Zeitraum gemäß den jeweils gültigen Tarifbestimmungen<br />

nachberechnet. Dies gilt nicht, wenn der Kunde mindestens<br />

1 Jahr ununterbrochen am Abonnement teilgenommen hat.<br />

Tarifänderungen werden in der örtlichen Presse sowie dem Kunden<br />

im Rahmen der Pre-Notifikation bekanntgegeben. In diesem Fall<br />

hat der Abonnent ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von zwei<br />

Wochen nach Kenntnis. Der ab Änderung eingezogene höhere<br />

Betrag wird in diesem Fall zurückerstattet.<br />

Das AboFix ist bis spätestens 5 Tage nach dem Kündigungstermin<br />

per Einschreiben an die Ausgabestelle zu senden oder gegen<br />

Quittung zurückzugeben. Bei nicht erfolgter Rückgabe besteht die<br />

Pflicht zur Zahlung des Beförderungsentgeltes bis zum Ablauf der<br />

Geltungsdauer des AboFix.<br />

Verlust oder Zerstörung<br />

Bei Verlust oder Zerstörung des AboFix erhält der Fahrgast nach<br />

einer Bearbeitungszeit gegen ein Bearbeitungsentgelt von € 20<br />

eine Ersatzkarte.<br />

Beim Abonnementverfahren ist das Beförderungsentgelt für die<br />

monatliche Abbuchung bis zum Ende des auf der Jahreskarte ausgewiesenen<br />

Gültigkeitszeitraumes weiter zu entrichten. Eine Kündigung<br />

ist in diesem Falle nicht möglich. Das Beförderungsentgelt<br />

für ein abhanden gekommenes oder zerstörtes AboFix wird nicht<br />

erstattet. Das als abhanden gekommen gemeldete AboFix ist ungültig.<br />

Ein Wiederauffinden des AboFix muss der ausgebenden Stelle<br />

unverzüglich angezeigt und das AboFix zurückgegeben werden.<br />

Fristgemäße Abbuchung im Abonnementverfahren<br />

Der Abonnent verpflichtet sich, den Einzugsbetrag auf dem vorgesehenen<br />

Konto jeweils zum 1. Bankarbeitstag eines Monats bereitzuhalten.<br />

Der Abonnent ist verpflichtet, Kosten, die aufgrund einer<br />

nicht ausreichenden Deckung des Lastschriftkontos oder fehlerhafter<br />

Angaben des Abonnenten anfallen, zu übernehmen.<br />

Ist eine fristgemäße Abbuchung nicht möglich (insbesondere<br />

wegen mangelnder Kontodeckung, nicht anerkannter Lastschrift/<br />

SEPA-Basis-Lastschrift, widerrufener Einzugsermächtigung/widerrufenem<br />

SEPA-Basis-Lastschriftmandat), kann das Verkehrsunter-<br />

nehmen nach einer weiteren vergeblichen schriftlichen Zahlungsaufforderung<br />

unter Fristsetzung kündigen.<br />

Durch die Kündigung wird das AboFix ungültig. Das AboFix muss<br />

dem Verkehrsunternehmen unverzüglich auf dem Postweg per Einschreiben<br />

oder persönlich gegen Quittung zurückgegeben werden.<br />

Änderung der Bankverbindung oder der Anschrift<br />

Soll das Beförderungsentgelt von einem anderen Konto abgebucht<br />

werden, muss eine neue Einzugsermächtigung/ein neues<br />

SEPA-Basis-Lastschriftmandat bis zum 10. des Vormonats beim<br />

Verkehrsunternehmen vorliegen. Der Abonnent ist verpflichtet,<br />

dem Verkehrsunternehmen eine Änderung seiner Anschrift rechtzeitig<br />

anzuzeigen. Kosten, die durch eine unterbliebene Anzeige<br />

des Wechsels der Bankverbindung oder der Anschrift entstehen,<br />

gehen zu Lasten des Abonnenten.<br />

Haftung<br />

Der Jahreskartenkunde bzw. dessen gesetzlicher Vertreter haftet<br />

für alle aus dem Jahreskartenvertrag resultierenden Zahlungsverpflichtungen.<br />

Sofern Besteller, Nutzer oder Kontoinhaber nicht identisch sind,<br />

haften alle Personen gesamtschuldnerisch.<br />

B 4.9.8 KombiCard<br />

Die KombiCard ist eine persönliche (nicht übertragbare) Jahreskarte<br />

für Jedermann ohne Mitnahmeregelung. Sie gilt in dem auf der<br />

Karte eingetragenen Zeitraum im Netz des <strong>KVV</strong>.<br />

Die KombiCard ist nur im Abonnement mit monatlicher Abbuchung<br />

oder einmaliger Abbuchung des Jahresbetrages im Voraus erhältlich<br />

und wird in Form einer persönlichen Karte mit Lichtbild für die<br />

Dauer von mindestens 12 Monaten ausgegeben.<br />

Voraussetzung für die Teilnahme am Abonnement ist die Erteilung<br />

eines SEPA-Basis-Lastschriftmandats oder einer Einzugsermächtigung.<br />

Abweichend von der 14-Tage-Pre-Notification, basierend<br />

auf dem SEPA-Basis-Lastschriftverfahren, wird eine Vorabankündigungspflicht<br />

von zwei Tagen für die Durchführung von Lastschriften<br />

vereinbart. Die Mandatsreferenz auf Basis des SEPA-Lastschriftverfahrens<br />

entspricht der Abonummer, die dem Kunden im Rahmen<br />

der Pre-Notification mitgeteilt wird.<br />

Die Teilnahme am Abonnementverfahren kann vom Verkehrsunternehmen<br />

verweigert werden, sofern keine ausreichende Bonität<br />

des Kunden vorliegt.<br />

Im Abonnement wird die Jahreskarte mit einem aufgedruckten<br />

Barcode ausgegeben. Der Barcode enthält die Vertragsnummer<br />

sowie die laufende Kartennummer und kann bei Fahrkarten-<br />

46 Tarifbestimmungen und Fahrpreise<br />

Tarifbestimmungen und Fahrpreise<br />

47

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!