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Gemeinschaftstarif - KVV - Karlsruher Verkehrsverbund

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B 4.9.6.1 Umwelt-Jahreskarte für Barzahler<br />

Der Beginn der Jahreskarte kann zu jedem Monatsersten frei<br />

gewählt werden. Die Jahreskarte gilt 12 Monate. Bei vorzeitiger<br />

Rückgabe der Jahreskarte wird für jeden angefangenen Monat<br />

des 12-Monatszeitraumes der Preis einer dem Geltungsbereich der<br />

Jahreskarte entsprechenden Monatskarte angerechnet. Der Unterschiedsbetrag<br />

zur Umwelt-Jahreskarte wird erstattet.<br />

B 4.9.6.2 Umwelt-Jahreskarte im Abonnement<br />

Voraussetzung für die Teilnahme am Abonnement ist die Erteilung<br />

eines SEPA-Basis-Lastschriftmandats oder einer Einzugsermächtigung.<br />

Abweichend von der 14-Tage-Pre-Notification, basierend<br />

auf dem SEPA-Basis-Lastschriftverfahren, wird eine Vorabankündigungspflicht<br />

von zwei Tagen für die Durchführung von Lastschriften<br />

vereinbart. Die Mandatsreferenz auf Basis des SEPA-Basis-<br />

Lastschriftverfahrens entspricht der Abonummer, die dem Kunden<br />

im Rahmen der Pre-Notification mitgeteilt wird.<br />

Die Teilnahme am Abonnementverfahren kann vom Verkehrsunternehmen<br />

verweigert werden, sofern keine ausreichende Bonität<br />

des Kunden vorliegt.<br />

Im Abonnement wird die Jahreskarte mit einem aufgedruckten<br />

Barcode ausgegeben. Der Barcode enthält die Vertragsnummer<br />

sowie die laufende Kartennummer und kann bei Fahrkartenkontrollen<br />

durch die Verkehrsunternehmen mit Prüfgeräten gelesen<br />

werden. Mit den eingelesenen Daten wird ausschließlich die<br />

Gültigkeit der Fahrkarte geprüft.<br />

Nach Abschluss der Gültigkeitsprüfung werden die gelesenen<br />

Daten verworfen. Eine Speicherung erfolgt nicht.<br />

Beginn des Vertrages<br />

Der Vertrag kann zum Ersten eines jeden Monats begonnen<br />

werden, wenn bis zum 10. des Vormonats der hierfür vorgesehene<br />

vollständig ausgefüllte Bestellschein vorliegt. Die personenbezogenen<br />

Daten des Kunden werden im Rahmen der datenschutzrechtlichen<br />

Bestimmungen erhoben und verarbeitet.<br />

Im Abonnementverfahren wird das jeweilige Beförderungsentgelt<br />

monatlich oder jährlich im Voraus, mindestens für die Dauer von<br />

12 Monaten, wenn nicht vorher gekündigt wird, von einem Girokonto<br />

des Kunden abgebucht.<br />

Zustandekommen des Vertrages<br />

Der Vertrag kommt mit der Zusendung oder Aushändigung der<br />

bestellten Umwelt-Jahreskarte zustande.<br />

Der Fahrgast hat die Jahreskarte auf Richtigkeit und Vollständigkeit<br />

zu überprüfen. Beanstandungen sind unverzüglich anzuzeigen.<br />

Dauer des Vertrages<br />

Der Umwelt-Jahreskarten-Vertrag gilt für mindestens 12 Monate.<br />

Das Abonnement verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn es<br />

nicht gekündigt wird. Die Umwelt-Jahreskarte gilt auch noch am<br />

ersten Werktag des auf den angegebenen Zeitraum folgenden<br />

Monats. Ist der Werktag ein Samstag, gilt die Karte auch noch am<br />

nächstfolgenden Werktag.<br />

Kündigung der Umwelt-Jahreskarte<br />

Der Umwelt-Jahreskarten-Vertrag kann zum Ende eines jeden<br />

Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich<br />

bis zum 10. des Monats (Eingang beim <strong>KVV</strong>) unter Vorlage der<br />

restlichen Monatsabschnitte der Jahreskarte erfolgen.<br />

Wird der Umwelt-Jahreskarten-Vertrag vor Ablauf eines 12-Monatszeitraumes<br />

gekündigt, so wird der Unterschiedsbetrag zwischen<br />

dem Monatsabonnementpreis und dem Preis einer entsprechenden<br />

Umwelt-Monatskarte für den zurückliegenden Zeitraum<br />

gemäß den jeweils gültigen Tarifbestimmungen nachberechnet.<br />

Dies gilt nicht, wenn der Kunde mindestens 1 Jahr ununterbrochen<br />

am Abonnement teilgenommen hat.<br />

Tarifänderungen werden in der örtlichen Presse sowie dem Kunden<br />

im Rahmen der Pre-Notification bekanntgegeben. In diesem Fall hat<br />

der Abonnent ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von zwei Wochen<br />

nach Kenntnis. Der ab Änderung eingezogene höhere Betrag wird<br />

in diesem Fall zurückerstattet.<br />

Verlust oder Zerstörung<br />

Für verlorengegangene oder nicht ausgenutzte Umwelt-Jahreskarten<br />

wird wegen der Übertragbarkeit kein Ersatz geleistet und kein<br />

Beförderungsentgelt erstattet.<br />

Beim Abonnementverfahren ist das Beförderungsentgelt für die<br />

monatliche Abbuchung bis zum Ende des auf der Jahreskarte<br />

ausgewiesenen Gültigkeitszeitraumes weiter zu entrichten. Eine<br />

Kündigung ist in diesem Falle nicht möglich.<br />

Fristgemäße Abbuchung im Abonnementverfahren<br />

Der Abonnent verpflichtet sich, den Einzugsbetrag auf dem vorgesehenen<br />

Konto jeweils zum 1. Bankarbeitstag eines Monats bereitzuhalten.<br />

Der Abonnent ist verpflichtet, Kosten, die aufgrund einer<br />

nicht ausreichenden Deckung des Lastschriftkontos oder fehlerhafter<br />

Angaben des Abonnenten anfallen, zu übernehmen.<br />

Ist eine fristgemäße Abbuchung nicht möglich (insbesondere<br />

wegen mangelnder Kontodeckung, nicht anerkannter Lastschrift/<br />

SEPA-Basis-Lastschrift, widerrufener Einzugsermächtigung/widerrufenem<br />

SEPA-Basis-Lastschriftmandat), kann das Verkehrsunter-<br />

42 Tarifbestimmungen und Fahrpreise<br />

Tarifbestimmungen und Fahrpreise<br />

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