Gemeinschaftstarif - KVV - Karlsruher Verkehrsverbund
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B 4.9.6.1 Umwelt-Jahreskarte für Barzahler<br />
Der Beginn der Jahreskarte kann zu jedem Monatsersten frei<br />
gewählt werden. Die Jahreskarte gilt 12 Monate. Bei vorzeitiger<br />
Rückgabe der Jahreskarte wird für jeden angefangenen Monat<br />
des 12-Monatszeitraumes der Preis einer dem Geltungsbereich der<br />
Jahreskarte entsprechenden Monatskarte angerechnet. Der Unterschiedsbetrag<br />
zur Umwelt-Jahreskarte wird erstattet.<br />
B 4.9.6.2 Umwelt-Jahreskarte im Abonnement<br />
Voraussetzung für die Teilnahme am Abonnement ist die Erteilung<br />
eines SEPA-Basis-Lastschriftmandats oder einer Einzugsermächtigung.<br />
Abweichend von der 14-Tage-Pre-Notification, basierend<br />
auf dem SEPA-Basis-Lastschriftverfahren, wird eine Vorabankündigungspflicht<br />
von zwei Tagen für die Durchführung von Lastschriften<br />
vereinbart. Die Mandatsreferenz auf Basis des SEPA-Basis-<br />
Lastschriftverfahrens entspricht der Abonummer, die dem Kunden<br />
im Rahmen der Pre-Notification mitgeteilt wird.<br />
Die Teilnahme am Abonnementverfahren kann vom Verkehrsunternehmen<br />
verweigert werden, sofern keine ausreichende Bonität<br />
des Kunden vorliegt.<br />
Im Abonnement wird die Jahreskarte mit einem aufgedruckten<br />
Barcode ausgegeben. Der Barcode enthält die Vertragsnummer<br />
sowie die laufende Kartennummer und kann bei Fahrkartenkontrollen<br />
durch die Verkehrsunternehmen mit Prüfgeräten gelesen<br />
werden. Mit den eingelesenen Daten wird ausschließlich die<br />
Gültigkeit der Fahrkarte geprüft.<br />
Nach Abschluss der Gültigkeitsprüfung werden die gelesenen<br />
Daten verworfen. Eine Speicherung erfolgt nicht.<br />
Beginn des Vertrages<br />
Der Vertrag kann zum Ersten eines jeden Monats begonnen<br />
werden, wenn bis zum 10. des Vormonats der hierfür vorgesehene<br />
vollständig ausgefüllte Bestellschein vorliegt. Die personenbezogenen<br />
Daten des Kunden werden im Rahmen der datenschutzrechtlichen<br />
Bestimmungen erhoben und verarbeitet.<br />
Im Abonnementverfahren wird das jeweilige Beförderungsentgelt<br />
monatlich oder jährlich im Voraus, mindestens für die Dauer von<br />
12 Monaten, wenn nicht vorher gekündigt wird, von einem Girokonto<br />
des Kunden abgebucht.<br />
Zustandekommen des Vertrages<br />
Der Vertrag kommt mit der Zusendung oder Aushändigung der<br />
bestellten Umwelt-Jahreskarte zustande.<br />
Der Fahrgast hat die Jahreskarte auf Richtigkeit und Vollständigkeit<br />
zu überprüfen. Beanstandungen sind unverzüglich anzuzeigen.<br />
Dauer des Vertrages<br />
Der Umwelt-Jahreskarten-Vertrag gilt für mindestens 12 Monate.<br />
Das Abonnement verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn es<br />
nicht gekündigt wird. Die Umwelt-Jahreskarte gilt auch noch am<br />
ersten Werktag des auf den angegebenen Zeitraum folgenden<br />
Monats. Ist der Werktag ein Samstag, gilt die Karte auch noch am<br />
nächstfolgenden Werktag.<br />
Kündigung der Umwelt-Jahreskarte<br />
Der Umwelt-Jahreskarten-Vertrag kann zum Ende eines jeden<br />
Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich<br />
bis zum 10. des Monats (Eingang beim <strong>KVV</strong>) unter Vorlage der<br />
restlichen Monatsabschnitte der Jahreskarte erfolgen.<br />
Wird der Umwelt-Jahreskarten-Vertrag vor Ablauf eines 12-Monatszeitraumes<br />
gekündigt, so wird der Unterschiedsbetrag zwischen<br />
dem Monatsabonnementpreis und dem Preis einer entsprechenden<br />
Umwelt-Monatskarte für den zurückliegenden Zeitraum<br />
gemäß den jeweils gültigen Tarifbestimmungen nachberechnet.<br />
Dies gilt nicht, wenn der Kunde mindestens 1 Jahr ununterbrochen<br />
am Abonnement teilgenommen hat.<br />
Tarifänderungen werden in der örtlichen Presse sowie dem Kunden<br />
im Rahmen der Pre-Notification bekanntgegeben. In diesem Fall hat<br />
der Abonnent ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von zwei Wochen<br />
nach Kenntnis. Der ab Änderung eingezogene höhere Betrag wird<br />
in diesem Fall zurückerstattet.<br />
Verlust oder Zerstörung<br />
Für verlorengegangene oder nicht ausgenutzte Umwelt-Jahreskarten<br />
wird wegen der Übertragbarkeit kein Ersatz geleistet und kein<br />
Beförderungsentgelt erstattet.<br />
Beim Abonnementverfahren ist das Beförderungsentgelt für die<br />
monatliche Abbuchung bis zum Ende des auf der Jahreskarte<br />
ausgewiesenen Gültigkeitszeitraumes weiter zu entrichten. Eine<br />
Kündigung ist in diesem Falle nicht möglich.<br />
Fristgemäße Abbuchung im Abonnementverfahren<br />
Der Abonnent verpflichtet sich, den Einzugsbetrag auf dem vorgesehenen<br />
Konto jeweils zum 1. Bankarbeitstag eines Monats bereitzuhalten.<br />
Der Abonnent ist verpflichtet, Kosten, die aufgrund einer<br />
nicht ausreichenden Deckung des Lastschriftkontos oder fehlerhafter<br />
Angaben des Abonnenten anfallen, zu übernehmen.<br />
Ist eine fristgemäße Abbuchung nicht möglich (insbesondere<br />
wegen mangelnder Kontodeckung, nicht anerkannter Lastschrift/<br />
SEPA-Basis-Lastschrift, widerrufener Einzugsermächtigung/widerrufenem<br />
SEPA-Basis-Lastschriftmandat), kann das Verkehrsunter-<br />
42 Tarifbestimmungen und Fahrpreise<br />
Tarifbestimmungen und Fahrpreise<br />
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