Gemeinschaftstarif - KVV - Karlsruher Verkehrsverbund
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nehmen nach einer weiteren vergeblichen schriftlichen Zahlungsaufforderung<br />
unter Fristsetzung kündigen.<br />
Durch die Kündigung wird die Umwelt-Jahreskarte ungültig. Die<br />
Umwelt-Jahreskarte muss dem Verkehrsunternehmen unverzüglich<br />
auf dem Postweg per Einschreiben oder persönlich gegen Quittung<br />
zurückgegeben werden.<br />
Änderung der Bankverbindung oder der Anschrift<br />
Soll das Beförderungsentgelt von einem anderen Konto abgebucht<br />
werden, muss eine neue Einzugsermächtigung/ein neues SEPA-Basis-<br />
Lastschriftmandat bis zum 10. des Vormonats beim Verkehrsunternehmen<br />
vorliegen.<br />
Der Abonnent ist verpflichtet, dem Verkehrsunternehmen eine<br />
Änderung seiner Anschrift rechtzeitig anzuzeigen.<br />
Kosten, die durch eine unterbliebene Anzeige des Wechsels der<br />
Bankverbindung oder der Anschrift entstehen, gehen zu Lasten<br />
des Abonnenten.<br />
Haftung<br />
Der Jahreskartenkunde bzw. dessen gesetzlicher Vertreter haftet<br />
für alle aus dem Jahreskartenvertrag resultierenden Zahlungsverpflichtungen.<br />
Sofern Besteller, Nutzer oder Kontoinhaber nicht identisch sind,<br />
haften alle Personen gesamtschuldnerisch.<br />
B 4.9.7 AboFix<br />
Allgemeine Regelungen<br />
Das AboFix ist eine persönliche Jahreskarte für Jedermann und<br />
kann nur von der auf der Karte eingetragenen Person genutzt<br />
werden. Das AboFix gilt in dem auf der Karte eingetragenen Geltungsbereich<br />
und Gültigkeitszeitraum.<br />
Mitnahmeregelung<br />
Nach 19 Uhr bis 3 Uhr des Folgetages (bei Nightlinerlinien bis<br />
Betriebsschluss) kann der Eigentümer eines Abo-Fix einen weiteren<br />
Erwachsenen und bis zu 2 zahlungspflichtige Kinder unter 15 Jahren<br />
mitnehmen. Bei Familien können alle zur Familie gehörenden Kinder<br />
des Abo-Fix-Inhabers unter 15 Jahren mitgenommen werden.<br />
Bei gemeinsam reisenden Personen ist die Erweiterung der Gruppengröße<br />
nach Antritt der Fahrt nicht zugelassen.<br />
Das AboFix ist nur im Abonnement mit monatlicher Abbuchung<br />
oder einmaliger Abbuchung des Jahresbetrages erhältlich und wird<br />
auf einer persönlichen Karte mit Lichtbild für die Dauer von 12 Mona-<br />
ten ausgegeben. Voraussetzung für die Teilnahme am Abonnement<br />
ist die Erteilung eines SEPA-Basis-Lastschriftmandats oder einer<br />
Einzugsermächtigung. Abweichend von der 14-Tage-Pre-<br />
Notification, basierend auf dem SEPA-Basis-Lastschriftverfahren,<br />
wird eine Vorabankündigungspflicht von zwei Tagen für die<br />
Durchführung von Lastschriften vereinbart. Die Mandatsreferenz<br />
auf Basis des SEPA-Lastschriftverfahrens entspricht der Abonummer,<br />
die dem Kunden im Rahmen der Pre-Notification mitgeteilt wird.<br />
Die Teilnahme am Abonnementverfahren kann vom Verkehrsunternehmen<br />
verweigert werden, sofern keine ausreichende Bonität<br />
des Kunden vorliegt bzw. der Kunde einer Bonitätsprüfung bei<br />
einer Wirtschaftsauskunftei nicht zustimmt.<br />
Im Abonnement wird die Jahreskarte mit einem aufgedruckten<br />
Barcode ausgegeben. Der Barcode enthält die Vertragsnummer<br />
sowie die laufende Kartennummer und kann bei Fahrkartenkontrollen<br />
durch die Verkehrsunternehmen mit Prüfgeräten gelesen<br />
werden. Mit den eingelesenen Daten wird ausschließlich die<br />
Gültigkeit der Fahrkarte geprüft.<br />
Nach Abschluss der Gültigkeitsprüfung werden die gelesenen<br />
Daten verworfen. Eine Speicherung erfolgt nicht.<br />
Beginn des Vertrages<br />
Der Vertrag kann zum Ersten eines jeden Monats begonnen werden,<br />
wenn bis zum 10. des Vormonats der Bestellschein vorliegt.<br />
Dem Bestellschein ist ein aktuelles Lichtbild beizulegen. Die personenbezogenen<br />
Daten und das Lichtbild des Kunden werden im<br />
Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gespeichert.<br />
Im Abonnementverfahren wird das jeweilige Beförderungsentgelt<br />
monatlich oder jährlich im Voraus, mindestens für die Dauer von<br />
12 Monaten, wenn nicht vorher gekündigt wird, von einem Girokonto<br />
bei einem Geldinstitut mit Sitz in Deutschland abgebucht.<br />
Zustandekommen des Vertrages<br />
Der Vertrag kommt mit der Zusendung oder Aushändigung des<br />
bestellten Abo-Fix zustande.<br />
Der Fahrgast hat die Jahreskarte auf Richtigkeit und Vollständigkeit<br />
zu überprüfen. Beanstandungen sind unverzüglich anzuzeigen.<br />
Dauer des AboFix-Vertrages<br />
Der AboFix-Vertrag gilt für mindestens 12 Monate. Wird ein<br />
AboFix, das im Abonnementverfahren bezogen wird, nicht gekündigt,<br />
verlängert sich das Abonnement um weitere 12 Monate.<br />
Das AboFix gilt auch noch am ersten Werktag des auf den angegebenen<br />
Zeitraum folgenden Monats. Ist der Werktag ein Samstag,<br />
gelten die Karten auch noch am nächstfolgenden Werktag.<br />
44 Tarifbestimmungen und Fahrpreise<br />
Tarifbestimmungen und Fahrpreise<br />
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