Gemeinschaftstarif - KVV - Karlsruher Verkehrsverbund
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Kündigung des AboFix-Vertrages<br />
Der AboFix-Vertrag kann zum Ende eines jeden Kalendermonats<br />
gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und bis<br />
zum 10. des Monats beim <strong>KVV</strong> eingegangen sein.<br />
Wird der AboFix-Vertrag vor Ablauf eines 12-Monatszeitraumes<br />
gekündigt, so wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem Monatsabonnementpreis<br />
und dem Preis einer entsprechenden Monatskarte<br />
für den zurückliegenden Zeitraum gemäß den jeweils gültigen Tarifbestimmungen<br />
nachberechnet. Dies gilt nicht, wenn der Kunde mindestens<br />
1 Jahr ununterbrochen am Abonnement teilgenommen hat.<br />
Tarifänderungen werden in der örtlichen Presse sowie dem Kunden<br />
im Rahmen der Pre-Notifikation bekanntgegeben. In diesem Fall<br />
hat der Abonnent ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von zwei<br />
Wochen nach Kenntnis. Der ab Änderung eingezogene höhere<br />
Betrag wird in diesem Fall zurückerstattet.<br />
Das AboFix ist bis spätestens 5 Tage nach dem Kündigungstermin<br />
per Einschreiben an die Ausgabestelle zu senden oder gegen<br />
Quittung zurückzugeben. Bei nicht erfolgter Rückgabe besteht die<br />
Pflicht zur Zahlung des Beförderungsentgeltes bis zum Ablauf der<br />
Geltungsdauer des AboFix.<br />
Verlust oder Zerstörung<br />
Bei Verlust oder Zerstörung des AboFix erhält der Fahrgast nach<br />
einer Bearbeitungszeit gegen ein Bearbeitungsentgelt von € 20<br />
eine Ersatzkarte.<br />
Beim Abonnementverfahren ist das Beförderungsentgelt für die<br />
monatliche Abbuchung bis zum Ende des auf der Jahreskarte ausgewiesenen<br />
Gültigkeitszeitraumes weiter zu entrichten. Eine Kündigung<br />
ist in diesem Falle nicht möglich. Das Beförderungsentgelt<br />
für ein abhanden gekommenes oder zerstörtes AboFix wird nicht<br />
erstattet. Das als abhanden gekommen gemeldete AboFix ist ungültig.<br />
Ein Wiederauffinden des AboFix muss der ausgebenden Stelle<br />
unverzüglich angezeigt und das AboFix zurückgegeben werden.<br />
Fristgemäße Abbuchung im Abonnementverfahren<br />
Der Abonnent verpflichtet sich, den Einzugsbetrag auf dem vorgesehenen<br />
Konto jeweils zum 1. Bankarbeitstag eines Monats bereitzuhalten.<br />
Der Abonnent ist verpflichtet, Kosten, die aufgrund einer<br />
nicht ausreichenden Deckung des Lastschriftkontos oder fehlerhafter<br />
Angaben des Abonnenten anfallen, zu übernehmen.<br />
Ist eine fristgemäße Abbuchung nicht möglich (insbesondere<br />
wegen mangelnder Kontodeckung, nicht anerkannter Lastschrift/<br />
SEPA-Basis-Lastschrift, widerrufener Einzugsermächtigung/widerrufenem<br />
SEPA-Basis-Lastschriftmandat), kann das Verkehrsunter-<br />
nehmen nach einer weiteren vergeblichen schriftlichen Zahlungsaufforderung<br />
unter Fristsetzung kündigen.<br />
Durch die Kündigung wird das AboFix ungültig. Das AboFix muss<br />
dem Verkehrsunternehmen unverzüglich auf dem Postweg per Einschreiben<br />
oder persönlich gegen Quittung zurückgegeben werden.<br />
Änderung der Bankverbindung oder der Anschrift<br />
Soll das Beförderungsentgelt von einem anderen Konto abgebucht<br />
werden, muss eine neue Einzugsermächtigung/ein neues<br />
SEPA-Basis-Lastschriftmandat bis zum 10. des Vormonats beim<br />
Verkehrsunternehmen vorliegen. Der Abonnent ist verpflichtet,<br />
dem Verkehrsunternehmen eine Änderung seiner Anschrift rechtzeitig<br />
anzuzeigen. Kosten, die durch eine unterbliebene Anzeige<br />
des Wechsels der Bankverbindung oder der Anschrift entstehen,<br />
gehen zu Lasten des Abonnenten.<br />
Haftung<br />
Der Jahreskartenkunde bzw. dessen gesetzlicher Vertreter haftet<br />
für alle aus dem Jahreskartenvertrag resultierenden Zahlungsverpflichtungen.<br />
Sofern Besteller, Nutzer oder Kontoinhaber nicht identisch sind,<br />
haften alle Personen gesamtschuldnerisch.<br />
B 4.9.8 KombiCard<br />
Die KombiCard ist eine persönliche (nicht übertragbare) Jahreskarte<br />
für Jedermann ohne Mitnahmeregelung. Sie gilt in dem auf der<br />
Karte eingetragenen Zeitraum im Netz des <strong>KVV</strong>.<br />
Die KombiCard ist nur im Abonnement mit monatlicher Abbuchung<br />
oder einmaliger Abbuchung des Jahresbetrages im Voraus erhältlich<br />
und wird in Form einer persönlichen Karte mit Lichtbild für die<br />
Dauer von mindestens 12 Monaten ausgegeben.<br />
Voraussetzung für die Teilnahme am Abonnement ist die Erteilung<br />
eines SEPA-Basis-Lastschriftmandats oder einer Einzugsermächtigung.<br />
Abweichend von der 14-Tage-Pre-Notification, basierend<br />
auf dem SEPA-Basis-Lastschriftverfahren, wird eine Vorabankündigungspflicht<br />
von zwei Tagen für die Durchführung von Lastschriften<br />
vereinbart. Die Mandatsreferenz auf Basis des SEPA-Lastschriftverfahrens<br />
entspricht der Abonummer, die dem Kunden im Rahmen<br />
der Pre-Notification mitgeteilt wird.<br />
Die Teilnahme am Abonnementverfahren kann vom Verkehrsunternehmen<br />
verweigert werden, sofern keine ausreichende Bonität<br />
des Kunden vorliegt.<br />
Im Abonnement wird die Jahreskarte mit einem aufgedruckten<br />
Barcode ausgegeben. Der Barcode enthält die Vertragsnummer<br />
sowie die laufende Kartennummer und kann bei Fahrkarten-<br />
46 Tarifbestimmungen und Fahrpreise<br />
Tarifbestimmungen und Fahrpreise<br />
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